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Praxisforum: Psychiatrie-Anforderungen durch die neue Psychiatrie-Richtlinie

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Academic year: 2022

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(1)

Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen

11.11.2021

Heiko Piekorz, Bundesfachkommission Psychiatrie Mit freundlicher Unterstützung von

Gisela Neunhöffer, ver.di Bundesfachbereich 3

Krankenhaustagung 2021

Praxisforum: „Psychiatrie-Anforderungen

durch die neue Psychiatrie-Richtlinie“

(2)

Wer bist du?

Was machst du?

Wo kommst du her?

Was willst du aus dem Workshop mitnehmen?

Krankenhaustagung 2021 - Praxisforum 8 – „Psychiatrie –

Kennenlernrunde

(3)

1. Warum ist eine Psychiatrie-Personalrichtlinie so wichtig?

2. Der Weg von der PsychPV zur PPP-RL.

3. Was hat sich mit der PPP-RL geändert?

4. Tarifliche Regelungen am Beispiel von Charité und Vivantes.

5. Umsetzung der PPP-RL in der Praxis.

6. Diskussion

Was erwartet Euch im Praxisforum?

(4)

Warum ist eine

Psychiatrie-Personalrichtlinie so wichtig?

(5)

Die Realität:

Versorgung gefährdet, Arbeiten gesundheitsgefährdend

Gesamtergebnis Versorgungsbarometer

bundesweit

(6)

Über 1800 Psychiatriebeschäftigte melden sich zu Wort.

• Gegenüber 2019 ist die Situation leicht verbessert, aber:

Die Gesamtbewertung der Versorgungssituation bewegt sich im Bereich gefährdeter Versorgung und gesundheitsgefährdenden Arbeitens.

68,8% werten die Personalausstattung als „knapp“ oder „viel zu gering“.

• 39% der Befragten, die für mehr als 20 Patient*innen zuständig waren, berichten, dass auf der Station der Nachtdienst allein arbeitet. Dies gilt auch für 22% der Befragten auf Akutstationen.

Deutlich zeichnet sich der Zusammenhang von Versorgungsqualität und

Personalausstattung ab: je skeptischer die Beschäftigten ihre Personalsituation einschätzen, desto stärker benennen sie auch erhebliche Defizite in der Qualität.

• 43% der Beschäftigten haben in den vier Wochen vor der Befragung körperliche

Übergriffe gegen sich selbst erlebt. Über 75% Prozent waren in diesem Zeitraum mit Beschimpfungen konfrontiert.

• Alle Ergebnisse unter https://versorgungsbarometer.verdi.de

Versorgungsbarometer 2021 – Ergebnisse

(7)

Der Weg von der PsychPV zur PPP-RL.

(8)

• PsychPV galt unverändert seit 1991

• Pläne zur Abschaffung der Personalbemessung mit Einführung PEPP

• Widerstand „PEPP muss weg“:

• Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses mit Festlegung verbindlicher Mindeststandards (2016)

• Black Box GBA

• Verabschiedung Richtlinie September 2019, Nichtbeanstandung durch das Ministerium Dezember 2019

• Inkrafttreten 1.1.2020

• Weiterentwicklung 15.10.2020

• Die Nichteinhaltung der Mindestpersonalausstattung wurde mit GBA-Beschluss (noch nicht rechtskräftig) vom 16.09.2021 bis zum 31.12.2022 sanktionsfrei gestellt, für die Psychosomatik bis 31.12.2023

Die PsychPV ist Geschichte, PPP-RL und ihre Weiterentwicklung sind aktuelle Realität.

PPP-RL: Vorgeschichte und Entstehung

(9)

Was hat sich mit der PPP-RL geändert?

(10)

PsychPV: Anhaltszahlen zur Personalbemessung

• handlungsleitend für die Budgetfindung: wieviel Personal ist zu finanzieren?

• keine verbindlichen Vorschriften für die Anzahl des Personals auf den Stationen PPP-RL: „keine Personalbemessung“, sondern Mindeststandards

• sind verbindlich einzuhalten

• sind Untergrenze, können überschritten werden

• bilden NICHT den gesamten Personalbedarf ab: es fehlen u.a. Ausfallzeiten, 1:1 Betreuungen, Leitungskräfte

• Ermittlung des erforderlichen Personals verschoben in die lokalen Budgetverhandlungen!

