B E R U F
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uch wenn der Schmerz nach einem Trauerfall zu lähmen scheint, sind organisatorische Ent- scheidungen zu treffen. Hinzu kommt die finanzielle Belastung. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten meint: „Wer das seinen Hinterbliebenen nicht auf- bürden möchte, sollte rechtzeitig vor- sorgen.“Eine Bestattung kostet rund 5 000 Euro. Seit es in der gesetzlichen Krankenversicherung kein „Sterbe- geld“ mehr gibt, müssen die An- gehörigen die Beerdigung selbst be- zahlen. Die Versicherungen haben auf die Gesetzesänderung im Jahr 2004 reagiert und bieten eine ent-
sprechende Police an: die Sterbe- geldversicherung.
Eine Sterbegeldversicherung ist eine meist lebenslängliche Kapital- lebensversicherung auf den Todes- fall mit einer relativ niedrigen Versi- cherungssumme. Sie soll vor allem die Beerdigungskosten und andere direkt mit dem Tod verbundene Auf- wendungen abdecken, um die Hin- terbliebenen nicht mit diesen Kosten zu belasten, aber insbesondere auch um eine angemessene Beerdigung sicherzustellen, wenn keine Hin- terbliebenen vorhanden sind. Ver- stirbt der Versicherte, wird die Versi- cherungssumme fällig. Manche An- bieter gewähren einen lebenslangen
Versicherungsschutz. Das bedeutet, dass das Geld stets an die Hinterblie- benen geht. Endet der Vertrag mit dem 100. Geburtstag, zahlt das Un- ternehmen direkt an den Kunden.
Die Gesellschaften werben damit, Interessenten bis zum 85. Lebens- jahr und unabhängig vom Gesund- heitszustand aufnehmen zu wollen.
Doch in der ersten Zeit können die Verbraucher keineswegs mit der Versicherungssumme rechnen: bei einigen Unternehmen erst nach drei Jahren. Vorher werden allenfalls die Beiträge ohne Verzinsung wieder ausgezahlt.
Lilo Blunck: „Häufig zahlen Ver- braucher bei langer Laufzeit mehr in die Sterbegeldversicherung ein, als sie oder ihre Hinterbliebenen später herausbekommen.“ Zudem ist die Verzinsung nur dürftig. Deshalb kann es sich eher lohnen, Monat für Mo- nat einen festen Betrag zweckge- bunden per Sparvertrag anlegen. WZ