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Antrag - „Umbau von seniorInnengerechten Nasszellen“

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Academic year: 2022

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Ausgabe Formular 01.01.2021 Seite 1 von 4 Landeshauptstadt Innsbruck

MA IV, Wohnbau-Förderung, Schlichtungsstelle II Maria-Theresien-Straße 18

6020 Innsbruck

post.wohnungsservice@innsbruck.gv.at

Antrag - „Umbau von seniorInnengerechten Nasszellen“

1 FörderungswerberIn:

☐ AlleineigentümerIn ☐ MiteigentümerIn ☐ MieterIn ☐ Bauberechtigte/r

Familienname . Vorname Geburtsdatum . Telefon E-Mail ..

Straße/Hausnummer . Postleitzahl Wohnortgemeinde .

2 Allfällige/r Bevollmächtigte/r (ist auch Zustellungsbevollmächtigte/r):

Familienname . Vorname Geburtsdatum . Telefon E-Mail ..

Straße/Hausnummer . Postleitzahl Unterschrift/Vollmacht FörderungswerberIn Wohnortgemeinde ..

.

3 Angaben zum Wohnhaus (Wohnheim, Wohnung) in dem die Sanierung erfolgt

6020 Innsbruck, Straße/Hausnummer/Top _____________________________________________

Personenanzahl Nutzfläche: m²

Wohnhaussanierung wird / wurde eingereicht ja  nein 

Förderung(en) anderer Stellen erhalten  beantragt 

4 Überweisungsauftrag

Ich ersuche um Überweisung der Förderung auf

folgendes Konto: KontoinhaberIn:

IBAN

Eingangsstempel

Zahl:

(2)

Ausgabe Formular 01.01.2021 Seite 2 von 4

5 Rechnungsaufstellung

lfd.

Nr. Firma Datum Maßnahme Betrag in EUR NUR vom AMT

auszufüllen EUR

1 2 3 4 5 6 7

Summe

Zuschuss:

Für alle Sanierungsmaßnahmen sind die bezahlten Rechnungen

samt Zahlungsnachweis (in Kopie) vorzulegen 35% max. € 3500,-

6 Erklärungen / Auflagen

 Ich erkläre, dass der Um- bzw. Einbau einer seniorInnengerechten Nasszelle (Dusche) in meiner Wohnung (Eigenheim) entsprechend den Richtlinien „Förderungsaktion für SeniorInnen zum Umbau von seniorInnengerechten Nasszellen“ unter Einhaltung der technischen Bedingungen von konzessionierten Firmen bzw. unter deren Aufsicht erfolgt ist.

 Ich erkläre mich mit der Bauaufsicht und dem allenfalls dazu erforderlichen Betreten des Baugrundstückes und der Einsichtnahme in die das Bauvorhaben betreffenden Unterlagen durch Organe der Stadt Innsbruck einverstanden.

 Ich nehme zur Kenntnis, dass das vorliegende Ansuchen Grundlage für die Gewährung der Förderung ist und erkläre, dass erforderliche Zustimmungen (der Miteigentümer, des Vermieters, der Mieter usw.) sowie allenfalls erforderliche behördliche Bewilligungen vorliegen.

 Ich erkläre mich einverstanden, dass alle mich betreffenden personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit diesem Ansuchen bekannt werden, zur Abwicklung dieses Ansuchens automationsunterstützt verarbeitet und auch weitergegeben werden können.

 Ich erkläre, dass das Ansuchen und die sonstigen Einreichunterlagen wahrheitsgetreu ausgefüllt worden sind. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Stadt Innsbruck sich eine Kontrolle meiner Angaben und Erklärungen vorbehält und bei Verstoß gegen vorstehende Richtlinien sowie bei erlangen der Förderung durch unzutreffende Angaben die Förderstelle das Recht hat allfällige zu Unrecht ausbezahlte Beträge samt Zinsen gem. §1333 ABGB

zurückzufordern

.

