• Keine Ergebnisse gefunden

Nummer 50 Donnerstag, 13. Dezember Jahrgang

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Nummer 50 Donnerstag, 13. Dezember Jahrgang"

Copied!
48
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

SPARKASSEN- KULTURSTIFTUNG:

Stadtbibliothek freut sich über Zuwendung für digitale Neuanschaffungen AUF SEITE 7

LICHT IM ADVENT:

Weihnachtlicher Impuls am 3. Advent auf dem Friedhof in Neuburgweier AUF SEITE 3

SCHULENTWICKLUNG:

So geht es am

Schulstandort Rheinstetten weiter (Teil II von III)

AUF SEITE 5

Großartiges Engagement in Rheinstetten

OB Sebastian Schrempp würdigt Ehrenamt / Landesehrennadel für Jürgen Heil

Oberbürgermeister Sebastian Schrempp (mit Kette) ehrt verdiente Bürgerinnen und Bürger: Andreas Deck, Rudolf Micko, Micheline Schulz-Linkholt, Simon Gentner, Stefan Gerstner und Andreas Weiler (von links).

Musikalische Gestaltung der Preisverleihung durch Rainer Fox

und Andreas Winter vom Zitherverein Rheinstetten. Bereits Ende November hatte Jürgen Heil vom Schützenclub Mörsch die Landesehrennadel erhalten.

(2)

Rheinstetten zeichnet Ehrenamtliche aus

Musikakrobatik als Dankeschön in der Keltenhalle

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern ist es in Deutschland weit verbreitet, sich ehrenamtlich zu engagieren. Etwa jeder dritte Bundesbürger opfert einen Teil seiner meist knapp bemessenen Freizeit, um sich in Vereinen, Kirchengemeinden oder sozialen Einrichtungen unentgeltlich einzubringen. Auch in Rheinstetten leisten zahlreiche Bürger Tag für Tag einen sehr wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl. Um die beispielhafte Arbeit dieser Menschen entsprechend zu würdigen und wenigstens für eine kurze Zeit in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken, hat die Stadt Rheinstetten den Ehrenamtspreis ins Leben gerufen, der am Freitag anlässlich des „Tag des Ehrenamts“ zum 16. Mal verliehen wurde.

Es sei für die Juroren nicht einfach gewesen, aus den 25 ein- gereichten Vorschlägen fünf Preisträger auszuwählen, die es besonders verdient hätten, erklärte Oberbürgermeister und Lau- dator Sebastian Schrempp bei der Preisverleihung im Zentrum Rösselsbrünnle in Mörsch. Letztlich fiel die Wahl auf Micheline Schulz-Linkholt aus Mörsch, Andreas Deck (Forchheim), Andreas Weiler (Neuburgweier), Stefan Gerstner (Mörsch) und Rudolf Micko (Forchheim).

Seit über 26 Jahren ist Schulz-Linkholt in verschiedenen Berei- chen ehrenamtlich aktiv. So engagiert sie sich beispielsweise für geflüchtete bosnische Familien, bei der Taufbegleitung, im Kinderhospizdienst und bei der Hausaufgabenbetreuung. Zudem ist sie seit 2006 Vorsitzende des Rheinstettener Freundeskreises Navarrenx.

Ebenfalls seit über 26 Jahren stellt sich Deck in den Dienst des Ehrenamts. „Mit großem Engagement trainiert er den Leichtath- letiknachwuchs der Sportfreunde Forchheim, wo er seit 1994 auch stellvertretender Abteilungsleiter der Leichtathleten ist“, erzählte Schrempp den circa 70 Anwesenden. Darüber hinaus ist Deck Mitinitiator und Mitorganisator des Silvesterlaufs und des Rheinstetten-Triathlons.

Für Gerstner hat sich die Jury entschieden, da er nicht nur in der Kirchengemeinde St. Ulrich unermüdlich in verschiedenen Be- reichen im Einsatz ist, sondern auch als aktiver Fastnachter und Festhelfer bei diversen Vereinen in Erscheinung trete, obwohl er bei den meisten überhaupt kein Mitglied sei.

Micko fungiert seit 26 Jahren als Baumschnitt-Fachberater und Experte für Anbau und Kultur bei den Gartenfreunden Forchheim.

Er leite, so Schrempp, Arbeitseinsätze für die Instandhaltung der Gartenanlage und sei stets zur Stelle, wenn Hilfe benötigt werde.

Wertvolle Dienste leiste Micko auch beim Forchheimer Rettichfest.

Seit 1999 ist Weiler Kantinenwart der Freiwilligen Feuerwehr Abtei- lung Neuburgweier. „Das heißt, dass er seine Kameraden neben dem normalen Feuerwehrdienst bei den unterschiedlichsten Ver- anstaltungen mit Essen und Trinken versorgt“, sagte Schrempp.

Zudem ist Weiler seit 2003 Veranstaltungshelfer der Frauenge- meinschaft Neuburgweier und der Pfarrgemeinde St. Ursula.

Zum dritten Mal verliehen wurde der Jugendehrenamtspreis, der in diesem Jahr an Simon Gentner aus Forchheim ging. „Simon ist seit elf Jahren bei den Sternsingern und seit 2008 Ministrant in Forchheim. Darüber hinaus ist er Mitglied der aktiven Mann- schaft der Freiwilligen Feuerwehr“, so Laudatorin und Jugendge- meinderatsmitglied Isabelle Burkart. Im Anschluss an die Preis- verleihung, die musikalisch von Rainer Fox und Andreas Winter vom Zitherverein Rheinstetten gestaltet wurde, durften sich die Geehrten und deren Begleiter in der Keltenhalle mit den Kabaret- tisten und Kleinkunstpreisträgern „Gogol & Mäx“ amüsieren. Die Stadt Rheinstetten hatte dort zum „Dankeschön-Abend“ eingela- den und nahezu 750 Ehrenamtliche waren gekommen.

Christoph Schelb und Max-Albert Müller alias Gogol und Mäx lieferten ihnen allen Musikakrobatik vom Feinsten. Mit viel Mu- sikalität, Timing, Fantasie, Können, Akrobatik, Humor, verrückter Ideen, schauspielerischem Talent, ein paar Requisiten und un- zähligen Instrumenten brachten sie das begeisterte Publikum zum Staunen. Ob Chopin, Bach, Mozart oder Ravel, sobald Gogol ein „Piano Solo“ ankündigte, wurde er von Mäx auf irgendeinem Instrument begleitet. Virtuos brachte dieser wohlklingende Töne auf Blasinstrumenten jeglicher Art, auf Xylophon, Alphorn, Glockenspiel, Gitarre oder zur Not auch auf seiner „Stradivari metallica“ zum Besten. Mit viel Fantasie wurden selbst gebaute Instrumente präsentiert, Trichter, Schläuche, ein Xylophon aus Glas, größere Trichter und längere Schläuche klangen durch die Halle und ließen die Zuschauerinnen und Zuschauer ungläubig zur Bühne starren. Dass zwischendurch eine Klarinette im Wasser landete, das Klavier vierhändig auf dem Kopf gespielt wurde oder Gogol als Ballerina auf einer Stange zwischen einer Trompete und dem Klavier samt Glasvase balancierte, ließ dem Publikum den Atem stocken.

Verleihung im Zentrum Rösselsbrünnle. Fünf Ehrenamtliche und Simon Gentner (rechtes Bild) werden für ihr unermüdliches Engage- ment ausgezeichnet.

(3)

Als aber dann vierhändig die Glasharfe gespielt wurde, wurde es ganz still in der Halle. „Das funktioniert ja wirklich,“ staunte ein Besucher und blickte sichtlich gerührt auf die in Reihen an- geordneten Trinkgläser. „Das muss ich daheim auch gleich mal mit meinen Weingläsern ausprobieren“. Manch Besucher konnte so lange allerdings nicht warten: Beim gemütlichen Ausklang im

Anschluss an den offiziellen Teil landete so mancher Finger im Sektglas, um diesem dann am Glasrand ein paar Töne zu entlo- cken - leider nicht so wohlklingend wie die von Gogol und Mäx.

Die Bewirtung übernahm wie in jedem Jahr der MGV Eintracht Mörsch. (t.m.f.G.d.BNN/ak)

Musikakrobatik vom Feinsten: Gogol und Mäx begeistern ihr Publikum in der Keltenhalle. Rund 750 Ehrenamtliche sind gekommen.

Für Gaumenfreuden in der Pause und im Anschluss an das Bühnenprogramm sorgte – wie in jedem Jahr – souverän der MGV Eintracht Mörsch.

Es werde „Licht im Advent“

Leuchtende Fenster und weihnachtliche Stimmung

Am 3. Advent, 16.12.2018,

um 17 Uhr auf dem Friedhof in Neuburgweier

Lassen Sie sich entführen in die bezaubernde Lichterwelt der Kunstwerke unseres Prof. Emil Wachter und stimmen Sie sich mit der Frauengemeinschaft Neuburgweier ein auf eine feierliche Advents- und Weihnachtszeit.

Die Stadt Rheinstetten lädt die Bevölkerung hierzu herzlich ein.

