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Resolution: Psychotherapie in Psychiatrie und Psychosomatik: PPP-Richtlinie – Gesetzlicher Auftrag muss umgesetzt werden!

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Academic year: 2022

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Resolution

verabschiedet vom 39. DPT

39. Deutscher Psychotherapeutentag 19./20. November 2021

Psychotherapie in Psychiatrie und Psychosomatik:

PPP-Richtlinie – Gesetzlicher Auftrag muss umgesetzt werden!

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte den gesetzlichen Auftrag, die Psychotherapie entsprechend ihrer Bedeutung für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankun- gen auch in der Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) abzubilden (§ 136a Absatz 2 Satz 9 SGB V). Am 16. September 2021 hat der G-BA Änderungen in der PPP-Richtlinie verabschiedet, ohne die Minutenwerte für Psychotherapie zu erhöhen.

Damit ist der gesetzliche Auftrag nicht erfüllt.

Dies führt auch in Zukunft dazu, dass in Kliniken für Psychiatrie und Psychosomatik zu wenige Psychotherapeut*innen zur Verfügung stehen, um Patient*innen psychotherapeutisch so zu behandeln, wie es aktuelle wissenschaftliche Leitlinien empfehlen.

Der Deutsche Psychotherapeutentag fordert das Bundesministerium für Gesundheit im Rah- men seiner Rechtsaufsicht auf, den Beschluss des G-BA zur PPP-Richtlinie vom 16. Septem- ber 2021 zu beanstanden. Der gesetzliche Auftrag wurde nicht erfüllt, da die Minutenwerte für Psychotherapie in der PPP-Richtlinie nicht erhöht wurden.

Patient*innen haben ein Anrecht auf eine wirksame Behandlung nach dem allgemein aner- kannten wissenschaftlichen Stand (§ 2 Absatz 1 SGB V). Das muss sich auch in den Mindest- vorgaben für Psychotherapeut*innen in Psychiatrie und Psychosomatik abbilden.

Begründung:

Die Evidenz für Psychotherapie im stationären und tagesklinischen Setting hat sich weiterent- wickelt – die Personalschlüssel bisher nicht. Das hat der Gesetzgeber erkannt und daher den G-BA mit einer Nachbesserung beauftragt:

Der gesetzliche Auftrag an den G-BA, „… dass die Psychotherapie entsprechend ihrer Bedeu- tung in der Versorgung psychisch und psychosomatisch Erkrankter durch Mindestvorgaben für die Zahl der vorzuhaltenden Psychotherapeuten abgebildet wird…“ (§ 136a Absatz 2 Satz 9 SGB V), ist hauptsächlich durch eine Erhöhung der Minutenwerte für die Berufsgruppe der Psychotherapeuten umzusetzen.

(2)

Der gemeinsame Vorschlag von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer und Patientenvertretung zur Erhöhung der Minutenwerte von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen wurde im Beschluss vom 16. September 2021 nicht berücksichtigt. Stattdessen sind weiterhin in der psychiatrischen Regelversorgung nur 50 Minuten Psychotherapie pro Woche pro Patient*in vorgesehen. Dies entspricht keineswegs dem Mindestbedarf für eine leitlinienorientierte, heilkundliche Psychotherapie in Kliniken.

Psychotherapie ist ein fester Bestandteil moderner Psychiatrie und Psychosomatik. Seit der Verabschiedung der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) vor über 30 Jahren ist die Psy- chotherapie zu einer zentralen Behandlungsform bei psychischen Erkrankungen geworden und wird in allen wissenschaftlichen Leitlinien mit hohen Empfehlungsgraden empfohlen. Bei der Ablösung der Psych-PV durch die PPP-Richtlinie wurde deshalb von allen beteiligten Ex- pert*innen eine substanzielle Erhöhung der psychotherapeutischen Behandlungs- und Perso- nalkapazitäten für zwingend erforderlich gehalten. Diese Anpassung ist in der Erstfassung der PPP-Richtlinie nicht einmal ansatzweise im erforderlichen Umfang erfolgt.

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