7 Unterschrift (durch alle FörderungswerberInnen oder Bevollmächtigte/n)

_____________________________________

_________________,

am _______________ ________________________________________

Ort Datum Unterschrift(en)

(3)

Ausgabe Formular 01.01.2021 Seite 3 von 4

8 Datenschutzrechtliche Information (Art 13 DSGVO)

Zweck der Verarbeitung erhobener personenbezogener Daten

Bitte beachten Sie, dass wir die von Ihnen bekanntgegebenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Bearbeitung Ihres Förderansuchens im Rahmen der Aktion:

„Umbau von seniorInnengerechten Nasszellen“ im

Amt

MA IV, Wohnbau-Förderung, Schlichtungsstelle II Maria-Theresien-Straße 18

6020 Innsbruck

post.wohnungsservice@innsbruck.gv.at Tel. 0512 5360 2149

verwenden.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten ist

der Gemeinderatsbeschluss vom 11.1.2008, Zl. I-OEF 129/2007,

zuletzt geändert mit Gemeinderatsbeschluss vom 16.07.2015, Zl. IV-5652/2015.

Löschung der personenbezogenen Daten

Die personenbezogenen Daten werden 10 Jahre gespeichert.

Auswirkung einer Nicht-Bereitstellung

Ohne Ihre personenbezogenen Daten ist die Bearbeitung Ihres Förderungsantrages leider nicht möglich.

Mehr Informationen

Nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben alle Personen das Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und auf Widerspruch bei Einwilligung. Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling. Diese Rechte können Sie schriftlich und mit Identitätsnachweis über datenschutz@innsbruck.gv.at ausüben. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung des Verfahrens gesetzlich vorgeschrieben. Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen die

Datenschutzbeauftragte unter datenschutz@innsbruck.gv.at. zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf https://www.innsbruck.gv.at. Schließlich haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde

dsb@dsb.gv.at, www.dsb.gv.at).

Datenschutzrechtliche Informationen gelesen und zur Kenntnis genommen

_________________,

am _______________ ________________________________________

Ort Datum Unterschrift(en)

(4)

Ausgabe Formular 01.01.2021 Seite 4 von 4

Technische Bedingungen / förderbare Maßnahmen „Umbau von seniorInnengerechten Nasszellen“

Für die Förderung entsprechend Pkt. 3) 3.1. der Förderungsrichtlinie sind nachstehende technische Bedingungen einzuhalten und beschränkt sich die Förderung auf nachstehend angeführte förderbare Maßnahmen:

Technische Bedingungen:

 Die Dusche ist so zu gestalten, dass diese den persönlichen Bedürfnissen angepasst wird. Die Mindestgröße muss jedoch 90 x 90 cm oder flächengleich betragen, wobei im Regelfall eine Mindesttiefe von 80 cm einzuhalten ist.

 Der Zugang zur Dusche ist schwellenlos auszuführen bzw. falls baulich aufgrund des gegebenen Bodenaufbaues nicht anders möglich, die Schwelle auf max. 3 cm zu beschränken

 Eine weitere Erhöhung der Schwelle durch aufgesetzte Duschwände/Abtrennungen oder Einbauten ist nicht zulässig.

 Der Boden der Dusche, und falls gleichzeitig der gesamte Boden im Bad erneuert

wird, ist nach Möglichkeit rutschsicher auszuführen

 Bei Bedarf sind Haltegriffe und Klappsitz zu montieren.

 Es ist ein schwenk- und höhenverstellbarer Brausekopf (Schlauchbrause) einzubauen

Im Zusammenhang mit o.a. technischen Bedingungen beraten Sie die Techniker des Referates gerne.

Förderbare Maßnahmen:

 Einbau einer Dusche (möglichst Standard wie beim betreuten Wohnen) entsprechend vorangeführter technischer Richtlinien incl. Duschwände/Abtrennungen, Haltegriffe und Klappsitz

 Zu und Abflussleitungen samt Komplettierung der Dusche

 allenfalls erforderliche Versetzarbeiten bestehender Sanitärausstattungen wie Boiler,

Waschbecken

 Fliesenlegerarbeiten (anteilig) samt Feuchtigkeitsschutz

 begleitende erforderliche bauliche Maßnahmen (z.B. Abbruch u. Entsorgung einer

bestehenden Badewanne

 allenfalls erforderliche Versetzarbeiten bei der Elektroinstallation

Förderung: 35% der förderbaren Kosten von max. € 10.000.- (max. € 3.500.-) Förderungen von anderen Stellen sind jedenfalls bekannt zu geben!

EINREICHSTELLE: Landeshauptstadt Innsbruck

MA IV, Wohnbau-Förderung, Schlichtungsstelle II Maria-Theresien-Straße 18

6020 Innsbruck

post.wohnungsservice@innsbruck.gv.at

Tel. 0512 5360 2149

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