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Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

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Academic year: 2022

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Az.: 20.3; 20.31001-013.131-6232401

Sitzungsvorlage VA/17/2021

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

7 Verwaltungsausschuss 15.04.2021 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Annahme der Geld- und Sachzuwendungen an den Landkreis zu:

1. Geld- und Sachzuwendungen für die Astrid-Lindgren-Schule in Forst 4.450,00 € 2. Geldzuwendung an die Mediothek des Landkreises Karlsruhe 2.500,00 € 3. Geldzuwendung für das Buchprojekt „Forst“ des Landkreises Karlsruhe 4.000,00 € 4. Sachzuwendungen für Flüchtlinge im Aufgabenbereich des Dezernates III 70,00 €

I.Sachverhalt

1. Geld-und Sachzuwendungen für die Astrid-Lindgren-Schule in Forst

Für die Astrid-Lindgren-Schule in Forst wurde eine Markise angeschafft. Mit der Liefe- rung und Montage im Schulhof wurde die Firma Klaiber, Sonnen- und Wetterschutz- technik GmbH, Graf-Zeppelin-Straße 11-13, in Forst beauftragt. Die Firma Klaiber, Sonnen- und Wetterschutztechnik spendete am 30.09.2020 die Montagekosten in Höhe von 450,00 €, die auf der Rechnung nicht ausgewiesen wurden.

Des Weiteren spendete der Förderverein der Astrid-Lindgren-Schule e.V. für den Ein- bau der Markise im Schulhof am 28.10. und 30.10.2020 je 2.000,00 €, zusammen 4.000,00 €. Die Gesamtkosten der Markise sind mit 10.053,72 € ausgewiesen.

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Az.: 20.3; 20.31001 - 013.131 - 6232401

Seite 2 2. Geldzuwendung an die Mediothek des Landkreises Karlsruhe

Bei der Mediothek des Landkreises Karlsruhe handelt es sich um ein Präventivangebot zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt im Landkreis und dem Stadtgebiet Karlsruhe. Zielgruppe der Mediothek sind junge Menschen, Eltern, Erzie- hende sowie Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit. Die Angebote umfassen sich mit den Themenbereichen Sexualerziehung/Sexualpädagogik, Elternratgeber, Präven- tion/Intervention, sexuelle Gewalt, Beratung/Begleitung/Therapie, Fachliteratur, Ar- beitsmaterialien für Lehrer/innen und Erzieher/innen.

Für die Mediothek spendete am 06.01.2021 die Kinderstiftung „Hänsel und Gretel“, Rüppurer Straße 4 in Karlsruhe 2.500,00 €.

Die Präventionsarbeit ist nach den Vorschriften des SGB VIII eine freiwillige Aufgabe des Landkreises.

3. Geldzuwendung für das Buchprojekt „Forst“ des Landkreises Karlsruhe

Für die Buchreihe „Beiträge zur Geschichte des Landkreises Karlsruhe sieht der Land- kreis Karlsruhe die Aufnahme eines Buchbandes mit dem Arbeitstitel „Forst, Anno 1757. Alltägliches aus einem fürstbischöflichen Dorf im Herbst des alten Reiches“ vor.

Das Manuskript zum Buch wird erstellt von Herrn Prof. Dr. Konrad Dussel aus Forst, die redaktionelle Betreuung erfolgt durch das Kreisarchiv des Landkreises. Das Hono- rar des Autors für das Projekt beläuft sich auf 48.000 € zzgl. MWSt, wovon je hälftig der Kosten durch den Landkreis Karlsruhe (24.000 €) sowie durch die Spender Stiftung der Volksbank Bruchsal-Bretten (12.000 €) und die Dr. Bertold Moos-Stiftung (12.000 €) getragen werden. Die Stiftung der Volksbank Bruchsal-Bretten spendete vereinba- rungsgemäß ihren Anteil am Projekt am 06.11.2019.

Am 31.12.2020 spendete die Dr. Bertold Moos Stiftung ihren ersten Anteil von 4.000 € am Buchprojekt. Die weiteren Anteile von je 4.000,00 € sollen dann am Ende des Jah- res 2021 und bei Druck des Buches gespendet werden.

4. Sachzuwendungen für Flüchtlinge im Aufgabenbereich des Dezernates III

Von Frau Susanne Janssen aus Waldbronn erhielt am 01.09.2020 die Gemeinschafts- unterkunft Waldbronn-Neurod des Landkreises Karlsruhe ein gebrauchtes Herrenfahr- rad zur Weitergabe an dort untergebrachte Flüchtlinge. Der Wert des gebrauchten Fahrrades wurde auf 70,00 € errechnet. Das gespendete Fahrrad wurde von der Fahr- radwerkstatt der Gemeinschaftsunterkunft Waldbronn-Neurod geprüft und im angege- benen Wert bestätigt.

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Az.: 20.3; 20.31001 - 013.131 - 6232401

Seite 3 II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Personelle Auswirkungen gibt es keine, die finanziellen Auswirkungen belaufen sich die unter Ziffer I dargestellten Einnahmen und die sich daraus ergebenden Ausgaben in gleicher Höhe.

III. Zuständigkeit

Der Verwaltungsausschuss ist gemäß § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe zuständig für die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zur Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 LKrO.

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