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Archiv "Positive Erfahrungen in Gemeinschaftspraxen: Ergebnisse einer Umfrage bei 781 Kassenärzten" (16.01.1975)

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Die Information:

Bericht und Meinung

72. Jahrgang / Heft 3 16. Januar 1975 Postverlagsort Köln

Redaktion:

5023 Köln-Löwenich Postfach 14 30 Dieselstraße 2 Ruf: (0 22 34) 70 11 -1 Fernschreiber 8 89 168 Verlag und

Anzeigenabteilung:

5023 Köln-Löwenich Postfach 14 40 Dieselstraße 2 Ruf: (0 22 34) 70 11 -1 Fernschreiber: 8 89 168

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Ärztliche Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Positive Erfahrungen in Gemeinschaftspraxen

Ergebnisse einer Umfrage bei 781 Kassenärzten

In den Bereichen der Kassenärztlichen Vereinigungen Bayerns, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordbaden, Nordrhein, Nord-Württemberg, Saarland, Schleswig-Holstein, Südbaden, Süd- Württemberg und Trier wurde im Jahre 1973 eine schriftliche Um- frage bei allen Kassenärzten durchgeführt, die einer Gemein- schaftspraxis angehören. Ziel dieser von Thomas Amon durchge- führten Umfrage war es, das Grundlagenmaterial für eine medizi- nische Dissertation über das Thema „Gemeinschaftspraxen" zu ge- winnen.

Die Erhebungsbogen, die von den einzelnen Kassenärztlichen Ver- einigungen beziehungsweise von Thomas Amon an die Gemein- schaftspraxen verschickt worden sind, wurden nach Beantwortung im Jahre 1974 von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen gemeinschaftlich für alle an der Aktion beteiligten KVen ausgewer- tet. Die vorliegenden Ergebnisse stellen jedoch nur eine Vorweg- auswertung der Antworten dar, die eigentliche und bis ins einzelne gehende Auswertung erfolgt erst später im Rahmen der Disser- tation, die zur Zeit von Professor Dr. Sarre und Dr. Schrömbgens, Freiburg i. Brsg., betreut wird. Das Zentralinstitut für die kassen- ärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland, Köln, hat die Umfrage finanziell gefördert.

Unter Gemeinschaftspraxis im Sinne der Umfrage über die Gemein- schaftspraxen wurde die in § 33 Abs. 2 der Zulassungsordnung für Ärzte genannte „gemeinsame Ausübung kassenärztlicher Tätigkeit"

unter den zur Kassenpraxis zugelassenen Ärzten verstanden. We- sentliches Merkmal dieser kooperativen kassenärztlichen Tätigkeit ist neben der gemeinsamen Benutzung von Räumen und der ge- meinsamen Beschäftigung des Personals auch die gemeinschaft- liche Behandlung der Patienten und Verwertung des Arbeitsergeb- nisses. Die Honorare der in einer Gemeinschaftspraxis tätigen Ärzte fließen demnach in eine gemeinsame Kasse, aus welcher die Ko- sten bestritten und die Gewinne entnommen werden. Bei der Ab- rechnung der Leistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 3 vom 16. Januar 1975 113

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Die Information:

Bericht und Meinung Gemeinschaftspraxen

und bei der Wirtschaftlichkeitsprü- fung durch die Prüfungsinstanzen der KV wird die Gemeinschaftspra- xis ebenfalls als eine Praxis ange- sehen.

Die Kassenärztliche Bundesvereini- gung (KBV) hat anläßlich ihrer Ver- treterversammlung am 9. Oktober 1973 in München eine Dokumenta- tion über „Stand der Entwicklung der ambulanten kassenärztlichen Versorgung der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland" vor- legt. Aus ihr ergibt sich, daß am 31.

Dezember 1972 insgesamt 806 Ge- meinschaftspraxen vorhanden wa- ren. In den Bereichen der an der Befragung beteiligten Kassenärztli- chen Vereinigungen existierten im Zeitpunkt der Umfrage (1973) 764 Gemeinschaftspraxen; davon sind 426 von Allgemeinärzten und 296 von Fachärzten gebildet worden.

384 Gemeinschaftspraxen haben sich an der Umfrage beteiligt (=

50,3 Prozent) über die hier be- richtet wird. Die Beteiligung der allgemeinärztlichen Gemein- schaftspraxen belief sich auf 233=53,8 Prozent, der fachärztli- chen Gemeinschaftspraxen auf 159 = 52,4 Prozent (Tabelle).

