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Nicht die guten Vorsätze, sonderndie eigenen Taten sind das neue Jahr Kurier

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Bekanntmachungen und

Ausschreibungen Seiten 3 – 9

Nichtamtlicher Teil

Neues Goldenes Buch Seite 9

Seniorenseite Seite 13

Kinder- und Jugendseite Seite 15 Termine Oberbürgermeister Seite 16 Vereinsangebote Seiten 17 – 18

Kurier www.gotha.de

Auf ein Wort:

Amtsblatt der Stadt Gotha | Nr. 1 ⁄ 20. Jahrgang | 27. Januar 2011

Ich will auf leisen Sohlen durch das neue Jahr gehen. Haben Sie auch einen solchen Vorsatz? Ich will gehen und werde Ihnen auch sagen warum. Das Jahr 2011 soll in Gotha ein elefantastisches Jahr werden. Da wollen wir uns nicht etwa Gästen oder Nachbarn gegenüber wie der Elefant im Porzellanladen bewegen. Ganz im Gegen- teil, mir kommt es darauf an, Gotha ganz groß zu präsentieren und da sind auch die leisen Töne gefragt. Nicht alle Dinge des Jahres 2011 werden groß sein wie ein Ele- fant, wir dürfen uns auch über die Spur ei- ner Ameise oder den wirkungsvollen Stich der fl eißigen Biene freuen.

Dass der Elefant in meinem Leben einmal eine besondere Bedeutung haben wird, daran war am 1. Juli 2006 nicht zu denken.

An diesem Tage schenkte mir Dietrun Neu- mann die Plastik eines Elefanten als Glücksbringer für meine Tage in Gotha. Er steht auf meinem Schreibtisch und er erin- nert mich jeden Tag daran, mit den Beinen stets auf dem Boden der Tatsachen zu blei- ben, sich unter einem dicken Fell ständiger Angriffe ein sensibles Gespür für die wirk- lich wichtigen Dinge des Lebens zu erhal- ten. Oberbürgermeister und Elefant, was soll das? Ganz einfach – wie ein Elefant braucht man eine lange Spürnase, um zu wissen, wo der richtige Weg zum Erfolg ist, man sollte große Ohren besitzen um zu hö- ren, was die Menschen denken und voran gehen, wo Entscheidungen gefragt sind.

Vielleicht ist es auch wichtig zu wissen, dass ein Elefant ein Herdentier ist, er braucht hinter dem Leittier Gleichgesinn- te, denn nur gemeinsam ist man stark und wird allen Widrigkeiten trotzen. Elefanten leben in einer intakten Gemeinschaft, sie haben Vorbilder, lernen von ihnen, gehen traditionelle Wege. Sie verschließen sich nicht vor Neuem, denn sie sind sehr intel- ligent.

In Gothas Kunstsammlungen werden Elefanten seit Jahrhunderten verehrt und gezeigt, so der Dinglinger Elefant in der Kunstkammer, der Elefanten-Orden auf Teppichen oder die legendäre Miss Baba. Möge 2011 ein elefantastisches Jahr mit leisen und überzeugenden Tönen werden – Gotha hat es verdient und Sie auch.

Ihr

Nicht die guten Vorsätze, sondern die eigenen Taten sind das neue Jahr

2011 hat begonnen, man hat Rückschau ge- halten und blickt nach vorn. Für Gotha war das vergangene Jahr ein gutes Jahr, denn wir haben gelernt, uns auch an den kleinen Erfol- gen zu freuen. Für 2011 ist klar, dass wir uns erreichbare Ziele stellen, die mit Hilfe aller Bürger, der Unternehmen, der Vereine und In- itiativen verwirklicht werden können. Gothas wirtschaftliche Basis ist der Erfolgsfaktor der Zukunft, sie zu stärken bleibt die Hauptauf- gabe nachhaltiger kommunaler Politik. Was gibt es 2011 zu tun?

• Erweiterung Gewerbegebiet Gotha-Süd

Neue Flächen in der Nähe der Autobahn, An- siedlung von zwei kleinen Unternehmen auf vorhandenen Flächen und Erweiterungsbau- ten machen Gothas wirtschaftliche Basis stark.

• Neues Gewerbegebiet Gotha-Ost In Gotha-Ost schaffen wir auf 3,6 Hektar Flä- chen um kleinere Unternehmen anzusiedeln, insbesondere Zulieferbetriebe bereits in Go- tha beheimateter Unternehmen. Das schafft konjunkturunabhängige moderne Arbeits- plätze.

• Deutsch-Englisches Jahr

Mit dutzenden Veranstaltungen werden wir 2011 auf die engen Beziehungen zwischen Gotha und Großbritannien hinweisen. Neben den offi ziellen Veranstaltungen ist es beson- ders wichtig, junge Menschen in Partner- schaften zusammen zu bringen, um die Kon- takte fortzuführen.

• 13. Thüringentag

Er ist die größte Bürgerbewegung, die Gotha bisher erlebte. Vom 8. bis 10. Juli 2011 wer- den Hunderttausende die Stadt Gotha er- kunden, unvergessliche Tage erleben, mit weiteren Menschen darüber reden und wie- derkommen. Das Nationalfest der Thüringer wird Gotha zum Schauplatz Deutschlands machen.

• Richtfest für die neue Schwimmhalle im Stadt-Bad Gotha

Das Stadt-Bad Gotha ist das größte Investi- tionsprojekt der letzten zwanzig Jahre in Gotha, 2011 werden wir uns zu „Tagen der offenen Tür“ mehrmals auf der Baustelle sehen, um den schnellen Baufortschritt zu begutachten. Nach mehr als zehnjähriger Wartezeit rückt ein großer Wunsch seiner Vollendung entgegen.

Das Deutsch-Englische Jahr in Gotha steht unter der Schirmherrschaft von Königin Elisabeth II. Die Eröffnung des Themenjahres fi ndet am 21.04.2011, am 275. Hochzeitstag von Frederick Prince of Wales (links) mit Prinzessin Augusta von Sachsen-Gotha-Altenburg (rechts) statt. Fotos: Stiftung Schloss Friedenstein

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Seite 2 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2010 · 16. Dezember 2010 Nichtamtlicher Teil

Seite 2 · Rathaus-Kurier · Nr. 1/2011 · 27. Januar 2011 Nichtamtlicher Teil

• Neubau des Wohnens im Verein Gotha hat Zuzug in vielen Bereichen, beson- ders begehrt: Das Wohnen in der Innenstadt, neue Eigenheime und das Wohnen im Verein für ältere aktive Mitbürger. 2011 wird Baube- ginn in der Siebleber Straße durch die Bauge- sellschaft Gotha sein.

• Radfahren

Der City-Lauf ist zu einer festen Größe im Sportleben Gothas geworden, ab 2011 wird der „Prolog zur Kleinen Friedensfahrt“ das Angebot im Breitensport ergänzen. Herzliche Einladung am 13.05. geht’s los.

• Bau der Flutgrabenbrücke

Nach dem Bau des Viadukts ist der Bau der Flutgrabenbrücke am Hersdorfplatz das größte Brückenbauwerk Gothas der letzten Jahrzehnte. Gotha für den Verkehr durchläs- siger zu machen, ist unser Ziel – eben Brü- cken bauen.

• Neugestaltung im Mohrenviertel Vielleicht schaffen wir es 2011, dass die letzten baufälligen Häuser, die leider alle im

Privateigentum stehen, im Mohrenviertel verschwinden und der Gast, der auf der B 247 nach Gotha kommt, mit einem angenehmen Stadtbild empfangen wird. Grüne Bereiche zu schaffen an dieser stark befahrenen Straße, das wird 2011 beginnen.

• 444 Jahre Gothaer Rathaus

Am 22. Juli 1567 wurde der Grundstein für das „neue Kaufhaus“ gelegt, jetzt eines der schönsten Renaissance-Rathäuser in Deutschland. Das Jubiläum unseres Bürger- rathauses ist Ansporn für uns mit 444 Bür- geraktivitäten noch mehr Bürgerbeteiligung in Gotha zu schaffen. Neben Bürgertour, Bür- gerfahrt, Bürgersprechstunde, Bürgerver- sammlung wird es neu die Bürger-Waldbege- hung und die Bürger-Haushalts-Stunde ge- ben.

• Thüringen Philharmonie

2011 gilt es für die Thüringen Philharmonie die Finanzierung der nächsten Jahre zu klä- ren. Gotha steht zu seiner Zusage, zu seinen Musikern und deren Engagement. Gotha oh-

ne Thüringen Philharmonie wäre wie Schloss Friedenstein ohne Türme.

Das sind nur einige Beispiele dafür, was es im Jahr 2011 zu bewältigen gilt. Priorität besitzt bei allen Projekten die solide Finanzierung, denn die kluge schuldenfreie Politik der letz- ten Jahre ist der Maßstab des Handelns. Ne- ben den elf Projekten wird die kontinuierliche Weiterentwicklung der Stiftung Schloss Frie- denstein mit dem Umbau des Herzoglichen Museums und dem Neubau des Perthes Fo- rums Gotha nicht vergessen, wir kämpfen für die neue Bibliothek im Winterpalais, für die Fertigstellung des zweiten Bauabschnittes im Lorbeerhaus der Orangerie, für die Re- staurierung der Gotha-Taube, für die Sanie- rung der kaputt gefrorenen Straßen. Wir wer- ben um ständig steigende Touristenzahlen und natürlich um den Zuzug in unsere schö- ne Stadt.