Jana Bohn, Kultur- und Veranstaltungskoordination,

Rappenwörthstr. 49, 76287 Rheinstetten, kultur@rheinstetten.de, Telefon 07242/9514-113

(4)

Notruf Polizei 110

Polizeirevier Ettlingen (07243) 3200-0

Polizeiposten Rheinstetten (07242) 9348-0

Montag - Freitag 7.00 bis 21.00 Uhr

Notruf Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt 112 Freiwillige Feuerwehr

Abteilung Rheinstetten, Am Gestadebruch 1 (0721) 1839500 Abteilung Neuburgweier, Gutenbergstraße 3 (07242) 6876 Ärztlicher Notfalldienst

Für Erwachsene, Notfallpraxis der niedergelassenen Ärzte, 116117 Franz-Lust-Str. 31. Zugang erfolgt über die Eingänge des Städt. Klinikums.

Montag, Dienstag, Donnerstag 19.00 - 22.00 Uhr Mittwoch 13.00 - 22.00 Uhr, Freitag 16.00 - 22.00 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertage 8.00 - 22.00 Uhr

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 0180 6072100 Kinder- und Jugend-Notfallpraxis, Knielinger Allee 101

Montag, Dienstag, Donnerstag 19.00 - 22.00 Uhr Mittwoch 13.00 - 22 Uhr, Freitag 17.00 - 22.00 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertage 8.00 - 22.00 Uhr

Ab 22.00 Uhr übernimmt die Kinderklinik (Eingang Kussmaulstraße) den Dienst.

Sonstige Notdienste

Bereitschaftsdienst Augenärzte 0180 519292-122

Bereitschaftsdienst Zahnärzte (0721) 9744233

Giftnotruf (0761) 19240

Telefonseelsorge 0800 1110111 o.

rund um die Uhr, anonym, kostenfrei 0800 1110222 Störungsdienste

Strom - Rund um die Uhr 0800 3629477

Störungshotline der Netze BW GmbH

Gas - Rund um die Uhr (0721) 59912

Störungshotline der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH

Wasserversorgung (0721) 59912

nicht bei Schäden an der Hausinneninstallation

Abwasserbeseitigung (07242) 1324

außerhalb der Dienstzeiten 0152 56446168

nicht bei Schäden und Verstopfungen an Leitungen innerhalb der Gebäude Tiefbau und Straßenbeleuchtung (07242) 9514-635 Meldung bei defekter Straßenbeleuchtung 0152 56446159 ganzer Straßenzüge an Wochenenden und Feiertagen

Soziale Dienste

Seniorenzentrum St. Martin (0721) 20395-0

Zentrum Rösselsbrünnle (07242) 701300

Arbeiter-Samariter-Bund Rheinstetten (07242) 9355-0 DRK-Bereitschaftsdienst, kostenfrei 0800 1000178 Kirchliche Sozialstation Rheinstetten (07242) 701500 Mobiler Pflegeservice Nicole Prions (0721) 9512425

Rückenwind Pflegedienst GmbH (07242) 9699060

Hospizverein Rheinstetten e.V. 0151 57425733

Hospiz- und Palliativzentrum „Arista“ in Ettlingen (07243) 94542-77

Kinderhospiz (0721) 83184925

Schuldnerberatung Landratsamt Karlsruhe (0721) 93666350 Weitere Kontaktadressen auf www.rheinstetten.de/soziale-dienste

Sprechstunden des Landkreises im Rathaus Mitte

Pflegestützpunkt Landkreis Kreis Karlsruhe (07243) 101-546 o.

“Beratung und Vernetzung rund um Pflege und Alter“ 0160 7077566 Montag, 13:30 - 16:00 Uhr

Jugendamt Landkreis Karlsruhe (0721) 936-67150 o. 69710 Offene Sprechstunde, montags, 14 - 17 Uhr (07242 9514-333), 1. OG, Zimmer 213;

gerade Kalenderwochen Herr Bastian, ungerade Kalenderwochen Frau Heiler.

Integrationsmanager (Sozialberatung Asyl) (0721) 93675210 o.

Montag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr 0160 5900411 Dienstag, Mittwoch Termine nach Vereinbarung

Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr

Psychologische Beratungsstelle (0721) 936-67050 für Eltern, Kinder und Jugendliche

Offene Sprechstunde, jeden ersten Dienstag im Monat, 15.00 – 17.00 Uhr, jeden dritten Montag im Monat, 9.00 – 11.00 Uhr

im Kinder Jugend & Familien Büro, Hauptstraße 2

Notarsprechtag - Zentrum Rösselsbrünnle, Raum 02, Erdgeschoss 14-tägig donnerstags, von 8.00 - 12.30 Uhr, Terminvereinbarung erforderlich, Notar Roland Preis, (0721) 6193170, info@notar-preis.de

Apotheken

Die Notdienstbereitschaft beginnt um 8.30 Uhr morgens und endet am folgenden Tag um 8.30 Uhr morgens.

14.12. Drei-Linden-Apotheke, Karlsruhe Rheinstr. 2, Tel. (0721) 553813 15.12. Karl-Apotheke, Karlsruhe

Karlstr. 18 / Waldstr., Tel. (0721) 26740 16.12. Hauptpost-Apotheke, Karlsruhe

Kaiserstr. 156, Tel. (0721) 28603 17.12. easyApotheke, Knielingen

Grünhutstraße 1, Tel. (0721) 57040950 18.12. Lilien-Apotheke, Neuburgweier

Neuburger Str. 7, Tel. (07242) 1010 19.12. Blumen-Apotheke, Mörsch

Rappenwörthstr. 23, Tel. (07242) 5555 20.12. Rhein-Apotheke im Ärztehaus, Mühlburg

Rheinstr. 41, Tel. (0721) 955026-0

Apothekennotdienstfinder für die nähere Umgebung: 0800 0022833 (kostenfrei aus dem Festnetz) oder 22833 (nur Handy, max. 69 ct/min.) Ohne Gewähr

Behördenrufnummer 115

Stadtverwaltung Rheinstetten

Telefonzentrale (07242) 9514-0, Telefax (07242) 9514-105 Rathaus@rheinstetten.de • www.rheinstetten.de

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr

Hinweis: Standesamt freitags nur mit Terminvereinbarung.

Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin, falls es Ihnen nicht möglich sein sollte, während dieser Zeiten vorbeizukommen.

Bürgerbüro am Rösselsbrünnle im Rathaus Mitte Tel. (07242) 9514-350, Fax (07242) 9514-27350, buergerbuero@rheinstetten.de

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag und Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr Dienstag, Mittwoch und Freitag 7.30 - 12.00 Uhr

Förstersprechstunde (07242) 9514-259

Dienstag, 10.00 - 12.00 Uhr im Bürgerbüro Rathaus Mitte

Rathaus Neuburgweier, Rheinstraße 16 (07242) 9514-400

Geschäftsstelle Ortschaftsrat -401

Montag 16.00 - 18.00 Uhr,

Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr

Hallenbad Rheinstetten (0721) 9517650

Montag 08.00 - 19.00 Uhr

Dienstag 0geschlossen

Mittwoch 08.00 - 09.30 Uhr (nur Frauen);

09.30 - 21.00 Uhr

Donnerstag 07.30 - 21.00 Uhr

Freitag 09.00 - 21.00 Uhr

Samstag 08.00 - 14.00 Uhr

Sonntag 08.00 - 14.00 Uhr

Stadtbibliothek Rheinstetten (07242) 9514-170

Montag 14.30 - 19.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag geschlossen Mittwoch und Freitag 14.30 - 18.00 Uhr

Samstag 09.30 - 12.00 Uhr

Museum für Siedlungsgeschichte im Pamina-Raum (07242) 9514-450 Jeden ersten und dritten Sonntag im Monat und an Feiertagen

von 14.00 - 17.00 Uhr. Sonderführungen nach Absprache.

Ankündigung unter „Veranstaltungen“.

Wertstoffhof/Kompostieranlage (07242) 1812 Dienstag, Mittwoch,

Donnerstag 09.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

Samstag 09.30 - 16.00 Uhr

Klärwerk (07242) 1324

(5)

Optimierungsprozess rund um das Mensa-Angebot in der Schwarzwaldschule

In den vergangenen Wochen wurden unter anderem in der In- formationsveranstaltung zur Ganztagsgrundschule sowie Teilen der Kommunalpolitik die Themen „Betreuungsangebote in den Ferien“, „Mensa in der Schwarzwaldschule“ und „Medienaus- stattung Grundschulen“ diskutiert. In einer dreiteiligen Serie informiert die Verwaltung an dieser Stelle über Fakten und Hin- tergründe.

§ KW 49: Betreuungsangebote in den Ferien

§ KW 50 (diese Ausgabe): Mensa in der Schwarzwaldschule

§ KW 51: Medienausstattung der Schulen Schullandschaft im Wandel:

Mensa stärker genutzt - Angebot vielfältiger

Die Schullandschaft befindet sich im Wandel. In Rheinstetten wurde hierauf mit dem bereits vor Jahren eingeleiteten umfang- reichen Grundschulentwicklungsprozess reagiert. Mit der Fusion der beiden Grundschulen in Forchheim und Einrichtung eines für die Eltern wählbaren Ganztagsbetriebs wurden wichtige Schritte auf dem Weg in die Zukunft unserer Schulen zurückgelegt.