In den insgesamt 384 Gemein- schaftspraxen, die sich an der Um- frage beteiligt haben, sind 781 Kassenärzte tätig. Von diesen sind 464 Allgemeinärzte und 306 Fach- ärzte (11 Ärzte ließen sich mangels genauer Angaben keiner dieser Gruppen zuordnen).

Die Gemeinschaftspraxen sind je nachdem, ob es sich um allgemein- ärztliche oder fachärztliche Ge- meinschaftspraxen handelt, regio- nal unterschiedlich verteilt. Allge- meinärztliche Gemeinschaftspra- xen sind gleichmäßig in allen Orts- größen ab 2000 Einwohner auf- wärts anzutreffen. In Orten kleine- rer Einwohnergrößen bestehen nur wenige Gemeinschaftspraxen. 72 Prozent der allgemeinärztlichen Gemeinschaftspraxen sind entwe- der „anerkannte Landpraxen" oder

„ihrem Wesen nach" Landpraxen.

Fachärztliche Gemeinschaftspra-

xen sind erst in Orten mit 5000 und mehr Einwohnern anzutreffen, hauptsächlich in Städten ab 20 000 Einwohnern. Unter diesen Gemein- schaftspraxen sind die Zusam- menschlüsse von Internisten zah- lenmäßig am stärksten vertreten, es folgen Gemeinschaftspraxen der Augenärzte, Chirurgen, Gynäkolo- gen und Orthopäden. Alle anderen Fachgebiete sind unter den befrag- ten Fachärzten zahlenmäßig in ge- ringerem Umfange vertreten.

Familiäre Bindungen

Die Bildung einer Gemeinschafts- praxis läßt sich nach Meinung der Ärzte auf Dauer mit Erfolg nur ver- wirklichen, wenn zwischen den Partnern ein „gutes persönliches Einvernehmen, eine überdurch- schnittliche Toleranz" und ein „gu- ter menschlicher Kontakt" besteht.

Es überrascht daher nicht, daß zwi- schen den Ärzten in einer Gemein- schaftspraxis sehr häufig familiäre Bindungen anzutreffen sind. Der prozentuale Anteil der zwischen Ehegatten gebildeten Gemein- schaftspraxen beträgt bei den All- gemeinärzten 60,3 Prozent bei den Fachärzten 25,3 Prozent. Bezieht man auch die zwischen Eltern und Kindern bzw. Schwiegerkindern und zwischen Geschwistern gebil- deten Gemeinschaftspraxen mit ein, so erhöht sich der Anteil bei den Allgemeinärzten auf 83,8 Pro- zent und bei den Fachärzten auf 39,3 Prozent. Für den Entschluß, eine Gemeinschaftspraxis zu bil- den, spielen aber nicht nur persön- liches Einvernehmen und Toleranz eine wesentliche Rolle, sondern auch zahlreiche fachliche und sach- liche Gründe. Ganz besonders wur- de von den Befragten die Bereit- schaft betont, sich für „neue For- men der ärztlichen Tätigkeit" auf- geschlossen und interessiert zu zeigen. Von Bedeutung ist auch die durch eine Gemeinschaftspraxis gebotene Möglichkeit der Praxis- einschränkung für den einzelnen Partner bzw. die Teilzeitarbeit.

Zu den fachlichen und sachlichen Gründen, die den Entschluß der

Ärzte zur Bildung einer Gemein- schaftspraxis gefördert haben, zählt vor allem die Möglichkeit, durch „Kooperation die diagnosti- schen und therapeutischen Mög- lichkeiten der Praxis ausweiten (er- weitern)" zu können. Von den Fachärzten wird es als wichtig an- gesehen, durch die Tätigkeit in ei- ner Gemeinschaftspraxis die Mög- lichkeit zu haben, „auch belegärzt- lich tätig" zu sein. Selbstverständ- lich beeinflussen den Entschluß zur Bildung einer Gemeinschaftspraxis auch wirtschaftliche Gründe. Diese werden insbesondere darin gese- hen, daß eine „bessere Auslastung teuerer medizinischer Investitions- güter durch gemeinsame Nutzung"

möglich ist. Die Gemeinschaftspra- xis bietet nach Ansicht der Befrag- ten ferner gute Voraussetzungen für die „Rationalisierung der Pra- xistätigkeit" und die „Einsparung von Personalkosten".