Gotha zwischen Brückenbau und Thüringen- tag – das sind die Aufgaben auf die wir uns freuen dürfen.

Fortsetzung von Titelseite

Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha unterstützt den Thüringentag 100.000 Euro für das größte Landesfest des Freistaates

Die Vorbereitungen für den 13. Thüringentag laufen auf Hochtouren und auch die Finanzie- rung für das größte Landesfest steht. Der Frei- staat Thüringen fi nanziert den Thüringentag in Gotha mit einer Zuweisung von 200.000 Eu- ro, die Stadt Gotha selbst mit 100.000 Euro

und der Landkreis Gotha mit einem Zuschuss von 50.000 Euro.

Manfred Vitt, der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Gotha und zugleich Vorsitzen- der des Stiftungsvorstandes der Regionalstif- tung, hat für die Finanzierung des vom 8. bis 10. Juli 2011 stattfi ndenden Thüringentages 100.000 Euro Fördermittel der Stiftung an Ober- bürgermeister Knut Kreuch überreicht. Mit die- ser Förderung sollen Vereine und Einrichtun- gen, an die seitens der KulTourstadt Gotha GmbH Aufträge und Aufgaben zur Ausgestal- tung des Thüringentages übertragen worden sind, unterstützt werden. Das Gothaer Stadt- oberhaupt quittierte diese Spende mit dem ersten „Gothaer Spenderbrief“ im XXL-Format,

den es für alle großen Spender geben wird. Die Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha er- hält für die bisher größte Einzelspende den Spenderbrief mit der römischen Ziffer „I“.

Auch die Unterstützung durch die Gothaerin- nen und Gothaer, durch Verbände, Vereine und durch die Gothaer Unternehmen für das größte Thüringer Landesfest kann sich sehen lassen. Mit einem bisherigen Spendenein- gang von 23.959,50 Euro, einem Verkaufser- lös von 1.367 „Gothaer Spenderbriefen“ in Höhe von 10.594,60 Euro und 241 verkauften Thüringentagsmedaillen mit einem Verkaufs- erlös in Höhe von 3353 Euro, sind bereits bis jetzt 37.903,10 Euro für die Finanzierung der Veranstaltung zusammen gekommen.

Dr. Sigrid Damm wurde am 14. Dezember 2010 im Rahmen eines Festaktes des Stadtrates der Residenzstadt Gotha mit der Ehrenbürgerwürde geehrt. Oberbürgermeister Knut Kreuch überrreichte im Ekhof-Theater die Ehrenbürgerurkunde.

Stiftung sucht Förderprojekte

Es ist wieder soweit, die Kulturstiftung Gotha sucht Menschen oder Institutionen, die Pro- jekte im Bereich Kunst, Kultur, Wissenschaft und Forschung in der Stadt Gotha realisieren wollen, dabei aber noch fi nanzielle Unterstüt- zung brauchen.

In dieser Richtung angelegte Projektanträge für das Jahr 2011/12 sind bis spätestens 07. Februar 2011 einzureichen. Später einge- reichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Einsendungen bitte an: Kulturstiftung Gotha, c/o Stadtverwaltung Gotha, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha

Dabei sollte eine Beschreibung des Projektes sowie der voraussichtliche Kostenrahmen und evtl. Bildmaterial enthalten sein. Zu Fragen steht Ihnen Geschäftsführerin Daniela Gratz unter Tel. 0 36 21/222-246 gern zur Verfügung.

(3)

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 08.12.2010 und Bekanntmachung eines Beschlusses aus dem nicht öffent- lichen Teil nach Aufhebung des Nichtöffentlichkeitscharakters

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführ- ten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, wäh- rend der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fach- amt eingesehen werden können.

B 214/10 – Haushaltssatzung 2011 mit ihren Anlagen

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Die Haushaltssatzung 2011 mit ihren Anlagen wird unter Berück- sichtigung der Änderungsvorschläge der Verwaltung und der be- stätigten Änderungsanträge der Fraktionen beschlossen.

B 215/10 – Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 einschließlich der vorliegenden Änderungen werden beschlossen.

B 224/10 – Abschluss von Vereinbarungen über die Gewährung von Zuschüssen zwischen der Stadt Gotha und der KulTourStadt Gotha für das Jahr 2011

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Dem Abschluss von Vereinbarungen zwischen der Stadt Gotha und der KulTourStadt Gotha GmbH nach Maßgabe der beigefügten Anlagen 1 bis 4 wird zugestimmt.

Anlage 1: Vereinbarung über die Gewährung eines Zuschuss für den Betrieb eines Tierparks

Anlage 2: Vereinbarung über die Gewährung eines Zuschusses für Stadtmarketing

Anlage 3: Vereinbarung über die Gewährung eines Zuschusses für Kul- tur und Veranstaltungen

Anlage 4: Vereinbarung über die Gewährung eines Zuschusses für die Förderung des Tourismus

B 226/10 – Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan der Heimservice Gotha GmbH für das Geschäftsjahr 2011

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterver- sammlung der Städtische Heime Gotha gGmbH durch entspre- chenden Beschluss die Gesellschafterversammlung der Heimser- vice Gotha GmbH zu ermächtigen, den als Anlage zu diesem Be- schluss beigefügten Wirtschaftsplan der Heimservice Gotha GmbH für das Geschäftsjahr 2011 zu beschließen sowie die enthal- tene Mittelfristplanung für die Geschäftsjahre 2012 bis 2015 zu- stimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Anlage: Wirtschaftsplan 2011 und Mittelfristplanung 2012 bis 2015 B 216/10 – Neufestsetzung der Gebühren für die Reinigung der öffent- lichen Straßen

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Die Straßenreinigungsgebühren sind auf der Grundlage der neuen Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Gotha – Straßenreinigungssatzung – vom 07.04.2010 neu zu kal- kulieren.

002 Die neue Straßenreinigungsgebührensatzung soll rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft treten.

003 Bis zum Inkrafttreten der neuen Straßenreinigungsgebühren- satzung können vorläufi ge Gebühren in Höhe der bisherigen Re- gelung erhoben werden.

Eine endgültige Festsetzung der Gebührenhöhe erfolgt nach In- krafttreten der neuen Gebührensatzung.

B 228/10 – Fertigstellung der Maßnahmen des Konjunkturpaketes II im Haushalt 2011 – Haushaltsvorgriff gem. § 58 Abs. 4 ThürKO –

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Für die Fortführung und Fertigstellung der Baumaßnahmen zum Kon- junkturpaket II wird in folgenden Haushaltsstellen ein Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2011 entsprechend § 58 (4) ThürKO bestätigt:

– 2250.9424 GS/RS „Andreas Reyher“

– Schulgebäude – Fenster mit 200.000 € – 2250.9425 GS/RS „Andreas Reyher“

– Turnhalle – Dämmung Fußboden und Decke

– Heizung, Sanitär, Beleuchtung mit 110.000 € – 4640.9436 Reggio Kinderhaus

– Dach, Fassade, Fenster

– Anbau Turnraum mit 100.000 €

B 208/10 – Friedhofsgebührensatzung der Stadt Gotha

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

die als Anlage 1 beigefügte Friedhofsgebührensatzung der Stadt Gotha.

Anlage 1 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Gotha B 181/10 – Satzung zur 5. Änderung der Hauptsatzung

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 5. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gotha.

Anlage: Anlage 1 Satzung zur 5. Änderung der Hauptsatzung B 217/10 – Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 65 „Erwei- terung Industrie- und Gewerbegebiet Gotha-Süd/UE“ und Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Der Beschluss Nr. B 640/08 „Aufstellungsbeschluss zum Bebau- ungsplan Nr. 65 „Erweiterung Industrie- und Gewerbegebiet Gotha- Süd/UE“ vom 12.03.2008 ist aufzuheben.

2. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Erweiterung Industrie- und Gewerbegebiet Gotha-Süd/UE“ gem. § 2 BauGB wird ausschließ- lich für großfl ächige Industrieansiedlungen von 15 ha und mehr be- schlossen.

Die Umgrenzung des Plangebietes ist aus beiliegendem Lageplan (Anlage 2) ersichtlich. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 40 ha und umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Uelleben, Flur 2, Flurstück:

47/ 15 48/ 94 (Teil) 49/ 104 55/ 0 (Teil) 66/ 2 (Teil) 48/ 0 48/ 96 50/ 2 56/ 0 (Teil) 66/ 3 (Teil) 48/ 4 48/ 97 52/ 0 63/ 0 (Teil) 64/ 4 (Teil) 48/ 9 (Teil) 49/ 10 53/ 0 (Teil) 64/ 0 (Teil) 86/ 2 (Teil) 48/ 93 (Teil) 49/ 27 54/ 0 (Teil) 65/ 0 (Teil)

sowie die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Uelleben, Flur 9:

343/ 6 (Teil) 344/ 4 345/0 346/ 2 (Teil) 3. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan ist zu ändern.

