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Archiv "Hochschulmedizin: Angst vor leeren Länderkassen" (08.08.2011)

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A 1672 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 31–32

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8. August 2011

HOCHSCHULMEDIZIN

Angst vor leeren Länderkassen

Medizinische Fakultäten und Universitätskliniken befürchten, dass die Bundesländer nicht dazu in der Lage sind, die Hochschulmedizin zu finanzieren. Sie wollen, dass der Bund mehr Aufgaben erhält.

V

iele konnten es kaum fassen, als die Meldung im Mai 2010 über die Nachrichtenticker lief: Der Studiengang Humanmedizin an der Universität Lübeck wird eingestellt.

Aus Kostengründen. Er sollte dem Sparpaket der schleswig-holsteini- schen Landesregierung zum Opfer fallen. Nach scharfen Protesten kam dann am Ende doch noch die Ret- tung – und zwar aus Berlin. Es handle sich schließlich „nicht um ir- gendeine Klitsche“, sagte damals Bundesforschungsministerin An- nette Schavan (CDU). Sie verein- barte mit dem finanziell angeschla- genen Land einen Deal: Die Studi- enplätze für Medizin in Lübeck blieben erhalten. Im Gegenzug gab es an anderer Stelle eine Entlastung.

Unter anderem wird das Kieler Leibniz-Institut für Meereswissen- schaften in eine Helmholtz-Einrich- tung umgewandelt. Der Bund trägt damit nicht mehr die Hälfte, son- dern 90 Prozent der Kosten.

Lübeck ist nur ein Beispiel dafür, wie sehr die Hochschulfinanzierung Bundesländer an ihre Grenzen sto- ßen lässt. Das deckt sich mit der Einschätzung des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). „Die Länder sind mit dem Unterhalt der Hochschulmedizin weit überfordert“, betonte Prof. Dr.

med. Jörg Rüdiger Siewert, VUD- Vorsitzender, auf dem Innovations- kongress der deutschen Hochschul- medizin Mitte Juli in Berlin. Das treffe besonders auf ärmere Länder zu. Tatsächlich variieren die Aus- stattungen der Universitäten, genau wie die finanziellen Möglichkeiten der Bundesländer. Das wiederum wirkt sich auf das Einwerben von Drittmitteln aus. Dieser Prozess hat sich aus Sicht des VUD mit der Fö- deralismusreform I verstärkt. Denn seither sind die Länder nicht nur für

die laufenden Kosten von For- schung und Lehre zuständig, son- dern auch für Investitionen in der Universitätsmedizin. Zuvor war der Hochschulbau noch eine Gemein- schaftsaufgabe von Bund und Län- dern, verankert im Hochschulbau- förderungsgesetz. Sowohl VUD als auch Medizinischer Fakultätentag (MFT) plädieren dafür, die Rege- lung zu überarbeiten. Sie sehen im bestehenden „Kooperationsverbot“

ein großes Problem. Aus Sicht der Verbände gefährdet die Föderalis- musreform die wissenschaftliche Entwicklung in Deutschland.

Dass der Bund in Notsituationen eingreift – wie im Fall Lübeck –, ist aus Sicht der Hochschulmediziner nicht ausreichend. „Solche Bypass- Konstruktionen stellen keine dauer- hafte Lösung dar“, sagte Rüdiger Strehl, VUD-Generalsekretär. We- nig zielführend sei auch die Ein - richtung von Bundesuniversitäten.

Strehl sprach von „bundesfinanzier- ten Leuchttürmen in einer Wüste der Unterfinanzierung“. Zudem gebe es verfassungsrechtliche Bedenken.

Sorge bereiten VUD und MFT darüber hinaus Änderungen, die in den nächsten Jahren anstehen. Mit der Föderalismusreform II gilt für die Länder die Schuldenbremse, und zwar in einer noch strikteren Form als für den Bund: Ab 2020 dürfen die Länder keine neuen Kredite mehr aufnehmen. „Die Landeshaushalte werden noch we- niger leisten können als bisher“, prognostizierte Strehl. Zudem läuft 2019 der Solidarpakt II aus und die damit verbundenen Bundesergän- zungszuweisungen. Eine Fortset- zung ist nicht vorgesehen. Das könnte zum Problem für ostdeut- sche Länder werden. Auch der ak- tuelle Länderfinanzausgleich läuft 2019 aus. Wie die Nachfolgerege- lung aussehen wird, ist unklar. Für die Hochschulmediziner steht aber jetzt schon fest, dass die Unter- schiede zwischen den Standorten eher größer werden. „Bei den Uni- klinika wird es Gewinner und Ver- lierer geben“, meinte Siewert. Die Universitäten sehen sich darüber hinaus im Nachteil gegenüber den vom Bund finanzierten Einrichtun- gen der Helmholtz-Gemeinschaft.

Für Doris Ahnen (SPD), Wissen- schaftsministerin in Rheinland- Pfalz, ist allerdings nicht der Föde- ralismus schuld an den Schwierig- keiten. Es gehe um die angespannte Finanzsituation der öffentlichen Haushalte. Deren Ausstattung ent- spreche nicht den Aufgaben, die da- mit zu erledigen seien. Auch sieht sie in der Schuldenbremse ein Pro- blem. „Von den angekündigten Steuersenkungen will ich gar nicht reden“, sagte Ahnen. ■

Dr. med. Birgit Hibbeler Für die laufenden Kosten von Forschung und Lehre sind

die Bundesländer zuständig. Ebenso für Investitionen. Das ist seit der Föderalismusreform so. Vorher waren der Neu- und Ausbau von Hochschulen (einschließlich Universitäts- kliniken) eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Län- dern. Als Ausgleich erhalten die Länder bis Ende 2013 jährlich etwa 695 Millionen Euro vom Bund. Hinzu kom- men derzeit 298 Millionen Euro jährlich für Forschungs- bauten und Großgeräte an Hochschulen.

Der Bund finanziert Forschung und Lehre außerdem mit Projekten, zeitlich begrenzten Initiativen oder über Um- wege. Für die Hochschulmedizin relevante Beispiele sind:

Nationale Förderprogramme: Exzellenzinitiative, Qua- litätspakt Lehre

Deutsche Zentren der Gesundheitsforschung (DZG):

Sechs DZG für Volkskrankheiten gibt es bereits.

Rettung Uni Lübeck durch den Bund

Bundesuniversitäten: im Gespräch für Berliner Charité

SO GREIFT DER BUND EIN

P O L I T I K

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