• zu finanzieren ist das PPP-RL-Personal sowie das darüber hinausgehende, erforderliche Personal

Das zusätzliche Personal macht einen erheblichen Anteil aus!

Es ist die Aufgabe der Geschäftsführungen, in den lokalen

Budgetverhandlungen das zusätzlich erforderliche Personal zu vereinbaren!

Grundsätze und Vergleich zur PsychPV

(11)

• Systematik oberflächlich ähnlich PsychPV:

• Einstufung der Patient*innen in Behandlungsbereiche A, S, G, KJP jeweils differenziert nach Behandlungsbedarf

• Weggefallen: A3, S3, G3, KJ4

• Zusätzlich: A8 (TK intensiv), A9, S9, G9 (StäB); P1 , P2, P3, P4 und A7 (Psychosomatik)

• für jede Einstufung gibt es für jede Berufsgruppe einen Minutenwert pro Woche pro Patient, kein stationsbezogener Grundwert mehr

Diese Zeitwerte sind im Rahmen der Nachweiszeiträume verbindlich einzuhalten.

Nicht mehr: wieviele Stellen waren besetzt?

Sondern: Wieviel Personal war tatsächlich vor Ort?

Wie wird der Bedarf bemessen?

(12)

Minutenwerte, hier: PP/KJP

(13)

Eingruppierungsempfehlungen

(14)

• Minutenwerte gelten für den Tagdienst

• Bei Pflegefachpersonen: 14 h plus eine halbe Stunde Übergabezeit.

• Gleichbleibende Besetzung Wochentage und Wochenende

• Tagesklinik: 8 h, KJP-Tagesklinik: 10 h, 5 Wochentage

• Nachtdienst: 10 h plus eine halbe Stunde Übergabezeit

• Multiplikation der Minutenwerte mit den Behandlungswochen

• Ausgangspunkt: Behandlungstage und Einstufung der Patient*innen

• Problematisch: viele verschiedene Zeiteinheiten: Ausdruck des

Kompromisses zwischen Untergrenzen und Flexibilitätsanspruch der Geschäftsführungen

• Ergebnis: „Vollkraftstunden“, die pro Station/Monat bzw. pro Einrichtung/Quartal, pro Berufsgruppe nachzuweisen sind.

Welcher Bedarf wird erfasst?

(15)

1. Errechnung „Soll“ (siehe vorige Folie)

2. Errechnung „Ist“ - > Erfassung der geleisteten IST-Stunden

- Problematisiert wird:

- Zeiterfassung zum Teil nicht digitalisiert

- Personal zum Teil nicht stationsgebunden (außerhalb Pflege, in Modellprojekten) - Flexibilität im Personaleinsatz sei erforderlich, aber mit RL nicht mehr möglich - Personalsteuerung „auf den Punkt“ sei nicht möglich – auch Einschränkung der

Wunschmöglichkeiten für das Personal? (z.B. Urlaub)

3. Errechnung Umsetzungsgrad:

1. Pro Berufsgruppe 2. Insgesamt.

4. Siehe den ver.di-Rechner

Wie wird der Umsetzungsgrad errechnet?

(16)

• Nachweis quartals- und einrichtungsbezogen sowie monats- und stationsbezogen

• Meldung an Krankenkassen und IQTIQ

• leider keine Beteiligung der Interessenvertretung über die Richtlinie selbst

• Kontrolle durch den MDK

• Veröffentlichung im Qualitätsbericht

• aktuell keine Sanktionen bei Nichterbringen des Nachweises

• Mindestvorgaben sind quartals- und einrichtungsbezogen einzuhalten (≠

Untergrenzen Somatik)

• mit GBA-Beschluss vom 16.09.2021 wurde die Nichteinhaltung zum 31.12.2022 sanktionsfrei gestellt, für die Psychosomatik bis 31.12.2023

• bei Unterschreitung in einer Berufsgruppe oder der gesamten Personalausstattung wird die Vergütung gekürzt

• die Höhe der Kürzung richtet sich nach dem Prozentsatz der nicht erfüllten Mindeststunden, multipliziert mit einem Faktor 1,7 im Jahr 2023

• die Höhe der Sanktion überschreitet die eingesparten Personalkosten ggf. deutlich

Konsequenzen – Nachweis und Sanktionen

(17)

• Empfehlung zur Stationsgröße 18 (EP) bzw. 12 (KJP)

• Genesungsbegleiter*innen als Soll-Bestimmung:

Ausnahmen von Erfüllungspflicht (§10)

- Bei Krankenstand „über das Übliche Maß hinaus“ (>15%).