Ganztagsgrundschule und längere Betreuungszeiten bringen mit sich, dass die Schülerinnen und Schüler über Mittag an der Schu- le verbleiben. Dazu gehört ein Mittagessen, das an der Schwarz- waldschule in der 2012 eröffneten Mensa angeboten wird. Seit Einrichtung des Ganztagsbetriebs zum Schuljahr 2017/18 hat sich die Zahl der zu verpflegenden Kinder erhöht, auch das Sys- tem der Essensausgabe wurde angepasst. Die Beaufsichtigung erfolgt durch städtische Mitarbeiter/-innen, die Ausgabe der Es- sen an der Theke obliegt dem Caterer, der die Speisen zubereitet.

Die Vielfalt des Angebots wird verbessert: Für die Schülerinnen und Schüler stehen künftig zwei Essen zur Auswahl, es gibt Fleischgerichte und vegetarische Gerichte. Berücksichtigt wer- den selbstverständlich auch etwaige Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten im jeweiligen Einzelfall.

Optimierung der Abläufe

Die verstärkte Nutzung des Mensaangebots machte eine Anpas- sung verschiedener Abläufe erforderlich. Diese Optimierungen sind zum Teil bereits umgesetzt, teils folgt die Umsetzung in Kürze. Dazu gehört eine weitere Aufstockung des Personals, die bereits in die Wege geleitet wurde. Weiterhin tragen die Schaf- fung einer weiteren Ausgabestelle für das zweite Essen und die Ausstattung mit schülerfreundlichen, verschiedenfarbigen Tab- letts zur Verbesserung und Beschleunigung des Mensabetriebs bei. Auch Schulungen für die Mitarbeitenden sind Teil der Opti- mierungsoffensive. Zum Schulungsprogramm gehört auch eine besondere Hygieneschulung.

Kapazitäten der Mensa

Das Mittagessen in der Mensa erfolgt in zwei „Schichten“, die ers- te Gruppe isst von 12.25 bis 12.55 Uhr, die zweite von 12.55 bis 13.25 Uhr. Nach dem Essen gehen die Kinder in ihre nachfolgen- den schulischen Angebote. Dieses Modell ist mit dem Schulbe- trieb abgestimmt und kann daher weiterhin beibehalten werden.

Ein klares Zeitfenster stellt hohe Anforderungen an geregelte Abläufe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen sich die- ser Herausforderung mit großem Engagement. Die Erfahrungen seit Schuljahresbeginn wurden zwischenzeitlich analysiert und Nachjustierungen in Angriff genommen. Die erwähnten Optimie-

rungen im Mensabetrieb sollen sicherstellen, dass es nicht zu zeitlichen Verzögerungen kommt und eine zu lange Wartezeit bei der Essensausgabe vermieden wird. Dies vorausgesetzt, stellt das rollierende System eine gut funktionierende Lösung dar.

Jedes Kind verfügt so über ausreichend Zeit für das Essen.

Mehr Raum für die Mensa

Der Ganztagsbetrieb erfreut sich nun bereits im zweiten Jahr eines guten Zuspruchs. Bis zum Erreichen des „Vollbetriebs“

mit vier Jahrgängen wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die in der Mensa ein Mittagessen zu sich nehmen, noch steigen.

Dieser auch eingangs erwähnte rasche Wandel in der Schulland- schaft bringt mit sich, dass die im Jahr 2012 in völlig anderer Situation zugrunde gelegte Größe der Mensa nicht mehr den künftigen Anforderungen entspricht. Unstreitig ist daher, dass über die jetzt vorhandenen räumlichen Kapazitäten hinaus noch zusätzlicher Platz benötigt wird.

Die Schwarzwaldschule ist ein Bestandsgebäude, das baulich und ausstattungstechnisch auf die heutigen Erfordernisse an- gepasst wird. Anders als bei einem Neubau, der schon bei der Planung komplett auf die heutigen Wünsche ausgerichtet werden kann, gilt es bei Bestandsgebäuden, die vorhandene Substanz sinnvoll anzupassen und bestmöglich zu nutzen. So verständlich der spontane Ruf nach einem zusätzlichen Anbau für die Mensa ist, sind selbstverständlich im Hinblick auf die Kosten auch noch andere Varianten zu prüfen. Es gilt, eine Lösung zu finden, die den Qualitätsansprüchen des Bildungsstandorts Rheinstetten genügt, ohne den Gedanken der Wirtschaftlichkeit aus den Au- gen zu verlieren. Gemeinderat und Verwaltung wird es ein wichti- ges Anliegen sein, eine geeignete Lösung zu finden.

Teil der Optimierung: künftige zweite Ausgabestelle, verschie- denfarbige Tabletts für die unterschiedlichen Essen und Hinweis- karten für Glutenunverträglichkeit, Laktoseintoleranz, Allergene

Notarsprechtag am 27. Dezember 2018 entfällt

Der Notarsprechtag am 27. Dezember 2018 in Rheinstetten entfällt. Der nächste Sprechtag findet am Donnerstag, 10. Januar 2019, statt. Bitte vereinbaren Sie grundsätzlich Termine für die vorgesehenen Sprechtage mit dem Büro des Notars.

Notar Roland Preis, Karlstraße 49 (Notariat am Karlstor), 76133 Karlsruhe, Tel. 0721/619317-0, Fax 0721/619317-11, E-Mail: info@notar-preis.de

(6)

Seite 6 Nr. 50/2018

Aus dem Gemeinderat

Alle Informationen (z.B. Tagesordnung, Unterlagen, Beschlüsse) zu den öffentlichen Sitzungen finden Sie im Ratsinformationssystem auf www.rheinstetten.de/RIS . Zur Teilnahme sind alle Einwohnerinnen und Einwohner herzlich eingeladen.

Etat 2019 von Rheinstetten nimmt Gestalt an Haushalt mit Volumen von fast 55 Millionen Euro Der Haushalt 2019 der Großen Kreisstadt Rheinstetten nimmt zunehmend Form an. In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses Anfang Dezember hat Kämmerer Thorsten Dauth die aktuellen Zahlen nach den bisherigen Vorberatungen vorgelegt und insbesondere Fragen aus den Beratungen beantwortet.

Der Ergebnishaushalt sieht derzeit Erträge von rund 53,23 Millionen Euro und Aufwendungen von 54,59 Millionen Euro und damit eine Unterdeckung von 1,352 Millionen Euro vor.

Hier, so der Kämmerer, sind jetzt Verwaltung und Gemein- derat gefordert, einen Ausgleich durch weitere Einsparungen zu schaffen. „Ultima Ratio“ wäre eine Deckung über das Ba- siskapital, „was aber nicht gerne gesehen wird“, so Dauth.

Im Finanzhaushalt dagegen - der Ergebnishaushalt berück- sichtigt das wirtschaftlich zugerechnete Jahr, der Finanz- haushalt das Jahr des Geldflusses und die Investitionen - steht ein Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes von 841 300 Euro.

Die Einzahlungen aus Investitionen liegen bei 21,73 Millio- nen Euro. Dahinter verbergen sich beispielsweise Beiträge und Grundstücksveräußerungen (vor allem an der Stadtmit- te). Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 5,6 Millionen Euro. Dahinter stecken vor allem Baumaßnahmen.

Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen und die Tilgungen liegen bei 846 300 Euro. Der Finanzierungsmittelbestand - das ist die Liquidität der Stadt - steigt um 16,1 Millionen auf dann rund 27 Millionen Euro. Die Verpflichtungsermäch- tigungen für Investitionen betragen 19,2 Millionen Euro.

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung sieht im Erfolgsplan Erträge von 2,22 Millionen Euro und Aufwendungen von 2,17 Millionen Euro und damit einen Jahresgewinn von 46 400 Euro vor. Der Vermögensplan weist Einnahmen und Ausgaben von je 1,4 Millionen Euro auf und die Kreditermächtigungen betragen 735 700 Euro. Zu einzel- nen nachgefragten Positionen gibt der Kämmerer Auskunft:

Das Gesundheitsmanagement der Stadt kostet beispielswei-

se 18 000 Euro, die Beschaffung von Löschmittelschaum für die Wehr 8 900 Euro (hier wurde auf Vorratskauf verzichtet), Vereinszuschüsse für bestimmte Förderungen betragen 24 350 Euro, für das Kinderhaus Sonnenschein werden 8 500 Euro für eine neue Telefonanlage und 6 100 Euro für drei Wickeltische aufgewendet. Die Betriebsführung der Kompostieranlage ist bisher auf 65 000 Euro veranschlagt, jetzt sind es durch Einsparungen noch 57 000 Euro. 9 500 Euro sind im Haushalt als Ansatz für die Gleichstellungsbeauf- tragte aufgeführt, obwohl die Position seit April verwaist ist.

Babette Schulz (Grüne) plädiert aber dafür, den Ansatz zu belassen, weil „diese Aufgabe ungemein wichtig ist“. Was auch so geschieht.

