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Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

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Academic year: 2022

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Az.: 20.3; 20.31001-960.0411-5912615

Sitzungsvorlage VA/75/2020

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

4 Verwaltungsausschuss 26.11.2020 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Annahme der Sachzuwendungen an den Land- kreis zu:

Sachzuwendungen für Flüchtlinge im Aufgabenbereich des Dezernates III 195,00 €

I.Sachverhalt

Von Herrn Harald Schäfer aus Waldbronn erhielt am 24.02.2020 die Gemeinschaftsun- terkunft Waldbronn-Neurod des Landkreises Karlsruhe ein gebrauchtes 26 Zoll Moun- tain-Bike zur Weitergabe an dort untergebrachte Flüchtlinge. Der Wert des gebrauchten Fahrrades wurde auf 75 € errechnet.

Frau Corinna Rebok aus Waldbronn spendete ebenfalls am 24.02.2020 an die Ge- meinschaftsunterkunft Waldbronn-Neurod für die Flüchtlinge einen gebrauchten TV- Digital-Receiver im Wert von 40 €. Des Weiteren spendete sie am 27.01.2020 für die Flüchtlinge in der Gemeinschaftsunterkunft Waldbronn-Neurod ein gebrauchtes 28 Zoll Touren-Fahrrad, dessen Wert auf 80 € errechnet wurde.

Die gespendeten Fahrräder wurden von der Fahrradwerkstatt der Gemeinschaftsunter- kunft Waldbronn-Neurod geprüft und im angegebenen Wert bestätigt.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Personelle Auswirkungen gibt es keine, die finanziellen Auswirkungen belaufen sich die unter Ziffer I dargestellten Einnahmen und die sich daraus ergebenden Ausgaben in gleicher Höhe.

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Az. 20.3; 20.31001 - 960.0411 - 5912615

Seite 2 III. Zuständigkeit

Der Verwaltungsausschuss ist gemäß § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe zuständig für die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zur Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 LKrO.

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