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Archiv "Hauptstadtkongress: Neue Versorgungsformen in HIV-Praxen" (18.06.2004)

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lichen Mitgliedern aus dieser Kas- senärztlichen Vereinigung zugeordnet werden muss.“

Danach wären beispielsweise auf die KV Bayerns zehn Stimmen entfallen, auf die durch Fusion entstehende KV Baden-Württemberg sieben, und ge- nauso viele Stimmen hätten der KV Nordrhein zugestanden. Nimmt man noch die KVen Hessen, Niedersachsen und Westfalen-Lippe mit jeweils sechs Stimmen hinzu, käme man mit ins- gesamt sechs KVen bereits auf eine Gesamtzahl von 42 Stimmen. Der Sat- zungsausschuss begründete dies damit, dass auf diese Weise der Größe der je- weiligen Kassenärztlichen Vereinigung und damit dem Anteil der KV-Mit- glieder Rechnung getragen würde.

Dass eine solche Regelung kein Selbstläufer werden würde, wurde sehr schnell klar. Es gab eine intensive Dis- kussion, in der häufiger der Begriff vom

„demokratischen Feigenblatt“ fiel. Ein Großteil der Delegierten vertrat die Auffassung, dass die Größenverhältnis- se der KVen schon hinreichend durch die Zuwahl der 20 Mitglieder nach KV- Größen abgebildet würden. Bereits vor der Diskussion um die Satzung hatte Richter-Reichhelm gesagt: „Die Be- fürchtung, dass die demokratische Le- gitimation der Vertreterversammlung sinkt, ist nicht unbegründet.“ Dies sah die Mehrheit letztlich genauso – und entschied sich mit 52 zu 49 Stimmen gegen den Vorschlag des Satzungsaus- schusses. Danach wird in der neuen Vertreterversammlung jeder Delegier- te eine Stimme haben.

Konstituierende Sitzung am 18. Dezember in Berlin

Mit den teils überraschenden Beschlüs- sen der Vertreterversammlung sind die Weichen für die neuen Strukturen gestellt. Die Satzung muss noch vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung genehmigt werden, aber dies dürfte eine Formsache sein.

Die neue Vertreterversammlung wird sich am 18. Dezember dieses Jahres in Berlin konstituieren und – so ist es jedenfalls derzeit geplant – den neuen Vorstand der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung wählen. Josef Maus

P O L I T I K

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2518. Juni 2004 AA1779

S

ie sind häufig schwieriger zu führen, verlangen viel Autonomie und ak- zeptieren Datentransparenz selte- ner: HIV-Patienten, die oftmals dem homosexuellen Millieu angehören oder drogenabhängig sind, scheinen vorder- gründig nicht gerade für integrierte Versorgungsformen geeignet zu sein.

Dennoch bestehen bei behandelnden Ärzten dieser Patientengruppe bereits recht konkrete Vorstellungen, wie die Möglichkeiten, die das GKV-Moderni- sierungsgesetz seit einem halben Jahr bietet, positiv umzusetzen wären. Auf dem Hauptstadtkongress Anfang Juni stellten sie diese der Öffentlichkeit vor.

Integrierte Versorgung: Die HIV- Schwerpunktpraxen Berlins planen, sich im Rahmen der Integrierten Ver- sorgung zusammenzuschließen. Für die- se neue Versorgungsform wird seit Ja- nuar 2004 ein Prozent aus der Gesamt- vergütung zur Verfügung gestellt. Die Verträge werden unabhängig von den Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen direkt ausgehandelt. In Berlin stünde das Modell kurz vor sei- ner Realisierung, berichtete Dr. med.

Jörg Gölz, Praxiszentrum Kaiserdamm, Berlin. Über die Form des Medikamen- teneinkaufs müsse man sich allerdings noch mit den Kassen einigen. Weil das Verordnungsvolumen für die 7 500 HIV-, Hepatitis B- und C-Patienten Berlins derzeit 72 Millionen Euro be- trägt, sollen sie nach Möglichkeit eine Medikamenten-Mitverantwortung über- nehmen.

Eine Management-Gesellschaft wird künftig die „Geschäfte“ für die Berliner HIV-Schwerpunktpraxen führen. Sie ist Verhandlungspartner der Krankenkas- sen und zugleich Vertragspartner für

die Patienten. „Honoriert wird aus den gepoolten Einnahmen“, erklärt Gölz.

Die Praxen werden mit einer Klinik, Rehaeinrichtungen, Pflegediensten und Suchtschwerpunktpraxen kooperieren.

Medizinisches Versorgungszentrum:

In Niedersachsen setzt man dagegen auf ein Modell unter dem Dach der Kassenärztlichen Vereinigung. Auch im EBM 2000plus ist die Sicherstellung bei besonderem Versorgungsbedarf ge- währleistet, ein Sonderstatus kann be- antragt werden. „Wir entwickeln gera- de einen Vertrag für ein Medizinisches Versorgungszentrum für multimorbide Patienten“, berichtete Dr. med. Konrad F. Cimander, Hannover. HIV-Patienten sollen dort auf mehreren Gebieten, wie Suchtmedizin, Infektiologie und Psych- iatrie, gleichzeitig versorgt werden kön- nen. Cimander erhofft sich durch die fachübergreifende Behandlung, eine ganzjährige ambulante Versorgung und die Einbeziehung des Suchthilfesystems verbesserte Überlebenschancen und ei- ne höhere Lebensqualität für die HIV- Patienten.

HIV-Vertrag: Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein konzentriert sich wiederum auf die Ausgestaltung des HIV-Vertrages – ein „DMP light“, wie es Armin Goetzenich, Deutsche Ar- beitsgemeinschaft niedergelassener Ärz- te in der Versorgung HIV-Infizierter e.V., formuliert. Der Vertrag ist gegen- über jeder Kasse gültig, einschreiben müssen sich die Patienten nicht. Für die Leistungserbringer besteht indes ei- ne Fortbildungs- und Dokumentations- pflicht. HIV-Verträge wie in Nordrhein sollen künftig bundesweit ausformu- liert werden.

Gleichwohl, welches Modell gewählt wird, die Ärzte erhoffen sich mehr Qua- lität sowie mehr Kosteneffizienz, die sich gerade bei Hochpreismedikamen- ten bemerkbar macht. „Bei teuren The- rapien ist ein kontinuierliches Qua- litätsmanagement erforderlich“, bestä- tigt Prof. Dr. Jürgen Wasem, Univer- sität Duisburg-Essen. Die antiretrovira- le Therapie zur Unterdrückung der HIV-Replikation sei mit ihren 22 000 Euro, die für ein Jahr Lebensverlänge- rung ausgegeben werden müssen, je- doch im Rahmen dessen, was für die Gesetzliche Krankenversicherung zu- mutbar ist. Dr. med. Eva A. Richter-Kuhlmann

Hauptstadtkongress

Neue Versor- gungsformen in HIV-Praxen

Von Integrierter Versorgung

und Versorgungszentren

profitieren auch HIV-Patienten.

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