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Archiv "Kassenarztsitze" (12.10.1989)

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BEKANNT ABEN

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG

Beschlüsse

und Feststellungen der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 19 des Arzt/

Ersatzkassen-Vertrages

aus der 154. Sitzung (Teil II) am 13./14. September 1989

603. Änderungen der Anlage 1 zur E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft be- schließt:

1. Änderung von Punkt 1.

Absatz 3 der Anlage 1 zur E-GO

„Bei belegärztlicher Tätigkeit ist die Berechnung der Leistun- gen nach den Nrn. 1 bis 8, 25 bis 32 und 150 ausgeschlossen."

2. Änderung von Punkt 6 a) der Anlage 1 zur E-GO

„a) für das Aufsuchen des Belegkrankenhauses bei Durch- führung von Assistenzleistungen oder von Anästhesieleistungen

—bei Tage die Nr. 50 für je- den Kranken und insgesamt ein- mal die Wegepauschalen nach den Nrn. 34 bis 36

—bei Nacht bzw. an Samsta- gen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24 und 31.

Dezember Einzelvisiten nach den Nrn. 19, 20 oder 24 sowie je Fall die zutreffenden Wegepau- schalen nach den Nrn. 34 bis 39."

ARZNEIMITTELKOMMISSION DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT

Durchsicht

des Ärztemusterbestazdes

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker infor- mierte die Arzneimittelkommis- sion der deutschen Ärzteschaft über Mitteilungen pharmazeuti- scher Hersteller, die Rückrufe und andere wichtige Änderungen von Fertigarzneimitteln betref- fen. Der Bestand an Ärztemu- stern ist entsprechend durchzu- sehen, und erforderlichenfalls sind die nicht mehr verkehrsfähi- gen Fertigarzneimittel bzw. de- ren genannte Chargen auszuson- dern und zu vernichten.

Rückruf von Anabol-Loges Die Firma Dr. Loges + Co.

GmbH Arzneimittel, 2090 Winsen (Luhe), teilt mit: „Wegen Ände-

3. Änderung von Punkt 6 c) der Anlage 1 zur E-GO

„c) bei konsiliarischer oder mitbehandelnder Tätigkeit für das Aufsuchen des Belegkran- kenhauses die Visiten nach den Nrn. 17 bis 20 oder 24 und die je- weils durchgeführten Leistungen nach den für die ambulante Be- handlung geltenden Bestimmun- gen."

(Gültig ab 1. Oktober 1989)

1Cassenarztsitze

Schleswig-Holstein In Schleswig-Holstein ist die Niederlassung und Zulassung folgender Ärzte dringend erfor- derlich:

Marne/Kreis Dithmarschen mit über 40 000 Einwohnern im Einzugsbereich, Augenarzt, Hautarzt, Orthopäde. Praxisräu- me stehen zunächst mietfrei in einem Praxishaus zur Verfügung.

Finanzierungshilfen wie Einrich- tungsdarlehen bis 60 000 DM und Darlehen zum Erwerb der Praxisräume sind möglich. Um- satzgarantien können für das 1.

Jahr nach der Niederlassung ge- währt werden.

Nähere Auskünfte erteilt die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Bismarckal- lee 1-3, 2360 Bad Segeberg, Te- lefon (0 45 51) 8 92 55 oder

8 92 59.

rung der Zusammensetzung (Eli- minierung von Extr. Symphyti) ru- fen wir alle Packungsgrößen, de- ren Chargenbezeichnung nicht mit „N" beginnt, zurück."

Rückruf von Bronchialtee 400 Die Firma TAD Pharmazeu- tisches Werk GmbH teilt mit:

„Bei o. g. Präparat wurde die An- zahl der Wirkstoffe auf fünf re- duziert. Aus arzneimittelrecht- lichen Gründen rufen wir Rest- bestände bis Chargen-Nr.:

880330 zurück. Bezeichnung und Aufmachung bleiben unverän- dert."

Rückruf von Myxofat 200, 30 Beutel

Ch.-B.: 29108

Die Firma Saarstickstoff-Fa- tol GmbH teilt mit: „Aufgrund einer Rücksendung aus einer Apotheke wurde festgestellt, daß auf den Beuteln im Inneren der

Verpackung ein anderes Verfall- datum aufgedruckt ist als auf der äußeren Verpackung."

Rückruf von Snup Tropfen 0,05%, Snup Tropfen 0,1 % und Snup Spray

Die Firma Karlspharma GmbH teilt mit: „Es wurden bei Überprüfung mehrerer Chargen der Fertigarzneimittel Snup Tropfen 0,05% für Säuglinge und Kleinkinder, Snup Tropfen 0,1%

für Erwachsene und Schulkinder und Snup Spray Mindergehalte des Wirkstoffes Fenoxazolinhy- drochlorid festgestellt. Daher werden alle Chargen obiger Arz- neimittel mit den Endziffern 8812 und kleiner zurückgerufen."

