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Arbeitgeberverantwortung bei Änderung und Umbau

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Academic year: 2022

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29.05.2013

Christoph Preuße, ABS Fachveranstaltung 2013

Arbeitgeberverantwortung bei Änderung und Umbau

von Arbeitsmitteln

(2)

Inhalt

Wann ist Aktivität vom Arbeitgeber gefragt?

Was bedeutet dies in Verbindung mit der Gefährdungsbeurteilung?

Auf welcher Grundlage erfolgen Änderungen und Umbau?

Mit einem Beispiel zum Ziel:

Ein bedienbares, sicheres Arbeitsmittel entsteht!

Sicheres Benutzen von Arbeitsmitteln:

Arbeitgeberverantwortung bei Änderung und Umbau von Arbeitsmitteln

(3)

Wann ist Aktivität vom Arbeitgeber gefragt?

Änderung, Umbau, der sicherheitstechnischen Einfluss auf Arbeitsmittel haben könnte.

Wesentliche Veränderung

Vorherige Planung dieses Standardfalles für Arbeitgeber unerlässlich!

16.05.2013

Änderung und Umbau von AM, Christoph Preuße Seite 3

Aktivität immer, wenn geändert oder umgebaut wird!

(4)

Was bedeutet dies in Verbindung mit der Gefährdungsbeurteilung?

Gefährdungsbeurteilung ist mitlaufendes Dokument, für alle Betriebszustände und übergreifende

Gefährdungen

§4 BetrSichV:

- für gegebene Bedingungen geeignet,

- ergonomischen Zusammenhänge berücksichtigen Gefährdungsbeurteilung ist zentrales

Instrument vor, während und nach Umbau / Änderung

(5)

Auf welcher Grundlage erfolgen Änderungen und Umbau?

§4 BetrSichV: Regeln und Erkenntnisse – Stand der Technik, mindestens Anhang 1 BetrSichV

§ 10 und §15 BetrSichV: Prüfungen

Normen !?

- auf welchem Stand?

- anzuwenden wie beim Herstellen?

- sind diese dann verbindlich?

16.05.2013

Änderung und Umbau von AM, Christoph Preuße Seite 5

-> aktuell

-> im Prinzip ja

-> nein, vorteilhaft

(6)

Beispiel : Ein bedienbares,

sicheres Arbeitsmittel entsteht!

START

VOR UMBAU

UMBAU

Umbau sicherheitsrelevant?

Gefährdungsbeurteilung der geplanten Situation

Regeln und Erkenntnisse, Normen anwenden Gefährdungsbeurteilung:

Validierung, Prüfung und Dokumentation

ENDE

Nein

Ja

Start der Gefährdungs-

beurteilung

Gefährdungs- beurteilung:

Informationen beschaffen, Gefährdungen

ermitteln und bewerten,

Maßnahmen festlegen und

umsetzen

Ende der Gefährdungs-

beurteilung vor Bereitstellung

(7)

Ein bedienbares, sicheres Arbeitsmittel

Achtung: Wesentliche Veränderung -> ProdSG

Betreiber wird zum Hersteller

16.05.2013

Änderung und Umbau von AM, Christoph Preuße Seite 7

Abbildungen: DIN EN 12417:2009, Beuth-Verlag

(8)

Ein bedienbares, sicheres Arbeitsmittel entsteht!

• Gleiches Bedien- und Sicherheitskonzept

• Abstände nach ISO 13857?

• Wege auf dem Arbeitsmittel?

• Späneflug?

(9)

Ein bedienbares, sicheres Arbeitsmittel entsteht!

16.05.2013

Änderung und Umbau von AM, Christoph Preuße Seite 9

• Bedienkonzept geändert!:

+ Handbediengerät

• Verbesserung beim Einrichten

• Qualität der Stillstands- überwachung

• Ergonomie (Stolpern) -> Funk

• Dokumentation in „Maschinenbuch“

• Unterweisung nach Gefährdungsbeurteilung

Abbildung: DIN EN 12417:2009, Beuth-Verlag

(10)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Christoph Preuße

Leiter Abteilung Arbeitssicherheit

Berufsgenossenschaft Holz und Metall W. Th. Römheldstr. 15

55130 Mainz

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