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Archiv "Kostendämpfung freiwillig oder mit staatlichem Zwang (Teil 1)" (08.10.1981)

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DEUTSCHE S B LATT

Ärztliche Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Kostendämpfung freiwillig oder

mit staatlichem Zwang

„Kostendämpfungsergänzungs- gesetz": Debatte in Bundesrat und Bundestag

Sachverständigenanhörung:

Bleiben die Krankenkassen- Beitragssätze stabil?

Bundesländer lehnen weitere Öffnung der Polikliniken und teilstationäre Behandlung ab

Das zweite „Kostendämpfungsgesetz" wird derzeit mit Hochdruck durch das Parlament gepreßt. Damit Bundesrat und Bundestag, die normalerweise in einer festgelegten Abfolge wechselweise Geset- zesvorlagen beraten, parallel über dieses „Kostendämpfungsergän- zungsgesetz" (KVEG) befinden können, hat man sich eines gesetz- geberischen Tricks bedient und das KVEG gleich zweimal vorgelegt:

als Regierungsvorlage und als Initiativ-Antrag der SPD/FDP-Bundes- tagsfraktionen. Das wird noch für einige Verwirrung sorgen.

Die „Kostendämpfung" ist für die Gesetzesmacher nur ein kleines Stück des zehnteiligen Sparpakets. Bei der Bundestagsdebatte am 16., 17. und 18. September über den Bundeshaushalt 1982 kam das KVEG dann auch nur am Rande vor— am 17., zu später Abendstunde.

Inzwischen liegt der Initiativentwurf wieder bei den Experten, im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung; der hörte am 28. September über viele Stunden hin weitere Experten, nämlich aus dem Kreis der

„Betroffenen". Darunter zählen auch Bundesärztekammer und Kas- senärztliche Bundesvereinigung, die bei dem Hearing durch BÄK- Präsident Dr. Karsten Vilmar und KBV-Hauptgeschäftsführer Dr.

Eckart Fiedler vertreten waren. Der Ausschuß will seine Beratungen möglichst am 8. Oktober beenden.

Im Bundesrat sind am 25. September, beim ersten Durchgang des Sparpakets, zwei wichtige positive Vorentscheidungen gefallen, nachdem die Finanzexperten der Länder eine Woche zuvor noch für eine unangenehme Überraschung gesorgt hatten. Ein Bundesland (Hessen?) hatte im „Haushaltsstrukturgesetz" die Bestimmung unterbringen wollen, die Polikliniken für alle Sozialversicherten weit zu öffnen (dazu Heft 40/1981). Das Plenum des Bundesrates hat diesen Vorstoß abgelehnt. Es bleibt also bei der heute schon gelten- den Poliklinik-Regelung: Behandlung von sozialversicherten Patien- ten nach Maßgabe von Lehre und Forschung. Abgelehnt hat der Bundesrat auch die im Regierungsentwurf des KVEG vorgesehene Ausweitung der Krankenhausbehandlung auf teilstationäre Lei- stungen.

Der Bundestag hat sich in der ersten Lesung auf einige Grundsatzer- klärungen beschränkt, zwar sparsam, aber kennzeichnend. Der Heft 41 vom 8. Oktober 1981 1895

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Die Information:

Bericht und Meinung

Zweites „Kostendämpfungsgesetz"

Sprecher der Opposition, Adolf Müller (Remscheid), warf Ehren- berg vor, seine „Rezepte" seien

„eher ideologisch als sachlich be- stimmt". Sein Referentenentwurf habe „den Verdacht bestätigt, daß die Kostendämpfung als willkom- mener Vorwand für Maßnahmen dienen sollte, die auf eine schlei- chende Systemveränderung des Gesundheitswesens hinauslau- fen". Die FDP hielt sich im Bun- destag in Sachen KVEG weise zu- rück. Verständlich, sie hatte ihre Stunde beim Referentenentwurf genutzt. Um so deutlicher äußer- ten sich SPD-Politiker im Bundes- tag. Die Verärgerung über die Ent- schärfung des ursprünglichen Entwurfs aus dem Hause Ehren- berg hält bei der SPD an, nament- lich deren Sozialexperte Eugen Glombig nutzt jede Gelegenheit, um mal der FDP, mal den Ärzten eins auszuwischen.

Bundesfinanzminister Hans Matt- höfer verteidigte vor dem Bundes- tag das KVEG mit den Argumen- ten

I> der Kostenanstieg habe die Krankenversicherungsbeiträge bis an die Grenzen der Belastbarkeit der Arbeitnehmer ansteigen las- sen,

> die Kostendämpfung im Ge-.

sundheitswesen habe für die mei- sten Arbeitnehmer im Hinblick auf die bereits erreichte Beitragsbela- stung größere materielle Bedeu- tung als Einsparungen im übrigen Sozialbereich,

die Einkommen im Bereich me- dizinischer und pharmazeutischer Leistungen seien am Kostenan- stieg nicht immer leistungsge- recht beteiligt.

