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Archiv "Mifepriston: Trotz Zulassung noch viele offene Fragen" (20.08.1999)

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chen und Hannover begonnen wurde sowie in Kiel geplant ist. Inzwischen gibt es auch entsprechende spezielle Fortbildungen der Deutschen Gesell- schaft für Sexualforschung, die aller- dings nur für Psychotherapeuten ge- dacht sind (hier ist eine psychothera- peutische Zusatzqualifikation Vor- aussetzung für die Teilnahme) und da- her verstärkt eine (dringend notwen- dige) Verbesserung der Psychothera- pie sexueller Störungen anstreben (zum Beispiel in Erlangen, Frankfurt am Main, Münster). Nicht zuletzt durch die Kooperation beider Gesell- schaften entsteht auf diese Weise überregional eine differenzierte se- xualmedizinische Fortbildungsmög- lichkeit, die – je nach Arbeitszusam- menhang der Kollegen – zur Behand- lung sexueller Störungen qualifiziert und eine strukturwirksame Verbesse- rung der Versorgung betroffener Pati- enten/innen erhoffen läßt. In diesem Zusammenhang wäre die von der Akademie für Sexualmedizin bereits 1995 bei der Bundesärztekammer be- antragte Einführung einer Zusatzbe- zeichnung „Sexualmedizin“ in die ärztliche Weiterbildungsordnung ein wichtiger Schritt – insbesondere, weil (bisher nur) auf diese Weise die Kol- legen ihre sexualmedizinische Fach- kompetenz für die Patienten nach außen sichtbar machen können und so eine gezieltere Inanspruchnahme er- folgen würde.

Zitierweise dieses Beitrags:

Dt Ärztebl 1999; 96: A-2075–2077 [Heft 33]

Literatur

1. Loewit K, Beier KM: Standortbestimmung der Sexualmedizin. Sexuologie 5: 1998;

49–64.

2. Vogt H-J, Loewit K, Wille R, Beier KM, Bosinski HAG: Zusatzbezeichnung „Sexual- medizin“ – Bedarfsanalyse und Vorschläge für einen Gegenstandskatalog. Sexuologie 2: 1995; 65–89.

Anschrift des Verfassers Prof. Dr. med. Dr. phil.

Klaus Michael Beier

Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin an der Medizinischen Fakultät (Charité)

Humboldt-Universität Tucholskystraße 2 10117 Berlin

A-2077 Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 33, 20. August 1999 (29)

T H E M E N D E R Z E I T AUFSÄTZE/BERICHTE

ie sogenannte Abtreibungspil- le Mifepriston (Mifegyne) wur- de Anfang Juli in Deutschland vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für Deutschland zugelassen (dazu Bericht- erstattung und Bekanntgabe Deut- sches Ärzteblatt, Heft 30/1999). Dabei bestanden das Bundesinstitut und die Deutsche Gesellschaft für Gynäko- logie und Geburtshilfe (DGGG) auf einem hohen Qualitätsstandard. Der sichere Nachweis einer intakten Schwangerschaft wurde als Vorausset- zung für die Verwendung des Mittels gefordert: „Erst die Diagnose der Schwangerschaft, dann der Eingriff.“

Dazu stellte der Präsident der DGGG, Prof. Dr. med. Günther Kindermann, fest: „Erstmals wird damit in einem eu- ropäischen Land ein ärztlicher Qua- litätsstandard festgeschrieben, dessen Nichtbeachtung bisher nach wissen- schaftlichen Untersuchungen in 35 Prozent der Frühabtreibungen zu unnötigen und sinnlosen ,Abtreibun- gen ohne Schwangerschaft‘ geführt hat.“ Bereits im Vorfeld der Zulassung dieses medikamentösen Abtreibungs- mittels hatte Kindermann wiederholt darauf hingewiesen, daß es sich bei sol- chen „,Eingriffen ohne Diagnose‘ um ein ärztlich verantwortungsloses und fehlerhaftes Vorgehen handelt“.

Mit dem Zulassungsbescheid des BfArM sei ein erster Schritt für die Verwendbarkeit von Mifegyne für vier Indikationen getan (medika- mentöse Beendigung einer intakten intrauterinen Schwangerschaft bis zum 49. Tag nach der letzten Regel;

Erweichung und Erweiterung des Gebärmutterhalses vor einem instru- mentellen Schwangerschaftsabbruch des ersten Schwangerschaftsdrittels;

Vorbereitung auf die Wirkung von Prostaglandin bei medizinisch be- gründetem Schwangerschaftsabbruch;

Einleitung der Wehentätigkeit bei intrauterinem Fruchttod).

Kombination mit Prostaglandinen

Dennoch fordert Kindermann Nachbesserungen. Denn die Ver- wendbarkeit des Mittels für den Frühabbruch sei letztlich auf eine gute Woche – vom Nachweis der intakten Schwangerschaft bis zum 49. Tag – re- duziert. Ungeklärt sei außerdem die Kombination mit Prostaglandinen, die „in den Ländern Frankreich, Eng- land und Schweden erst eine hohe Wirksamkeit gewährleistet“. Für das dort verwandte Misoprostol sei in Deutschland jedoch kein Zulassungs- antrag gestellt worden; „in Deutsch- land erhältliche Prostaglandine besit- zen keine Zulassung zum Schwanger- schaftsabbruch“. Abtreibende Ärzte, die diese Mittel im Rahmen der soge- nannten Therapiefreiheit verwenden würden, täten dies in persönlicher Verantwortung (zum Beispiel bei Komplikationen) und Haftung. Bei einem Verzicht auf eine Kombination mit Prostaglandinzusatz würde sich jedoch die angegebene Versagerquote von zwei bis acht Prozent zeitabhän- gig auf 20 Prozent und mehr erhöhen.

Der Klärung und Verordnung durch das Bundesgesundheitsministe- rium bedürfen nach Auffassung des Vorsitzenden der Deutschen Gesell- schaft für Gynäkologie und Geburts- hilfe auch „Fragen vom Vertrieb über die Dokumentation bis zur Kostener-

stattung“. Kli

Mifepriston

Trotz Zulassung noch viele offene Fragen

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Prof. Dr. med. Günther Kindermann, fordert Nachbesserungen.

D

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