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Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

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Academic year: 2022

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Az.: 20.3-960.0411-3704730

Sitzungsvorlage VA/67/2017

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

4 Verwaltungsausschuss 07.12.2017 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Annahme von Geld- und Sachzuwendungen an den Landkreis Karlsruhe zu:

1. Geldzuwendungen für das Abschiedskonzert für Herrn Prof. Dr. Dr.

Beichel in Hambrücken 7.950,00 €

2. Geldzuwendung einer Stiftung für das Klassikabschlusskonzert in

Wissembourg/Elsass 8.000,00 €

3. Geldzuwendungen für die Mediothek des Landkreises 841,00 € 4. Geldspende für die Lernfabrik an den Beruflichen Schulen Bretten 10.000,00 €

5. Sachzuwendungen für Flüchtlinge im Aufgabenbereich des Dezer-

nates III 120,00 €

I.Sachverhalt

1. Geldzuwendungen für das Abschiedskonzert für Herrn Prof. Dr. J. Beichel mit den Landkreischören in Hambrücken

Am 17.09.2017 wurde von Herrn Prof. Dr. Dr. Beichel in Hambrücken mit den Landkrei- schören das Abschiedskonzert unter dem Titel „Te deum laudamus“ aufgeführt. Für diesen besonderen Anlass spendeten teilweise anonym verschiedene Privatpersonen und Institutionen Geldbeträge in Höhe von 7.950,00 € zur Unterstützung des Projekts.

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Az.: 20.3 - 960.0411 - 3704730

Seite 2 2. Geldzuwendung für das Abschlusskonzert der Landkreischöre in Wissem-

bourg/Elsass

Mit Datum vom 08.09.2017 erhielt das Landratsamt Karlsruhe von einer Stiftung eine Geldzuwendung von 8.000,00 € zur Unterstützung des Abschlusskonzerts der Klassik- reihe der Landkreischöre in Wissembourg/Elsass. Die Klassik-Projekte des Landkreises Karlsruhe, unter der Leitung von Prof. Dr. J. Beichel führte jedes Jahr ein neues künst- lerisches Werk/Projekt auf. Mit dem „Te deum laudamus“ wurde das Abschlusskonzert am 08.10.2017 in Wissembourg/Elsass durchgeführt.

Die Kunst- und Kulturarbeit zählt zu den freiwilligen Aufgaben des Landkreises.

3. Geldzuwendungen für die Mediothek des Landkreises

Von verschiedenen Privatpersonen erfolgten Geldspenden in Höhe von 441,00 € für die Mediothek des Landkreises Karlsruhe. Bei der Mediothek des Landkreises Karlsruhe handelt es sich um ein Präventivangebot zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt im Landkreis und Stadtgebiet Karlsruhe. Zielgruppe der Mediothek sind junge Menschen, Eltern, Erziehende, Lehrende sowie Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit. Die Angebote umfassen die Themenbereiche Sexualerzie- hung/Sexualpädagogik, Elternratgeber, Prävention/Intervention, sexuelle Gewalt, Bera- tung/ Begleitung/ Therapie, Fachliteratur, Arbeitsmaterialien für Lehrer/innen und Erzie- her/innen.

Des Weiteren leistete die Stiftung Hänsel und Gretel am 04.03.2016 eine Geldzuwen- dung in Höhe von 400,00 €, die bisher noch nicht gemeldet wurde und die nachträglich noch formal angenommen werden muss. Bei der Stiftung handelt es sich um eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe die nach der Sat- zung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgt.

Im Einzelnen spendeten:

Stiftung Hansel und Gretel 400,00 €

Hans-Peter Klasser, Karlsbad-Langensteinbach 35,00 €

Annette Wessbecher, Bruchsal 180,00 €

Diverse Schüler der Käthe-Kollwitz-Schule 34,00 €

Gerd Gewinger, Bruchsal 192,00 €

zusammen 841,00 €

Die Präventionsarbeit ist nach den Vorschriften des SBG VIII eine freiwillige Aufgabe des Landkreises.

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Az.: 20.3 - 960.0411 - 3704730

Seite 3 4. Geldspende für die Lernfabrik an den Beruflichen Schulen Bretten

Zur Unterstützung der Modernisierung der Automatisierungsanlage an den Beruflichen Schulen Bretten hat die Firma Neff GmbH in Bretten am 25.04.2017 eine Spende in Höhe von 10.000,00 € überwiesen. Die Modernisierung der bestehenden Automatisie- rungsanlage dient dazu, junge Menschen auf die komplexen Prozesse und Anforde- rungen im Rahmen von Industrie 4.0 vorzubereiten. Im Ergebnis profitieren sowohl Ler- nende als auch die freie Wirtschaft von der eingerichteten Lernfabrik 4.0.

5. Sachzuwendungen für Flüchtlinge im Aufgabenbereich des Dezernates III

Frau Corinna Rebok aus Waldbronn spendete an den Landkreis Karlsruhe drei gut er- haltene gebrauchte Fernsehgeräte incl. Receiver und Fernbedienungen für die Flücht- linge in der Gemeinschaftsunterkunft Neurod in Waldbronn. Die Fernsehgeräte mit Zu- behör haben einen Sachwert von insgesamt 120,00 €

Die Flüchtlingsunterbringung ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises Karlsruhe.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Personelle Auswirkungen gibt es keine, die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf die unter Ziffer I dargestellten Einnahmen und die sich daraus ergebenden Ausgaben in der gleichen Höhe.

III. Zuständigkeit

Der Verwaltungsausschuss ist gem. § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe zuständig für die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zur Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 LKrO.

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