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Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

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Academic year: 2022

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Az.: 20.3; 20.31001-960.0411-4347546

Sitzungsvorlage VA/67/2018

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

7 Verwaltungsausschuss 06.12.2018 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Annahme von Geldzuwendungen an den Land- kreis Karlsruhe zu:

1. Geldzuwendung für die Mediothek des Landkreises 220,00 €

2. Geldzuwendungen zum 20-jährigen Jubiläum der Bigband

des Landkreises 7.954,00 €

darunter Spenden durch Überweisungen an den Landkreis 2.441,00 €

Barspenden über ein Spendenkörbchen 5.513,00 €

I.Sachverhalt

Geldzuwendung für die Mediothek des Landkreises Karlsruhe

Es erfolgte eine Geldspende in Höhe von 220,00 € für die Mediothek des Landkreises Karlsruhe. Bei der Mediothek des Landkreises Karlsruhe handelt es sich um ein Prä- ventivangebot zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt im Landkreis und dem Stadtgebiet Karlsruhe. Zielgruppe der Mediothek sind junge Men- schen, Eltern, Erziehende sowie Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit. Die Angebo- te umfassen die Themenbereiche Sexualerziehung/ Sexualpädagogik, Elternratgeber, Prävention/ Intervention, sexuelle Gewalt, Beratung/ Begleitung/ Therapie, Fachlitera- tur, Arbeitsmaterialien für Lehrer/innen und Erzieher/innen.

Die Präventionsarbeit ist nach den Vorschriften des SGB VIII eine freiwillige Aufgabe des Landkreises.

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Az.: 20.3; 20.31001 - 960.0411 - 4347546

Seite 2 Geldzuwendungen zum 20-jährigen Jubiläum der Bigband des Landkreises Karlsruhe

Die Bigband des Landkreises Karlsruhe konnte 2018 ihr 20-jähriges Jubiläum feiern. In den vergangenen 20 Jahren hat die Bigband zahlreiche Konzerte im Landkreis gespielt.

Dazu zählen regelmäßige Auftritte u.a. in der Klosterruine Frauenalb, bei Swing´in` Stu- tensee und bei den Frühjahrsempfängen des Landkreises Karlsruhe. Im Rahmen ihres 20-jährigen Bestehens hat die Bigband am 19.10.2018 ein Galakonzert in der Stadthal- le Ettlingen veranstaltet. Bei diesem Konzert stand jedoch der Benefizgedanke im Vor- dergrund.

Viele Privatpersonen wie auch Firmen haben hierzu gespendet und Geldbeträge (2.441,00 €) an den Landkreis Karlsruhe überwiesen. Die Überweisungen bewegten sich zwischen 20 € und 200 €. Die Spenderliste für die beiden Zwecke kann während der Sitzung eingesehen werden. Des Weiteren haben viele Gäste des Galakonzerts in eine aufgestellte Spendenkasse großzügig Bargeld (5.513,00 €) gegeben. Die Gesamt- summen der vereinnahmten Geldspenden belaufen sich auf 7.954 €, die den Förder- vereinen der sechs sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren zu Gute kommen werden.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Personelle Auswirkungen gibt es keine, die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf die unter Ziffer I dargestellten Einnahmen und die sich daraus ergebenden Ausgaben in gleicher Höhe.

III. Zuständigkeit

Der Verwaltungsausschuss ist gemäß § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe zuständig für die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zur Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 LKrO.

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