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Archiv "Krankheit und Tod" (22.09.1988)

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Academic year: 2022

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freiheit gehört aber auch der An- spruch, selbst zu bestimmen, was Gewissensfall ist. Dabei gibt es eine objektive Gültigkeit sittlicher Nor- men, die im allgemeinen unter den für sie gegebenen Bestimmungen gelten. Diese erhalten aber, selbst durch eine lehramtliche Bestätigung und Verkündigung, keinen Absolut- heitscharakter. In der medizinischen Ethik stellt sich das Problem der Achtung vor dem Gewissen des Pa- tienten bei gleichzeitiger Verpflich- tung des Arztes zur eigenen Gewis- sensentscheidung. Zwei Fragen drängen sich auf: Kann das Leben oder auch der Willen des einzelnen Patienten allein vom ärztlichen Han- deln bestimmt sein, oder muß sich eine Behandlung am Einzelnen am größtmöglichen Nutzen für viele orientieren? Der Sinn ärztlichen Handelns kann keine Therapie um jeden Preis sein. Der Arzt muß zu- sammen mit dem Patienten die für diesen richtige Behandlung finden.

Dabei kann der Kosten-Nutzen-Ge- sichtspunkt nicht über die individu- elle Hilfe für den Kranken entschei- den. Angesichts der Kostenexplo- sion im Gesundheitswesen kann sich diesem Problem weder der Arzt noch der Patient verschließen. Von diesem kann man jedenfalls eine der Gesundheit dienliche Lebensfüh- rung verlangen. Das bedeutet keine Freiheit vom Guten, sondern eine Freiheit zum Guten.

Referenten des Kongresses: Prof. Gagey, Paris, Dr. Bompiani, Rom, Prof. Serrau, Lissa- bon, Prof. Verspieren, Frankreich, Dr. Steven, Holland, Dr. Massons, Spanien, Prof. Lhermi- te, Frankreich, Dr. Spencer, Großbritannien, Priv.-Doz. Dr. Roth, Wien, Dr. Amarca, Schweiz, Dr. Jungo, Schweiz, Prof. Dr. Franz Böckle, Bonn, Prof. Dr. v. Eiff, Bonn, Prof.

Dr. Würmeling, Erlangen, Mdme. Dr. Fran- coise Pinguet, Frankreich.

Präsidium des Kongresses: Dr. Kluyskens, Belgien, Dr. Köhne, Deutschland, Prof. Fran- ciscis, Italien, Dr. Massons, Spanien, Frau Dr.

Gontard, Frankreich.

Schirmherrschaft des Kongresses: S. Em.

Jean-Marie Cardinal Lustiger, Erzbischof von Paris; S. Exc. Msgr. L. Simonneaux, Bischof von Versailles; Premierminister J. Chirac, Bür- germeister von Paris; Mr. A. Damien, Bürger- meister von Versailles.

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Hannes Sauter-Servaes Am Rebberg 8

7700 Singen (Hohentwiel)- Bohlingen

Krankheit und Tod

Über 400 Ärzte und Angehörige sowie Medizinstudenten nahmen an der diesjährigen inzwischen 15. Ta- gung der Arbeitsgemeinschaft christlicher Mediziner (ACM) unter dem Thema „Krankheit und Tod"

teil. Die Arbeitsgemeinschaft ist ei- ne überkonfessionelle Vereinigung von Ärzten, die es als ihre Aufgabe ansehen, die ärztliche Tätigkeit an christlichen Maßstäben auszurich- ten.

Die Vorträge in Mauloff/Taunus waren durch eine besondere Betrof- fenheit gekennzeichnet: Der Arzt kämpft bei seinen Patienten gegen Krankheit und Tod, er kann ihr bezie- hungsweise ihm aber in seinem eige- nen Leben nicht entgehen. So ist er (wie Cheiron, der Heilgott der grie- chischen Mythologie) ein „verwun- deter Heiler", wie Prof. Beinert aus Regensburg in seiner theologischen Einführung mit dem Thema „Krank- heit zum Tode nach Zerstörung der Gottesbeziehung" ausführte.

Der Tod sei einerseits natür- liches und notwendiges Ende alles Lebenden. Für den Menschen habe er aber auch „Strafcharakter", denn er sei nach den Aussagen des Neuen Testaments das „Entgelt" der Sün- de. Durch Jesu Tod ist dem Tod zwar die Macht genommen, das Sterben aber nicht beseitigt worden.

Daß die Intensiv-Medizin nicht nur Segen, sondern auch Fluch sein kann, daß die Technik leicht zur Un- menschlichkeit führen kann, zeigte Privat-Dozent Seeger aus Gießen.

Der akut kranke Mensch dürfe nicht entmündigt werden, seine Würde sei stets zu achten. Auch bei reduzierter Bewußtlosigkeit sollte dem Patien- ten mitmenschliche Nähe vermittelt werden, wobei den Angehörigen ei- ne wichtige Rolle zukomme.

Der Patient habe ein Recht zu sterben. Der Arzt sollte auf lebens- verlängernde Maßnahmen verzich- ten, wenn die Möglichkeit eines sinnvollen Lebens nicht mehr beste- he. Dies sei bei Hirntod gegeben.

Schwieriger sei eine Grenzziehung jedoch bei Apallischem Syndrom oder zunehmender Aussichtslosig- keit des Krankheitsbildes. Maßstab

allen ärztlichen Handelns sollte die Liebe sein.

Zur Problematik der chroni- schen Krankheiten führte Dr. Fried- rich aus Karlsruhe aus, daß es eine wachsende Tendenz gebe, das Lei- den eines Menschen irgendwann für so groß zu halten, daß nicht mehr von einem lebenswerten und men- schenwürdigen Leben gesprochen werden könne. Angesichts dieser Entwicklung komme es darauf an, neu zu erkennen, daß das Leben ein Geschenk Gottes sei und damit letztlich nicht in der Verfügbarkeit des Menschen stehe. Auch mit sei- nen „Behinderungen" sei der Mensch von Gott geschaffen und ge- liebt. Chronisch Kranken gelte es ein neues Bewußtsein zu vermitteln:

Sie seien nicht krank, sondern „be- dingt gesund". Aufgabe der Medi- zin sei häufig, nicht eine Krankheit zu heilen, sondern angemessen zu behandeln.

Beziehung Arzt/Patient darf nicht leiden

Prof. Lennert aus Oberhausen sprach über das Thema „Auftrag des Arztes angesichts der Unaus- weichlichkeit des Todes". Er wies auf die Gefahr hin, daß durch die Apparate-Medizin der Patient oft nicht mehr im Mittelpunkt der ärzt- lichen Bemühungen stehe. Die per- sönliche Beziehung zwischen Arzt und Patient sei durch Mammutklini- ken, Ärzteteams, Wissenschaft und medizinische Technik bedroht. Zu den Krankheitsgruppen, in denen der Arzt mit seiner Therapie die Not des Patienten nicht mehr entschei- dend wenden könne, gehörten Krebskranke, alte und sterbende Menschen. In den letzten Phasen des Lebens sollte der Arzt seine Hilflosigkeit nicht durch Medika- mente vertuschen, sondern dem Pa- tienten das Gefühl des Für-ihn-Da- seins vermitteln.

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. B. Warkentin Oberarzt der Frauenklinik des Städtischen Krankenhauses 7850 Lörrach

A-2572 (24) Dt. Ärztebl. 85, Heft 38, 22. September 1988

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