Bei der Abwägung, welche mit ei- ner Gemeinschaftspraxis verbun- denen zahlreichen Vorteile das größte Gewicht haben und „im Vordergrund stehen", zeigt sich, daß die „organisatorischen Vortei- le" bei den Allgemeinärzten über- wiegen. Gleich hoch werden die

„persönlichen Vorteile" und — mit einigem Abstand — die „fachlichen Vorteile" eingeschätzt. Demgegen- über haben die „fachlichen Vortei- le" für die fachärztlichen Gemein- schaftspraxen das größte Gewicht, gefolgt von den „organisatorischen Vorteilen" und — mit Abstand — den „persönlichen Vorteilen". Die

„wirtschaftlichen Vorteile" werden von beiden Arztgruppen geringer als andere Vorteile eingeschätzt.

Die Entscheidung für die Gemein- schaftspraxis wird aber auch be- einflußt durch die Erwartung,

„durch Arbeitsteilung geregelte Freizeit für sich und die Familie"

zu haben. Dasselbe gilt für die Möglichkeit, „regelmäßig Urlaub"

zu nehmen und an „Fortbildungs- veranstaltungen teilzunehmen" und sich während dieser Zeit vertreten zu lassen.

Die allgemeinärztlichen Gemein- schaftspraxen haben festgestellt,

114 Heft 3 vom 16. Januar 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Die Information:

Bericht und Meinung Tabelle: Aufteilung der Gemeinschaftspraxen

Zahl der Gemein- Zahl der schaftspraxen Ärzte

Allgemeinärzte 229 464

Augenärzte 18 36

Chirurgen 13 27

Frauenärzte 12 24

HNO-Ärzte 9 18

Hautärzte 7 15

Internisten 43 89

Kinderärzte 9 18

Laborärzte 2 4

Lungenärzte 2 4

Nervenärzte 9 18

Orthopäden 12 24

Röntgenologen 9 19

Urologen 5 10

379 770

Sonstige (nicht

einzuordnende) Praxen 5 11

Quelle: Gemeinschaftspraxis '73. Analyse der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, Oktober 1974, Seite 3.

daß von allen Ärzten zusammen im Durchschnitt je Woche 55 Sprech- stunden abgehalten und weitere 25 Stunden für Hausbesuche aufge- wendet werden. Bei den Allgemein- ärzten in ländlichen Gebieten ist eine höhere zeitliche Inanspruch- nahme durch Sprechstunden und Besuchstätigkeit zu verzeichnen.

Fachärzte leisten durchschnittlich 63 Sprechstunden und wenden für die Besuchstätigkeit — soweit sol- che je nach Fachgebiet überhaupt in Frage kommt — weitere sechs Stunden auf.

Unter Berücksichtigung des Schwerpunktcharakters, den eine Gemeinschaftspraxis insbesondere in ländlichen Gebieten hat, werden Entfernungen bis zu 10 km (zum Teil bis zu 15 km) in der Regel als

„für den Patienten zumutbar" an- gesehen. Nach Auffassung der be- fragten Ärzte wird die Gemein- schaftspraxis von den meisten Pa- tienten „überwiegend positiv" be- urteilt, dies vor allem von Patienten in ländlichen Gebieten.

In allgemeinärztlichen Gemein- schaftspraxen werden wöchentlich rund 340, in fachärztlichen Gemein- schaftspraxen 383 Patienten be- handelt. Die Zahl der im Jahres- durchschnitt abgerechneten Be- handlungsfälle beläuft sich viertel- jährlich bei den Allgemeinärzten auf 1700, bei den Fachärzten auf 1807 Fälle.

Auch im Rahmen einer Gemein- schaftspraxis gilt der Grundsatz der freien Wahl des Arztes durch den Patienten. Die Befragung er- gab, daß die Betreuung des Patien- ten in über 70 Prozent der Praxen durch den „gewünschten Arzt" er- folgt. In den übrigen Fällen wird der „jeweils diensthabende Arzt"

in Anspruch genommen. Dieses wird insbesondere dann der Fall sein, wenn entsprechend der ar- beitsteiligen Art der ärztlichen Be- rufsausübung nicht sämtliche Ärzte gleichzeitig in der Gemeinschafts- praxis anwesend sind (wobei ins- besondere daran zu denken ist, daß ein Partner in der Sprechstun-

de zur Verfügung steht, während der andere zur gleichen Zeit Besu- che ausführt).

