• Keine Ergebnisse gefunden

OFFENER BRIEF DES BUND NATURSCHUTZ AN DIE CSU LANDTAGSFRAKTION IN KLOSTER BANZ

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "OFFENER BRIEF DES BUND NATURSCHUTZ AN DIE CSU LANDTAGSFRAKTION IN KLOSTER BANZ"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

1

Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Nürnberg, 23.09.2014 PM 095-14/LFG Energie

OFFENER BRIEF DES BUND NATURSCHUTZ AN DIE CSU LANDTAGSFRAKTION IN KLOSTER BANZ:

WINDENERGIE MUSS IN BAYERN PLANBAR BLEIBEN!

„Wir fordern die CSU Landtagsfraktion auf, sich bei Ihrer Klausur in Kloster Banz in Oberfranken gegen den Unsinn einer „10 Mal der Höhe Abstandsre- gelung“ zu wehren und das geplante Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung abzulehnen. Zumindest müssen die bisherigen Ergebnisse der kommunalen Regionalplanungen und Flächennutzungsplanungen weiterhin gelten. Wir haben hierzu einen Kompromissvorschlag entwickelt und der CSU Landtagsfraktion unterbreitet“, so Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern.

„Bayern benötigt die Energiewende von unten, durch Bürger und Bürgerinnen.

Bayern benötigt eine dezentrale Energiewende mit Wertschöpfung für die Menschen vor Ort. Mit dieser überzogenen Abstandsregelung für Windräder, von 10 Mal der Höhe zu Wohngebäuden in der Bayerischen Bauordnung, wird die Windenergie aus Bayern ausgegrenzt. Mit 2000 Meter Abstand schrumpfen die Gebiete für Windenergie von heute 1 Prozent auf nur noch ein zwanzigstel Prozent. Und dann besteht die Gefahr, dass der Schutz von Natur- und Land- schaftsschutzgebieten aufgeweicht wird. Die Energiewende der Bürger und Bürgerinnen in Bayern wird gestoppt. Wir protestieren auf das Schärfste vor al- lem auch dagegen, dass mit dieser Gesetzesänderung die Regionalplanung zur Windenergie, und damit die Arbeit der kommunalen Planungsverbände über mehrere Jahre, funktionslos und damit außer Kraft gesetzt wird“, warnt Richard Mergner, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz in Bayern.

„Der Änderungsentwurf des BUND Naturschutz setzt nicht als Wunschvorstel- lung, sondern als politische Kompromisslinie konsequent den politischen Grundgedanken um, dass es den Gemeinden (und den Bürgern) möglich sein muss, für ihre Gemeindegebiete nach den bisherigen Planungsgrundlagen Ge- biete für Windkraft auszuweisen. Durch einen einfachen Gemeinderatsbe- schluss wäre es dann möglich, die „10 H – Abstandsflächenregel“ im Gemein- degebiet anzuwenden oder eben auch nicht. Gemeinden, die bereits Planun- gen für Windenergieanlagen haben, müssen nicht um planen, können dies aber. Das vermeidet Bürokratie und Umsetzungskosten. Ein derartiger Gemein- deratsbeschluss kann auch zum Gegenstand eines Bürgerbegehrens gemacht werden, so haben sowohl die Befürworter als auch die Gegner eine faire Chance auf Durchsetzung ihrer Positionen“, erläutert Peter Rottner, Geschäfts- führer des BUND Naturschutz in Bayern.

(2)

2

Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Nürnberg, 23.09.2014 PM 095-14/LFG Energie

Beim Gesetzentwurf der Staatsregierung wäre dies nicht der Fall, weil die Windkraftbefürworter ins komplizierte, mindestens ein Jahr dauernde Bebau- ungsplanverfahren gezwungen würden. Darüber hinaus wäre vollkommen un- klar, was für die Abwägung in diesen Verfahren die neu gesetzte Abstandsflä- che bedeutet. Windkraftbefürworter könnten auch keinen bindenden Bürger- entscheid für Windkraft in einem Gemeindegebiet starten, weil die Inkraftset- zung eines bestimmten Bebauungsplanes nicht bürgerentscheidsfähig wäre, wohl aber dessen Ablehnung.