700 Einwohner fehlen weiter

Die Stadt Rheinstetten wird ihre derzeit ruhende Klage gegen den Bescheid des Statistischen Landesamtes zur Einwohner- zahl der Großen Kreisstadt nach dem Zensus 2011 zurück- nehmen. Das hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss am Dienstagabend einstimmig beschlossen. Damals war die Zahl amtlich auf 19 865 Einwohner festgelegt worden und damit rund 700 weniger als das städtische Melderegister ausgewiesen hatte. Wie andere Städte auf Empfehlung des Städtetages auch, hatte Rheinstetten gegen den Bescheid Klage erhoben, weil es die wesentlichen Bestimmungen - unter anderem unterschiedliche Stichprobenverfahren bei Kommunen unterschiedlicher Größen - für verfassungswidrig (Gleichheitsgrundsatz) eingestuft hat. Jetzt hat das Bun- desverfassungsgericht aber die Gesetzgebung für mit dem Grundgesetz vereinbar beschieden. Eine Klage habe deshalb keine Aussicht auf Erfolg mehr, so Ordnungsamtsleiter Ron- ald Daum.

Das ändere aber nichts an der Meinung, dass das Verfah- ren nicht gerecht sei. Niemand wisse, so OB Sebastian Schrempp, wo die 700 fehlenden Menschen seien. Die aus- gewiesene geringere Einwohnerzahl koste Rheinstetten rund sieben Millionen Euro an Finanzzuweisungen bis zur nächs- ten Feststellung der Bevölkerungszahl durch den Zensus 2021. (m.f.G.d.BNN)

Aus dem Gemeinderat

Alle Informationen (z.B. Tagesordnung, Unterlagen, Beschlüsse) zu den öffentlichen Sitzungen finden Sie im Ratsinformationssystem auf www.rheinstetten.de/RIS . Zur Teilnahme sind alle Einwohnerinnen und Einwohner herzlich eingeladen.

ACHTUNG!

Redaktionsschluss vorverlegt!

Liebe Leserinnen und Leser,

aufgrund des bevorstehenden Feiertages am 01.01.2019 ist der

Redaktionsschluss für die Kalenderwoche 01/2019, bereits am Freitag, 28.12.2018, 12.00 Uhr.

Schulstraße 12 · 76477 Elchesheim-Illingen · Tel. 07245 9270-0 · Fax 9270-50 info@duerrschnabel.com · www.duerrschnabel.com

(7)

Stadtbibliothek freut sich über Zuwendung der Kulturstiftung der Sparkasse Karlsruhe

Große Freude herrschte in der vergangenen Woche bei unseren Mitarbeiterinnen der Stadtbibliothek aufgrund der Unterstützung durch die Kulturstiftung der Sparkasse Karlsruhe. Hierdurch konnte sich die Bibliothek einen lang gehegten Wunsch erfüllen und digitale Medien für die Altersgruppe von zwei bis zehn Jah- ren anschaffen sowie den Bestand an mehrsprachigen Kinderbü- chern erweitern. Die Tonieboxen nebst Tonies sowie neue LeYo!

Bücher wurden nun vorgestellt.

Tonies sind Hörspielboxen für Kleinkinder ab zwei Jahren, die sehr leicht zu handhaben sind, die den Spaß am Spiel und die Aufmerksamkeit am Geschichten-Hören, fördern. Auch LeYo! Kin- derbücher, welche interaktiv mittels einer kostenlosen App zum Leben erweckt werden, „sind in einer modern ausgestatteten

Buchausleihe nicht mehr wegzudenken“, erklärte Iris Schorb von der Stadtbibliothek.

Gisela von Renteln von der Kulturstiftung der Sparkasse Karlsru- he, Jan Lettmann, Filialleiter der Sparkasse Karlsruhe/Forchheim, sowie die Gemeinderäte Walter Linsin (SPD) und Andreas Rottner (CDU) zeigten sich beeindruckt von den rasanten Entwicklungen des digitalen Lesens.

Begeistert vom innovativen Angebot der Stadtbibliothek ent- schloss sich Andreas Rottner dazu, umgehend eine Jahresmit- gliedschaft abzuschließen. Für nur 15 Euro im Jahr, kann er nun auf den sämtlichen digitalen Medienbestand rund um die Uhr von zu Hause aus zugreifen - oder den umfangreichen Bücherbe- stand in unserer Bibliothek vor Ort durchstöbern.

Große Freude bei OB Schrempp und Iris Schorb von der Stadt- bibliothek über die Zuwendung der Kulturstiftung der Sparkasse Karlsruhe.

Die digitalen Neuanschaffungen der Stadtbibliothek für unseren jungen Nachwuchs. Außerdem wurde der Bestand an zweispra- chigen deutsch-arabischen, -russischen und -englischen Kinder- büchern erweitert.

Die etwas andere Geschenk-Idee - eine Spende an das Sonderkonto:

„Sozialfonds für Bedürftige“

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

gerade in der Vorweihnachtszeit möchten wir wieder auf unser Spendenkonto aufmerksam machen und uns gleichzeitig bei allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern herzlich bedanken, die bisher, viele auch immer wieder aufs Neue, zu spenden bereit waren. Herzlichen Dank auch den Personen in unserer Stadt, die rund um das Jahr bei Veranstaltungen aktiv sind, um Spenden für den Sozialfonds einzusammeln. Das Sonderkonto der Stadt Rheinstetten bedeutet wirksame, direkte und unbürokratische Hilfe. Es bringt ein kleines Stück Freude und Lebensglück für Menschen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Herzlichen Dank - Ihre Stadtverwaltung Spar- und Kreditbank Rheinstetten eG:

IBAN: DE23 6606 1407 0000 0001 16; BIC (SWIFT-Code): GENODE61RH2 Sparkasse Karlsruhe:

IBAN: DE13 6605 0101 0001 0449 16; BIC (SWIFT-Code): KARSDE66 Verwendungszweck - Spende Sozialfonds

- Vollständige Adresse

Eine eindeutige Zuordnung ist ohne diese Angaben nicht möglich!

Eine Spendenbescheinigung für Spenden ab 201 Euro schickt Ihnen die Stadtver- waltung Rheinstetten entsprechend den Bestimmungen des Spendenrechts nach Ablauf des vorgeschriebenen Verfahrens unaufgefordert zu. Spenden bis 200 € werden vom Finanzamt ohne Spendenbescheinigung gegen Vorlage des Kontoaus- zuges anerkannt.

(8)

Sieger für Sportlerehrung 2019 jetzt melden

Benennung von Einzel- und

Mannschaftssiegern der Rheinstettener Sportvereine noch bis bis zum 21.12.2018

Für die Sportlerehrung 2019 am 16.03.2019 bitten wir wieder alle Sportvereine, die bereits zugesendeten Meldebögen für die letztjährigen Preisträger/-innen ihres Vereins, vollständig ausgefüllt bis spätestens 21.12.2018 einzureichen.

Die Meldebögen für die Einzel- und Mannschaftssie- ger und nähere Auskünfte erhalten Sie bei

Herrn Simon Hüttenberger unter der Tel.-Nr. 07242/9514-116 oder

simon.huettenberger@rheinstetten.de.

Sie können die Meldebögen und die Kriterien auch über das Internet unter www.rheinstetten.de/sport- lerehrung abrufen und ausgefüllt per E-Mail oder per Fax 07242/9514-27116 an uns weiterleiten.

Ihre Stadtverwaltung

Treue zum Verein ist Bekenntnis zu seinem Anspruch

Ehrungsabend für langjährige Mitglieder beim TV Mörsch 1900

Im Rahmen des Ehrungsabends konnte Frank Huber, 2. Vorstand des TV Mörsch, die Ehrenmitglieder Walter Bätz, Günter Becker, Werner Huber, Heinz Maier, Ernst Rihm und Karl Scherer, sowie die Mitglieder des Clubs der 100, Hermann Bäuerle, Aribert Gungl, Günter Iben und Peter Schorb, herzlich begrüßen. Einen besonderen Dank richtete er an die vielen ehrenamtlich tätigen Mitglieder, die im Rahmen des 118-jährigen Bestehens des TV dazu beigetragen haben, dass trotz politischer Wirren und wirt- schaftlicher Herausforderungen unser Verein eine besondere sportliche und gesellschaftliche Stellung in unserer Region ein- genommen habe. Das Ehrenamt sei aber auch ein zerbrechliches Gut, mit dem wir sehr sorgfältig umgehen müssen. Wie andere Vereine auch, sind wir auf ein breites ehrenamtliches Engage- ment angewiesen, um unsere heutigen und zukünftigen Auf- gaben bei gleichbleibender guter Qualität erfolgreich lösen zu können, sowie unsere Angebote zu sichern und zu erweitern. Ein Ehrenamt auszuüben, bedeute gewiss auch manchmal Verzicht auf eigene Interessen, biete aber auch die Chance für die eigene Selbstentfaltung und Selbstbestätigung, so führte er aus.

Unser Verein stehe vor neuen Aufgaben. Das Interesse an Spiel, Sport und Geselligkeit nimmt zu, das Gesundheitsbewusstsein hat zugenommen, und die Altersstruktur hat sich geändert. Wir müssen darauf mit gesundheitsorientierten Angeboten antwor- ten, und uns gleichzeitig dem Wertewandel und dem verändern- den Wandel in der Altersstruktur stellen.

Dafür ist es erforderlich, noch mehr Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter für das Ehrenamt zu gewinnen, um auch die Zukunft unseres Vereins erfolgreich zu gestalten.

