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Archiv "Informationszentrum für die neuen Länder" (11.03.1994)

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Die computergestützte Bildanalyse ermöglicht die gleichzeitige Erfassung von Konzentration und Motilitöt der Samenzellen. Foto: privat/Werner G. Gehring-Stiftung

POLITIK NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

BGH-Urteil:

Zahnärzte auch in GmbH angestellt

BONN/KARLSRUHE.

Künftig können Zahnärzte auch als Angestellte in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ambulant arbeiten. Dies entschied der 1. Zivilsenat des Bundesge- richtshofs (BGH) in einem Urteil vom 15. November 1993 (AZ: T ZR 281/91; ver- öffentlicht am 3. 2. 1994).

Die Karlsruher Richter hoben damit ein Verbot des zahnärztlichen Berufsrechtes wegen der grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit auf und bestätigten mit dieser weitreichenden Grundsatz- entscheidung ein gleichlau- tendes Urteil des Oberlandes- gerichtes Düsseldorf.

Damit können künftig nicht nur Zahnärzte, sondern auch berufsfremde Unterneh- mer Zahnärzte einstellen, kommentiert das Bundesmi- nisterium für Gesundheit die- se Entscheidung. Die Karls- ruher Richter heben hervor, daß die Ausübung des Zahn- arztberufes in einer GmbH vom Gesetzgeber nicht aus- drücklich verboten sei. Ob diese Entscheidung auch für Ärzte gilt, ließen die Richter allerdings offen. HC

Klinik für künstliche Befruchtung

SPRINGE. Voraussicht- lich Ende Frühjahr 1994 er- öffnet die „Deutsche Klinik für Fortpflanzungsmedizin GmbH" in Bad Münder/Nie- dersachsen ihren Erweite- rungsbau zur Behandlung subfertiler und infertiler Paa- re. Wie der geschäftsführen- de Gesellschafter der Klinik, Dr. med. Werner G. Gehring, Springe, vor der Presse er- klärte, verfolgt die Klinik ein Konzept der ganzheitlichen Diagnostik und Therapie un- ter Einbeziehung der psycho- sozialen und psychosoma- tischen Sphäre der Patienten durch den betreuenden Arzt.

Die 1989 in Springe/Dei- ster gegründete Klinik behan- delt zur Zeit jährlich bis zu 1 500 Paare; die Wartezeit beträgt im Durchschnitt sechs Monate, die nach Inbetrieb- nahme der neuen Kapazitä- ten abgebaut werden kann, hofft die Klinikleitung. Auf längere Sicht hält die Klinik-

Haemoplas: Keine Beanstandung mehr

HANNOVER. Die Nach- testung von Spendern bezie- hungsweise die Untersuchung von Plasmabeuteln auf HIV 1/2-Antikörper, HBsAg, He- patitis C-Antikörper sowie Treponoma pallidum-Anti- körper hat bislang in den Plasmapherese-Einrichtun- gen in Göttingen, Braun- schweig und Magdeburg kei- ne Beanstandungen ergeben.

Das hat das niedersächsische Sozialministerium mitgeteilt.

Die vorgenommene Über- prüfung der Spender-Akten in Braunschweig und Göttin- gen habe ergeben, „daß hin- sichtlich der Spender-Aus- schlüsse ärztlicherseits mit entsprechender Sorgfalt ver- fahren wurde". Die Vermu- tung, das Klientel der Spen- der sei durch Risikogruppen angereichert, habe sich bisher nicht bestätigt. Unter 4 900 Braunschweiger Spendern seien überhaupt nur vier Per- sonen aus Risikokreisen fest- gestellt worden. Drei Spender habe man gesperrt, der vierte

leitung die Behandlung von rund 10 000 Paaren jährlich für realistisch. Vorläufer der Klinik ist ein im Jahr 1983 in Springe gegründetes Institut für Reproduktionsmedizin, das 1990 in das „Deutsche In- stitut für Reproduktionsme- dizin GmbH" übergeleitet wurde. HC

wurde durch einen „Spiegel"- Artikel bekannt. Eine stich- probenartige Überprüfung der Unterlagen in Göttingen habe die Braunschweiger Da- ten bestätigt.

Die Bezirksregierung Braunschweig hat inzwischen der Firma Haemoplas GmbH die Herstellungserlaubnis für die Plasmapherese-Einrich- tungen in Göttingen und Braunschweig erneut erteilt.

Das Unternehmen hat sich verpflichtet, nur noch Qua- rantäneplasma in Verkehr zu bringen. Auch der Ausliefe- rungsstopp für tiefgefrorenes Frischplasma wurde aufgeho- ben. EB

Psychotherapie:

Zwei neue Heilberufe

BONN. In zweiter und dritter Lesung hat der Bun- destag am 24. Februar das so- genannte Psychotherapeuten- gesetz mehrheitlich gebilligt.

Mit dem Gesetz, das noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf (Entscheidung voraus- sichtlich Mitte März), werden

zwei neue Heilberufe einge- führt, nämlich der des psy- chologischen Psychothe- rapeuten (Dipl.-Psychologen) und des Kinder- und Jugend- lichen-Psychotherapeuten.

Deren sozialversicherungs- rechtliche Stellung im Rah- men der Leistungserbringung innerhalb des Systems der ge- setzlichen Krankenversiche- rung wird umrissen und eine Selbstbeteiligung von 25 Pro- zent vorgeschrieben.

Nach dem neuen Gesetz wird jeder Psychotherapeut, der die geforderten Aus- und Weiterbildungsvoraussetzun- gen erfüllt, zur Versorgung von Patienten im Rahmen des gesetzlichen Versicherungs- systems zugelassen. Versi- cherte können nach dem Ge- setz direkt einen nichtärztli- chen Psychotherapeuten kon- sultieren, müssen aber da- nach einen Arzt zur Überprü- fung der Indikationsstellung aufsuchen.

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Kosten- übernahme durch die Kran- kenkassen. Versicherte mit geringem Einkommen und bedürftige Personen sind ebenfalls von der Eigenbetei- ligung befreit. Es ist eine Ausgabenbudgetierung auf 1,25 Prozent der Gesamtaus- gaben der Krankenkassen für die Psychotherapie durch nichtärztliche Psychothe- rapeuten festgeschrieben. EB

Informationszentrum für die neuen Länder

SCHWERIN. Im Januar hat das Gemeinsame Giftin- formationszentrum (GGIZ) von Mecklenburg-Vorpom- mern, Sachsen, Sachsen-An- halt und Thüringen in Erfurt seine Arbeit aufgenommen.

Unter der Telefonnummer 0 36 1/73 07 30 können Anru- fer rund um die Uhr Beratung erhalten. Im Zentrum geben erfahrene Ärzte Auskunft und Hilfe bei akuten und chronischen Vergiftungen.

Das GGIZ arbeitet eng mit den Behandlungszentren der Länder und dem Bundesge- sundheitsamt zusammen. EB Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 10, 11. März 1994 (21) A-625

Referenzen

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