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Archiv "Dubiose Geldanlagen: Warnsignale werden oft mißachtet" (28.01.1994)

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Aus Unternehmen

Schering — Der Ge- schäftsbereich „Pharma"

hat 1992 am Gesamtvolu- men des Umsatzes von Schering einen Anteil von 62 Prozent (1991: 56 Pro- zent) verzeichnet. Das Umsatzplus lag bei neun Prozent; kursbereinigt be- trägt die Wachstumsrate 13 Prozent. Die Ge- schäftsentwicklung ist im wesentlichen mengenbe- dingt und basiert nach An- gaben des Unternehmens auf guten Verkäufen von Kontrastmitteln und Prä- paraten aus der Ge- schäftseinheit Fertilitäts- kontrolle und Hormonthe- rapie. 1992 wiesen fünf Produkte ein Umsatzvolu- men von jeweils über 200 Millionen DM auf. KI Hoechst — Das Frank- furter Unternehmen wird sein Geschäft mit Lachgas vom 1. April 1994 an bei seinen Beteiligungsgesell- schaften konzentrieren.

Die Produktion von Lach- gas wird im Stammwerk Messer Griesheim und

ASID Bonz eingestellt.

Davon sind 34 Mitarbeiter betroffen. Messer Gries- heim ist Spezialist auf dem Markt hochreiner Gase und vertreibt seit langem medizinischen Sauerstoff.

ASID Bonz ist ein Liefe- rant im Markt für Medizi- nalprodukte. WZ

Merck — „Weiteres Wachstum bei gleichzeiti- ger Kostensenkung" lautet die Devise der E. Merck Darmstadt für die näch- sten Jahre. Wie der Ge- schäftsbericht ausweist, hat der Pharmabereich mit 2,72 Milliarden DM auch 1992 den größten Beitrag am Umsatz der Merck-Gruppe erbracht.

Dazu hat die 1991 erwor- bene Lipha-Gruppe mit einem Pharmaumsatz von 710 Millionen DM beige- tragen. Angesichts der zu- nehmenden dirigistischen Eingriffe im Gesundheits- wesen wird

die Entwick- lung

des Bereichs Pharma mit wenig Zuversicht be- trachtet. KI VARIA

WIRTSCHAFT

Bundesdeutsche Anleger neigen zu Extremen: Einer- seits schätzen sie das klassi- sche Sparbuch mit minimaler Verzinsung als Geldanlage.

Andererseits setzen sie nur allzu gerne auf dubiose Offer- ten nicht minder dubioser Firmen.

Einige typische Signale er- leichtern jedoch das Erken- nen der schwarzen Schafe.

Hierzu zählt besonders die unaufgeforderte Kontaktauf- nahme per Telefon, die im übrigen schon aus wettbe- werbsrechtlichen Gründen in Deutschland verboten ist. In den Gesprächen wird oftmals auf eine besondere Eilbedürf- tigkeit einer Anlage hinge- wiesen, und das Zusenden von Prospektmaterial wird

„aus Zeitgründen" häufig ab- gelehnt.

Im Falle eines persönli- chen Gesprächstermins wird gerne mit „Türöffnern" gear- beitet: Unseriöse Vermittler von Geldanlagen tarnen sich dann mit Bezeichnungen wie

„Berufsständisches Versor- gungswerk" oder „Alterver- sorgungs-Selbsthilfe". Letzt- lich handelt es sich jedoch meist um einen gezielten Ver- kauf herkömmlicher Versi- cherungen oder anderer Geldanlagen.

