GESUNDHEITSMANAGEMENT IV Teil 3b-4
Prof. Dr. Steffen Fleßa
Lst. für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Gesundheitsmanagement
Universität Greifswald
Gliederung
3 Controlling 3.1 Überblick
3.2 Kosten- und Leistungsrechnung 3.2.1 Überblick
3.2.2 Traditionelle Vollkostenrechnung 3.2.3 Systeme der Teilkostenrechnung 3.2.4 Prozesskostenrechnung
3.2.5 Herausforderungen im Krankenhaus 3.2.5.1 DRG-Kalkulationshandbuch
3.2.5.2 Budgetverhandlungen 3.2.5.3 Medizincontrolling 3.3 Interne Budgetierung 3.4 Betriebsstatistik
3.2.5.2 Budgetverhandlung
• Unterscheidung
– interne Budgets: klassisches Instrument des Controllings – externes Budget:
• i.e.S. kein Controlling-, sondern ein Finanzierungsinstrument
• Budgetentwicklung: Controlling wichtig
• Budgetüberwachung: Controlling wichtig
• Traditionelle Hauptaufgabe des Controlling im Krankenhaus
– „Zahlenknecht“
– Erstellen der „Aufstellung der Entgelte und
Budgetberechnung (AEB)“ (früher: LKA)
Controllingrelevante Grundlagen des neuen Entgeltsystems (Wiederholung)
• Diagnosis Related Group (DRG)
– jeder Patient ist einer Fallklasse zugeordnet
– Kostengewicht (Cost Weight, CW): Relative ökonomische Schwere einer Fallklasse im Verhältnis zur Basis-DRG
– Case Mix: Die Summe aller Kostengewichte eines Krankenhauses in einer Periode
– Case Mix Index (CMI): Quotient aus Case Mix und Fallzahl
• Maß der durchschnittlichen Leistungsintensität bzw. der
durchschnittlichen ökonomischen Komplexität der behandelten Fälle
• unabhängig von der Leistungsmenge des Krankenhauses
Controllingrelevante Grundlagen des neuen Entgeltsystems (Wiederholung)
• Entgelt pro Fall: Produkt des (landesweit einheitlichen) Basisfallwertes (Base Rate) und des Kostengewichtes der zugehörigen DRG.
– grundsätzlich allein von der Zuordnung zu einer Fallklasse abhängig, nicht jedoch von der Verweildauer
• Ausnahmen:
– Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer
• §1 Abs. 3 sowie Anlage 1 Fallpauschalenvereinbarung (FPV)
• Abschlag: Spalte 7 Anlage 1 gibt den ersten Tag wieder, für den ein Abschlag hingenommen werden muss.
• UgVD= Spalte 7 + 1.
– Überschreitung der oberen Grenzverweildauer
• §1 Abs. 2 sowie Anlage 1 Fallpauschalenvereinbarung (FPV)
• Zuschlag: Spalte 7 Anlage 1 gibt den ersten Tag wieder, für den ein Zuschlag abgerechnet werden kann.
• OgVD= Spalte 9 -1.
Zu- und Abschläge bei Verweildauerüber- und –
unterschreitung
Realität: Stufenfunktion
7
Abschläge
Zuschläge Norm-
verweildauer
Untere Grenzver- weildauer
Obere Grenzver-
weildauer
Mittlere Verweildauer Entgelt
Verweildauer
Beispiel: DRG-Katalog 2019, G07B
• G07B: Appendekt. od. laparoskop. Adhäsiolyse bei Peritonitis mit äuß. schw. od. schw. CC od. kl. Eingriffe an Dünn- / Dickdarm, oh.
äußerst schwere CC od. best. Anorektoplastik, Alt. > 2 Jahre u.
Alter < 14 Jahre od. mit laparoskop. Adhäsiolyse od. Rektopexie
• Warum 2019? Ohne Ausgliederung der Pflegekosten (aG-DRG)!