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben.

(4)

Seite 4 · Rathaus-Kurier · Nr. 1/2011 · 27. Januar 2011 Amtlicher Teil

Seite 4 · Rathaus-Kurier · Nr. 1/2011 · 27. Januar 2011 Amtlicher Teil

B 218/10 – Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 88 „Gewer- begebiet Gotha – Günthersleber Straße“ und Änderung des Flächen- nutzungsplanes

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 „Gewerbegebiet Günthersleber Straße“ gem. § 2 BauGB wird beschlossen.

Die Umgrenzung des Plangebietes ist aus beiliegendem Lageplan (Anlage 1) ersichtlich. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 12,7ha und umfasst dieGrundstücke in der Gemarkung Gotha, Flur 21, Flurstück:

95/ 26 108/ 2

96/ 1 110/ 4

96/ 2 111/ 5

sowie die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Gotha, Flur 22:

1/ 2 3/ 7

2/ 7 4/ 2

002 Der rechtskräftige Flächennutzungsplan ist zu ändern.

003 Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben.

B 219/10 – Bauvorhaben: Errichtung einer großfl ächigen Sponsoren- tafel zum Thüringentag – Befreiung von der Werbesatzung

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Der Befreiung von der Werbesatzung der Stadt Gotha § 3 (2, 3);

§ 4 (1) und § 5 (2) für die Errichtung einer großfl ächigen Sponso- rentafel zum Thüringentag gem. Antrag vom 22.10.2010 in Größe 3,62 m x 2,66 m auf der Freifl äche des Ekhofplatzes wird mit Be- fristung bis zum 15.07.2011 zugestimmt.

Anlage 1 Werbeanlage

B 222/10 – Investitionsbeschluss und Ausbauprogramm „Wiederher- stellung des Überbaus der Fußgängerbrücke über den Flutgraben im Zuge des Heutalsweges“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Die Baumaßnahme „Wiederherstellung des Überbaus der Fuß- gängerbrücke über den Flutgraben im Zuge des Heutalsweges“

wird nach beiliegendem Ausbauprogramm ausgeführt.

Die Baukosten auf der Grundlage der Kostenberechnung betragen ca. 47.000 €.

Anlage 1: Ausbauprogramm – Lageplan Anlage 2: Ausbauprogramm – Bauwerksplan B 178/10 – Ernennung zur Ehrenbürgerin 001 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt

Frau Dr. Sigrid Damm zur Ehrenbürgerin der Stadt Gotha zu ernennen.

Gotha, den 09.12.2010 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 03.11.2010 die Ein- leitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Pho- tovoltaikpark – Gallettistraße“ beschlossen.

Das Plangebiet umfasst eine ca. 5,5 ha große Teilfl äche des Grundstücks Gemarkung Gotha, Flur 29, Flst. 39/3.

Gleichzeitig ist der rechtskräftige Flächennutzungsplan zu ändern.

Die Umgrenzung des Plangebietes und die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und über die wesentlichen Auswirkungen unterrichten kann, werden zur Einsicht

vom 07. Februar 2011 bis 18. Februar 2011

im Stadtplanungsamt , Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zimmer 307 Montag, Dienstag, Mittwoch von 8 – 12 und 13 – 16 Uhr Donnerstag von 8 – 12 und 13 – 18 Uhr

Freitag von 8 – 12 Uhr

bereit gehalten.

Äußerungen können während dieser Frist vorgebracht werden. Sie wer- den im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fl ießen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Die Entscheidung darüber wird durch den Stadtrat im Billigungsbeschluss getroffen.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Öffentliche Ausschreibung VOL-ÖA-671/11/006

Jagdpachtvertrag Eigenjagdbezirk „Boxberg“

Die Stadt Gotha beabsichtigt ab dem 01.04.2011, für die gesetzlich vor- geschriebene Mindestjagdpachtzeit von 9 Jahren, den Eigenjagdbezirk

„Boxberg“ (Niederwildjagdbezirk) im Wege der öffentlichen Ausschrei- bung neu zu verpachten.

Der Jagdbezirk hat eine Größe von 89 ha. Die Hauptholzart der bestock- ten Waldfl ächen ist Fichte. Der Jagdbezirk befi ndet sich südlich der BAB 4 in der Gemarkung Stadt Gotha/OT Uelleben. Weitere Auskünfte zur Lage des Jagdbezirkes, des bejagbaren Wildes, insbesondere des Abschussplanes und des abschließenden Jagdpachtvertrages können

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zu den üblichen Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Gotha/Garten-, Park- und Friedhofsamt, Remstädter Weg 12 in 99867 Gotha eingesehen werden. Um Terminabstimmung (Tel. 03621/222-475) wird gebeten.

Das Mindestgebot des Pachtzinses für ein Jahr beträgt 7,50 EUR/ha. Der Pächter hat sich vertraglich zu verpfl ichten, für evtl. entstandene Wild- schäden aufzukommen bzw. diese auszugleichen. Der Bewerber muss effektiv in der Lage sein, die Jagd, Hege und Pfl ege persönlich auszufüh- ren. Es können auf Vorschlag des Pächters max. 2 unentgeltliche Jagd- erlaubnisscheine für die Dauer der Jagdpacht erteilt werden.

Die schriftliche Bewerbung ist bis zum 15.02.2011, 9.30 Uhr an folgende Anschrift zu senden:

Stadtverwaltung Gotha Zentrale Vergabestelle

Kennwort „Angebot Jagdpacht Boxberg“

Hauptmarkt 1, 99867 Gotha

Diese muss folgende Unterlagen und Angaben enthalten:

Kopie des gültigen Jagdscheines der Person, welche sich als Pächter bewirbt ggf. Namen und Anschriften der Personen, die als Inhaber von Jagderlaubnisscheinen vorgesehen sind, unter Vorlage einer Kopie des gültigen Jagdscheines zu übersenden.

Die Stadt Gotha behält sich vor, mit den Bewerbern vor der endgültigen Entscheidung der Zuschlagserteilung weitere Gespräche zu führen. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich bis zum 18.03.2011.

Kreuch

Oberbürgermeister

Änderung des Wohngeldgesetzes

Zum 01.01.2011 trat unter anderem im Rahmen des Haushaltsbegleit- gesetzes 2011 mit Artikel 22 eine Änderung des Wohngeldgesetzes in Kraft.

Mit dieser Änderung entfällt seit dem 1. Januar 2011 die Heizkosten- komponente. Dies führt zu einer Verringerung der zu berücksichti- genden Miete bzw. Belastung und in der Regel zu einem niedrigeren Wohngeld.

Amtliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 08.12.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 „Gewerbegebiet Gotha – Günthersleber Straße“ beschlossen.

Gleichzeitig ist der rechtskräftige Flächennutzungsplan zu ändern.

Die Umgrenzung des Plangebietes und die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und über die wesentlichen Auswirkungen unterrichten kann, werden zur Einsicht

vom 07. Februar bis 18. Februar 2011

im Referat für Wirtschaftsförderung, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zimmer 308

Montag, Dienstag, Mittwoch von 8 – 12 und 13 – 16 Uhr Donnerstag von 8 – 12 und 13 – 18 Uhr

Freitag von 8 – 12 Uhr

bereit gehalten.

Äußerungen können während dieser Frist vorgebracht werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fl ießen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Die Entschei- dung darüber wird durch den Stadtrat im Billigungsbeschluss ge- troffen.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 08.12.2010 den Beschluss vom 12.03.2008 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65

„Erweiterung Industrie- und Gewerbegebiet Gotha-Süd/UE“, welcher im Rathaus-Kurier Nr. 3/2008 vom 20.03.2008 veröffentlicht wurde, auf- gehoben.

Gleichzeitig wurde die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65

„Erweiterung Industrie- und Gewerbegebiet Gotha-Süd/UE“ beschlos- sen, welcher sowohl die Änderung hinsichtlich der Größe des Geltungs- bereiches wie auch die Festlegung zur fl ächenmäßigen Größe von In- dustrieansiedlung beinhaltet.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan ist gleichzeitig zu ändern.

Die Umgrenzung des Plangebietes und die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und über die wesentlichen Auswirkungen unterrichten kann, werden zur Einsicht

vom 07. Februar bis 18. Februar 2011

im Referat für Wirtschaftsförderung, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zim- mer 308

Montag, Dienstag, Mittwoch von 8 – 12 und 13 – 16 Uhr Donnerstag von 8 – 12 und 13 – 18 Uhr

Freitag von 8 – 12 Uhr

bereit gehalten.

Äußerungen können während dieser Frist vorgebracht werden. Sie wer- den im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fl ießen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Die Entscheidung darüber wird durch den Stadtrat im Billigungsbeschluss getroffen.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren für die Umfahrung Gotha (B7) und Weiter- führung bis Friedrichroda (B 88) Abschnitt: Umfahrung Sundhausen im Zuge der L 1027 (VKE 5561)

Der Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Landesverwaltungs- amtes vom 30.12.2010, Az.: 540.6-3811-33/09 der das o. a. Bauvorha- ben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 07.02.2011 bis 21.02.2011, in 99867 Gotha, Ekhofplatz 24, Neues Rathaus, Zimmer 424 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.

