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Archiv "Methadon nur in Einzelfällen" (17.11.1988)

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Methadon nur in Einzelfällen

mehr: Gerade weil die Heilpraktiker herkömmlicherweise und im Be- wußtsein ihrer Patienten außerhalb der kassenärztlichen Versorgung tä- tig werden, sind sie nicht im gleichen Maße wie die Ärzte auf eine Kassen- zulassung angewiesen (AZ: 1 BvR 111/77).

Es sei allerdings möglich, daß auch geschickte Naturheilkundige und andere Nichtärzte Heilerfolge erzielten; eine vom Gesetz zu ver- langende Gewähr böten sie auf- grund ihrer Ausbildung allerdings nicht dafür.

Weniger eindeutig äußerte sich Karlsruhe in der Zulassungsfrage bei den Diplom-Psychologen. Das Bre- mer Landessozialgericht, das dem BVG Ausschluß-Vorschriften für diese Berufsgruppe zur Überprü- fung vorgelegt hatte, bekam von den Karlsruher Richtern statt einer kla- ren Sachentscheidung lediglich den peinlichen Rüffel, daß man die Vor- lagefrage wegen Versäumnissen und Verfahrensfehlern der Bremer Lan- dessozialrichter nicht beantworten könne (AZ: 1 BvR 8/82, 1 BvR 9/82). In den Erläuterungen des BVG zur Fragestellung blitzt aber auch Verständnis für die Lage der Psychologen auf: Ob das bisher praktizierte Delegations-Verfahren befriedigend sei, lasse sich zumin- dest „bezweifeln".

Initiativen

Politiker verschiedenster Rich- tungen haben in jüngster Zeit ver- sucht, die bisher tief verwurzelten Vorbehalte gegenüber der fachli- chen Qualifikation von Heilprakti- kern auszuräumen: Die Grünen im Bundestag scheiterten im Juni letz- ten Jahres zwar mit einer Überprü- fungsordnung, die einem Qualifika- tionsnachweis gleichgekommen wä- re. Auch Nordrhein-Westfalen hatte im Bundesrat mit einer ähnlichen In- itiative im Februar keinen Erfolg.

Doch immerhin bat die Länderkam- mer die Bundesregierung zu prüfen, ob die Notwendigkeit für ein ein- heitliches Überprüfungsverfahren nach dem Heilpraktikergesetz be- steht. Bis Ende des Jahres soll der Bericht vorliegen. OD

„Das Thema Drogenabhängig- keit hat eine neue Dimension be- kommen, weil die Abhängigen eine nicht unwesentliche Risikogruppe der sich pandemisch entwickelnden AIDS-Erkrankung darstellen. Diese Tatsache wirft neue Probleme auf.

Sie kann dazu beitragen, ärztliches Mitgefühl zu aktivieren und zum Beispiel die Bereitstellung nicht inji- zierbarer sogenannter Ersatzdrogen zu fordern." So beginnt eine Stel- lungnahme des Wissenschaftlichen Kuratoriums der Deutschen Haupt- stelle gegen die Suchtgefahren und der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie

„zur Substitution Drogenabhängi- ger". In der vom Deutschen Caritas- verband verbreiteten Stellungnahme sprechen sich beide Institutionen ge- gen die Substitution mit Methadon (L-Polamidon) aus.

Generelle Methadon- oder an- dere Substitutions- und Reduktions- programme mit psychoaktiven Sub- stanzen von hohem Mißbrauchpo- tential werden abgelehnt. Die Sub- stitution müsse auf Einzelfälle be- schränkt bleiben. Unter Hinweis auf Untersuchungen und Erfahrungen in den USA, Holland und der Schweiz bezweifeln die Wissen- schaftler der beiden deutschen Gre- mien, daß die Methadon-Vergabe ein Mittel gegen Suchtkrankheit, ge- gen Kriminalität, gegen die AIDS- Gefahren oder gegen die Prostitu- tion sein könne.

Im Hinblick auf die Drogen- und Heroinabhängigkeit hätten die Erfahrungen gezeigt: Je höher sub- stituiert werde, um so geringer wür- den Bereitschaft und Fähigkeit,

„durch Arbeit an sich selbst zu ei- nem drogenfreien Leben zu fin- den". Die Verfügbarkeit von Me- thadon könne langfristig Betroffene von drogenfreien Programmen ab- ziehen und zu einer Selektion unter den Abhängigen führen. In mehre- ren Ländern sei festzustellen, daß ethnische Minderheiten und ärmere Schichten, „mit der Droge ruhig ge- stellt werden, während die begüter- ten in die drogenfreien Programme kommen".

Was die von Methadon erhoffte AIDS-Prävention angehe, so sei die HIV-Durchseuchung in Ländern, in denen sehr freizügig mit Methadon umgegangen werde, wie in Italien, Spanien und neuerdings auch der Schweiz, zum Teil höher, zumindest aber nicht geringer als in der Bun- desrepublik. Zur Vermeidung von Neuinfektionen müsse versucht wer- den, gemeinsame Benutzung von In- jektionsnadeln und ungeschützten Sexualverkehr zu verhindern. Me- thadon sei auch kein Mittel gegen die Prostitution.

Wesentlich sei der Ausbau alter- nativer Angebote für drogenfreie Therapien im ambulanten Bereich.

Hierzu gehörten „niederschwellige Angebote mit lebenspraktischen Hilfen: Gesundheit, Wohnen, Ar- beit, Freizeit". HIV-Positive dürf- ten nicht ausgegrenzt werden, son- dern müßten in auf eine geeignete Weise erweiterten „regelhaften Sy- stemen" versorgt werden. Erfahrun- gen aus jüngster Zeit hätten gezeigt, daß auch Drogenabhängige durch Aufklärung und auf dem Wege der Freiwilligkeit erreicht werden könn- ten. Im übrigen gebe es Gründe für die Annahme, daß diejenigen, bei denen Methadon-Substitutionspro- gramme Erfolg versprechen könn- ten, auch besonders geeignet seien für eine drogenfreie Therapie.

Dort, wo Methadon oder ande- re Opioide in Einzelfällen angewen- det würden, müsse das durch erfah- rene Ärzte geschehen und mit einer kompetenten psycho-sozialen Be- treuung einhergehen. Mögliche In- dikationen für eine Substitution könnten zum Beispiel sein:

• Opioidpflichtige Schmerzzu- stände

• Drogenabhängige mit le- bensbedrohlichen Zuständen im Entzug

• Drogenentzug bei schweren Krankheiten

• Drogenabhängige am Ende der Schwangerschaft bzw. unter der Geburt

• Abhängige AIDS-Kranke mit fortgeschrittener manifester Er- krankung. Andreas Lehmann A-3222 (18) Dt. Ärztebl. 85, Heft 46, 17. November 1988

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