Chargenüberprüfung von Iso-Puren 20, 100 Kapseln

Ch.-B.: 47898 A

Die Firma Klinge-Natter- mann Puren GmbH teilt mit:

„Bei einem Teil der Ch.-B.:

47898 A von Iso-Puren 20 (20 mg), Packung mit 100 Kapseln, wurden — abweichend von Inhalt und Packungsaufdruck — die Bli- ster versehentlich mit Alufolie mit dem Aufdruck Iso-Puren 40 gesiegelt. Bitte überprüfen Sie die Bestände. Die Kapseln selbst entsprechen dem Aufdruck auf Faltschachtel und Packungsbei- lage."

Chargenüberprüfung von Siozwo Nasenspray

Ch.-B.: 06701

Die Firma Febena GmbH teilt mit: „Bei einer Teilmenge Siozwo Nasenspray, Ch.-B.:

06701 besteht die Möglichkeit, daß sich im unteren Sprühkopf- bereich Haarrisse bilden und Lö- sung austreten kann. Bitte über- prüfen Sie Ihre Bestände."

Chargenüberprüfung von Sotorni Hustensaft

Ch.-B.: 118883

Die Firma Ravensberg GmbH Chemische Fabrik, 7750 Konstanz, teilt mit: „Bei einem Teil der obigen Charge ist es zu Ausfällungen von etwa 3,6% des Wirkstoffes gekommen. Wir bit- ten daher um Überprüfung."

Rückruf von Heilit flüssig Die Firma Heilit Arzneimittel GmbH, 2057 Reinbek, teilt mit:

"Ab 1. Oktober 1989 bringen wir Heilit flüssig in veränderter Zu- sammensetzung in den Verkehr.

Citronenöl, Citronellöl, Rosma- rinöl und gereinigtes Terpentinöl wurden eliminiert Der Name des Präparates ändert sich nicht. Wir bitten um Durchsicht der vorhan-

denen Lagerbestände. Betroffen sind die Chargen mit der Ch.-B.:

60670 bis 92705 und ältere Pak- kungen (Anfangsziffer unter 6)."

Rückruf von Pascoletten-Granulat

Die Firma Pascoe Pharma- zeutische Präparate GmbH teilt mit: „Entsprechend Art. 3 Abs. 3

§ 7 AMG ist die Zusammenset- zung von Pascoletten-Granulat geändert worden. Aus arzneimit- telrechtlichen Gründen müssen die Packungen der bisherigen Zusammensetzung aus dem Han- del genommen werden. Aus die- sem Grunde bitten wir Packun- gen mit der Ch.-B.: 2501, 2502, 2503 und 1501 aus dem Arztemu- sterbestand zu entfernen. Die Ch.-B. der neuen Packungen ist 1502." AKdÄ

Monographie-Enwürfe des BGA

Die nachstehend aufgeführ- ten Monographien wurden von der Kommission für den human- medizinischen Bereich, Phyto- therapeutische Therapierichtung und Stoffgruppe (Kommission E) erarbeitet:

Calluna vulgaris (Heide- kraut), Caricae fructus (Feigen), Colocynthidis fructus (Koloquin- then), Cytisus scoparius (Besen- ginster), Dulcamarae stipites (Bittersüßstengel), Ephedrae herba (Ephedrakraut), Fucus (Tang), Gypsophilae radix (Wei- ße Seifenwurzel), Juglandis foli- um (Walnußblätter), Juglandis fructus cortex (Walnußfrucht- schalen), Oleae folium (Oliven- blätter), Pruni spinosae flos (Schlehdornblüten), Pruni spino- sae fructus (Schlehdornfrüchte), Rhamni cathartici fructus (Kreuzdornbeeren), Rhododen- dri ferruginei folium (Rostrote Alpenrosenblätter), Rosae flos (Rosenblüten), Rosae fructus (Hagebuttenkerne), Rosae pseu- dofructus (Hagebuttenschalen), Rosae pseudofructus cum fructi- bus (Hagebutten), Sarsaparillae radix (Sarsaparillewurzel), Tiliae carbo (Lindenholzkohle), Tiliae flos (Lindenblüten), Tiliae foli- um (Lindenblätter), Tiliae lig- num (Lindenholz), Tiliae tomen- tosae flos (Silberlindenblüten), Uzarae radix (Uzarawurzel).

Die Monographien können beim Bundesgesundheitsamt an- gefordert und Stellungnahmen

bis zum

30. November 1989

an

das Insitut für Arzneimittel des Bundesgesundheitsamtes, See- straße 10, 1000 Berlin 65, einge- sandt werden. WZ

BUNDESÄRZTEKAMMER

Dt.

Ärztebl.

86,

Heft 41, 12. Oktober 1989 (89)

A-2993

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