Der Beschluss wird ebenfalls in der Stadt Waltershausen und in der Ge- meinde Leinatal zur Einsichtnahme ausgelegt.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Ein- wendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Aus- legungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Gotha, den 27.01.2011 Im Auftrag

Kreuch

Oberbürgermeister

(6)

Seite 6 · Rathaus-Kurier · Nr. 1/2011 · 27. Januar 2011 Amtlicher Teil

Bekanntmachung von Satzungen

Beschluss- und Anzeigevermerk

1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 08.12.2010 mit Beschluss- Nr. 181/10 die Satzung zur 5. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gotha beschlossen.

2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 22.12.2010, das am 23.12.2010 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung bestätigt.

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Aufl agen erteilt. Die Satzung darf vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestä- tigung bekannt gemacht werden.

Satzung zur 5. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gotha

Die Hauptsatzung der Stadt Gotha vom 12.11.2001, veröffentlicht im Rathauskurier (RHK-Nr. 12/01) am 25.11.2001, zuletzt geändert durch die Satzung zur 4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gotha vom 20.02.2009, veröffentlicht im Rathauskurier (RHK-Nr. 02/09) am 26.02.2009, wird wie folgt geändert:

§ 1

Änderung der Satzung

(1) Die Anlage 2, gem. § 3 Abs 4 der Hauptsatzung der Stadt Gotha, wird durch die dieser Satzung beigefügte Anlage ersetzt.

(2) § 13 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:

(3) Stadtratsmitglieder und sachkundige Bürger haben Anspruch auf Ersatz ihrer tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Fahrkosten bei Teilnahme an Sitzungen gemäß Abs. 1. und Abs. 4. Bei der Benutzung eines Kraftfahrzeuges kann anstelle der Fahrkosten eine Wegstreckenentschädigung in der im ThürRKG festgelegten Höhe verlangt werden.

(3) § 13 Abs. 4 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

(4) In die Ausschüsse berufene sachkundige Bürger erhalten für die nachgewiesene Teilnahme an den Sitzungen eines Ausschusses und an den Fraktionssitzungen ein Sitzungsgeld gemäß Abs. 1.

Der bisherige Satz 1 wird Satz 2.

(4) § 13 Abs. 6 „Entschädigungen“ wird wie folgt neu gefasst:

(6) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten monat- lich folgende Aufwandsentschädigungen:

der Ortsteilbürgermeister des Ortsteils Uelleben 295,00 €, der Ortsteilbürgermeister des Ortsteils Boilstädt 342,00 €, der Ortsteilbürgermeister des Ortsteils Sundhausen 421,00 €, der Ortsteilbürgermeister des Ortsteils Siebleben 683,00 €, ehrenamtliche Beigeordnete ohne Geschäftsbereich 105,00 € ehrenamtliche Beigeordnete mit Geschäftsbereich 570,00 €.

§ 2 In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am 01. 01.2011 in Kraft.

Gotha, den 07.01.2011

– Siegel –

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jah- res seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Sat- zung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die vorstehende Satzung

- Satzung zur 5. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gotha sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Kreuch

Oberbürgermeister Anlage 2

Dienstsiegel der Stadt Gotha

Ø 30 mm

Ø 25 mm

Ø 20 mm

Ø 13 mm

Gotha, den 07.01.2011

– Siegel –

gez. Kreuch Oberbürgermeister

(7)

Einladung zur Einwohnerversammlung in Gotha-Süd

Die nächste Einwohnerversammlung gemäß § 15 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Gotha fi ndet am Donnerstag, dem 17.02.2011 von 17.30 – 19.00 Uhr in der Aula des Kinder- und Jugendtreffs „Big Palais“, Schäferstraße 10 in Gotha statt.

Tagesordnung:

1. Information des Oberbürgermeisters über Stadtangelegenheiten 2. Beantwortung von Anfragen Gothaer Bürgerinnen und Bürger Einwohner der Stadt Gotha können Anfragen bis spätestens zum Dienstag, dem 15.02.2011 schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Büro des Oberbürgermeisters, Hauptmarkt 1, Rathaus, 99867 Gotha einreichen.

Anfragen können auch per E-Mail an ob-assistentin@gotha.de oder per Fax an 03621/222 245 gesandt werden.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Die Stadt Gotha sucht zum frühest möglichen Termin eine/n

Stadthandwerker/in

Aufgabengebiete:

Bauliche Unterhaltung von Verkehrsfl ächen, akute Gefahrenbeseiti- gung und Ausführung von kleinfl ächigen Instandhaltungsarbeiten an Straßen, Wegen und Plätzen; Wartung und Reparatur d. stationä- ren u. transportablen Stadtmobiliars; Durchführung von Wartungs-, Unterhaltungs- und Reparaturarbeiten in und an unterschiedlichen Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen der Stadtverwaltung; Über- wachung und Kontrolle der Objekte und Einrichtungen auf ordnungs- gemäßen Zustand und Einhaltung der Sicherheits- und Brandschutz- bestimmungen; Erfüllung operativer Tätigkeiten nach Weisung des Vorgesetzten

Persönliche Voraussetzungen:

abgeschlossene Ausbildung als Straßenbauer/in oder vergleichbare Ausbildung; handwerkliche Fähigkeiten zur selbständigen Durchfüh- rung kleinerer Instandsetzungsarbeiten, Erfahrungen bei der Durch- führung von Pfl asterarbeiten sind vorteilhaft; Führerschein der Klas- se B, BE, C, C1; der Besitz der Erlaubnis zur Durchführung von Schweiß- arbeiten ist vorteilhaft; eine Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuer- wehr Gotha wäre wünschenswert

Eingruppierung:

Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD in der Entgelt- gruppe 5.

Die Bewerbungen sind bis zum 10.02.2011 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfah- rens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Be- werber/-innen ordnungsgemäß vernichtet.

Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Durch die Be- werbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Einladung zur Einwohnerversammlung im Ortsteil Gotha-Sundhausen

Die nächste Einwohnerversammlung gemäß §15 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Gotha fi ndet zu dem nachfolgenden Termin statt: Ortsteil Gotha-Sund- hausen, Donnerstag, den 24. Februar 2011, von 17.30 bis 19.00 Uhr, in der Turnhalle der Grundschule Sundhausen

Tagesordnung:

1. Information des Oberbürgermeisters über Stadtangelegenheiten, insbesondere Angelegenheiten den Ortsteil betreffend

2. Beantwortung von Anfragen Gothaer Bürgerinnen und Bürger Einwohner des Ortsteils Gotha-Sundhausen können Anfragen bis spätestens zum Freitag, den 11.02.2011 schriftlich bei der Stadtverwal- tung Gotha, Büro des Oberbürgermeisters, Referat 012, Hauptmarkt 1, Rathaus, 99867 Gotha einreichen.

Anfragen können auch per E-Mail an ortschaften-senioren@gotha.de oder per Fax an 03621/222-409 gesandt werden.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Die Stadt Gotha sucht zum frühest möglichen Termin eine/n

Hausarbeiter/in

Aufgabengebiete:

Lfd. Überwachung der zur Betreuung übergebenen Objekte und Ein- richtungen (Gebäude, Außenanlagen, Elektro- u. Gasanlagen etc.) auf ordnungsgem. Zustand, Sauberkeit und Sicherheit unter Beachtung von Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Sicher- heitsregeln usw.; Durchführung kleinerer Instandhaltungsarbeiten;

Beseitigung baulicher Schäden/Mängel wie Putzschäden, Entfernung von Verschmutzungen an Wänden, Decken, Malerarbeiten etc.; In- standhaltungs- und Wartungsarbeiten im Bereich HLS; Kontrolle und Wartung der elektrischen Anlagen und Geräte; Verantwortung für die Reinigung und Pfl ege der Außenanlagen und Erfüllung der Anlieger- pfl ichten wie Winterdienst; Erfüllung operativer Tätigkeiten (Herrich- ten von Räumen zu best. Anlässen, Schließdienste, Transporte etc.) Persönliche Voraussetzungen:

erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem elektrotechnischen Beruf; handwerkliches Verstehen und Können und Fähigkeit zur selb- ständigen Durchführung kleinerer Instandsetzungsarbeiten; fl exible Einsatzfähigkeit, unbedingte Zuverlässigkeit, Ordnungssinn; Kennt- nis der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften; Führerschein C1E Eingruppierung:

Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD in der Entgelt- gruppe 5.

Die Bewerbungen sind bis zum 10.02.2011 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfah- rens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Be- werber/-innen ordnungsgemäß vernichtet. Bei gewünschter Rück- sendung der Unterlagen bitten wird um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehen- de Kosten werden nicht erstattet.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

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Seite 8 · Rathaus-Kurier · Nr. 1/2011 · 27. Januar 2011 Amtlicher Teil

Seite 8 · Rathaus-Kurier · Nr. 1/2011 · 27. Januar 2011 Amtlicher Teil

Bekanntmachung von Satzungen

Beschluss- und Anzeigevermerk

1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 29.09.2010 mit Beschluss- Nr. 191/10 die Satzung über die Veränderungssperre zum Bebau- ungsplan Nr. 73 Sondergebiet Sport und Kultur „An der Parkstraße“

beschlossen.

