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Archiv "Neue Regelungen im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz" (02.09.2013)

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A 1646 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 35–36

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2. September 2013 Perspektivtagung nach München

eingeladen. Man wollte Gemein- samkeiten erarbeiten und die Not- wendigkeit einer interdisziplinären Zusammenarbeit prüfen. Alle acht chirurgischen Fachgesellschaften und der Berufsverband der Deut- schen Chirurgen (BDC) folgten der

Einladung. Als Themenschwer- punkte kristallisierten sich „Aus- und Weiterbildung“, „Familie und Beruf“ sowie „Wissenschaft und Forschung“ heraus.

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) als chirurgi- scher Dachverband der jeweiligen Fachgesellschaften unterstützte die erste Perspektivtagung. Ihr damali- ger Präsident, Prof. Dr. med. Karl- Walter Jauch, unterstrich die Be- deutung dieser Initiative durch sei- ne Teilnahme an der Tagung. Er stellte dem Gremium eine Integra- tion in die DGCH in Aussicht.

Bedauerlicherweise wurde dies bis heute nicht realisiert. Trotzdem wurde eine weitere Zusammenar-

beit der „Jungen“ in der Chirurgie und die Fortführung dieser inter - disziplinären Idee als mehr als nur sinnvoll erachtet und in diesem Jahr in München die zweite Per- spektivtagung im Rahmen des Jah- reskongresses der Deutschen Ge- sellschaft für Chirurgie abgehalten.

Von dort kam das Signal, die Initia- tive in jedem Fall weiterzuführen.

Es wurden erste konkrete Projekte besprochen, die Organisations- struktur weiterentwickelt und das Perspektivforum Junge Chirurgie gegründet.

Das Perspektivforum versteht sich als Interessenverbund und Ar- beitsgruppe. Gebildet und getragen wird es durch die Assistentenvertre- tung aller chirurgischen Fachgesell- schaften und Vertreter der chirur - gischen Berufsverbände. Es sollen jährlich zwei Arbeitssitzungen so- wie mehrere Workshops stattfinden.

Intensiv befassen wird sich das Perspektivforum Junge Chirurgie mit dem fehlenden Interesse unter

Studierenden an vielen chirurgi- schen Disziplinen und versucht, Ur- sachen dafür zu finden und ihnen entgegenzuwirken.

Die aktuellen berufspolitischen Themen in den chirurgischen Dis- ziplinen zeigen, dass die interdis- ziplinäre Zusammenarbeit auf der Ebene der Assistenten über die Fachgebietsgrenzen hinaus notwen- dig ist. Das Perspektivforum Junge Chirurgie bietet hier eine entspre- chende Plattform. Die Einbindung in die DGCH als chirurgische Dachgesellschaft erscheint weiter- hin eine Option zu sein.

Da aktuell die „Einheit der Chirur- gie“ häufig diskutiert und teilweise infrage gestellt wird, ist die Grün- dung des Perspektivforums Junge Chirurgie ein Schritt in die richtige Richtung. Trotz der zunehmenden Spezialisierung in den einzelnen chirurgischen Fachdisziplinen gibt es genügend Gemeinsamkeiten, diese Einheit im Perspektivforum Junge Chirurgie zu beleben.

Dr. Gerhard Achatz, Sprecher des Perspektivforums Junge Chirurgie

Koautoren: Thilo Noack, Dr. Dr. med. Majeed Rana, Dr. med. Matthias Münzberg

Junge Ärzte brauchen dringend eine Stimme, die sich ihrer Belange annimmt.

Am 1. August 2013 ist das Zweite Kostenrechts - modernisierungsgesetz in Kraft getreten, mit dem auch Bestimmungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) geändert werden. Sie betreffen folgende Aspekte:

1. Nach § 2 Absatz 1 JVEG erlischt der An- spruch auf Vergütung und Entschädigung, wenn er nicht binnen drei Monaten geltend gemacht wird. Neu ist, dass der Berechtigte darüber zu belehren ist.

2. Für Kopien bis zu einer Größe von DIN A3 werden für die ersten 50 Seiten wie bisher 50 Cent je Seite ersetzt. Für Kopien, die größer sind als DIN A3, gibt es künftig drei Euro je Seite, für Farbkopien jeweils das Doppelte. Für Kopien von Dateien können 1,50 Euro je Datei an - gesetzt werden; maximal aber fünf Euro für in einem Arbeitsgang überlassene Dateien.

3. Neu eingefügt wurde § 8 a JVEG (Wegfall oder Beschränkung des Vergütungsanspruchs).

Er regelt Fälle der nicht ordnungsgemäßen Leis- tungserbringung. Danach besteht ein Vergü- tungsanspruch nur insoweit, als die Leistung bestimmungsgemäß, also für den angeforderten Zweck, verwertbar ist. Für medizinische Sach- verständige ist es deshalb wichtig, das Gericht oder die Behörde unverzüglich zu unterrichten, wenn der Auftrag nicht in das eigene Fachgebiet fällt, wenn weitere Sachverständige hinzugezo- gen werden müssen oder wenn Zweifel am In- halt und Umfang des Auftrags bestehen. Das gilt auch, wenn der Wert des Streitgegenstands und die voraussichtlichen Kosten für die Begutach- tung außer Verhältnis stehen.

4. Nach § 9 JVEG wird die Vergütung von Sachverständigen leicht angehoben. Für M1-Gutachten (einfache Beurteilung) werden 65 Euro je Stunde fällig, für M2-Gutachten (Begutachtung des Ist-Zustands nach standardi- siertem Schema mit durchschnittlichem

Schwierigkeitsgrad) 75 Euro und für M3-Gut- achten (hoher Schwierigkeitsgrad) 100 Euro.

5. Die Entschädigung von medizinisch sachverständigen Zeugen bleibt im Wesentli- chen unverändert. Das Honorar bemisst sich nach Anlage 2 zum JVEG. Erhöht wurde das Honorar für die „Besichtigung einer Leiche, von Teilen einer Leiche, eines Embryos oder Fötus oder die Mitwirkung bei einer richterli- chen Leichenschau“ (60 Euro) und den an- schließenden Bericht (30 Euro). Nicht erhöht wurde das Honorar für die Ausstellung eines Befundscheins oder eine schriftliche Aus- kunft ohne nähere gutachterliche Äußerung (21 Euro), für ein Zeugnis über einen ärztlichen Befund mit kurzer gutachterlicher Äußerung und für Formbogen-Gutachten (38 Euro).

Die Leistungen aus Abschnitt 5 (erbbiologische Abstammungsgutachten) wurden an den Stand der Wissenschaft angepasst und in Abschnitt 4 (Abstammungsgutachten) eingegliedert.

Dr. jur. Marlis Hübner

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Neue Regelungen im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz

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