- Bei >110% gesetzliche Unterbringungen

- Bei gravierenden strukturellen und organisatorischen Umstellungen

Geplante Anpassung (§14):

- Auf Basis der IST-Nachweise!

- Überarbeitung bestimmter Teilbereiche verbindlich vorgesehen (u.a. Minutenwerte, Nachtdienste, Regelaufgaben Psychol./PP/KJP)

- Monatliche Dokumentation wird überprüft!

Übergangsregelungen: (§16)

- 2020/2021 Erfüllung zu 85%, 2022/2023 90% - de fakto Absenkung!

- Sanktionen ab 2023/2024

Was ist noch wichtig?

(18)

Schritt vorwärts: verbindliche Mindeststandards

Verbindliche Vorgaben, wieviel Personal auf den Stationen sein muss

Schritt zurück: keine Personalbemessung

Keine abschließende Regelung des Gesamtpersonalbedarfs (incl. Ausfallzeiten etc.), Verschiebung in lokale Budgetverhandlungen

Jetzt schon absehbar: Krankenkassen finanzieren nicht den vollständigen Bedarf

Schritt zurück: 85% PsychPV statt PsychPVplus

2020/2021 müssen die weitgehend unveränderten Minutenwerte nur zu 85%, 2022/2023 nur zu 90% erfüllt werden.

Schritt zurück: Können alle alles?

Die Berufsgruppen können sehr weitgehend aufeinander angerechnet werden.

Auch Hilfs- und ungelernte Kräfte sind anrechenbar (5 bzw. 10%).

Schritt zurück: Sanktionen: zu spät, die falschen, unklar

Bei Unterschreiten der Mindeststandards droht Vergütungskürzung, aber erst ab 2023

Vorläufige Bewertung:

1 Schritt vorwärts, 4 Schritte zurück

(19)

Umsetzung der PPP-RL in der Praxis

(20)

ver.di PPP-RL Rechner

• Monat, Jahr und Bundesland festlegen

• Ermittlung der Anzahl der Patienten je Behandlungsbereich

• Basis sind die 14tägigen Stichtage

(21)

ver.di Rechner

• Ermittlung der tatsächlichen Besetzung am Stichtag

• der ver.di Rechner ermittelt den PPP-RL Umsetzungsgrad

(22)

ver.di PPP-RL Rechner

für eine korrekte Berechnung muss noch feinjustiert werden

• Wochenarbeitszeit, hier 40h

• Ausfallzeiten, hier 20%

• Angabe ND, hier 1 VKE

(23)

Tarifliche Regelungen am

Beispiel der Charité und Vivantes

(24)

• Für die psychiatrische Pflege gilt im Tagdienst die Umsetzung der

„Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL) zu 100% schicht- und stationsgenau als vereinbart

• Für den Nachtdienst gilt eine Patienten-Personal-Ratio von 1:12 bzw. die Regelung nach §5 TV Vivantes.

• Die Parteien verpflichten sich bis zum 01. April 2022 ein technisches System zu schaffen, um schicht- und stationsgenaue

Mindestpersonalbesetzungen (inklusive Nachtdienst) für diesen Bereich zu vereinbaren und somit Belastungen gemäß §2 dieser Vereinbarung zu messen. 2 Diese werden rückwirkend zum Inkrafttreten des TV [Name]

Vivantes angewendet.

• Für jede Schicht, in der die nach Absatz 1 festgelegten

Mindestpersonalbesetzungen unterschritten werden, erhalten die

eingesetzten Beschäftigten einen Vivantes-Erholungspunkt nach §3 TV [Name] Vivantes.

TV-Entlastung Vivantes - Auszüge

(25)

Diskussion

(26)

Danke für Eure Aufmerksamkeit!

Eure Fragen?

Kontakt:

Heiko Piekorz

gesundheit-soziales@verdi.de

Referenzen

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