2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 20.12.2010, das am 22.12.2010 bei der Stadt Gotha einging, die Eingangsbestätigung mit Datum vom 20.12.2010 erteilt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wur- den keine Aufl agen erteilt. Sie gab die Erlaubnis, die Satzung vor Ab- lauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt zu ma- chen.

Satzung der Stadt Gotha

über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 73 Sondergebiet Sport und Kultur „An der Parkstraße“

Auf Grund der §§ 19 Abs.1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Land- kreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Ja- nuar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und anderer Geset- ze vom 04. Mai 2010 (GVBl. S. 113) und der §§ 14, 16 und 17 Baugesetz- buch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018) erlässt die Stadt Gotha zur Si- cherung der Planung die Satzung über die Veränderungssperre zum Be- bauungsplan Nr. 73 Sondergebiet Sport und Kultur „An der Park- straße“.

§ 1

Zu sichernde Planung

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 29.09.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.73 Sondergebiet Sport und Kultur

„An der Parkstraße“ beschlossen. Zur Sicherung der Planung wird für das in § 2 bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre erlassen.

§ 2

Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf das Plangebiet des Bebau- ungsplanes Nr. 73 Sondergebiet Sport und Kultur „An der Parkstraße“

und ist in der Anlage 1, die Bestandteil dieser Satzung ist, dargestellt.

§ 3

Rechtswirkungen der Veränderungssperre (1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen

a) Vorhaben im Sinne des § 29 des Baugesetzbuches nicht durch- geführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden,

b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepfl ichtig sind, nicht vorgenommen werden.

(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von Absatz 1 eine Ausnahme zugelassen werden.

§ 4

Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre Die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 73 Sondergebiet Sport und Kultur „An der Parkstraße“ tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.

Sie tritt nach Ablauf von 2 Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerech- net, außer Kraft.

Mit Inkrafttreten dieser Satzung über die Veränderungssperre tritt die mit Beschluss 133/10 vom 27.04.2010 gefasste Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 73 „Parkstraße“ außer Kraft.

Gotha, den 12.01.2011

gez. Kreuch (Siegel)

Oberbürgermeister

Anlage 1: Lageplan zur Satzung

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jah- res seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Sat- zung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist ge- genüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechts- vorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel er- gibt.

Die vorstehende Satzung

Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 73 Sondergebiet Sport und Kultur „An der Parkstraße“ sowie der Hinweis gemäß

§ 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der als Anlage 1 der Satzung bezeichnete Plan über den Geltungsbereich (§2 der Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 73 Sondergebiet Sport und Kultur „An der Parkstraße“) liegt für Jedermann in der Zeit vom 28.01.2011 bis 11.02.2011 in der Stadtverwal- tung Gotha, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Stadtplanungsamt Zi. 307, während der Dienstzeiten Montag, Dienstag, Mittwoch von 8 – 16 Uhr, Donnerstag von 8 – 18 Uhr und Freitag von 8 – 12 Uhr zur Einsichtnahme aus.

Kreuch

Oberbürgermeister

Öffentliche Erinnerung

Die Grund-, Gewerbe-, und Hundesteuer sowie die Straßenreinigung für das I. Quartal 2011 (Januar – März) sind bis zum 15.02.2011 fällig.

Wir bitten alle Steuerzahler bei Überweisungen und Einzahlungen Ihre Steuer- bzw. Gebührennummer anzugeben.

Bei erteilter Abbuchungserlaubnis sollte auf ausreichende Konto- deckung geachtet werden.

Haben Sie inzwischen eine neue Bankverbindung/Kontonummer, sollten Sie diese der Stadtverwaltung Abt. Steuern rechtzeitig vor dem Steuertermin mitteilen.

Durch Rückbuchungen entstehende Bankgebühren sind vom Zah- lungspfl ichtigen zu erstatten.

Juckel

Abt.leiterin Stadtkasse

(9)

Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 19.01.2011 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 87 Sondergebiet „Photovoltaik- park – Güldene Aue“ bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Dezember 2010 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Gleichzeitig wurde der dazugehörige Entwurf der Änderung des Flä- chennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 87 Sonder- gebiet „Photovoltaikpark – Güldene Aue“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wurde durchgeführt, alle umweltrelevanten Stellungnahmen und Untersuchungen werden eben- falls öffentlich ausgelegt .

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 87 sowie die Änderung des Flä- chennutzungsplanes liegen zur Einsicht vom 03.02.2011 bis 04.03.2011 im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, während der Dienstzeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch von 8 – 16 Uhr Donnerstag von 8 – 18 Uhr

Freitag von 8 – 12 Uhr

öffentlich aus.

Alle öffentlich ausliegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Gotha unter – www.gotha.de > Bürgerinformation > Stadt- planung – einzusehen.

Stellungnahmen können während dieser Frist mündlich oder schriftlich beim Stadtplanungsamt vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be- schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs- gerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Neues Goldenes Buch der Stadt Gotha

Am 24. Oktober 1990 eröffnete Gothas Bürger- meister Werner Kukulenz das neue „Goldene Buch“ der Residenzstadt Gotha. Das vom de- mokratischen Stadtrat Gotha in der alten Tra- dition der Würdigung außergewöhnlicher Leis- tungen und der Wertschätzung gegenüber Gästen eröffnete Buch hat in den zwanzig Jah- ren viele Eintragungen erhalten. Auf 123 Sei- ten haben sich Persönlichkeiten des öffentli- chen Lebens eingetragen, davon auf vierzehn Seiten die Gäste des Jahres 2010.

Kam am 27. Januar 2010 Bundesminister a. D.

Hans Eichel, so folgten ihm im Laufe des Jah- res der italienische Botschafter Michele Valen- sise, die Bischöfi n der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands Ilse Junkermann, Prof. Pe- ter Brandt und Lars Brandt, die Söhne von Bundeskanzler a. D. Willy Brandt, der franzö- sische Schauspieler Pierre Brice, die 1. Mann- schaft des Volleyballclubs Gotha zu ihrem Auf- stieg in die erste Bundesliga, der Bürgermeis- ter von Martin in der Slowakei Andrej Hrnciar, die Delegation der französischen Partnerstadt

Romilly-sur-Seine zum 50-jährigen Partner- schafts-jubiläum, der Friedenstein-Preisträ- ger Botschafter a. D. Hermann Huber, der vier- fache Tanzweltmeister Michael Hull, die Bot- schafterin der Ukraine Natalia Zarudna, der weltbekannte Tierfi lmer Andreas Kieling und den letzten Eintrag im Buch absolvierte der Vorsitzende des Vorstandes der ERGO Versi- cherungen Dr. Torsten Oletzky.

„Das Goldene Buch ist Zeugnis unserer Ge- schichte und Entwicklung“ sagte Oberbürger- meister Knut Kreuch beim Abschluss des Bu- ches, dessen wichtigste Einträge wohl die Be- suche der Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker am 17.4.1991 und von Prof. Dr.

Horst Köhler am 4.6.2008 waren. Oberbürger- meister Volker Doenitz begrüßte mit dem Buch am 06.09.1994 Raissa und Michael Gor- batschow, am 13.7.1995 das belgische Kö- nigspaar, am 20.05.2000 den deutschen Bun- deskanzler Dr. Gerhard Schröder und am 16.10.2002 das schwedische Königspaar. Be- sonders beeindruckend sind im Jahre 2000 die

Namen der ehemaligen Gothaer Bürger jüdi- scher Abstammung, die auf Einladung zu Be- such in ihrer Heimatstadt weilten. Der erste Eintrag in der Amtszeit von Oberbürgermeis- ter Knut Kreuch gebührte dem russischen Ge- neralkonsul Emilianov am 26.08.2006.

Mit dem Besuch von Bundespräsident Chris- tian Wulf und dem gesamten Diplomatischen Korps am 14.09.2010 legte Oberbürgermeister Knut Kreuch ein neues Goldenes Buch der Stadt Gotha vor, welches in einem Schuber aufbewahrt wird und auf dem Einband die Sil- houette des Gothaer Rathauses trägt. Darin haben sich an diesem Tag Bundespräsident Wulf und der Doyen des Diplomatischen Korps S.E. Dr. Jean-Claude Périsset, der Vertreter des Vatikans in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen. Den Abschluss der insgesamt sechzehn Eintragungen des Jahres 2010 bilde- ten am 13. Dezember Dr. Heinz Georg Bam- berger, der Justizminister von Rheinland-Pfalz sein Thüringer Amtskollege Dr. Holger Pop- penhäger.

Amtliche Bekanntmachung

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2011

Der Hebesatz beträgt: Grundsteuer B 400 %

Gegenüber dem Kalenderjahr 2010 ist somit keine Änderung eingetre- ten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2011 verzichtet wird.

Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Grundsteuermess- bescheid) sich seit der letzten Bescheiderstellung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) die Grundsteuer B für das Kalender- jahr 2011 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Steuerbescheiden festgesetzten Beträgen fällig.

