Kämmereiamt
Az.: 20.V; II.1.V-960.0411-3871055
Sitzungsvorlage VA/21/2018
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus
7 Verwaltungsausschuss 19.04.2018 öffentlich
keine Anlagen
Beschlussvorschlag
Der Verwaltungsausschuss stimmt der Annahme von Geldzuwendungen an den Land- kreis Karlsruhe zu:
1. Geldzuwendung für die Mediothek, Fachinformationszentrum gegen
sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen 2.500 €
2. Geldzuwendung zur Suchtpräventionsarbeit 1.300 €
I.Sachverhalt
1. Geldzuwendung für die Mediothek, Fachinformationszentrum gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen
Von der Stiftung Hänsel und Gretel erfolgte am 20.12.2017 eine Geldzuwendung in Höhe von 2.500 €. Bei der Stiftung handelt es sich um eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe, die nach der Satzung ausschließlich und un- mittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgt.
Die Spende soll der Mediothek, Fachinformationszentrum gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen zukommen, einem Präventivangebot zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt im Landkreis Karlsruhe und dem Stadtgebiet Karlsruhe. Zielgruppe sind junge Menschen, Eltern, Erziehende, Lehrende sowie Fach- kräfte in der Kinder- und Jungendarbeit. Die Angebote umfassen die Themenbereiche Sexualerziehung/Sexualpädagogik, Elternratgeber, Prävention/Intervention, sexuelle Gewalt, Beratung/Begleitung/Therapie, Fachliteratur, Arbeitsmaterialien für Leh- rer/innen und Erzieher/innen.
Az.: 20.V; II.1.V - 960.0411 - 3871055
Seite 2 2. Geldzuwendung zur Suchtpräventionsarbeit
Vom Lions-Club Bruchsal Schloss erfolgte am 27.12.2017 eine Geldzuwendung in Hö- he von 1.300 €. Die Spende soll verwendet werden für das Suchtpräventionsprogramm
„Kein Alkohol in der Schwangerschaft – Verantwortung von Anfang an“.
Die Präventionsarbeit ist nach den Vorschriften des SGB VIII eine freiwillige Aufgabe des Landkreises.
II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen
Personelle Auswirkungen gibt es keine, die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf die unter Ziffer I dargestellten Einnahmen und die sich daraus ergebenden Ausgaben in der gleichen Höhe.
III. Zuständigkeit
Der Verwaltungsausschuss ist gem. § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe zuständig für die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zur Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 LKrO.