Dank richtete er auch an unsere Wirtin und ihre Mitarbeiter, die heute ihren freien Tag geopfert haben, um uns zu bewirten. Ein

(9)

besonderer Dank galt den Partnern unserer ehrenamtlich Tätigen für das gezeigte Verständnis, wenn sie/er mal wieder Zeit für den TV aufgebracht hat.

Die Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft nahm er gemeinsam mit Siegfried Bach, Vorstand Finanzen, und den jeweiligen Abtei- lungsleitern vor, wobei er das Eintrittsjahr der zu Ehrenden mit historischen Ereignissen illustrierte.

Für 25-jährige Mitgliedschaft erhielten die silberne Ehrennadel:

Christa Bartl, Pia Gerstner, Ottilie Müller Abt. Turnen; Philip Coombes, Klaus Weiler Abt. Badminton; Marcel Bauer, Raimund Bauer, Kerstin Gehrke, Wilhelm Kansy Abt. Tennis.

Für 40-jährige Mitgliedschaft erhielten die goldene Ehrennadel:

Herbert Zöller Abt. Fußball; Josef Guth, Siegfried Heck, Walter Öttinger, Anita Schorb, Peter Schorb, Dieter Weiss Abt. Tennis Für 50-jährige Mitgliedschaft erhielten die goldene Medaille:

Klaus Gerstner, Karl Kantz Abt. Fußball

Für 60-jährige Mitgliedschaft erhielten die goldene Medaille Lothar Burkart, Quitto Deris Abt. Fußball

Mit einem Dank an Alle, die dazu beigetragen haben, dass der TV Mörsch zu einer festen Größe in unserer Stadt und Region wurde, schloss Frank Huber den gut besuchten Ehrungsabend.

Adventskonzert des Musikvereins Harmonie

im Evangelischen Gemeindezentrum am 09.12.2018

Ein Konzert voller adventlicher Weisen gab es am 2. Advent im gut besuchten Gemeindezentrum der evangelischen Kirche Forchheim. Die Musiker vom Schüler- und Hauptorchester sowie das Alphornbläsertrio erfüllten den Kirchenraum mit neuen und alten Adventsweisen im klassischen und rockigen Sound. Vor Beginn des Konzertes wurden die Besucher im Foyer von einem Bläserensemble auf den Abend eingestimmt. Das Schülerorches- ter unter der Leitung von Bianka Eing lud danach zum gemeinsa- men Singen von Adventsliedern im Ambiente des mit Kerzenlicht geschmückten Kirchenraumes ein. Nach „Jingle Bells Rock“,

„Last Christmas“ und „Tänze alter Meister“ verabschiedete sich unser Schülerorchester mit „We wish you a merry Christmas“.

Besinnlich alpenländisch wurde es mit dem Alphornbläsertrio im Wechselspiel mit Holzbläser- und Blechbläserensembles des Hauptorchesters unter Leitung von Tomas Westbrooke. Weiter nahm unser Blechbläserquartett die Zuhörer mit auf eine rasante Petersburger Schlittenfahrt. „White Christmas“ erklang ebenso wie „Maria durch ein Dornwald“ und „Heaven“. Zum Ende des Konzertes verabschiedeten sich die Musiker gemeinsamen mit einem flotten Weihnachtsmedley.

Bei Glühwein und Gebäck klang der Abend für die Besucher und Musiker im Foyer des Gemeindezentrums gemütlich aus.

Der Spendenerlös kommt der Jugendarbeit in der evangelischen Kirche Forchheim und in unserem Musikverein zu Gute.

Rundum kann dieser vorweihnachtliche Sonntagabend als ge- lungen bezeichnet werden und allen Aktiven und Unterstützern sei auf diesem Wege nochmals herzlich Dank gesagt.

INNOVATION

Amts- und Mitteilungsblätter jetzt auch online lesen!

Mein „Abo to go“ - mehr erfahren: abo.duerrschnabel.com

(10)

Sportlicher Jahresabschluss beim Forchheimer Silvesterlauf

Bereits am Sonntag, 30. Dezember 2018, geht der Forchheimer Silvesterlauf in seine 31. Auflage. Rheinstettens Bürgermeister Michael Heuser, in Vertretung für OB Sebastian Schrempp, wird um 14:00 Uhr den Startschuss geben. Die abwechslungsreiche Laufstrecke von zehn Kilometern verläuft zunächst über die Karlsruher Straße in das nahe gelegene Tiefgestade. Von dort geht es über die Fritschlach an den Kleingärten von Daxlanden vorbei, bis zum Naturschutzzentrum Rappenwört. Anschließend führt der befestigte Waldweg über den Rheindamm und wieder zurück auf das Gelände der Sportfreunde Forchheim, wo bereits für jeden Teilnehmer heißer Tee sowie die berühmte Forchheimer Silvesterlaufbrezel auf ihn wartet.

Die Streckenführung ist bis auf eine kleine Steigung eben. Zur Hälfte besteht der Rundkurs aus befestigten Waldwegen und Asphalt. Jeder halbe und ganze Kilometer ist mit Schildern ge- kennzeichnet. Für die Anreise empfehlen die Sportfreunde die Straßenbahnlinie S2 bis zur Haltestelle Forchheim-Hallenbad, die nur 50 Meter vom Klubhaus entfernt ist.

Mit dem PKW ist der Veranstalter über die Bundesstraße 36 zwi- schen Karlsruhe und Rastatt zu erreichen.

Startgebühren werden für Frauen und Männer 7,- EUR und Jugendliche 4.- EUR entrichtet. Die Gesamtsieger sowie die Erst- platzierten jeder Altersklasse erhalten Sachpreise.

Für die Einstellung der Streckenrekorde wurden Geldprämien von 100,- EUR ausgelobt. Umkleide- und Duschmöglichkeiten stehen

für Frauen im Klubhaus und bei den Männern in der Halle der Schwarzwaldschule zur Verfügung.

Aufgrund der EDV-Auswertung endet die Voranmeldung am Freitag, 28.12.2018, um 12:00 Uhr. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt!

Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie die Onlineanmel- dung können auf der Homepage des Veranstalters

www.sportfreunde-forchheim.de aufgerufen werden.

Arnulf Rating mit „Tornado“ auf der KiR-Bühne

Am 25. Januar 2019 kommt der Kabarettist Arnulf Rating auf die KiR-Bühne in der Aula des Mörscher Schulzentrums.

Rating gilt als einer der wortgewaltigsten, originellsten und schlagfertigsten Politkabarettisten Deutschlands. Sein aktuel- les Kabarettprogramm „Tornado“ ist eine Reise in die Welt der Manipulation. Seit Trump per Twitter regiert und russische Trolle unsere Wahlen beeinflussen, ist der Alarm groß: Die Demokratie ist in Gefahr.

Arnulf Rating führt uns auf eine Exkursion in digitale und andere Welten und zeigt, welche Spinner und Spindoktoren an unserem Weltbild drehen. Mit guter Beobachtungsgabe, Scharfsinn und Sprachwitz filtert er aus dem Sprachmüll der Meldungen den Rohstoff heraus. Er weiß: der Schnee von gestern kann die Lawi- ne von morgen sein.

Arnulf Rating ist aus allen großen Kabarettsendungen des deutschen Fernsehens bekannt, doch live vor Publikum aufzu- treten ist seine Leidenschaft und Arnulf Rating solo zu erleben ist noch einmal etwas ganz Besonderes. Da ist er unschlagbar in seinem Element. Das ist unterhaltsam, abwechslungsreich und erfrischend politisch unkorrekt - ganz einfach: Kabarett der Sonderklasse.

Der Kartenvorverkauf für dieses besondere Gastspiel beginnt rechtzeitig vor Weihnachten am 14. Dezember.

Kartenvorverkauf:

Schreibwaren Leibold, Hauptstr. 43 in Rheinstetten-Forchheim

www.kir-rheinstetten.de

(11)

Museum zur Siedlungsgeschichte im PAMINA-Raum

Heimatverein Rheinstetten e.V.

Auskunft unter: Tel.: 07242 9514-450, museum@rheinstetten.de, www.rheinstetten.de/museum, Adresse: Rheinstr. 16

Öffnungstage Sonntag, 16.12.

Sonntag, 23.12.

Öffnungszeit 14 bis 17 Uhr

30. November - 23. Dezember 2018 Sonderausstellung

„Hölzerne Gesellen mit Biss“

Passend zur Ad- ventszeit präsen- tiert Dieter Dörne- mann aus Mörsch eine Auswahl aus seiner umfang- reichen Nusskna- cker-Sammlung im Museum. Die meisten Nusskna-

cker aus seiner Sammlung erwarb Dieter Dörnemann in den vergangenen 15 Jahren auf Flohmärkten. So kam eine an- sehnliche Sammlung von Nussknackern aus vielen Gebieten in Deutschlands, Schweden, China, usw. zustande.

Eintritt frei.

Sonderführungen nach Absprache möglich.

Das Museum ist rollstuhlgerecht ausgebaut.

Betreuung durch den Heimatverein Rheinstetten.

Die Stadt und der Heimatverein freuen sich auf Ihren Besuch.