So weit der Stadtverwaltung Gotha eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden die Steuerraten bei Fälligkeit eingezogen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Gotha, Haupt- markt 1 in 99867 Gotha einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Wi- derspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages.

Vorläufi ge Vollstreckbarkeit:

Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs (Widerspruch) wird die Wirksamkeit des Grundsteuerbescheides nicht gehemmt, insbesonde- re die Einziehung der angeforderten Steuer nicht aufgehalten (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO). Bis zur Entschei- dung über den Widerspruch ist die Steuer somit zu den Fälligkeiten zu zahlen.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Nichtamtlicher Teil

– Ende des Amtlichen Teils –

(10)

Seite 10 · Rathaus-Kurier · Nr. 1/2011 · 27. Januar 2011 Nichtamtlicher Teil

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HÜRINGEN

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HILHARMONIE GOTHA

Konzerte der Thüringen Philharmonie Gotha im Februar 2011

Do, 10.02.2011, 20 Uhr, Stadthalle Gotha, Kon- zert A6 „Inmitten eines rauen Landes“, Cheru- bini: Marche funèbre; Sibelius: Konzert für Vi- oline und Orchester d-moll op. 47; Beethoven:

Sinfonie Nr. 3 Es-dur op. 55 „Eroica“; Solist: Li- nus Roth, Violine; Leitung: Pavel Baleff; Kar- ten: Gotha-Information (Tel. 03621/5078570) Abendkasse, Tickets können zudem online über www.proticket.de erworben werden.

Mi, 23.02.2011, 20 Uhr, Margarethenkirche Gotha, Konzert D2 „Sonne, weinest jeden

Abend“; Elgar: Elegie op. 58; Wagner: Wesen- donck-Lieder; Beethoven: Sinfonie Nr. 2 D-dur op. 36; Solistin: Carolin Masur, Mezzosopran;

Leitung: Stefanos Tsialis; Karten: 15 € bzw.

10 €/5 € (ermäßigt) erhältlich in der Ge- schäftsstelle der Thüringen Philharmonie Go- tha, Reinhardsbrunner Straße 23 in Gotha (Tel.

03621 / 751776) Margarethenkirche Gotha Weitere Informationen: Thüringen Philharmo- nie Gotha, Tel. 03621 751776, www.thphil.de

Eröffnung der Dauerausstellung „Tiere im Turm“

Ende Dezember eröffnete die Stiftung Schloss Friedenstein Gotha die neue Daueraus- stellung „Tiere im Turm“ im Westturm von Schloss Friedenstein. Die neue Ausstellung ist allen Besuchern für den Eintritt von 3 € (er- mäßigt 2 €) zugänglich. Wer alle Museen des Schlosses besichtigen möchte, zahlt 7 € (erm.

3 €). Kinder bis 16 Jahre haben in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt.

Mit dieser ersten Präsentation zieht das Museum der Natur Gotha aus dem Gebäu- de des Herzoglichen Museums ins Schloss Friedenstein, wo in den nächsten Jahren drei weitere Dauerausstellungen im Westfl ügel und Westturm entstehen werden. Das Her- zogliche Museum wird nun saniert und zur Jahreswende 2012/13 als Kunstmuseum neu eröffnet.

Die Ausstellungskonzeption wurde von den Mitarbeitern des Museums der Natur unter Direktor Rainer Samietz erarbeitet. Für die Ausstellungsgestaltung zeichnet die Ge- staltungsagentur KOCMOC.NET aus Leipzig verantwortlich.

Vortrag „Was ändert sich für mich ab 2011“

Der Seniorenbeirat lädt zu einem kostenlosen Vortrag über die Änderungen, die sich ab dem 1. Januar 2011 ergeben, am 16.02.2011, 14 Uhr in den Bürgersaal des Rathauses ein.

Informiert wird dabei durch den Vorsitzen- den des BRH Ortsverbandes Gotha, Heinz Basin insbesondere über die Neurege- lungen im gesamten Sozialbereich. Dies würde zum Beispiel die Änderungen im Bereich der Arbeits-losen-, Renten-, Pfl ege-

und Krankenversicherung oder auch Hartz IV betreffen. Weiterhin soll es auch um das Elterngeld, Steuern, Bankwesen sowie auch Neuregelungen für den eigenen PKW gehen.

Der Seniorenbeirat und der Referent, Heinz Basin freuen sich auf Ihre Teilnahme. Und na- türlich sind nicht nur ältere Mitbürger herzlich willkommen, denn diese Themen sprechen ei- nen weitaus größeren Kreis an.

GOTHA informiert

Die mittlerweile 17. Ausgabe des Adress- buches wird derzeit vom Heise Adressbuch Verlag in Erfurt in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung vorbereitet und erscheint Mitte des Jahres 2011.

„GOTHA informiert“ mit dem aktuellen Ver- zeichnis der in Gotha ansässigen Firmen, Unternehmen und der freien Berufe, geglie- dert nach Branchen, nach Namen und nach Straßen steht den Haushalten und Gewer- bebetrieben wiederum kostenfrei zur Ver- fügung.

Im Kapitel Behördenseiten fi ndet der Leser wieder den Wegweiser durch die Stadt- verwaltung mit allen Zuständigkeiten, An- schriften und Telefonnummern der jeweili- gen Behörden und Einrichtungen sowie ei- ne Übersicht der Vereine und Verbände in Gotha.

Parallel zur gedruckten Ausgabe erschei- nen die Angaben der Firmen und Gewerbe- treibenden im Internet unter der Adresse www.informiert.de. Hier fi ndet man auch Informationen zu Firmen, Unternehmen so- wie zahlreiche weitere Informationen aus allen Städten in Deutschland, auch Mobil unter mobil.informiert.de.

Die Mediaberater des Verlages (Frau Doris Dunkel, Herr Uwe Dietrich und Herr Eber- hard Schindler) stehen den Unternehmen und Freiberufl ern für deren Eintrag im Adressbuch gern zur Verfügung. Verände- rungen von Telefonnummern, Anschriften, Neugründungen von Unternehmen, Verei- nen oder Verbänden können auch direkt dem Verlag in Erfurt mitgeteilt werden.

weitere Auskünfte erteilt: Heise Adress- buch Verlag GmbH & Co KG, Grafen- gasse 10, 99084 Erfurt, Tel. 0361/5 98 98-0, Fax 0361/5 98 98 20, Internet: www.infor- miert.de, E-Mail: service@ef.heise.de

Neue Gadolla- Publikation

Der Person Josef Ritter von Gadolla, der am 14. Januar vor 114 Jahren geboren wurde, ist eine neue Publikation der Stadtverwaltung gewidmet. Der Vortrag von Dr. Enrico Brissa

„Josef Ritter von Gadolla – Der ungesühnte Tod des Retters von Gotha“ ist jetzt in ge- druckter Form erschienen.

Dr. Enrico Brissa, Regierungsdirektor und Leiter des Sekretariats des Verteidigungs- ausschusses des Deutschen Bundestages hatte am 26. April 2010 im Bürgersaal des Rathauses den benannten Vortrag gehal- ten. Er sprach über die rechtspolitische Be- deutung des Falles Gadolla, der Suche nach den Tätern, Gadolla als traditionswürdiges Vorbild der Bundeswehr und der Suche nach dem Grab Gadollas.

Die 20-seitige Broschüre kann in der Pressestelle der Stadtverwaltung, Haupt- markt 1, 99867 Gotha, Telefon: 03621/

222-234 bestellt werden.

Öffnungszeiten Winterferien Schwimmhalle

Sa, 29.01. 8.00 – 17.00 Uhr So, 30.01. 8.00 – 18.00 Uhr langer Spielsonntag Mo, 31.01. 9.00 – 17.00 Uhr

Di, 01.02. 6.00 – 7.30/9.00 – 17.00/18.30 – 22.00 Uhr

Mi, 02.02. 6.00 – 7.30/9.00 – 17.00/18.30 – 22.00 Uhr

Do, 03.02. 6.00 – 7.30/8.00 – 19.00/20.00 – 22.00 Uhr

Fr, 04.02. 6.00 – 7.30/9.00 – 19.00/20.00 – 22.00 Uhr

Sa, 05.02. 8.00 – 18.00 Uhr So, 06.02. 8.00 – 18.00 Uhr langer Spielsonntag

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Pariser Chic und ein Hauch Barock

Anne Konradt und Martin Wolf haben seit eini- gen Tagen den schönsten Nebenjob in der Stadt. Als offi zielles Thüringentag-Paar wer- ben sie in der Residenzstadt und überregio- nal für das große Landesfest, das vom 8. bis 10. Juli 2011 in Gotha steigt. Für ihre Auftritte bekamen sie maßgeschneiderte Kleidung und ein Thüringentag-Auto.

Was sie zu verkünden haben, ist auch nicht ohne: Zu den Höhepunkten des Thüringenta- ges gehört ein Auftritt von Nena im Hof von Schloss Friedenstein.

Passend zum Thema „Gotha adelt“ hat die Thüringer Modedesignerin Kristin Zimmer- mann zwei edle Kostüme entworfen, die in nur sechs Wochen geschneidert wurden. Pariser Chic, ein Hauch Barock und zeitlose Sachlich- keit bildeten die Erfolgsformel. Samt, Seide, Brokat und Spitze sind die Stoffe, die für die wunderschöne Kleidung Verwendung fanden.

