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Teilerfolg beim Verwaltungsgerichtshof für den Bund Naturschutz

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Pressemitteilung

23.10.2008 PM FA 23/08 Umweltpolitik

Teilerfolg beim Verwaltungsgerichtshof für den Bund Naturschutz

Westtangente Rosenheim weiterhin auf Eis gelegt. Gericht fordert neues Gutachten zur Klärung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Lebensräume im Schutzgebiet „Kalten und Kaltenaue“.

Der Bund Naturschutz (BN) wertet den heutigen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) als wichtigen Teilerfolg seiner Klage gegen dieses Straßenbauprojekt. „Das Gericht ist der bisherigen Argumentation der Behörden und Straßenplaner nicht gefolgt. Wir sehen dadurch unsere Kritikpunkte bestätigt und sind überzeugt, dass das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten unsere Position untermauern wird“, so Kurt Schmid, Regionalreferent des BN.

Der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) war im September eine zweitägige mündliche Verhandlung der Klagen des BN und mehrer betroffener Privatpersonen vorausgegangen. Die Folgewirkungen der geplanten „B 15 Westtangente Rosenheim“ auf das europäische Schutzgebiet (FFH-Gebiet) „Auer Weidmoos mit Kalten und Kaltenaue“

spielten dabei eine zentrale Rolle und wurden ausführlich erörtert. Die neue Straße würde das gesamte Kaltental südwestlich von Rosenheim

durchschneiden und das Fließgewässer mit einer Brücke queren. Der BN hat im Verlauf des Verwaltungsverfahrens, neben anderen Gründen, immer wieder betont, dass das Projekt ganz erhebliche Beeinträchtigungen des Talraumes und der als „Elite-Bachsystem“ eingestuften Kalten zur Folge hätte. „Die Regierung von Oberbayern genehmigte es dennoch, so dass uns letztendlich nur der Rechtsweg übrig blieb“, sagten Ingrid Wittner und Katharina Meidinger, beide Vorstandsmitglieder der BN Kreisgruppe Rosenheim.

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Pressemitteilung des Bundes Naturschutz in Bayern e.V.

Diese Pressemitteilung ist im Internet unter:

http://www.bund-naturschutz.de/presse/pressemitteilungen.html abrufbar

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Bei der mündlichen Verhandlung fokussierte sich schließlich die naturschutzfachliche Thematik auf die Beeinträchtigungen des gemäß FFH-Richtlinie prioritär geschützten Lebensraumtyps „ Auenwälder mit Erlen und Eschen“, der das Kürzel „91E0“ trägt.

Das Gericht sah in diesem Zusammenhang noch mehrere, für eine Entscheidung wichtige Aspekte als ungeklärt und ordnete daher die Einholung eines

entsprechenden Gutachtens an und legte die dabei zu klärenden Fragen sehr genau fest. Der Vorsitzende Richter am VGH, Dr. Allesch, betonte, dass dies die

entscheidenden Aspekte für das Urteil sein werden und sagte unmissverständlich: „ Hier wird der Krieg gewonnen oder verloren.“

Das Gericht will also jetzt genau wissen, ob das Vorhaben einen erheblichen Eingriff in den prioritären Lebensraum darstellt und wie sich das geplante Straßenbauprojekt künftig für diesen Lebensraumtyp im dem gemeldeten FFH-Gebiet auswirken wird.

„Dem sehen wir gelassen entgegen und sind überzeugt, dass ein unabhängiges Gutachten die fundierten Kritikpunkte des BN und seiner Experten bestätigen wird“, stellte der Anwalt des BN, Dr. Ulrich Kaltenegger fest. Die erforderlichen

Untersuchungen werden im kommenden Frühjahr durchgeführt, so dass wahrscheinlich im Frühsommer 2009 mit einem endgültigen Urteil des VGH zu rechnen ist.

Für Rückfragen:

Kurt Schmid

Tel.: 089/548298-88

e-mail: kurt.schmid@bund-naturschutz.de

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