Geänderte Öffnungszeiten Stadtbibliothek

Auskunft unter: Tel.: 07242 953540, www.rheinstetten.de/bibliothek

Der nächste Messetermin in Rheinstetten:

ICF: Weihnachten neu erleben - 14.12. - 16.12.2018 Lassen Sie sich verzaubern -

Eine Geschichte über die Suche dreier Menschen nach der wahren Bedeutung von Weihnachten

Zwischen Live-Bühne und Leinwand hin und her wechselnd, er- zählen über 1000 Schauspieler, Tänzer, Musiker und Helfer, un- termalt von bekannten Mega-Hits, diese wunderbare Geschichte voll Humor, Tiefgang und vielen Überraschungen.

Der Eintritt ist frei. Den Besuchern wird in der Veranstaltung die Gelegenheit gegeben Karlsruher Kinderhilfsprojekte finanziell zu unterstützen.

Es wird empfohlen, Tickets bereits im Online-Ticketshop auf der Website kostenlos zu reservieren.

Vorstellungen:

Freitag - 17.00 Uhr und 20.30 Uhr

Samstag - 13.30 Uhr, 17.00 Uhr und 20.30 Uhr Sonntag - 11.30 Uhr, 15.00 Uhr und 19.00 Uhr www.weihnachten-neu-erleben.de

Sitzung des Gemeinderates

Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates wird hiermit auf

Dienstag, 18. Dezember 2018, 18:30 Uhr Sitzungssaal Rathaus Alte Schule, Hauptstraße 2 mit folgender Tagesordnung einberufen:

01. Anfragen von Einwohnern

02. Mitteilungen des Bürgermeisteramtes 03. Erschließung Neue Stadtmitte

Vergabe von Tiefbauarbeiten,

Umbau Querspange und Anschluss Siegelgrundstraße 04. Wahl des Gemeindewahlausschusses für die Gemeinderats-

und Ortschaftsratswahlen am 26.05.2019 05. Feuerwehrentschädigungssatzung;

Erlass einer Änderungssatzung

06. Stellungnahme des Ortschaftsrates Neuburgweier zur Haus- haltssatzung 2019 gemäß § 70 Gemeindeordnung

07. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019 und Wirtschafts- plan 2019 des Eigenbetriebes Wasserversorgung

08. Annahme von Spenden

09. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse 10. Verschiedenes / Wünsche und Anfragen 11. Anfragen von Einwohnern

Hierzu ist die Einwohnerschaft recht herzlich eingeladen. Die an die Mitglieder des Gemeinderates ausgegebenen Bera- tungsunterlagen können in der Geschäftsstelle Gemeinderat, Rappenwörthstr. 49, 2. OG, Zimmer 303, während den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

gez.Sebastian Schrempp, Oberbürgermeister

Inkrafttreten der 4. Änderung

des Bebauungsplans „Ortsmitte Mörsch“

Der Gemeinderat hat die 4. Änderung des Bebauungsplans

„Ortsmitte Mörsch“ als Satzung beschlossen.

Öffentliche Bekanntmachung

Inkrafttreten der 4. Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte Mörsch“ mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a Bau- gesetzbuch

Der Gemeinderat der Stadt Rheinstetten hat am 27.11.2018 in öffentlicher Sitzung die 4. Änderung des Bebauungsplans „Orts- mitte Mörsch“ mit seinen

- bauplanungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 9 BauGB sowie den

- örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufgrund § 10 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO jeweils als Satzung beschlossen.

Die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften bestehen aus den

- Planzeichnungen (Teil A),

- textlichen Festsetzungen (Teil B) mit den planungsrechtlichen Festsetzungen (A)

- textlichen Festsetzungen (Teil B) mit den örtlichen Bauvor- schriften (B)

jeweils in der Fassung vom 31.08.2017, Stand 14.11.2018.

(12)

Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Änderung ist dem nachstehend abgedruckten Kartenausschnitt zu entnehmen.

Im Einzelnen ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 31.08.2017, Stand 14.11.2018, maßgebend.

Die 4. Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte Mörsch“ mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschrif- ten bestehend aus

- Planzeichnungen (Teil A),

- textlichen Festsetzungen (Teil B) mit den planungsrechtlichen Festsetzungen (A)

- textlichen Festsetzungen (Teil B) mit den örtlichen Bauvor- schriften (B) und der Begründung

in der Fassung vom 31.08.2017, Stand 14.11.2018, tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO).

Die 4. Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte Mörsch“ mit den örtlichen Bauvorschriften kann einschließlich der Begründung bei der Stadtverwaltung Rheinstetten, Technisches Rathaus, Baurecht und Stadtplanung, Zimmer 107 bis 109, Badener Str. 1, 76287 Rheinstetten, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) oder nach Vereinbarung eingesehen werden. Je- dermann kann den Bebauungsplan mit den örtlichen Bauvorschrif- ten einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweise

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögens- nachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflich- tigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Er- löschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4, Abs. 2, 2a und 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß

§ 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendma- chung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, S. 698), zuletzt geändert durch Art. 7 der Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S.99), gilt die Satzung, sofern sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder auf Grund der

GemO ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu- stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2. der Bürgermeister dem Beschluss gemäß § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehör- de den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Stadt Rheins- tetten unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Rheinstetten, 11.12.2018 gez.

Michael Heuser, Bürgermeister

Änderung der Richtlinien zur Förderung der Vereine und Vereinigungen in Rheinstetten

Der Gemeinderat der Stadt Rheinstetten hat in seiner öffentli- chen Sitzung vom 27.11.2018 folgenden Beschluss gefasst:

Die Richtlinien zur Förderung der Vereine und Vereinigungen in Rheinstetten vom 09.12.2008 (geändert durch die Beschlüsse des Gemeinderates vom 24.02.2015 und 13.12.2016) werden unter Ziffer 2.2.2 - besondere Jugendförderung - wie folgt ergänzt (zu ergänzender Text in Fettschrift):

Gefördert wird die Ausbildung und Betreuung von Jugendlichen durch die örtlichen Vereine.

a.) Die Jugendförderung setzt voraus, dass die Kinder und Jugendli- chen einem Dachverband angehören und dort gemeldet sind. Die Meldung über die Anzahl der zu fördernden Kinder/Jugendlichen ist von den Vereinen bis spätestens 30.06. eines jeden Jahres an das Bürgermeisteramt mit einer Liste der Kinder/Jugendlichen in alphabetischer Reihenfolge mit Anschrift und Geburtsdatum und dem Nachweis der Meldung an den Dachverband einzureichen.

Kinder und Jugendliche im Sinne dieser Richtlinien sind Perso- nen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Der Zuschuss beträgt pro Kind/Jugendlichem 21,00 €. Es werden ausschließlich aktive Mitglieder bezuschusst.

In begründeten Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Nachweise (z.B. Mitgliedsausweise, Belege über entrichtete Vereinsbeiträ- ge usw.) gefordert werden und dürfen ergänzende Auskünfte bei den gemeldeten Mitgliedern bzw. deren gesetzlichen Vertretern eingeholt werden.

Die Änderung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

Rheinstetten, 04.12.2018

gez.Sebastian Schrempp, Oberbürgermeister

Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten in Rheinstetten

Die Stadt Rheinstetten erlässt aufgrund von § 1 Landesgaststätten- gesetz (LGastG) in Verbindung mit § 5 Absätze 1 und 2 Gaststät- tengesetz (GastG) und aufgrund des § 35 Satz 2 des Landesverwal- tungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende Allgemeinverfügung:

1. Das Rauchen und Bereitstellen von Shishas, die - ausgenom- men Pfeifentabak - mit Kohle bzw. organischen Materialien befeuert werden, sowie die Lagerung glühender Kohlen und anderer glühender organischer Materialien für den Betrieb von Shishas wird in Betriebsräumen von bestehenden Gast- stätten untersagt.

(13)

2. Ausgenommen vom Verbot nach Ziffer 1 sind Gaststätten, in denen die nachfolgend aufgelisteten Maßgaben der Ziffern 2.1 bis 2.10 eingehalten bzw. erfüllt werden.

2.1 Während in den Betriebsräumen Shishas geraucht bzw.

bereitgestellt oder glühende Kohlen bzw. entsprechende Ersatzstoffe gelagert werden, ist durch eine fachgerecht installierte mechanische Be- und Entlüftung, die den tech- nischen Regeln für Arbeitsstätten „Lüftung“ (ASR A3.6) entspricht, sicherzustellen, dass eine Konzentration von Kohlenstoffmonoxid (CO) von 30 parts per million (ppm) nicht überschritten wird. Die ausreichende Leistungsfä- higkeit der Be- und Entlüftungsanlage hinsichtlich des erforderlichen Luftaustausches sowie deren fachgerechte Installation sind vor der Aufnahme des Shisha-Betriebs gegenüber der Gaststättenbehörde durch einen Nachweis einer Fachfirma oder einer sachkundigen Person zu bele- gen.

Jede eingesetzte Lüftungsanlage muss so beschaffen und dimensioniert sein, dass diese pro brennender Shisha 130 m3 Luft pro Stunde (130m3/h) nach außen befördert.