Der erst 25-jährigen Zimmermann wird bereits jetzt eine große Karriere im Modegeschäft vor- hergesagt. Schon jetzt gehören einige Größen aus dem Showgeschäft zu ihren Kunden und im Februar wird die Designerin, die ihre Glückszahl 13 zum Markenzeichen gemacht hat, ihre Kollektion auf der New York Fashion Show präsentieren. Das Thüringentag-Paar hat bereits den ersten erfolgreichen Auftritt im

maßgeschnei derten Outfi t hinter sich. Bei Ho- liday on Ice in Erfurt war das junge Pärchen Blickfang bei Publikum und Fotografen. Chauf- fi ert wurden die Gothaer, die im Alltag in der Stadtverwaltung und beim Finanzamt arbei- ten, im Thüringentag-Auto, das für die kom- menden Monate bis zum Landesfest vom Au- tohaus Altmann kostenlos zur Verfügung ge- stellt wurde. KulTourStadt-Mitarbeiter Torsten

Kunz, der die beiden Botschafter der Resi- denzstadt zu den Auftritten begleitet, hat ei- nen Tourenplan mit ausgewählten Zielen aus- gearbeitet, um die Inhalte des Thüringentages einem möglichst breiten Publikum erfolgreich zu vermitteln.

Informationen zum Thüringentag unter www.

gotha-adelt.de

Frühjahrs- semester 2011

Das Programm erscheint am 07.02.2011.

Anmeldezeitraum: 07.02. bis 11.02.2011 Semesterbeginn: ab 28.02.2011 Sprachenberatung und Einstufung Mittwoch 09.02.2011, 16.00 – 18.00 Uhr Dienstag 15.02.2011, 16.00 – 18.00 Uhr Donnerstag0, 24.02.2011, 16.00 – 18.00 Uhr

VHS, Schützenallee 31, Gotha und nach Vereinbarung Tel. 03621/8230-44 oder h.strumpf@vhs-gotha.de

Tag der offenen Tür

„Frühlingsgewinn“

Sa, 12.02.2011, ab 09.00 Uhr Einlass, VHS-Gebäude, Schützenallee 31 in Gotha, 09.00 – 12.00 Uhr Sonderanmeldung, 09.30 – 11.00 Uhr Speeddating zum Ken- nenlernen der neuen Kursangebote, 11.00 – 12.00 Uhr Präsentation von Semi- narfacharbeiten Gothaer Gymnasiasten, 12.00 – 16.00 Uhr Einführungsveranstal- tung für neue Kursleiter

Nähere Informationen/Anmeldungen sind möglich unter 03621 / 82 30 49 sowie in der Geschäftsstelle der Volkshochschule des Landkreises Gotha in der Schützen- allee 31 und auf unserer Webseite: www.

vhs-gotha.de oder per E-Mail: post@vhs- gotha.de.

Sprechzeiten der Schiedsstellen:

Die nächste Sprechzeit der Schiedsstelle fi nden Sa, den 29.01.2011, 10.00 – 11.00 Uhr im Lucas-Cranach-Haus, Hauptmarkt 17, Zimmer 213 statt. Telefonisch ist die Schieds- stelle unter 03621/21 17 15 erreichbar.

Außerhalb dieser Sprechzeiten können Ter- mine über das Bürgertelefon 222-222 ver- einbart werden.

Stiftung Schloss Friedenstein Gotha im Februar

Ausstellungen:

Schloss Friedenstein, Ausstellungshalle, Glanzlichter 2010, 16.01. bis 13.03.011

• Schlossmuseum, Kabinett Kirchgalerie, Hoch zu Ross – Fürstliche Reiterbildnisse, 13.02. – 22.05.2011, Eröffnung: Sa, 12.02.2011 Veranstaltungen:

Schlossmuseum, Di, 01.02. bis Fr, 04.02., 10.00 – 12.30 Uhr, Große Ohren – lange Rüssel, Workshop in den Winterferien im Schloss Frie- denstein für Kinder und Jugendliche

Die Teilnahmegebühr beträgt 12 Euro. Das Ma- terial wird gestellt. Voranmeldung erforderlich, Tel. 0 36 21 / 8 23 42 50 oder 8 23 40; Museum der Natur, Winterferien, Di, 01.02., 10.00 Uhr Tierische Teebeutelhalter – Gerade in der kal- ten Jahreszeit kann man es sich mit einer Tasse heißem Tee richtig gemütlich machen. Mit ei- nem tierischen Teebeutelhalter ist das noch mal so schön. Lasst Euch bei dieser Bastelei überraschen. Voranmeldung erforderlich, Tel.

0 36 21 / 8 23 42 50 oder 8 23 40; Museum der Natur, Winterferien, Mi, 02.02., 14.00 Uhr, Fa- schingsmasken – Für die Faschingsvorberei- tung ist es nie zu früh. Tiermasken sehen lustig aus und das Basteln macht auch noch Spaß. Voranmeldung erforderlich, Tel.

0 36 21 / 8 23 42 50 oder 8 23 40; Museum für Regionalgeschichte und Volkskunde, Winter- ferien, Do, 03.02., 10.00 Uhr, Geschick mit Mo- saik – Mit unzähligen bunten Mosaiksteinchen, auch aus Papier, gestalten wir nach alten römi- schen Mosaikvorlagen und eigenen Ideen klei- ne Kunstwerke. Voranmeldung erforderlich, Tel. 0 36 21 / 8 23 42 50 oder 8 23 40; Schloss Friedenstein, Do, 10.02., 19 Uhr, 35. Gothaer

Schlossgespräch – Im Schatten des Herzogs – Beten oder Arbeiten – Streit am Gothaer Gym- nasium Illustre um 1700, Dr. Miriam Rieger, For- schungszentrum Gotha – Eine Veranstaltung des Freundeskreises Schlossmuseum in Zu- sammenarbeit mit dem Freundeskreis der For- schungsbibliothek Gotha e.V., Ort: Spiegel- saal!!; Schlossmuseum, So, 13.02., 15 Uhr, Füh- rung durch die Ausstellung: „Die zerbrechliche Passion – Meissener Porzellan aus der Samm- lung Luise Dorotheas von Sachsen-Gotha-Al- tenburg“ Ute Däberitz, Kuratorin der Ausstel- lung; Schlossmuseum, Do, 17.02., 15.00 Uhr, Schatzsucher– Das weiße Gold – Vom Geheim- nis der Porzellanherstellung – Bei einer Füh- rung durch die Sonderausstellung „ Die zer- brechliche Passion“ geht es auch um die vielen alchemistischen Versuche von Tschirnhaus und Böttger auf der Meißener Albrechtsburg bis zur

„Erfi ndung“ des europäischen Porzellans. Da- bei werden Fragen nach der Brenntemperatur beantwortet und das Geheimnis wie man ech- tes Porzellan erkennt. Nach der Führung kön- nen die Teilnehmer ein Porzellantier selbst be- malen. Voranmeldung erforderlich, Tel.

0 36 21 / 8 23 42 50 oder 8 23 40

v.l.n.r. Sybille Altmann, Martin Wolf, Anne Konradt und Knut Kreuch

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Seite 12 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2010 · 16. Dezember 2010 Nichtamtlicher Teil

Seite 12 · Rathaus-Kurier · Nr. 1/2011 · 27. Januar 2011 Nichtamtlicher Teil

Der Geschäftsführer der Badbetreibung Gotha GmbH Matthias Scholz stellte in der letzten Stadtratssitzung das neue Stadt-Bad Design mit Logo und Internetauftritt unter „www.stadt- bad-gotha.de“ vor. Inhaltlich behandelt die Sei- te neben dem Thema Stadt-Bad auch alle wich- tigen Informationen zur Schwimmhalle „Karl- Schwarz-Str.“ und zum Freibad „Am Riedweg“

für deren Betrieb die Badbetreibung Gotha GmbH seit dem 01.01.2011 verantwortlich ist.

Bei der Auswahl des Namens für das Bad und dessen Schreibweise wurde das Votum des Denkmalbeirates für „Stadt-Bad“ aufgegriffen.

Grundlage der Entscheidung ist die Übernahme der Inschrift oberhalb des Eingangsportals des historischen Bades in der Bohnstedtstraße. Ziel bei der Gestaltung des Logos war es historische Elemente des Stadt-Bades aufzugreifen, aber auch eine Verbindung zum Neuen zu schaffen.

Der historische Bezug wird neben der Bezeich- nung auch durch die Verwendung eines Motivs aus einer alten Originalwandfl iese hergestellt.

Hier ist ein Seepferdchen abgebildet. Dieses steht für das Element Wasser, für das Erlernen des Schwimmens und ist zudem ein Sympathie- träger für die Kinder. Es spiegelt den Charakter des Bades als Sport- und Familienbad hervorra- gend wider. Der Slogan „Stadt-Bad Gotha ...rundum belebend!“ nimmt die Formgebung des Logos auf, stellt einen Bezug auf die bele- bende Wirkung des Bades für Körper, Seele und Geist her und weist zudem auf die städtebauli-

che Bedeutung der Standortentscheidung hin.