Ehrenberg muß sein Gesetz auch gegenüber seiner Fraktion verteidigen

Aussagen über die tatsächlichen Einsparungen, die sich aus die- sem Gesetz ergeben würden, woll- te Matthöfer nicht machen. Auch

das Expertenhearing brachte dazu keine Klarheit. Matthöfer hofft aber auf eine „nachhaltige Wir- kung". Bundesarbeitsminister Eh- renberg hofft sogar auf Beitrags- satzstabilität. Ehrenberg verteidig- te das KVEG auch damit, daß die Belastungen der Patienten und der Anbieter sorgfältig austariert seien — eine Aussage, bei der ihm der DGB und dessen Gefolgsleute im Bundestag nicht so recht fol- gen. Kennzeichnend für diese Stimmung Eugen Glombig im Bundestag: „Bei der Kostendämp- fung im Gesundheitswesen sind die Eingriffe zu Lasten der Anbie- ter von Gesundheitsleistungen im Vergleich zu den Belastungen, die den Versicherten auferlegt werden sollen, unterproportioniert. Wir werden uns bei den Ausschußbe- ratungen um Nachbesserung be- mühen. Wir werden vor allem dar- auf bestehen, daß es im Jahre 1982 keine weitere Erhöhung der Arzt- und Zahnarzthonorare gibt, gleichgültig, ob dies durch ver- tragliche Vereinbarungen oder durch eine entsprechende Ergän- zung des vorliegenden Gesetzent- wurfes geschieht."

Glombig und Genossen spielen auch die Zusage der Ärzte und Zahnärzte (der in ähnlicher Weise jetzt auch die Pharmaindustrie folgte; soeben haben auch die Be- rufe des Gesundheitshandwerks ein ähnliches Angebot gemacht), Preisstabilität bis Ende 1982 zu wahren, herunter. Ihnen, wie auch dem DGB, wäre gesetzlicher Zwang lieber gewesen. Ehrenberg freilich sucht das für ihn Beste aus der Situation zu machen. Vor dem Bundestag gab er den tatsächli- chen Garantieabsprachen eine ei- gene Auslegung: „Die zwei größ- ten Bereiche, Ärzte, Zahnärzte und Krankenkassen haben sich ge- meinsam verpflichtet, die jetzt gel- tenden Verträge, die eine Laufzeit längstens bis zum 30. Juni 1982 haben, ohne Tariferhöhung min- destens bis Ende 1982 zu verlän- gern und gleichzeitig für eine strikte Mengenbegrenzung zu sor- gen. Ich will gern — ich hoffe, daß bei den Verbänden der Selbstver-

waltung des Gesundheitswesens die Protokolle des Deutschen Bundestages nachgelesen werden

— hier ganz deutlich sagen: Ich halte eine Verlängerung zu jetzi- gen Tarifen mindestens bis Mitte 1983 für zumutbar, bei strikter Mengenbegrenzung, und ich bin den Regierungsfraktionen sehr dankbar, daß sie sich beide bereit- erklärt haben, dieses Thema, falls es nicht umgehend zur Konkreti- sierung dieser Zusagen kommt, im Laufe des Gesetzgebungsverfah- rens wieder aufzunehmen. Ich baue hier auf die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Aber die Selbstverwaltung muß auch han- deln. Es darf nicht bei Verspre- chungen bleiben, sondern es muß, noch während das Gesetzge- bungsverfahren läuft, diese Zusa- ge in Form von Verträgen konkre- tisiert werden."

Die SPD will konkrete Stillhalteabkommen sehen Ehrenbergs parlamentarische Staatssekretärin, Anke Fuchs, hat diesen Redeauszug dem KBV-Vor- sitzenden Dr. Hans Wolf Muschal- lik zugeschickt mit dem Zusatz:

„mir rechtzeitig Ihre Vereinbarun- gen über die Empfehlung zu den Vergütungsverträgen mitzutei- len".

Ähnliches wiederholte sich bei der Anhörung im Bundestagsaus- schuß für Arbeit und Sozialord- nung. Hier hatte wiederum Eugen Glombig den Part des Zweiflers und Mahners übernommen; man erwarte ein eindeutiges Ergebnis bis zur zweiten und dritten Lesung des KVEG. Nur dann sei damit zu rechnen, daß keine Änderung des Kassenarztrechtes erfolge. Die Vertreter der RVO-Kassen versi- cherten übereinstimmend, man werde „auf jeden Fall vor der zwei- ten und dritten Lesung" (so Dr.

Franz Josef Oldiges für den Bun- desverband der Ortskrankenkas- sen) zu einer entsprechenden Bundesempfehlung kommen, zu- mindest mit den Ärzten; mit den Zahnärzten hoffe man bis zum 21.

1896 Heft 41 vom 8. Oktober 1981 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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