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Vortrag Dr. Dietrich Munz: Bericht des Vorstands

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Academic year: 2022

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Bericht des Vorstandes

Dr. Dietrich Munz

35. Deutscher Psychotherapeutentag | 16. November 2019

(2)

35. Deutscher Psychotherapeutentag | Seite 2

„Wenn die gegenwärtige Zunahme der Weltbevölkerung, der Industrialisierung, der Umweltverschmutzung, der Nahrungsmittelproduktion und der Ausbeutung von

natürlichen Ressourcen unverändert anhält, werden die absoluten Wachstumsgrenzen auf der Erde im Laufe der nächsten 100 Jahre erreicht.“

„Die Grenzen des Wachstums“

Bericht des Club of Rome zur Lage der Menschheit, 1972

(3)

„Ohne zusätzliche Treibhausgasminderung, die über die heute bereits ergriffenen Maßnahmen herausgeht, wird die Erwärmung bis zum Ende des 21. Jahrhunderts

weltweit zu einem hohen bis sehr hohen Risiko durch schwere, weitverbreitete und irreversible Klimafolgen führen, selbst wenn Anpassungsmaßnahmen ergriffen werden.“

IPCC, 2014

(4)

35. Deutscher Psychotherapeutentag | Seite 8

Klimawandel:

Nachhaltigkeit ist Gesundheitsschutz

(5)

Überblick über laufende Gesetzgebungsverfahren:

Reform der Psychotherapeutenausbildung

Reform der psychotherapeutischen Versorgung – sozialrechtliche Regelungen

Digitale-Versorgung-Gesetz

Außerdem:

MDK-Reformgesetz

Implantateregister-Errichtungsgesetz

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Referentenentwurf zum Sexuelle-Orientierung-und-geschlechtliche- Identität-Schutz-Gesetz

(6)

35. Deutscher Psychotherapeutentag | Seite 10

Reform der

Psychotherapeutenausbildung

(7)

Kabinettsbeschluss: 27. Februar 2019

Erste Lesung im Bundestag: 9. Mai 2019

Verabschiedung im Bundestag: 26. September 2019

der Gesetzentwurf ist zustimmungspflichtig:

Verabschiedung im Bundesrat: 8. November 2019

Referentenentwurf einer ApprO

Verabschiedung der ApprO im Bundesrat

Inkrafttreten: 1. September 2020

25. DPT (November

2014)

Projekt Transition

(Januar 2015) 30. DPT (Mai 2017)

ArbeitsentwurfBMG- (Juli 2017)

Referenten-BMG- entwurf (Januar 2019)

Kabinetts- entwurf (Februar

2019)

Der lange Weg zum PsychThAusbRefG

(8)

35. Deutscher Psychotherapeutentag | Seite 12

Reform der psychotherapeutischen

Versorgung – sozialrechtliche Regeln

(9)

Änderungen im SGB V kommen insgesamt einer Reform der Versorgung gleich

Rücksprache mit der Profession nur zur „koordinierten und strukturierten Versorgung“

Wir hätten uns einen fachlichen Diskurs mit der Politik gewünscht!

Reform der Versorgung/sozialrechtliche Regelungen

(10)

35. Deutscher Psychotherapeutentag | Seite 14

Sozialrechtliche Regelungen

Versorgung psychisch kranker Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf (§ 92 Absatz 6b SGB V)

Auftrag an den G-BA für psychotherapeutische oder psychiatrische Komplex- behandlung (bis 31. Dezember 2020)

Erleichterung des Übergangs von der stationären zur ambulanten Versorgung (u. a. Probatorik im/während KH)

Befugnis zur Verordnung von psychiatrischer Krankenpflege und Ergotherapie

Vermittlung der Komplexversorgung über Terminservicestelle

Anpassung EBM für Komplexversorgung (Einbezug PiA)

(11)

Sozialrechtliche Regelungen

Kurzzeitpsychotherapie

Finanzielle Anreize für Kurzzeittherapie werden nicht zu unsachgemäßen Verkürzungen von

Behandlungsdauern führen – Psychotherapeuten sind nicht korrumpierbar!

Ein Schritt in Richtung angemessene Vergütung, der sich hoffentlich ausbauen lässt

(z. B. im nächsten Schritt für Komplexversorgung nach

§ 92 Absatz 6b SGB V)

(12)

35. Deutscher Psychotherapeutentag | Seite 16

Exkurs: Qualitätssicherung ist Kammeraufgabe

Entwicklung von Empfehlungen für eine Standarddokumentation

Orientierung für alle Berufsangehörigen

gemeinsame Aufgabe der Psychotherapeutenkammern

Entwurf für den 36. DPT

(13)

Sozialrechtliche Regelungen

Auftrag an den G-BA zur Erweiterung der Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie

Auftrag, bis zum 31. Dezember 2022 ein sektorspezifisches einrichtungsvergleichendes Qualitätssicherungsverfahren für ambulante Psychotherapie zu entwickeln:

Mindestvorgaben für eine Standarddokumentation, die es ermöglicht, den

Therapieverlauf inklusive Prozess und, wenn möglich, Ergebnisqualität darzustellen

weitere Konkretisierung des bereits bestehenden allgemeinen Auftrags des G-BA zur Entwicklung von Indikatoren zur Beurteilung der Struktur-, Prozess- und

Ergebnisqualität im Rahmen einer einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung

zusätzlich Regelungen, um die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu unterstützen, z. B. Teilnahme an Qualitätszirkeln oder Intervisions- und Supervisionsgruppen

(14)

35. Deutscher Psychotherapeutentag | Seite 18

Sozialrechtliche Regelungen

Auftrag an den G-BA zur Erweiterung der Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie

QS-Verfahren muss bürokratiearm sein

QS-Verfahren muss auf psychotherapeutischem Sachverstand basieren, z. B. Mindestanforderungen für Standarddokumen- tationen

QS-Verfahren muss Psychotherapeuten Informationen liefern, die es ihnen ermöglichen, ihre Behandlungsprozesse patienten-

orientiert weiterzuentwickeln

QS-Papiertiger statt Gutachterverfahren?

(15)

Sozialrechtliche Regelungen

Abschaffung des Gutachter- und Antragsverfahrens/

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Mit Einführung des neuen QS-Verfahrens werden sämtliche Regelungen des Antrags- und Gutachterverfahrens abgeschafft:

Damit entfällt auch die Vorab-Wirtschaftlichkeitsprüfung der Richtlinienpsychotherapie.

Richtlinienpsychotherapie fällt künftig – wie bereits heute die

nicht genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen – unter die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlicher und

psychotherapeutischer Leistungen gemäß § 106a SGB V.

(16)

35. Deutscher Psychotherapeutentag | Seite 20

Sozialrechtliche Regelungen

Abschaffung des Gutachterverfahrens/Wirtschaftlichkeitsprüfung

Seit dem TSVG sind Zufälligkeitsprüfungen bei mindestens zwei Prozent der Leistungserbringer nicht länger vorgeschrieben.

KBV und GKV-SV werden in einer Rahmenempfehlung bis zum 30. November 2019 die Details der Voraussetzungen für

anlassbezogene Prüfungen der Wirtschaftlichkeit erarbeiten.

Die Qualitätsstandards der Psychotherapie-Richtlinie dürfen nicht zur Disposition stehen.

Die Individualität der Patienten mit ihren Erkrankungen und den darauf abgestimmten Behandlungen müssen angemessen Berücksichtigung finden.

(17)

Sozialrechtliche Regelungen

Auftrag an den G-BA: psychotherapeutische Versorgung im Krankenhaus

Mindestvorgaben erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2021 anpassen

Psychotherapie entsprechend ihrer Bedeutung für die Versorgung psychisch und psychosomatisch Erkrankter durch bettenbezogene Mindestvorgaben für die Zahl der vorzuhaltenden Psychotherapeuten abbilden

dabei ist die Aufgabenwahrnehmung durch PP und KJP zu berücksichtigen

Regelung soll der Aus- und Weiterbildung zugute kommen, da die Mindestvorgaben die Bereitstellung von entsprechenden Aus- bzw.

Weiterbildungsplätzen fördere

(18)

35. Deutscher Psychotherapeutentag | Seite 22

Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)

digitale Gesundheitsanwendungen (diGA) werden GKV-Leistung

Aufbau eines Verzeichnisses für verordnungsfähige diGA beim BfArM

Voraussetzungen für Aufnahme:

Grundanforderungen an Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Datensicherheit, Datenschutz, Qualität

Nachweis „positiver Versorgungseffekte“, konkretisiert durch

„medizinischer Nutzen“ und „Grundsätze evidenzbasierter Medizin“

(19)

DVG: Standpunkt der BPtK

(20)

35. Deutscher Psychotherapeutentag | Seite 24

Frühjahrs- und Herbst-DPT werden zweitägig

erster Sitzungstag: Freitag 14:00 bis 19:00 Uhr, zweiter Sitzungstag: Samstag 9:00 bis 16:00 Uhr

für die kammerübergreifende Vorbereitung des DPT werden die Treffen der Landeskammern und das PräsidentIn-

nentreffen Freitag zwischen 9:00 und 13:00 Uhr terminiert

die Diotima-Preisverleihung findet künftig im Vorfeld des Herbst-DPT am Donnerstagnachmittag bzw. -abend statt

Neustrukturierung der Deutschen Psychotherapeutentage

(21)

„Worte können sein wie winzige Arsendosen: Sie werden unbemerkt verschluckt, sie scheinen keine

Wirkung zu tun und nach einiger Zeit ist die Giftwirkung doch da.“

Victor Klemperer (1881 - 1960)

(22)

35. Deutscher Psychotherapeutentag | Seite 26

„Zum großen Bösen kamen die Menschen nie mit einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung. Erst wird gesagt, dann wird getan!“

Michael Köhlmeier

(23)

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Referenzen

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