Als Farben für die Gestaltung des neuen De- signs wurden Blau und Grün gewählt. Aus- gangspunkt für diese Entscheidung ist neben der treffenden Symbolik der Farben – Blau steht u.a. für Wasser, Sympathie, Sportlichkeit, Ver- lässlichkeit und Grün steht u.a. für Gesundheit, Leben, Beruhigung und Erneuerung – das Vor- bild einer historischen Wandfl iese.

Jetz wurde ein Aufruf an alle großen und kleinen Gothaerinnen und Gothaer gestartet. Die Bad- betreibung Gotha GmbH sucht einen Namen für das Seepferdchen, als neues Stadt-Bad-Mas- kottchen. Namensvorschläge senden Sie an Badbetreibung Gotha GmbH, Hauptmarkt 2 – 3, 99867 Gotha oder per Mail: m.scholz@stadt- bad-gotha.de. Der Gewinner des Namenswett- bewerbes erhält eine Jahresfreikarte für das neue Stadt-Bad. Die Plätze 2 – 3 erhalten Sach- preise mit neuem Logo. Einsendeschluss für den Namenswettbewerb ist der 31.03.2011.

Im B ürger B üro abgegebene Fundsachen

bis zur Veröffentlichung dieses Rathaus-Kurie- res wurden vom 1. September 2010 bis 31. De- zember 2010im BürgerBüro der Stadtverwal- tung Gotha, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha, die nachfolgend aufgeführten Fundsachen abgege- ben: Hinweis: Nach dem Ablauf der Lagerfrist – 6 Monate nach der Abgabe – können die Fund- sachen, die bis dahin nicht abgefordert wurden, an den Finder abgegeben, vernichtet oder bei der nächsten Versteigerung veräußert werden.

laufende Nummer im Fundbuch, Fundsache, Ort, wo der Gegenstand gefunden wurde, Tag der Abgabe bzw. der Anmeldung Schmuck:

285/10, Ring, golden, Von-Hoff-Str., 08.10.;

286/10, 1 Ohrring = Kreole, golden, Agentur für Arbeit Gotha, 11.10.; Uhren: 305/10, Damen- armbanduhr, golden, Parkpl. real-Markt, 03.11., 328/10, Damenarmbanduhr, silbern, Hum- boldtstr., 27.12.; Schlüssel: 301/10, 1 Schlüssel mit Anhänger, Parkplatz real-Markt, 03.11., 266/10, Bund mit 2 Schlüsseln, 10.09., 303/10, Bund mit 2 Schlüsseln, Parkpl. vom real-Markt, 03.11., 319/10, Bund mit 2 Schlüsseln und 2 An- hängern, unbekannt, 09.12., 324/10 Bund mit 3 Schlüsseln u. Anhänger, Marktstr., 16.12., 326/10 Bund mit 3 Schlüsseln, Eschleber Str., 21.12., 283/10, Bund mit 4 Schlüsseln u. An- hänger, Arbeitsamt Gotha, 07.10., 08/10, Bund mit 4 Schlüsseln und Schlüsselband, nicht be- kannt, 11.11., 277/10, Bund mit 5 Schlüsseln, Oststr., Spielplatz, 27.09., 291/10, Bund mit 5 Schlüsseln, Von-Zach-Str., 11.10., 318/10, Bund mit 6 Schlüsseln u. Schlüsseltasche, Ekhof-

platz, vor Kaufhaus Kressner, 06.12., 327/10, Bund mit 6 Schlüsseln u. Schlüsseltasche, Kantstr., 22.12., 320/10, Bund mit 7 Schlüsseln u. Schild, Bertha-von-Suttner-Platz, vor Pro- Markt, 09.12., 312/10, Bund mit 9 Schlüsseln u.

Schlüsseltasche, Kindleber Str., Parkpl. vor Oststadtapotheke, 18.11., 278/10, Bund mit 14 Schlüsseln u. Schlüsselband, Salzgitterstr., Gartenanlage, 28.09., 279/10, Auto~, im real- Markt, 30.09., 311/10, Auto~, 2 kleine Schlüs- sel u. Anhänger, Gebiet hinter dem Herkules- Markt, 17.11.; Fahrräder: 269/10, Typ: Merida, Straße der Einheit, 14.09., 273/10, Damen~, Typ: Konsul, an der Ratsrinne (Sundhausen), 20.09., 275/10, ohne Bezeichnung, Helenen- str., 20.09., 276/10, Marke: Fischer, Straße

„Brühl“, 20.09., 281/10, Typ: Kettler, PI Gotha, 30.09., 282/10, ohne Bezeichnung, Straße „Am Seeberg“, 05.10., 293/10, MTB, Typ: Trek/

MT220, Augustiner Str., 21.10., 294/10, MTB, Brahmsweg, 21.10., 295/10, MTB, Kindleber Str., 21.10., 299/10, City-Fahrrad, weiß, Wal- tershäuser Str., 01.11., 309/10, MTB 26, rot- schwarz, Weimarer Str., 16.11., 323/10, MTB, Typ: Rainbow Bike, Farbe silber, Jüdenstr., vor Myconiusschule, 15.12.; Sonstiges: 315/10, Beutel mit Sportbekleidung, Mühlgrabenweg, Busbahnhof, 02.12., 325/10, Stoffbeutel mit Kamm, Tüte, Geldbörse mit Inhalt, 330/10, Mütze u. Handschuhe, Schöne Aussicht, Agen- tur für Arbeit, 30.12., 317/10, Nintendo DS u.

Spiele, Str. „Am Tivoli“, 06.12., 325/10, MP3- Recorder/-Player, im real-Markt, 30.09.

Volles Rathaus

Mit dem ersten Bürgersprechtag des Jahres am 6. Januar setzte Oberbürgermeister Knut Kreuch seine erfolgreiche bürgernahe Stadtpolitik fort. 35 Bürgerinnen und Bür- ger kamen, um mit dem Stadtoberhaupt ak- tuelle Themen und Probleme zu diskutie- ren. Ab zehn Uhr stand der Oberbürger- meister acht Stunden ohne Voranmeldung Rede und Antwort. Neben den Themen des Winterdienstes, ging es vornehmlich um das neue Einkaufszentrum in der Garten- straße, das von den vorsprechenden Bür- gern positiv begrüßt wurde. Die Vorstände von zwei Gothaer Vereinen wollten vom Oberbürgermeister wissen, wie sie ihre Ak- tivitäten noch besser in die Stadt einbrin- gen können und bedankten sich gleichzei- tig für die gute Förderung der Stadt. Natür- lich ging es auch um leerstehende Immobi- lien, um Straßenreinigungsgebühren und um die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Als Geschenke trafen zum Bürgertag im Rathaus ein, ein Stiefelknecht aus dem Jah- re 1940 aus der Sägemühle Richard Wald- ner in Wechmar sowie zwei Bücher zur Ge- schichte der deutschen Arbeiterklasse, die der OB dem Förderverein „Gothaer Tivoli“

übergab.

Ehrenamtliches Engagement war ebenfalls ein Hauptbeweggrund in den Gesprächen.

Junge Leute suchten Bauplätze und natür- lich gab es auch Wünsche nach Arbeitsplät- zen, denn nur Arbeit schafft Zukunft in der Stadt.

Nicht nur Probleme, auch immer wieder ein- mal ein Lob gibt es zu konstatieren und so freute sich der OB, dass er mehrfach auf den gelungenen Weihnachtsmarkt vor dem Rathaus angesprochen wurde. Die Bürger forderten ihn auf, dieses Konzept weiter zu stärken. Sorge bereitet vielen Bürgern, die Zukunft der Gothaer Straßen, denn nach dem Schnee kommen die Löcher und die Bürger wissen, dass das Geld knapp ist, um alle Löcher zu stopfen.

Fast täglich kann man mit Oberbürgermeis- ter Kreuch ins Gespräch kommen, doch der nächste reguläre Sprechtag ist am 07. April 2011.

Kulturangebote im Februar

Fr, 04.02., 15.00 Kulturhaus, Cinderella – Das Cinderella Popmusical erzählt die klassische Geschichte für Kinder von heute. So, 06.02., 19.00 Kulturhaus, Die Grönholm-Methode.

Ein Bewerbungskampf um Managerposten mit überraschenden Wendungen; Di, 08.02., 20.00 Kulturhaus, Stefan Aust, Deutschland, Lesung; Do, 10.02., 20.00 Stadthalle, Konzert A6 der Thüringen Philharmonie Gotha „Inmit- ten eines rauen Landes“ Werke von Cherubini, Sibelius, van Beethoven; Do, 10.02., 20.00 Kulturhaus, Der Widerspenstigen Zähmung, Ein Ein-Mann-Stück mit Bernd Lafrenz; Sa, 19.02., 15.00 Kulturhaus, Die große Dampfer- show; Sa, 26.02., 14.00 Stadthalle, 1. Senio- renfasching der GKG

Design für das Stadt-Bad Gotha

Internetauftritt: www.stadt-bad-gotha.de

Referenzen

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