Positives Urteil der Patienten Die Patienten beurteilen nach An- sicht der befragten Allgemeinärzte und Fachärzte die Gemeinschafts- praxis „überwiegend positiv". Von einer „indifferenten" Haltung der Patienten sprechen 11,5 Prozent der Allgemeinärzte und 23,9 Pro- zent der Fachärzte. „Eher ableh- nend" lautet das Urteil von 2,2 Pro- zent der Patienten (Allgemeinärzte) bzw. 1,7 Prozent (Fachärzte).

Die als „indifferent" bezeichneten Patientenmeinungen sind in den Städten in größerem Umfange als in ländlichen Bereichen anzutreffen.

Offenbar nimmt die ländliche Be- völkerung deutlicher als die Stadt- bevölkerung zu dieser Form der ärztlichen Berufsausübung Stel- lung.

Die Wartezeiten der Patienten sind in den allgemeinärztlichen Gemein- schaftspraxen nicht sehr viel kür- zer als in Einzelpraxen. In den all-

gemeinärztlichen Gemeinschafts- praxen beträgt die durchschnittli- che Wartezeit der Patienten 39 Mi- nuten, bei Fachärzten 35 Minuten.

Die Möglichkeiten der Abkürzung der Wartezeiten werden durch Be- stellsystem bzw. Nummernsystem durch die fachärztlichen Gemein- schaftspraxen wegen der günstige- ren Voraussetzungen stärker ge- nutzt als von den allgemeinärztli- chen Gemeinschaftspraxen.

95,5 Prozent der Allgemeinärzte und 92,3 Prozent der Fachärzte sind hinsichtlich der Vorstellungen und Erwartungen, die sie von einer Gemeinschaftspraxis hatten, nicht enttäuscht worden, wenige sind nur „in einzelnen Punkten" ent- täuscht worden. Fast ebenso viele Ärzte würden, falls sie sich „heute noch einmal zu entscheiden" hät- ten, „wieder in einer Gemein- schaftspraxis tätig" sein wollen.

Folgerichtig geht daher die Emp- fehlung an niederlassungswillige junge Kollegen dahin, sich „grund- sätzlich für die Gemeinschaftspra- xis" zu entscheiden, dabei aber vor allem eine „Niederlassung auf dem Lande" oder „in kleineren Städten"

anzustreben. Von denen, die bei

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 3 vom 16. Januar 1975 115

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Die Information:

Bericht und Meinung Gemeinschaftspraxen

erneuter Entscheidung den ärztli- chen Beruf „in einer weniger en- gen Zusammenarbeit" ausüben würden, hat ein großer Teil die Ab- sicht geäußert, in einer „Praxisge- meinschaft tätig" sein zu wollen.

Trotz dieses überzeugenden Urteils sind mit einer Gemeinschaftspraxis (nach Meinung eines geringen Tei- les der Befragten) auch „mehr oder minder gravierende Nachtei- le" verbunden. Von diesen stehen die „Schwierigkeiten einer gerech- ten Bewertung der individuellen Leistung des einzelnen Partners"

und „gewisse Einschränkungen der persönlichen Entscheidungsfrei- heit" im Vordergrund.

Jüngeren Ärzten wird überwiegend geraten, die Gemeinschaftspraxis entweder zwischen drei oder zwei Ärzten zu bilden. Allgemeinärzte — das zeigt die Befragung — tendie- ren mehr zu einer Gruppe von drei Partnern. Gemeinschaftspraxen mit vier Ärzten werden weniger stark empfohlen, von Allgemeinärzten aber stärker als von Fachärzten.

Nach den Gründen befragt, wird die Meinung geäußert, daß in ho- hem Maße die „Mentalität der Ärz- te" die Ursache dafür sei, daß in den Gemeinschaftspraxen „nicht mehr als zwei bis drei Ärzte" tätig sind.

Die befragten Fachärzte haben den Wunsch geäußert, es solle mehr für die „Planung, die Entwicklung und den Aufbau von Modellgemein- schaftspraxen" getan werden. Fer- ner wurde angeregt: die „Gewäh- rung von Umsatzgarantien", die

„Entwicklung von Schwerpunktpro- grammen für Niederlassungsorte mit zentralörtlicher Bedeutung"

und die „Beseitigung von Hemm- nissen". Alle diese Vorschläge tre- ten jedoch in ihrem Gewicht weit hinter der Forderung nach „Maß- nahmen zur Förderung der Allge- meinmedizin" zurück. Es wurde die Auffassung vertreten, Gemein- schaftspraxen könnten gefördert werden, wenn „vermehrte Hinweise für Medizinstudenten" gegeben und „Vorlesungen über Allgemein- medizin" gehalten würden. Der

gleichen Meinung waren auch die in den Gemeinschaftspraxen täti- gen Fachärzte. Noch dringender ist der Wunsch nach einer „stärkeren Einbeziehung der allgemeinärztli- chen Tätigkeit in die medizinische Ausbildung".

