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Archiv "Psychotherapeuten: Keine Einzelgänger" (07.12.2001)

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A K T U E L L

A

A3240 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 49½½½½7. Dezember 2001

Krankenhäuser

Sachsen fördert Sparprojekte

Land und Kassen unter- stützen 31 Kliniken.

M

it mehr als 70 Millionen DM haben die Kran- kenkassen in Sachsen Ra- tionalisierungsmaßnahmen in Krankenhäusern unterstützt.

Grundlage ist ein Rahmenab- kommen der Krankenkassen und des Sächsischen Gesund- heitsministeriums von 1993.

Bisher wurden 53 Einzelmaß- nahmen in 31 Krankenhäu- sern realisiert. Nach Angaben des Ministeriums haben sich die Investitionen weitgehend amortisiert.

Bei der Krankenhauspla- nung für die Jahre 2002 bis 2004 haben die Krankenhaus- träger beantragt, 450 Planbet- ten (+1,5 Prozent) zusätzlich zu fördern. Dagegen ist der rechnerische Bettenbedarf auf der Grundlage der Leistungs- zahlen des Jahres 2000 nahezu unverändert geblieben. Die Fallzahlsteigerung um 3,3 Pro- zent wurde durch Liegezeit- verkürzungen kompensiert.

Von 93 Krankenhausstand- orten wurden im Kranken- hausplanungsausschuss 76 ein- vernehmlich (82 Prozent der Planbetten) und 17 nicht ein- vernehmlich (18 Prozent) ab- gestimmt. Der aktuelle Kran- kenhausplan sieht vor, 762 Planbetten abzubauen, gleich- zeitig 239 stationäre Plätze aufzustocken – bezogen auf das Jahr 2004.

Psychotherapeuten

Keine Einzelgänger

Praxisgemeinschaften werden nicht registriert.

P

sychologische Psychotherapeuten sind keine Einzelgän- ger, sondern viele arbeiten in Praxisgemeinschaften, mein- ten viele Psychologen, die sich mit Anrufen und Leserbrie- fen an die Redaktion wandten. Grund: Eine Meldung im DÄ (Heft 44/2001) hatte diesen Schluss aus einer Auswertung des Bundesarztregisters der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung gezogen. Das Bundesarztregister listet jedoch aus- schließlich die rechtlich eng gebundenen Wirtschaftseinhei- ten der Gemeinschaftspraxen(§ 33 Abs. 2 Zulassungsverord- nung für Ärzte) auf. Es gibt keine Statistik darüber, wie viele Psychologen in Praxisgemeinschaftenarbeiten. Da die in die- sen lockeren Verbünden (§ 33 Abs. 1) arbeitenden Psycho- logen nicht gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereini- gungen abrechnen, werden sie im Bundesarztregister als ein- zelne Leistungserbringer geführt. Generell unterliegen Pra- xisgemeinschaften zwar der Meldepflicht, doch erfolgen kei- ne Sanktionen, wenn dies nicht eingehalten wird.

D

ie Hoffnung hat sich gefe- stigt, dass wir in Zukunft enger zusammenarbeiten können.“ Dieses Fazit zog Prof. Choe, stellvertretender Gesundheitsminister Nord- koreas, gegen Ende seines einwöchigen Deutschlandbe- suchs. Am 29. November war er mit einer Delegation bei

der Bundesärztekammer zu Gast, um sich über das deut- sche Gesundheitswesen zu in- formieren. Wichtig sei ihm, so Choe, die Fortbildung der nordkoreanischen Ärzte zu verbessern. Zudem hofft er auf deutsche Hilfe für die Lieferung von Medikamen- ten und medizinischen Geräten. Folglich stan- den auf dem Besuchs- plan auch Treffen mit Vertretern von Pharma- firmen und ein Emp- fang durch den Vorsit- zenden des Bundestags- gesundheitsausschusses Klaus Kirschner.

Organisiert hatte den Besuch die Deutsch- Koreanische Associa- tion für Medizin. Deren Präsident, der Ehren- präsident der Bundes- ärztekammer Prof. Dr.

med. Dr. h. c. Karsten Vilmar, berichtete, dass inzwischen acht Ärzte aus Nordkorea eine Fortbildung in Deutschland absolvieren.

Es werden jedoch weitere Fortbildungsmöglichkeiten ge- sucht (siehe DÄ, Heft 40/

2001). Kontakt: Deutsch-Ko- reanische Association für Me- dizin, Adolfstraße 9–11, 53111

Bonn.

D

er CDU-Bundesparteitag

in Dresden beschloss in seinem Leitantrag zur Ge- sundheitspolitik, sich für eine Neudefinition des Leistungs- katalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einzusetzen. Dem Versicher- ten müssten mehr Selbstbe- stimmungs- und Wahlrechte eingeräumt werden. Dabei dürfe der Grundsatz der Bei- tragssatzstabilität nicht ver- nachlässigt werden.

Die CDU befürwortet ei- nen vom Gesetzgeber festzule- genden Katalog von Kernlei- stungen, der standardisierte, nicht verzichtbare ambulante ärztliche, zahnärztliche, sta- tionäre und pflegerische Lei- stungen umfasst (einschließ- lich der Versorgung mit Arz- nei-, Heil- und Hilfsmitteln so- wie Krankengeld). Die Kern- leistungen sollten wie bisher paritätisch durch Beiträge der Versicherten und Arbeitge- ber finanziert werden. Prä- ventionsmaßnahmen sollten auch als gesamtgesellschaftli-

che Aufgabe realisiert werden.

Der Pflichtleistungskatalog müsse von unwirtschaftlichen und überflüssigen Leistungen befreit werden. Nach dem Wil- len der CDU sollen die Versi- cherten über den Katalog der Kernleistungen hinaus eigen- finanzierte Wahlleistungen und Wahltarife buchen kön- nen. Arbeitgeber könnten sich an der Finanzierung freiwillig beteiligen. Ein fakultatives Kostenerstattungssystem soll- te für alleVersicherten wieder eingeführt werden. Das Ver- tragssystem sollte grundsätz- lich beibehalten werden. Der Vertragswettbewerb erforde- re aber ein Vergütungssystem, das dazu beiträgt, die ärzt- liche Therapiefreiheit auf ei- ne rationale Basis zu stel- len. Die beitragsfreie Mitver- sicherung von Ehepaaren mit Kindern sei ein wesentli- ches Element des Solidaraus- gleichs. Die Beitragsbemes- sungsgrundlage sollte auf wei- tere Einkunftsarten ausge- dehnt werden.

CDU-Parteitag

GKV-Leistungen neu definieren

Vertragswettbewerb und neue Vergütungsformen

Setzen sich für die Nordkorea-Hilfe ein:

Prof. T. S. Lie (links) und Prof. Karsten Vilmar (rechts) von der Deutsch-Koreani- schen Association für Medizin mit Prof.

Choe bei der Bundesärztekammer

Nordkorea

Kooperation verbessern

Vize-Gesundheitsminister auf Deutschlandbesuch

Foto: Otmar Kloiber

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