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Archiv "Wohnungsvermietung an Kinder: genaue Vorgaben" (17.03.2000)

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Das Finanzamt erkannte bisher einen Mietvertrag zwi- schen Eltern und ihren unter- haltsberechtigten Kindern steuerrechtlich nicht an, wenn die Kinder die Miete ganz oder teilweise aus dem von den Eltern gewährten Unterhalt zahlten. Nachdem der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen vom 19. Oktober 1999 (Az.: IX R 30/98 und IX R 39/99) seine bisherige Rechtsprechung zu diesem Problemkreis geändert hat, müssen die Finanzämter Miet- verträge anerkennen, wenn darin vereinbart wurde, was auch unter Fremden als üb- lich anzusehen wäre, und das Mietverhältnis entsprechend gestaltet wurde.

Im ersten vom Bundesfi- nanzhof entschiedenen Fall hatten die Eltern ihrer voll- jährigen Tochter am Studien- ort eine Eigentumswohnung vermietet, die vorher von Fremden bewohnt wurde.

Die Vermietung an die Toch- ter erfolgte durch einen For- mularmietvertrag und zu den gleichen Bedingungen wie bei den Vormietern. Als Miete zahlte die Tochter einen Teil des ihr von den Eltern monat- lich gezahlten Unterhalts an die Eltern zurück.

Im zweiten entschiedenen Fall hatte eine Mutter jeweils

einen der drei Haupträume ihrer Wohnung an ihre voll- jährige Tochter und an zwei fremde Personen vermietet.

Den Mietern war es erlaubt, die Gemeinschaftsräume der Wohnung mitzubenutzen. Mit der Tochter vereinbarte die Mutter eine vergleichbare Miete wie mit den beiden Fremden. Die Mutter ver- rechnete die Miete mit dem der Tochter monatlich ge- währten Unterhalt und über- wies ihr nur den Differenzbe- trag.

Da in beiden Fällen die Werbungskosten höher waren als die Mieteinnahmen, mach- ten die Eltern den Werbungs- kostenüberschuss bei der Einkommensteuer steuermin- dernd geltend. Der Bundesfi- nanzhof erkannte die Miet- verhältnisse an und ließ den Werbungskostenabzug zu, weil es den Eltern freisteht, ihrem Kind Unterhalt in bar zu gewähren, von dem es die Kosten der Wohnung bezah- len kann, oder ihm Wohn- raum unmittelbar zu überlas- sen. Die Entscheidung der El- tern kann nicht darauf über- prüft werden, ob sie überwie- gend aus steuerlichen Erwä- gungen getroffen worden ist.

Denn dadurch würde das Wahlrecht der Eltern einge- schränkt werden. SIS

A-719 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 11, 17. März 2000

V A R I A WIRTSCHAFT

Wohnungsvermietung an Kinder: genaue Vorgaben

Freiberufler und Umsatzsteuer

Das Finanzamt muss zur Entscheidung der Frage, ob die Tätigkeit einer Krankenschwester, die einen Pflegedienst mit zahlreichen Mitarbeitern betreibt, als freiberuflich und damit umsatzsteuerbefreit einzustu- fen ist, die Zahl der zu betreuenden Patienten ermit- teln. Auf dieser Grundlage muss es dann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. September 1999 (Az.: V TR 56/97) beurteilen, ob die Krankenschwester neben ihren organisatorischen Aufgaben noch eigen- verantwortlich im Bereich der Behandlungspflege tätig war beziehungsweise sein konnte. Nur für Leistungen der Behandlungspflege kommt nämlich eine Umsatz- steuerbefreiung in Betracht. SIS

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