Bericht und Meinung NACHRICHTEN
Gehaltstarifvertrag für Arzthelferinnen 1980/81 abgeschlossen
Die Tarifverhandlungen um die Gehaltstarifverträge für Arzthelfe- rinnen und Auszubildende für den Arzthelferinnen-Beruf haben sich in diesem Jahr — das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT hatte bereits in Heft 19 vom 8: Mai 1980 darüber be- richtet — sehr schwierig gestaltet.
Berufsverbände und Angestellten- Gewerkschaft weigerten sich hart- näckig, dem Angebot der Ärztesei- te zu entsprechen. Nunmehr je- doch sind Abschlüsse zustande gekommen, die rückwirkend zum 1. April 1980 in Kraft treten.
Die Arbeitsgemeinschaft zur Re- gelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen und der Bun- desverband der Arzthelferinnen (Kempen), der Verband der weibli- chen Angestellten (Hannover) so- wie die Deutsche Angestellten-Ge- werkschaft (Hamburg) unterzeich- neten einen Tarifvertrag (der Wort- laut wird auf Seite 1946 dieser Ausgabe bekanntgemacht), der ei- ne Anhebung der Gehälter um 6,5 Prozent vorsieht. Die Ausbildungs- vergütung wurde auf 450 DM im ersten und auf 500 DM im zweiten Ausbildungsjahr festgesetzt.
Dieser Abschluß basiert im we- sentlichen auf einem Angebot der Ärzteseite, das bereits seit April 1980 im großen und ganzen be- kannt war. Man fragt sich letztlich, was die Verhandlungspartner mit ihrer Verzögerungstaktik bezweck- ten. Mit ihrer zögerlichen Haltung haben die Gewerkschaften keinen Prozentpunkt mehr heraushan- deln können. Der Hintergrund die- ses Vorgehens ist nicht leicht aus- zumachen. War es eine gewisse Trotzreaktion der Ärzteschaft ge- genüber, die den hohen gewerk- schaftlichen Forderungen nicht so ohne weiteres nachkommen woll- te, oder war es schlicht Desinter- esse an geregelten Abschlüssen?
Das letztere wäre besonders be- trüblich, weil mit solcher Haltung nicht nur Unruhe und Unsicher-
heit in die Praxen der niederge- lassenen Ärzte hineingetragen werden könnte; dem Anliegen der Arbeitnehmer würde so durchaus nicht in der Weise Rechnung getragen, wie es einer gewerk- schaftlichen Vertretung der Ar- beitnehmerinteressen entspre-
chen sollte. AAA
Studentenversicherung:
Rechtzeitig Befreiung beantragen
Studenten, die im Wintersemester 1980/81 ein Hochschul- oder Fach- hochschulstudium beginnen, kön- nen sich von der Versicherungs- pflicht zur Krankenversicherung befreien lassen, wenn sie einen entsprechenden privaten Kran- kenversicherungsvertrag nach- weisen. Dies gilt auch für solche Studenten, die sich im Sommerse- mester wegen Fortfalls der Fami- lienhilfe bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert haben, jetzt aber versicherungs- pflichtig werden.
Zur privaten Krankenversicherung erhalten die Studenten aus Bun- desmitteln (Auszahler: Bundesver- sicherungsamt, Berlin) einen mo- natlichen Zuschuß von 18,83 DM;
Empfänger von Beihilfen nach dem Bundesausbildungsförde- rungsgesetz (BAFÖG) erhalten 14 DM monatlich zusätzlich.
Die befreiende private Kranken- versicherung wird dann wirksam, wenn der Student einen der ge- setzlichen Versicherung entspre- chenden Privatversicherungs- schutz abschließt und die Be- scheinigung zusammen mit dem Antrag auf Befreiung der AOK am Wohnort zuleitet.
Ist der Student oder Studienanfän- ger schon Mitglied einer Ersatz- kasse oder einer gesetzlichen Krankenkasse, so muß er die Be- freiung dort beantragen. Der An- trag kann auch noch innerhalb der ersten drei Monate nach Seme- sterbeginn gestellt werden. EB
Antje Huber:
Haschisch bleibt verboten
Eine Legalisierung der „weichen Drogen", wie sie von den Jungde- mokraten und den Jungsozialisten gefordert worden war, lehnte die Bundesministerin für Jugend, Fa- milie und Gesundheit, Frau Antje Huber, auf das entschiedenste ab. Die Straffreiheit für den Kon- sum von Haschisch und Marihua- na bewirke nicht, wie von „Ju- dos" und „Jusos" behauptet, eine Entkriminalisierung weiter Teile von Jugendlichen, so Frau Huber im SPD-Pressedienst vom 24.
März. Im übrigen seien die beste- henden Gesetze nicht allein für ei- ne Kriminalisierung verantwort- lich. Die Ursachen dafür lägen vielmehr im privaten, sozialen, ge- samtgesellschaftlichen und inter- nationalen Bereich, meinte Frau Huber.
Eine Entkriminalisierung von
„kleinen Drogenabhängigen" sei auch ohne Legalisierung von Dro- gen möglich. Das zeige der von der Bundesregierung vorgelegte
„Entwurf eines Betäubungsmittel- gesetzes", nach dem der Süchti- ge, vor allem von seiner Sucht be- freit und erst in zweiter Linie be- straft werden solle.
Frau Huber befürchtet bei freier Verkäuflichkeit „leichter Drogen"
darüber hinaus eine zusätzliche Gefährdung der Haschisch- oder Marihuana-Konsumenten. Eine verbotene „Profilierungsdroge"
falle für den Jugendlichen weg, der nun einen neuen Nachweis des „Aufbegehrens" brauche: die verbotene härtere Droge.
Nachdrücklich verwies Bundes- gesundheitsministerin Antje Hu- ber auf die durch den Genuß
„leichter Drogen" hervorgerufe- nen gesundheitlichen Schäden.
Besonders junge Menschen unter 18 Jahren seien in ihrer noch nicht abgeschlossenen physischen und psychischen Entwicklung gefähr- det. Hä
1928 Heft 32 vom 7. August 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT