A1876 Deutsches ÄrzteblattJg. 104Heft 2629. Juni 2007
A K T U E L L
Das Sozialgericht Berlin hat den Ver- ordnungsausschluss des Arzneimit- tels Acomplia (Wirkstoff Rimona- bant) durch den Gemeinsamen Bun- desausschuss (G-BA) bestätigt, wie dieser am 20. Juni mitteilte. Das Ge-
richt teilte damit die Rechtsauffas- sung des G-BA, der das Präparat zur Behandlung Übergewichtiger den Lifestyle-Arzneimitteln zugeordnet hatte. In einem Eilverfahren hatte der Hersteller Sanofi-Aventis die Aufhe- bung dieses Beschlusses beantragt.
„Da Acomplia nur eine Zulas- sung für die Indikation Gewichtsab- nahme hat, ist die Zuordnung als Lifestyle-Präparat unausweichlich“, sagte der G-BA Vorsitzende, Dr. iur.
Rainer Hess. Nach dem Gesetz dür- fen Arzneimittel, bei deren Anwen- dung eine Erhöhung der Lebensqua- lität im Vordergrund steht, nicht zu-
Experten gehen sicher davon aus, dass es eine Influenzapandemie ge- ben wird. Ungewiss ist lediglich der Zeitpunkt. Sollte das H5N1-Vogel- grippevirus künftig auch von Mensch zu Mensch übertragen wer- den, könnte dies der Ausgangspunkt für eine Influenzapandemie sein, da das Virus auf eine immunologisch unvorbereitete Bevölkerung trifft.
Zur Vorbereitung auf solch eine Situation hat das Bundesministeri- um für Gesundheit die Pflicht zur namentlichen Meldung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Infektions- schutzgesetzes auf den Krankheits- verdacht, die Erkrankung sowie den Tod eines Menschen infolge aviärer Influenza erweitert.
Ein Krankheitsverdacht muss je- doch nur dann gemeldet werden, wenn er nach dem Stand der Wis- senschaft sowohl durch das klini-
sche Bild als auch durch einen wahrscheinlichen epidemiologischen Zusammenhang begründet ist. Die dazu vom Robert-Koch-Institut ver- öffentlichte Empfehlung ist zu be- rücksichtigen. Bislang musste dem öffentlichen Gesundheitsdienst nur der Nachweis einer Influenza ge-
meldet werden. AS
ACOMPLIA
Gericht bestätigt Verordnungsausschluss
Zahl der Woche
31 400
Schwangerschaftsabbrüche wurden dem Statistischen Bundesamt im ersten Quartal 2007 gemeldet. Das waren 1 400 (4,4 Prozent) weniger als im Vorjahreszeitraum.
ELEKTRONISCHE FALLAKTE
Pilotprojekte in Sana-Kliniken
Die Sana-Kliniken wollen die elek- tronische Fallakte (eFA) im Klini- kum Berlin-Lichtenberg, im Klini- kum Remscheid und im Karl-Orga- Krankenhaus Stuttgart im Pilotver- such umsetzen. Bei der Fallakte geht es um den fallbezogenen Austausch medizinischer Daten innerhalb ko- operativer ärztlicher Behandlungs- szenarien. IT-Partner ist die Firma GMD. Um die intersektorale Kom- munikation voranzutreiben, werden zusätzlich zur eFA-Spezifikation des Fraunhofer-Instituts für Software- und Systemtechnik ISST auch die D2D-Anwendungen „eArztbrief“
und „eÜberweisung“ erprobt. D2D steht für „doctor to doctor“ und be- zeichnet die Telematikplattform, die mehrere Kassenärztliche Vereini- gungen für den sicheren Austausch medizinischer Daten nutzen. KBr AVIÄRE INFLUENZA
Umfassende Meldepflicht
H5N1-Vogelgrippevirus:Pandemiegefahr bei einer Übertragung von Mensch zu Mensch
Foto:vario ima ges
Foto:ddp
lasten der gesetzlichen Krankenver- sicherung erstattet werden. Ausge- schlossen sind insbesondere Medi- kamente, die der Gewichtsredukti- on, der Raucherentwöhnung, der Verbesserung des Haarwuchses, der Behandlung der erektilen Dysfunk- tion oder der Steigerung der sexuel- len Potenz dienen.
Sanofi-Aventis will sich mit der Entscheidung des Berliner Sozialge- richts nicht zufriedengeben. Man werde im Eilverfahren in die zweite Instanz gehen, erklärte eine Spre- cherin der Firma. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht oh- nehin noch aus. Die Firma wehrt sich gegen die Einordnung von Acomplia als Lifestyle-Präparat.
„Acomplia senkt nicht nur das Über- gewicht, sondern auch die Risiko- faktoren bei Patienten mit kardio- vaskulären Erkrankungen oder Dia- betes“, betonte die Sprecherin. HK