Die Abluft ist grundsätzlich über Dach mit einer Ge- schwindigkeit von mindestens 7 Metern pro Sekunde in den freien Luftstrom abzuleiten. Soweit sichergestellt ist, dass die Abluft nicht in Wohn-, Geschäfts- oder sonstige Räume gelangen kann, ist ausnahmsweise auch eine alternative Ableitung der Abluft in den freien Luftstrom zulässig. Sofern in diesem Fall allerdings Erkenntnisse über das Eindringen der Abluft in Wohn-, Geschäfts- oder sonstige Räume bzw. Anliegerbeschwerden bekannt werden, ist die Ableitung von Abluft sofort zu unterlassen und das Bereitstellen und Rauchen von Shishas sowie die Lagerung glühender Kohle in den Betriebsräumen der Gaststätte einzustellen.

Zur Beurteilung der Abluftableitung ist die zuständige Immissionsschutzbehörde im Beschwerdefall sowie im Erlaubnisverfahren frühzeitig zu beteiligen bzw. bei er- laubnisfreien Verfahren in Kenntnis zu setzen.

Das technische Datenblatt der Be- und Entlüftungsanlage ist im Betrieb zu hinterlegen und Vertretern von Behör- den, Polizei oder Feuerwehr auf Verlangen vorzulegen.

2.2 Zur Überwachung der CO-Konzentration sind der An- zündbereich und die Gasträume mit funktionsfähigen CO-Warnmeldern, die der DIN EN 50291-1 entsprechen, gemäß der jeweiligen Betriebsanleitung auszustatten.

Dabei ist je 25 m2 Fläche ein Warnmelder anzubringen.

Eine Ausfertigung der Montage- und Betriebsanleitung der CO-Warnmelder ist im Betrieb vorzuhalten und Ver- tretern von Behörden oder Polizei auf Verlangen vorzule- gen.

Die CO-Warnmelder sind fortlaufend betriebsbereit zu halten und - sofern die Betriebsanleitung nichts anderes festlegt - im wöchentlichen Abstand auf ihre Funktions- fähigkeit (Batterieversorgung) hin zu überprüfen. Die Anbringung der Warnmelder hat in Quellnähe (Anzünd- bereich und Konsumplätze der Shishas) zu erfolgen;

eine Anbringung in unmittelbarer Nähe eines Fensters ist ausgeschlossen.

2.3 Sofern ein CO-Warnmelder anschlägt, sind sofort sämt- liche Shishas bzw. alle glühenden Kohlen und alles glü- hende organische Material (auch der Tabak) zu löschen.

Außerdem sind alle Fenster und Türen zu öffnen. Die Räume sind so lange zu lüften, bis die CO-Konzentration wieder unterhalb des Grenzwerts von 30 ppm liegt.

Jedes Anschlagen eines Warnmelders ist mit Datum und Uhrzeit zu dokumentieren. Die Dokumentation ist in der Gaststätte vorzuhalten und Vertretern von Behörden, Polizei oder Feuerwehr auf Verlangen vorzulegen.

2.4 Der Anzündbereich für die Kohlen ist mit einem fachge- recht installierten Rauchabzug auszustatten. Der Rauch- abzug ist während des Anzündvorgangs sowie während

der Lagerung glühender Kohlen stets in Betrieb zu hal- ten. Über die fachgerechte Installation des Rauchabzugs ist der Gaststättenbehörde vor der Inbetriebnahme von Anzündeinrichtungen, die keine Feuerstätten sind, ein Nachweis einer Fachfirma oder einer sachkundigen Per- son vorzulegen. Soweit als Anzündeinrichtung eine Feu- erstätte genutzt wird, ist deren fachgerechte Installation vor der Inbetriebnahme durch einen Schornsteinfeger nachzuweisen.

2.5 Im Anzündbereich sowie im Bereich der Theke ist jeweils ein Feuerlöscher der Größe III der Brandklasse A vorzu- halten. Feuerlöscher müssen regelmäßig (alle zwei Jah- re) fachmännisch gewartet bzw. ausgetauscht werden (siehe Prüfplakette auf dem Löschmittelbehälter).

2.6 Der Umgang mit offenem Feuer bzw. glühenden Kohlen ist auf einer feuerfesten und standsicheren Unterlage und in sicherem Abstand zu brennbaren Materialien und elektrischen Kabeln und Installationen vorzunehmen.

2.7 Die Kohlen sind entsprechend den Vorgaben der Ge- brauchsanleitung anzuzünden. Die Sicherheitshinweise des Herstellers sind strikt zu beachten.

2.8 Beim Anzünden darf kein Funkenflug über die nicht brennbare Unterlage hinaus entstehen.

2.9 Sämtliche Abfallbehälter müssen aus nichtbrennbaren Stoffen bestehen und einen dicht schließenden Deckel oder eine selbstlöschende Funktion haben.

2.10 An der Eingangstür zur Gaststätte ist ein deutlich sicht- barer Hinweis mit dem nachfolgend genannten Text anzubringen.

„Achtung! Bei der Zubereitung und dem Rauchen von Wasser- pfeifen (Shishas) entsteht Kohlenstoffmonoxid (CO). Hierdurch können erhebliche Gesundheitsgefahren entstehen, insbe- sondere für Schwangere und Personen mit Herz-Kreislauf- Erkrankungen. Zutritt für Minderjährige nicht gestattet.“

Alternativ kann auch ein anders formulierter Text gleichen Inhalts verwendet werden.

3. Gemäß § 80 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird die sofortige Vollziehung dieser Verfügung (Zif- fern 1 und 2) angeordnet.

4. Für den Fall der Nichtbeachtung dieser Verfügung (Ziffern 1 und 2) wird die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 1.000 Euro angedroht.

5. Bekanntgabe

Diese Allgemeinverfügung gilt zwei Wochen nach der ortsübli- chen Bekanntmachung nach § 41 LVwVfG als bekannt gegeben.

Die Allgemeinverfügung kann mit Begründung und Rechts- behelfsbelehrung bei der Stadt Rheinstetten, Sozial- und Ordnungsamt, Rappenwörthstraße 49, 76287 Rheinstetten zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.

6. Begründung

Beim Verglühen von Shisha-Kohle bzw. entsprechenden orga- nischen Ersatzstoffen entsteht hochgiftiges Kohlenstoffmono- xid (CO). Das farb- und geruchlose Gas vermischt sich mit der Raumluft und wird somit unbemerkt mit der Atmung in den Körper aufgenommen. Über die Lunge gelangt das Kohlen- stoffmonoxid ins Blut. Dort verhindert es den Sauerstofftrans- port und kann daher zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden führen, im schlimmsten Fall sogar zum Tod.

Da der menschliche Körper das Kohlenstoffmonoxid erst ca.

sechs Monate nach der Aufnahme wieder ausscheiden kann, kommt es bei regelmäßigem Einatmen entsprechend belaste- ter Luft zu einer Anreicherung des Stoffs im Blut. Aus diesem Grund können die gravierenden Folgen im Einzelfall selbst dann eintreten, wenn die betroffene Person nicht akut einer hohen CO-Konzentration in der Atemluft ausgesetzt ist. In der Vergangenheit ist es im Bundesgebiet immer wieder zu schwe- ren Unfällen mit Kohlenstoffmonoxid gekommen, auch in Gast- stätten, in denen Shishas zum Rauchen angeboten wurden.

(14)

Auf Grund der bisherigen Erkenntnisse muss davon ausge- gangen werden, dass die Gäste und die Beschäftigten in Gaststätten, in denen Shishas angeboten werden, der erheb- lichen Gefahr einer Kohlenstoffmonoxidvergiftung ausgesetzt sind, soweit die Anreicherung des Gases in der Atemluft nicht durch eine ausreichend dimensionierte mechanische Be- und Entlüftung verhindert wird. Zudem birgt der unsachgemäße Umgang mit glühenden Kohlen eine erhöhte Brandgefahr.

Maßnahmen zur Abwehr dieser erheblichen Gefahren für Leib und Leben von Personen sind daher unerlässlich.

Nach § 1 LGastG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Nr. 1 und 2 und Absatz 2 Gaststättengesetz (GastG) können Gewerbetrei- benden, die ein Gaststättengewerbe betreiben, unter anderem jederzeit Auflagen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Gäste und der Beschäftigten angeordnet werden. Nach § 1 LGastG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Nr. 3 GastG können Gastwirten außerdem Auflagen zum Schutz der Anwohner und der Allgemeinheit vor schädlichen Immissionen erteilt werden.

Diese Vorschriften stellen nicht nur eine Ermächtigungsgrund- lage für behördliches Handeln dar, sie verpflichten die Verwal- tung auch, diese hochrangigen Rechtsgüter zu schützen. Ohne das Verbot gemäß Ziffer 1 und die Beachtung der unter Ziffer 2 aufgeführten Maßgaben ist mit hinreichender Wahrscheinlich- keit davon auszugehen, dass Gäste und Beschäftigte in Gast- stätten, in denen Shishas angeboten werden, akut gefährdet werden. Die Stadt Rheinstetten hat als zuständige Gaststätten- behörde daher von Amts wegen die entsprechend erforderli- chen Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu treffen.