Exotische Anlagen

Anleger sollten auch auf den Sitz des Anbieters ach- ten: Zwar haben viele deut- sche Geldhäuser aus steuerli- chen und Kapitalmarktgrün- den etwa auf den Cayman-In- seln eine Niederlassung. Für deren Bonität steht jedoch der gute Ruf der deutschen

Muttergesellschaft. Hingegen muß

bei einem alleinigen Sitz im Ausland — besonders be- liebt sind bei den unseriösen

Unternehmen Panama, Liechtenstein und auch die Schweiz — damit gerechnet werden, daß der Anbieter ei- nes Tages von der Bildfläche verschwindet und der Anle- ger nicht die geringsten Mög- lichkeiten zur Nachforschung oder gar zum juristischen Vorgehen hat.

Uberhöhte Renditever- sprechungen sind das wichtig- ste Warnsignal für eine du- biose Anlage: 10 bis 30 Pro- zent pro Monat sollen angeb- lich bei manchen Offerten er- zielbar sein. Genaues Nach- rechnen zeigt jedoch die Ab- surdität des Angebots: Schon bei 10 Prozent pro Monat werden aus nur 100 angeleg- ten DM in zehn Jahren ein- schließlich Zins und Zinses- zins stolze 9,3 Millionen DM, bei 20 Prozent Monatszins so- gar 317 Milliarden DM — ei- ne Summe, mit der die Bon- ner Staatskasse ganz erheb- lich saniert werden könnte.

Gerade in diesem Zusam- menhang werden oftmals exo- tisch anmutende Anlagen angeboten. Hierzu zählen et- wa amerikanische „Penny Stocks", also Aktien, die meist zwischen 50 Pfennigen und 2 DM kosten und ledig- lich im amerikanischen Frei- verkehr (OTC-Markt = over the counter) gehandelt wer- den. Wichtigstes Werbeargu- ment sind dabei — meist vor- gespiegelte — enorme Kurs- steigerungen der Vergangen- heit, gerne aber auch über- durchschnittliche Gewinnaus- sichten etwa durch ein neu- entdecktes Öl- oder Edelme- tall-Vorkommen. Der Anbie- ter weist aber sicher nicht darauf hin, daß er den Markt dieser Aktie weitgehend al- lein kontrolliert und die Kur- se

daher in jede Richtung

ma- nipulieren kann.

Vielfach wird der Offerte eine Hauch von Seriosität da-

durch gegeben, daß die Anla- ge durch eine Bürgschaft et- wa einer Schweizer Großbank oder über eine eingetragene Hypothek abgesichert sein soll. Nicht selten bezieht sich eine — tatsächlich existieren- de — Bankbürgschaft aber nur auf das Abwicklungskon- to des Initiators, nicht jedoch auf die Anlage selbst. Und ei- ne Hypotheken-Absicherung nutzt wenig, wenn sie ein Grundstück in Südamerika oder wertloses Brachland in Spanien betrifft.

Oftmals macht schon die Frage nach den Gebühren je- de weitere Diskussion über- flüssig. So kann zwar kein se- riöser Anbieter von Finanz- dienstleistungen heute gänz- lich auf Gebühren verzichten, soweit es sich nicht um haus- eigene Produkte handelt. Un- seriös ist es jedoch, wenn zu-

sätzlich zum Ausgabeauf- schlag von Investmentfonds eine hohe Beratungsgebühr verlangt wird oder wenn die Vermittlungsgebühren Di- mensionen erreichen, die mit der Anlage nicht mehr einge- spielt werden können.

Mit kaum einem Werbear- gument lassen sich Anleger schließlich so leicht ködern wie mit dem der Steuerbe- günstigung. Steuervorteile sollten aber genau geprüft werden: Rechnet sich ein Projekt einzig und allein aus steuerlichen Gründen, sind Verluste vorprogrammiert.

Prüfen sollten Anleger in die- sem Fall auch das Preis-/Lei- stungsverhältnis. Nicht selten werden die Steuervorteile zu- vor auf den Preis aufgeschla- gen, und der Anleger ist dann der sichere Verlierer.

Peter Jobst

Dubiose Geldanlagen

Warnsignale werden oft mißachtet

Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 4, 28. Januar 1994 (69) A-221

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