Relativ

später Entschluß

Die wenigsten Ärzte entscheiden sich bereits während der medizini- schen Ausbildung für eine spätere Tätigkeit in einer Gemeinschafts- praxis. Dieses ist verständlich, denn auch die Entscheidung dar- über, ob sich der Arzt in freier Pra- xis niederlassen will oder ein An- stellungsverhältnis vorzieht, wird zumeist erst nach der Approbation getroffen. Überraschend ist jedoch die Feststellung, daß die Absicht, in einer Gemeinschaftspraxis zu arbeiten, nicht während der ärztli- chen Weiterbildung, sondern häu- fig erst während der Tätigkeit als niedergelassener Arzt entstanden ist. 42,7 Prozent aller Ärzte, die sich an der Befragung beteiligt ha- ben, waren, bevor sie eine Gemein- schaftspraxis errichteten oder sich an einer bereits bestehenden Ge- meinschaftspraxis beteiligten, als

„Einzelärzte" tätig.

Zahl der

Gemeinschaftspraxen deutlich gestiegen

Wie bereits aus der zitierten Doku- mentation der KBV ersichtlich, ist die Zahl der Gemeinschaftspraxen seit 1971 besonders deutlich ge- stiegen. Diese Feststellung ist durch die Befragung, die sich auch auf den Zeitpunkt der Gründung der Gemeinschaftspraxen bezog, bestätigt worden. Die rasche Auf- wärtsentwicklung hat auch zu einer günstigen Altersgruppengliederung der Ärzte in den Gemeinschafts- praxen geführt.

Der Anteil der jüngeren Ärzte (39 Jahre und jünger) ist größer als die Zahl der älteren Ärzte (60 Jahre und älter). Das Durchschnittsalter der Allgemeinärzte beträgt 49 Jah-

re, das der Fachärzte 47 Jahre (Stadt- und Landpraxen zusam- mengerechnet). In den ländli- chen allgemeinärztlichen Gemein- schaftsprhxen ist die Altersgliede- rung der Ärzte am günstigsten. In diesen Praxen sind 64,1 Prozent der Ärzte jünger als 55 Jahre, von diesen sind 32,5 Prozent sogar jün- ger als 40 Jahre. Zwischen 56 und 65 Jahre alt sind 26,3 Prozent, 8,4 Prozent sind älter.

Gute

Zukunftsaussichten

Nach Auffassung der Befragten wird die Gemeinschaftspraxis all- gemein „immer mehr an Bedeu- tung" gewinnen und damit „gute Zukunftsaussichten" haben. Die Allgemeinärzte schätzen die Zu- kunftsbedeutung der allgemeinärzt- lichen Gemeinschaftspraxen in ländlichen Gebieten höher ein als in städtischen Bereichen. Demge- genüber haben fachärztliche Ge- meinschaftspraxen nach Meinung der Fachärzte in den Städten die größte Zukunftsbedeutung, aber in hohem Maße auch in ländlichen Gebieten. Für ländliche Bereiche wird die Bedeutung dieser Form gemeinsamer Berufsausübung auch deswegen hoch eingeschätzt, weil sie „die Bereitschaft jüngerer Ärzte, sich auf dem Lande nieder- zulassen, fördern könnte". Diese Meinung wird vor allem von den heute in gemeinschaftlichen Land- praxen tätigen Allgemeinärzten vertreten. Daneben hat aber auch die Möglichkeit, in einer Gemein- schaftspraxis den „Wunsch nach Teilzeitarbeit" eines oder mehrerer Partner zu verwirklichen, gleicher- maßen bei Allgemeinärzten und Fachärzten insofern Bedeutung, als hierin ein zusätzlicher Anreiz zur Bildung von Gemeinschaftspraxen gesehen wird.

Anschrift des Verfassers:

Alfred Boßmann Geschäftsführer der

Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen

3 Hannover 1 Berliner Allee 20

116 Heft 3 vom 16. Januar 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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