TOP 5
Bericht des Vorstands
Dr. Dietrich Munz
33. DPT | 17. November 2018
„Das Diktat der Menschenverachtung“
„Es ist geschehen und folglich kann es wieder
geschehen: Darin liegt der Kern dessen, was wir zu sagen haben.“
Primo Levi (1919 - 1987)
„Zum großen Bösen kamen die Menschen nie mit einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung. Erst wird gesagt, dann wird getan!“
Michael Köhlmeier
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung
(Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG)
TSVG: Desinformation durch GKV
Quelle: BPtK, 2018
Durchschnitt: 19,9 Wochen
Durchschnittliche Wartezeit auf einen ersten Termin in der Richtlinienpsychotherapie
in NRW:
in ländlichen Regionen 5 - 6 Monate im Ruhrgebiet:
7 Monate
12851
19752
2828
5545 4706
6121 20385
31418
12851
15101
2828 3846
4706
4770 20385
23717
0 5000 10000 15000 20000 25000 30000 35000
2007 2017
PP (Personen) KJP (Personen) ÄP (Personen)
PT-Gesamt (Personen) PP (Sitze) KJP (Sitze)
ÄP (Sitze) PT-Sitze Gesamt
+ 16,3 % + 54,1 %
Quelle: Daten der KBV 2007 und 2017; eigene Darstellung der BPtK
Entwicklung der Psychotherapeutensitze und der im
Bundesgebiet an der Versorgung beteiligten Psychotherapeuten
Begründung zur Änderung des § 103 Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen:
Um die Versorgung der Patientinnen und Patienten bereits in der Übergangszeit [bis zur Reform der Bedarfsplanung] in einzelnen
Versorgungsbereichen, bei denen ganz offensichtlich im besonderen Maße Versorgungs- und Terminschwierigkeiten bestehen, spürbar zu verbessern, finden die von den Landesausschüssen angeordneten
Zulassungsbeschränkungen … keine Anwendung.
Betroffene Gebiete: Rheumatologie, Psychiatrie, Kinderheilkunde Es fehlt die Arztgruppe Psychotherapie
TSVG I: Schnellere Termine und bessere Versorgung
„Die Stadt mit dem höchsten Versorgungsgrad im psychotherapeutischen Bereich in Deutschland ist Freiburg; die Stadt mit den längsten Wartezeiten ist – Freiburg.“
Zitat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn 19. Wahlperiode, 51. Sitzung,
Berlin, Mittwoch, 26. September 2018
TSVG I: Schnellere Termine und bessere Versorgung
Wartezeiten in Freiburg:
• Termin in der Sprechstunde 3,4 Wochen (Bundesdurchschnitt: 5,7 Wochen)
• Wartezeit auf Richtlinienpsychotherapie 12,5 Wochen (Bundesdurchschnitt: 19,9 Wochen)
TSVG II: Schnellere Termine und bessere Versorgung
„Ja, wir haben das Problem in bestimmten Regionen, auch im Zusammenspiel von Ambulant und Stationär, dass diejenigen mit psychotherapeutischem
Versorgungsbedarf, die dringend behandlungsbedürftig sind, nicht in eine ambulante Therapie kommen und dann möglicherweise in verschlimmertem Zustand stationär aufgenommen werden müssen. Die Wahrheit ist aber, wenn wir einfach nur
zehntausend, zwanzigtausend oder dreißigtausend Psychotherapeuten zusätzlich zulassen, wird das das Problem nicht lösen. Das ist meine feste Überzeugung; das ist die Erfahrung der Vergangenheit. Wir haben so viele Psychotherapeuten wie noch nie in der Zulassung. Wir haben fast so viele Psychotherapeuten in der Versorgung wie Hausärzte. Und trotzdem steigt mit dem Angebot der Bedarf, weil die
Versorgungssteuerung nicht funktioniert.“
Zitat Jens Spahn, 19. Wahlperiode, 51. Sitzung, Berlin, Mittwoch, 26.September 2018
TSVG II: Schnellere Termine und bessere Versorgung
Quelle: BPtK, 2018
23 22,4
18,8
16,1 15,8
0 5 10 15 20 25
< 18,6 18,6-24,7 24,8-49,9 50,0-63,4 > 63,4
Wochen
Anzahl Psychotherapeutensitze/100.000 Einwohner
Durchschnittliche Wartezeit auf Richtlinienpsychotherapie in
Abhängigkeit von Psychotherapeutensitzen je Einwohner
§ 92 wird wie folgt geändert:
„Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt in den Richtlinien Regelungen für eine gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische
Behandlung einschließlich der Anforderungen an die Qualifikation der für die Behandlungssteuerung verantwortlichen Vertragsärzte und Psychologischen Psychotherapeuten.“
TSVG III: Gestufte und gesteuerte Versorgung
Arthur Schopenhauer Die Kunst Recht zu behalten
Kunstgriff 18
„Merken wir, dass der Gegner eine Argumentation ergriffen hat, mit der er uns schlagen wird; so müssen wir es nicht dahin kommen lassen, ihn solche nicht zu Ende führen zu lassen, sondern beizeiten den Gang der Disputation unterbrechen, abspringen oder ablenken und auf andre Sätze führen: kurz eine mutatio controversiae zu Wege bringen.“
→ Thema wechseln, neues Problem erfinden, dafür Lösung suchen!