Da die Gefahrenlage in allen Gaststätten besteht, in deren Betriebsräume mit Kohle bzw. entsprechenden Ersatzstoffen befeuerte Shishas zum Rauchen vorbereitet und angeboten werden, ergeht diese Anordnung als Allgemeinverfügung nach § 35 Satz 2 LVwVfG an alle Gastwirte, deren bestehende Betriebe diese Merkmale erfüllen. Dies ist auch deswegen an- gebracht, um zweifelsfrei jeden derzeit bestehenden Gaststät- tenbetrieb, in dem das Rauchen von Shishas angeboten wird bzw. stattfindet - d.h. auch solche Betriebe, bei denen der dort stattfindende Konsum von Shishas der zuständigen Behörde eventuell nicht bekannt ist mit der Folge, dass ein Vorgehen mittels Einzelverfügung(en) lückenhaft wäre - zu erfassen.

Das Verbot des Rauchens und Bereitstellens von Shishas, die mit Kohle oder ähnlichen Ersatzstoffen befeuert werden, sowie der Lagerung glühender Kohlen bzw. entsprechender Ersatzstoffe in Betriebsräumen von Gaststätten (Ziffer 1 dieser Verfügung) ist zur Verhinderung einer Brandgefahr und einer Gefährdung der Gäste und Beschäftigten durch eine mit Koh- lenstoffmonoxid belastete Atemluft geeignet.

Die Maßnahme ist auch erforderlich, soweit die Maßgaben (Sicherheitsvorgaben) nach Ziffer 2 dieser Verfügung nicht erfüllt sind. Die Gefahren können mit milderen Mitteln nicht zuverlässig abgewehrt werden.

Gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 900

„Arbeitsplatzgrenzwerte“ darf die Konzentration von Kohlen- stoffmonoxid in der Atemluft in Arbeitsstätten 30 ppm nicht übersteigen. Lediglich für die Dauer von jeweils 15 Minuten dürfen Angestellte bis zu zwei Mal pro Arbeitsschicht einer CO-Konzentration von bis zu 60 ppm ausgesetzt sein.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe haben als Vorschrift des Arbeitsschutzrechts auch aus gaststättenrechtlicher Sicht Relevanz, weil der Schutz von Beschäftigten nach § 5 Absatz 1 Nr. 2 GastG auch zu den Schutzgütern des Gaststättenrechts zählt. Da sich auch die Gäste oftmals über längere Zeiträume in Gaststätten aufhalten und somit ebenfalls der Gefahr einer CO-Vergiftung ausgesetzt sind, müssen die Grenzwerte des Arbeitsschutzrechts auch hinsichtlich des Schutzes der Gäste beachtet werden. Insbesondere bei Stammkunden könnte es sonst in überschaubarer Zeit zu einer gefährlichen Anreiche- rung von Kohlenstoffmonoxid im Blut kommen. Bezüglich des Schutzes der Gäste kann daher kein höherer Grenzwert als der für Beschäftigte geltende akzeptiert werden.

Durch das Öffnen der Fenster und Türen allein kann der für die Einhaltung dieses Grenzwerts erforderliche Luftaustausch in

Betriebsräumen zumindest bei Windstille nicht erreicht wer- den. Ständig geöffnete Türen und Fenster könnten außerdem zu einem gesundheitsschädlichen Luftzug in den Betriebs- räumen führen, insbesondere bei kalten Außentemperaturen.

Zudem wäre in diesem Fall mit einer Belästigung der Anwoh- ner durch nach außen dringende Geräusche und die für Shis- ha-Bars typischerweise stark mit Duftstoffen belastete Abluft zu rechnen.

Aus diesem Grund ist es zum Schutz der Gäste und der Be- schäftigten erforderlich, dass alle Betriebsräume, in denen Shishas geraucht bzw. Vorbereitungen zum Rauchen der Pfei- fen getätigt werden, während des Betriebs permanent durch eine ausreichend dimensionierte und fachgerecht installierte mechanische Be- und Entlüftung, die den Technischen Regeln für Arbeitsstätten entspricht, be- und entlüftet werden. Nur so ist sichergestellt, dass einerseits der erforderliche Luftaus- tausch erreicht wird und andererseits kein gesundheitsschäd- licher Luftzug in den Räumen entsteht.

Der vorgegebene Wert von 130 m3/h soll sicherstellen, dass Kohlenstoffmonoxid (CO) in hinreichender Menge lüftungs- technisch abgeführt wird und dadurch Gefährdungen der Gesundheit von Gästen und Beschäftigten in Shisha-Bars von vornherein möglichst ausgeschlossen werden. Von der Be- rufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) wurden 4,5 g/h CO Emission pro Shisha ermittelt. Setzt man diesen Wert ins Verhältnis zu dem in der TRGS 900 vorgege- benen Arbeitsplatzgrenzwert für CO von 30 ppm (= 35 mg/

m3 bzw. 0,035 g/m3), erhält man rund 130m3/h pro Shisha als Ergebnis (Rechengang: 4,5 g/h dividiert durch 0,035 g/

m3 ergibt 128,57 m3/h, aufgerundet 130 m3/h). Aufgrund des vorgegebenen Wertes von 130 m3/h, der dem Schutz der Beschäftigten in Shisha-Bars dient, wird zugleich - mittelbar - auch der Schutz der Gäste vor überhöhten CO-Werten in der Raumluft sichergestellt.

Zum Schutz der Anwohner vor schädlichen Immissionen ist es zudem erforderlich, dass die Abluft über Dach ausgeleitet wird. Ein alternatives Ausleiten der mit Duftstoffen belasteten Abluft kann nur ausnahmsweise toleriert werden, wenn sicher- gestellt ist, dass Anwohner bzw. benachbarte Einrichtungen oder die Allgemeinheit nicht belästigt oder gefährdet werden.

Da die zu stellenden Anforderungen meist auf den Einzelfall zu beziehen und hinsichtlich der örtlichen Verhältnisse fachlich zu beurteilen sind, ist die zuständige Immissionsschutzbehör- de zu beteiligen.

Da das Kohlenstoffmonoxid insbesondere beim Verglühen der Shisha-Kohlen entsteht, ist es zudem erforderlich, dass Einrichtungen zum Anzünden der Kohle sowie zur Lagerung glühender Kohlen über einen fachgerecht installierten und ausreichend leistungsfähigen Rauchabzug verfügen. Nur so kann sichergestellt werden, dass das bei der Verbrennung ent- stehende Kohlenstoffmonoxid zuverlässig abgeleitet und die Raumluft in den Gast- bzw. Arbeitsbereichen nicht zusätzlich belastet wird.

Trotz der Maßnahmen zur Verhinderung der Entstehung einer gesundheitsschädlichen CO-Konzentration in der Atemluft ist es unerlässlich, dass Räume, in denen Shishas geraucht oder Vorbereitungen zum Rauchen der Wasserpfeifen getätigt wer- den, mit einer ausreichenden Anzahl an funktionsfähigen und geeigneten CO-Warnmeldern ausgestattet sind. Nur so kann im Fall einer Fehlfunktion oder Überlastung der Lüftungsanla- ge sichergestellt werden, dass eine gefährliche Anreicherung des unsichtbaren und geruchlosen Gases in der Atemluft rechtzeitig bemerkt wird und die unter Ziffer 2.3 beschrie- benen Maßnahmen zum Schutz der anwesenden Personen eingeleitet werden können.

Die vorgesehene Sicherstellung der fortdauernden Betriebsbe- reitschaft der CO-Warnmelder und die vorgeschriebene wöchent- liche Kontrolle sollen sicherstellen, dass keine Lücken beim zusätzlichen Schutz der Gäste und der Beschäftigten durch Warn- einrichtungen eintreten, und sollen außerdem ermöglichen, Manipulationen an den Geräten mit dem Ziel entgegenzuwirken, die Auslösung frühzeitiger Warnmeldungen aufgrund über-

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Extra für diesen Abend war auch eine passen- de kleine Speise- und Getränkekarte kreiert worden und so war es denn kein Wunder, dass die Tagesordnung der Vereinsringsitzung

Jedes Jahr er- folgt ein Wechsel: Die dann seit zwei Jahren musizierende Organistin (in diesem Jahr han- delt es sich ausschließlich um weibliche Ab- solventen) gestaltet

Dazu werden nicht mehr gebrauchte Schultaschen oder Rucksäcke für Kinder in Malawi gesammelt, gefüllt mit Schulmaterial und Gebrauchsarti- keln, und anschließend über die

Nach Aussage des Vorsitzenden Bernd Hartmann pflegt der Verein diesen schönen Brauch bereits seit über 25 Jahren, der sich großer Beliebtheit nicht nur unter den eige-

Eingeladen sind dazu Senioren und auch andere, die nicht so gut zu Fuß sind oder nicht gerne länger laufen, die sich aber trotzdem einen Eindruck vom Ausse- hen eines

Auch der Weihnachtsmann und das Christkind wer- den wieder sehr zufrieden sein und sich doch mit vielen Falkensteinern fragen, warum dem Magistrat diese schöne Tradition für die

Donnerstag, 20. Schnell feiern die vier Männer erste Erfolge und produ- zieren bald Hit um Hit, doch hinter der Fassade der Band sieht es weit weniger gut aus: Freddie

Gustav Gustavson erwartet seine Enkel an Weihnachten zu Besuch und möchte ihnen gerne die Geschichte von Michel aus Lönneberga schenken, der am Weihnachtstag alle Armenhäusler