Außerdem müssten beim vom BUND Naturschutz vorgeschlagenen Kompro- miss nicht sämtliche Gebiete für Windenergieanlagen WKAs neu beplant wer- den, weil die Planungen fortgelten würden, diese könnten aber durch die Ge- meinderäte oder die Bürger per Bürgerentscheid auch aufgehoben werden.

Der Vorschlag des BUND Naturschutz zur Änderung des Gesetzesentwurfes lautet: Paragraf 1, Nummer 2 b des Gesetzes zur Änderung der Bayerischen Bauordnung, erhält folgende Fassung:

(1) Paragraf 35, Absatz 1, Nummer 5, Baugesetzbuch findet auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur An- wendung, wenn diese Vorhaben einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen (Paragraf 30 Bau- gesetzbuch), innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Paragraf 34 Bau- gesetzbuch) und im Geltungsbereich von Satzungen nach Paragraf 35, Absatz 6 Baugesetzbuch einhalten, oder wenn diese in Windvorrang- oder Windvorbe- haltsgebieten liegen, oder in den Flächennutzungsplänen der Gemeinden ent- sprechende Flächen für Windkraftanlagen ausgewiesen sind.

(2) Die Gemeinde- und Stadträte können für die vom Schutzbereich dieser Ab- standsflächen berührte Wohnbebauung durch Stadt- oder Gemeinderatsbe- schluss die Einhaltung der in Absatz 1 genannten Abstandsfläche auch für in der Flächennutzungs- und Raumplanung vorgesehen Flächen für Windkraftan- lagen verlangen.

(3) Höhe im Sinn des Absatz 1 ist die Nabenhöhe zuzüglich Radius des Rotors.

Der Abstand bemisst sich von der Mitte des Mastfußes bis zum nächstgelege- nen Wohngebäude, das im jeweiligen Gebiet im Sinn des Abs. 1 zulässiger- weise errichtet wurde bzw. werden kann. Der geplante Absatz 3 entfällt.

(4) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 4.

Für Rückfragen:

Dr. Herbert Barthel Referent für Energie und Klimaschutz Tel: 0151-50489963

herbert.barthel@bund-naturschutz.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Unabhängig davon, ob die Machbarkeitsstudie zum Nationalpark in nächster Zeit kommt, wird der Bund Naturschutz zusammen mit anderen Verbänden für einen Nationalpark werben.

„Das Volksbegehren „Für Bayern – Nein zur Transrapid“ und der langjährige Wi- derstand des Bundes Naturschutz haben zum Erfolg geführt“, freut sich Richard

März 2017 erklärt der für die Planung zuständige Bürgermeister und Chef des Ser- vicebetriebes Öffentlicher Raum (SÖR), Christian Vogel, dass der geplante Tunnel tiefer

Wir sehen dadurch unsere Kritikpunkte bestätigt und sind überzeugt, dass das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten unsere Position untermauern wird“, so Kurt

Der Bund Naturschutz BN kritisiert massiv das sture Festhalten des CSU-Parteivorstandes an der geplanten Kanalisierung der Donau zwi- schen Straubing und Vilshofen und damit an

Bei vielen Projekten mit hohen Umweltauswirkungen ist die Maximalausbau- variante im Entwurf enthalten, obwohl umweltschonendere Alternativen auch vom BUND Naturschutz

Der Bund Naturschutz (BN) und das Bürgerforum „Wörnitztal mit Zukunft – Allianz für eine lebenswerte Heimat e.V.“ werden in ih- rem Widerstand gegen das vor dem

Anlässlich des politischen Aschermittwochs der FDP in Straubing haben sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Bund Naturschutz in Bayern (BN) an