Quelle: BPtK, 2018
Bundesdurchschnitt: 5,7 Wochen
Durchschnittliche Wartezeit auf einen ersten Termin in
der Sprechstunde
11,9
19,2
42
11,9
18,3 16,6
46,9
17,3
43,7
6,6
20,4
11
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 %
Anmerkung: Ein Viertel der Psychotherapeuten gibt eine Änderung des
Patientenspektrums an.
Dargestellt ist, welche Patienten bei diesen
Psychotherapeuten häufiger in die Sprechstunde kommen.
Quelle: BPtK, 2018.
Patienten, die häufiger ein erstes Gespräch nutzen
Quelle: BPtK, 2018 Durchschnitt: 19,9 Wochen
Durchschnittliche Wartezeit auf einen ersten Termin in der
Richtlinienpsychotherapie
Anzahl geplanter Psychotherapeutensitze je 100.000 Einwohner und Häufigkeit psychischer Erkrankungen
0 5 10 15 20 25 30 35 40
Kreistyp 1 Kreistyp 2 Kreistyp 3 Kreistyp 4 Kreistyp 5
36,1
14,7
12,1 12,8
18,2
29,8 28,3
31,0
27,0 27,4
Geplante Versorgungsdichte (Psychotherapeutensitze/100.000 Einwohner) 12-Monats-Prävalenz psychischer Erkrankungen (%)
Quelle: Daten von IGES-Institut & Prof. Jacobi; eigene Darstellung der BPtK
Ursachen für Wartezeiten im ländlichen Raum
100%
48%
42% 43% 44% 44%
41%
34% 36%
52%
58%
65%
54% 57% 60%
68%
Kreistyp 1 (Großstadt)
Kreistyp 2 (nahes Nebenzentrum)
Kreistyp 3 (nahe Umgebung einer
Großstadt)
Kreistyp 4 (weitere Umgebung einer
Großstadt)
Kreistyp 5 (außerhalb der Umgebung einer
Großstadt)
Kreistyp 6 (Ruhrgebiet)
Nervenärzte Psychotherapeuten
Durchschnitt aller anderen Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung
Erläuterung.Die geplante Versorgungsdichte in Kreistyp 1 wird als Ausgangspunkt gewählt und auf 100 Prozent gesetzt. Die Versorgungsdichten in den anderen Kreistypen sind in ihrem
Verhältnis dazu dargestellt. Quelle: BPtK, 2018.
Geplante Ärzte- und Psychotherapeutendichte in den
verschiedenen Kreistypen im Verhältnis zu Kreistyp 1
Zentrale Forderungen der Psychotherapeutenschaft:
• eine partielle Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen in Regionen außerhalb der Großstädte
• eine Bedarfsplanung, die die Fehler der Vergangenheit korrigiert und sich an Morbiditäts- und Sozialstruktur orientiert
• eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen
• die ersatzlose Streichung der Änderung des § 92 Absatz 6a Anpassung der Psychotherapie-Richtlinie
TSVG: Politik, die reale Probleme löst
• psychotherapeutische Versorgung noch immer defizitär
• Barrieren beim Zugang, der Bewilligung von Behandlungen und der Durchführung der Behandlung
• Änderung der Psychotherapie-Richtlinie sieht zusätzliche Sitzung in der Sprechstunde, Probatorik und Rezidivprophylaxe vor und erlaubt bessere Einbeziehung von Bezugspersonen
• Vorschläge der BPtK zur Akutbehandlung und Rezidivprophylaxe nicht aufgegriffen
• Fortbildungsangebote wünschenswert
• stärkere Vernetzung mit Einrichtungen und Kooperationen (z. B. auch Präventionsangebote bei den Special Olympics)