Gegenstand dieser Richtlinie sind die Anforderungen zur Qualitätssicherung in der Transplantationsmedizin. Die Bun- desärztekammer erfüllt damit eine der Bestimmungen des „Gesetzes über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen“ (Transplantationsgesetz – TPG) vom 5. November 1997 (BGBL I Nr. 74 S. 2631). Die Bundesärztekammer stellt gemäß dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft in dieser Richtlinie Anforderungen für die im Zusammenhang mit einer Organent- nahme und -übertragung erforderlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung (§ 16 Abs. 1 Ziffer 6 TPG) fest.
Die Anforderungen zur Qualitätssi- cherung im Rahmen dieser Richtlinie er- strecken sich zurzeit auf folgende Organe:
Niere, Leber (jeweils einschließlich Lebendspende), Pankreas, Lunge, Herz.
Die Transplantationszentren werden ferner gem. § 10 Abs. 2 Nr. 6 TPG ver- pflichtet, nach Maßgabe der Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch an Maßnahmen zur Qualitätssicherung teil- zunehmen, die auch einen Vergleich mit anderen Transplantationszentren ermög- lichen. Die vorliegende Richtlinie stellt die inhaltlichen Anforderungen für diese vergleichende Qualitätssicherung fest.
Die organisatorische Realisierung der in der vorliegenden Richtlinie festgelegten Inhalte zur Qualitätssicherung erfolgt im Rahmen der gemäß § 137 Sozialge- setzbuch V geschaffenen Strukturen auf Bundesebene zur Qualitätssicherung im stationären Bereich durch das Bundes- kuratorium Qualitätssicherung, das mit seiner Bundesgeschäftsstelle Qualitäts- sicherung (BQS) von der Bundesärzte- kammer, Deutschen Krankenhausgesell-
schaft (DKG), den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen, dem Ver- band der Privaten Krankenversicherun- gen sowie dem Deutschen Pflegerat (DPR) getragen wird.
Die Richtlinie gliedert sich in folgende Abschnitte:
1. Internes Qualitätsmanagement und extern vergleichende Qualitätssicherung der Ergebnisqualität
2. Anforderungen an Qualitätsindika- toren: Ergebnisqualität – organbezogen
3. Anforderungen an Qualitätsindika- toren: Ergebnisqualität – Lebendorgan- spende
4. Anforderungen an die verglei- chende Qualitätssicherung im Umfeld der Transplantation: Prozessqualität der Spenderallokation, Wartelistenpfle- ge, Organentnahme und Organverteilung 5. Anforderungen an Erhebungspara- meter
6. Code: European Liver Transplant Registry Code
Im Anhang zu der Richtlinie sind An- forderungen an die organisatorische und methodische Umsetzung der Qualitäts- sicherung in der Transplantationsmedizin niedergelegt.
✑Der Wortlaut der Richtlinie ist als Sonderdruck bei der Bundesärztekam- mer, Dezernat III, Herbert-Lewin-Stra- ße 1, 50931 Köln, Tel: 02 21/40 04-4 31, zu beziehen. Im Internet ist die Richtlinie unter www.aerzteblatt.de (Rubrik „Ex- tra“) sowie www.baek.de abzurufen. ✮ B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R
Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 34–35½½½½27. August 2001 AA2207
B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R
Bekanntmachungen
Richtlinie zur Organtransplantation gemäß § 16 Transplantationsgesetz
„Anforderungen an die im Zusammenhang mit einer Organentnahme und -übertragung erforderlichen Maßnahmen
zur Qualitätssicherung“
Medienfreiheit und öffentliche Verantwortung
Medizin und Medien
Öffentliche Ganztagsveranstaltung – Vortragsreihe 2001 – am 15. September (10.00 bis 17.30 Uhr)
Wissenschaftliche Leitung:Prof. Dr. phil. Ulrich Pätzold, Universität Dortmund
Veranstalter:Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, Patholo- gisches Institut der Städtischen Kliniken Dortmund, Presseverein Ruhr Dortmund/Kreis Unna im DJV, Universität Dortmund
Referat-Themen:
❃Freiheit und Freisein – soziale Kompetenz und ihre Verpflichtung
❃Medizin und Medien – nicht nur frei, auch fähig sein zu einer Kommunikation
❃Stumme Medizin – weil es so schwer ist, das richtige Wort zu finden
❃Pressefreiheit, ein kostbares Gut – dafür braucht es Advokaten des Wortes
❃Medienfreiheit und öffentliche Verantwortung – ein Freibrief mit Pflichten
❃Grundrechte, Wissenschafts- und Medienfreiheit – ihre Garantien und Grenzen
Ort der Veranstaltung: Stadt- und Landesbibliothek Dortmund, Königswall 18, Studio B (gegenüber Eingang Lesesaal), vis-à-vis vom DB-Hauptbahnhof Dortmund
Organisation:Prof. Dr. med. E.-W. Schwarze, Städtische Kliniken Dort- mund, Telefon: 02 31/5 02 16 20, Fax: 02 31/5 02 10 37. ✮
Klinische Arzneimittelprüfung
(Kursfortbildung – Samstag, 8. September 2001) 8. Fortbildungsseminar der Bundesärztekammer in Würzburg, in der Fachhochschule am Röntgenring,
vom 7. bis 15. September 2001 Leitung: Prof. Dr. Konrad Wink, Gengenbach (Mitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft) Nahezu für jedes Krankheitsbild existiert heute eine wissenschaftlich nachgewiesene wirksame Standardtherapie mit einer Nutzen-Risiko- Abwägung. Dies führt zu der Situation, dass immer kleinere therapeuti- sche Effekte bei der Neuentwicklung von Arzneimitteln nachgewiesen werden müssen. Zum Nachweis bedarf es zunehmend größerer Studien im Hinblick auf die Patientenzahlen. Die Arzneimittelforschung muss deshalb auf einen größeren Kreis forschender Ärzte ausgedehnt werden.
Im Umfeld von wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen und angesichts der bestehenden gesetzlichen Regelungsdichte ist die Kom- petenz des Arztes gefordert. Hierzu bieten die Bundesärztekammer und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft ein Fortbil- dungsangebot in Würzburg mit folgenden Lehrinhalten an:
Grundlagen der klinischen Arzneimittelprüfung, Planung und Durch- führung einer klinischen Arzneimittelprüfung, juristische und ethische Aspekte.
Die vorherige Anmeldung ist erforderlich. Fordern Sie bitte das detail- lierte Programm an, dass das gesamte Angebot des 8. Fortbildungssemi- nars enthält:
❃Bundesärztekammer, Dezernat Fortbildung und Gesundheitsförde- rung, Postfach 41 02 20, 50862 Köln, Telefon: 02 21/40 04-4 15 oder -4 16, Fax: 40 04-3 88, E-Mail: cme@baek.dgn.de ✮