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Archiv "Berufskrankheit: Wer kann helfen?" (23.03.2001)

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Menschenrechte

Zu dem Beitrag „Notfall Menschen- rechte“ von Torsten A. Lucas in Heft 5/2001:

Unbedachte

Rechtsvorstellungen

Die Arbeit des Beauftragten für Menschenrechte ist in diesem Artikel überzeugend dargestellt, sie erscheint sinn- voll und notwendig. Aller- dings hat der Autor den Poli- zeiärztlichen Dienst in Berlin maßlos herabgewürdigt . . . Dann erdreistet sich der Au- tor auch noch, ein vernich- tendes Urteil über den PÄD zu fällen (als Menschen- rechtsbeauftragter): „Eine Studie belegt die katastro- phale Qualität der PÄD- Gutachten“ usw. Was be- zweckt der Autor damit ei- gentlich? Die generelle Ab- schaffung des PÄD (wer wollte dann die unangeneh- men Arbeiten erledigen?) oder will er nur mit dem PÄD Berlin ein Kämpfchen ausfechten? . . . Dass „Gefäl- ligkeitsgutachten“ zuhauf ge- schrieben werden, ist eine Binsenweisheit nicht nur für Insider. Und wer kein solches ausschreibt, der braucht ja ei- ne „Gegenbegutachtung“

nicht zu fürchten. Warum regt aber gerade das den Au- tor so auf? Kontrolle ist und bleibt nun mal das wichtigste Regelinstrument unserer De- mokratie . . . Aber es kommt noch besser: Der Autor ruft alle Ärzte dazu auf, sich nicht mehr an Abschiebungen und Begutachtungen der Reise- fähigkeit zu beteiligen. Kann sich der Autor nicht vorstel- len, dass er damit Kollegen, die ihre Pflicht tun (nämlich

bei der Durchsetzung von Recht und Ordnung, das heißt bei juristisch angeord- neten Maßnahmen zu helfen), in vielerlei Schwierigkeiten bringt? Mit diesen unbedach- ten Rechtsvorstellungen nach Art des Kirchenasyls hat der Autor sogar ärztliche Gremien und Ärztekammern infiziert. Allen diesen Gut- gläubigen sei versichert: so- bald ein Gesetz vorliegt mit dem Inhalt, dass Abschie- bungen nicht mehr mit „Ge- gengutachten“ sowie Atteste zur Reisefähigkeit durch Ärzte nicht mehr ausgestellt werden dürfen, dann werden als erste die Kollegen des PÄD begeistert „Hurra“

schreien . . .

Norbert Angstenberger, Klosterweg 1, 90455 Nürnberg

Widerspruch

. . . Der Autor weist mit Recht auf die schlimme La- ge der Menschenrechte in vielen Staaten dieser Welt hin, vermischt dies aber ge- schickt mit Handlungen un- seres Staates, die auf der Grundlage des Grundgeset- zes mit seinen Menschen- rechten erfolgen. So ruft die Ärzteschaft auf, sich nicht an Abschiebungen oder an Begutachtungen und Fra- gestellungen zur Reisefähig- keit von Flüchtlingen zu be- teiligen. Hier stellt sich die Frage, wie das begründet werden soll. Handelt es sich bei der Abschiebung doch um die Vollstreckung einer rechtskräftigen – meist zu- vor von mehreren Gerichten überprüften – Entscheidung unseres demokratischen Rechtsstaates.

Die Drohung gegenüber Ärzten, die Ausstellung einer Reisefähigkeitsbescheini- gung sei mit der ärztlichen Berufsordnung nicht verein- bar, gilt doch wohl nur dann, wenn die Bescheinigung falsch ist. Genauso ist es si- cher mit ethischen Grundsät- zen nicht vereinbar, wenn falsche Reiseunfähigkeitsbe- scheinigungen ausgestellt werden. Auch die Behaup- tung, in Behandlung stehen-

de Traumatisierungen seien ein Abschiebehindernis, kann nicht unwidersprochen bleiben. Wichtig ist, dass sol- che Traumatisierungen be- handelt werden. Ob dies in Deutschland oder in dem Heimatland geschieht, ist zweitrangig. Traumatisierun- gen stellen deshalb nicht grundsätzlich Abschiebehin- dernisse dar . . .

Hans-Otto Kneip, Helgebachstraße 41, 35578 Wetzlar

A

A750 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 12½½½½23. März 2001

B R I E F E

Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

LESERZUSCHRIFTEN

ICD-10

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Mini- sterwechsel: Chance für einen neuen Anfang“ von Josef Maus in Heft 3/2001:

Rechenschaftsbericht fordern

Frau Fischer geht, der ICD- 10 aber bleibt . . .

Da die Gerichte den einge- schlagenen Rechtsweg der protestierenden Ärzte in der untersten Schublade ver- schwinden ließen, sollte die- ses Thema gerade jetzt er- neut aufgenommen werden.

Nach über einem Jahr ist es seitens der Ärzteschaft mehr als legitim, von der GKV ei- nen Rechenschaftsbericht zu fordern, welche Erkenntnisse die Kassen und die Politik aus der von uns zum Nulltarif produzierten Datenflut gezo- gen haben . . .

Dr. med. Udo Fuchs, Steenwisch 105, 22527 Hamburg

Negativliste

Zu der Nachricht „Jetzt amtlich: Er- weiterte Verordnung über unwirt- schaftliche Arzneimittel in Kraft“ in Heft 51–52/2000:

Inhalt ist das Papier nicht wert

Auf Hinweis im Deutschen Ärzteblatt auf die Homepage druckte ich mir die „Verord- nung zur Änderung der Ver- ordnung über unwirtschaftli- che Arzneimttel in der Ge- setzlichen Krankenversiche- rung vom 16. November

2000“ aus, in der Annahme dort für die Praxis verwertba- re Hinweise zur Einsparung zu finden.

. . . Der Inhalt ist das Papier nicht wert, auf das es ge- druckt ist. Wer verordnet die- se Dinge zu wessen Lasten auch immer? Ich fühle mich in das 19. Jahrhundert ver- setzt. Da werden mehrere Ministerien bewegt, die Pres- se schreibt Artikel über die Einsparung von Millionen, und ich kann mir nicht vor- stellen, dass diese Dinge noch im Handel sind . . . Dr. med. Wolfram Hackel, Liebigstraße 23, 01187 Dresden

Berufskrankheit

Benachteiligung nach einer Infektion:

Wer kann helfen?

Seit 1998 klage ich vor dem Sozialgericht Dresden um die Anerkennung einer 1985 während des Medizinstudi- ums zugezogenen inaktiven, chronisch-persistierenden He- patitis-B-Infektionals Berufs- erkrankung. Die Berufsge- nossenschaft lehnt die Aner- kennung ab . . .

Über das Deutsche Ärzte- blatt möchte ich mich an die- jenigen Kollegen wenden, bei denen eine inaktive, chronisch-persistierende Hepatits-B-Infektion trotz Symptomfreiheit von der Be- rufsgenossenschaft als Be- rufserkrankung anerkannt wurde . . .

Name und Adresse sind der Redaktion bekannt

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