Charakteristikum Wert
Kostengewicht DRG-Katalog 1,936
Durchschnittliche Verweildauer 8,5
Erster Tag oberhalb der oberen Grenzverweildauer 17
Zuschlag ab oberer Grenzverweildauer 0,089
Erster Tag unterhalb der unteren Grenzverweildauer 2 Abschläge ab unterer Grenzverweildauer 0,359
Szenarien
• Bundesbasisfallwert (2019): € 3.544,97
Verweildauer
[Tage] G-DRG-
Bewertungs- relation
Entgelt [€] Entgelt pro Tag [€]
2 1,936 – 1*0,359=
1,577 5.590,42 2.795,21
5 1,936 6.863,06 1.373,61
8,5 1,936 6.863,06 807,42
12 1,936 6.863,06 571,92
25 1,936+ (25-17+1) *
0,089= 2,737 9.702,58 388,10
Beispiel: aG-DRG-Katalog 2020
•
Charakteristikum Wert 2020 Wert 2019
Kostengewicht DRG-Katalog 1,666
1,936Durchschnittliche Verweildauer 8,6
8,5Erster Tag oberhalb der oberen
Grenzverweildauer 17
17Zuschlag ab oberer Grenzverweildauer 0,065
0,089Erster Tag unterhalb der unteren
Grenzverweildauer 2
2Abschläge ab unterer Grenzverweildauer 0,263
0,359Pflegeerlösbewertungsrelation/Tag 1,0141
Szenarien aG-DRG
Verweil dauer
aG-DRG- Bewert- ungsrelati
on
aG-DRG- Entgelt- anteil [€]
Pflegeerlös be- wertungsr
elation
2 1,403 4.973,59 2,0282
5 1,666 5.905,92 5,0705
8,6 1,666 5.905,92 8,72126
12 1,666 5.905,92 12,1692
25 2,251 7.979,73 25,3525
Basisfallwert: 3.544,97 €
Szenarien aG-DRG
Verweil dauer
aG-DRG- Bewert- ungsrelati
on
aG-DRG- Entgelt- anteil [€]
Pflegeerlös be- wertungsr
elation
Pflegeerlös
[€] Erlös
gesamt [€] Entgelt pro Tag [€]
2 1,403 4.973,59 2,0282 304,23 5.277,82 2.638,91
5 1,666 5.905,92 5,0705 760,58 6.666,50 1.333,30
8,6 1,666 5.905,92 8,72126 1.308,19 7.214,11 838,85 12 1,666 5.905,92 12,1692 1.825,38 7.731,30 644,28 25 2,251 7.979,73 25,3525 3.802,88 11.782,60 471,30
Basisfallwert: 3.544,97 € Pflegeentgeltwert: 150,00 €
Bestimmung des optimalen Entlassungszeitpunktes
• Lösung 1:
– Entlassung so schnell als möglich, da das Entgelt pro Tag hier maximal ist
– Problem:
• Kosten werden nicht berücksichtigt
• Kosten sind nicht konstant, d.h. „schnelle“ Heilung kann u.U. teurer sein als „langsame“ Heilung
• Lösung 2:
– Entlassung dort, wo Differenz von Erlöskurve und Gesamtkostenkurve maximal ist.
– Cost Weight ist so berechnet, dass das durchschnittliche Krankenhaus
mit durchschnittlicher Plankostenkurve die untere Grenzverweildauer
erstrebt.
Entgeltberechnung des InEK
Untere
Grenzverweildauer
Obere
Grenzverweildauer Mittlere
Verweildauer
Entgelt
Verweil- dauer Plankostenkurve InEK
Entgeltberechnung des InEK
Das durchschnittliche Krankenhaus deckt bei mittlerer Verweildauer seine durchschnittlichen Kosten eines Falles einer DRG
Untere
Grenzverweildauer
Obere
Grenzverweildauer Mittlere
Verweildauer
Entgelt
Verweil- dauer Plankostenkurve InEK
Entgeltberechnung des InEK
Das durchschnittliche Krankenhaus deckt bei mittlerer Verweildauer seine durchschnittlichen Kosten eines Falles einer DRG
Es gibt für das durchschnittliche Krankenhaus mit durchschnittlichem
Plankostenverlauf einen Anreiz, die Verweildauer zu senken
Untere
Grenzverweildauer
Obere
Grenzverweildauer Mittlere
Verweildauer
Entgelt
Verweil- dauer Plankostenkurve InEK
Entgeltberechnung des InEK
Das durchschnittliche Krankenhaus deckt bei mittlerer Verweildauer seine durchschnittlichen Kosten eines Falles einer DRG
Das durchschnittliche Krankenhaus mit
durchschnittlichen Plankosten hat keinen Anreiz, unterhalb der unteren
Grenzverweildauer zu gehen Es gibt für das
durchschnittliche Krankenhaus mit durchschnittlichem
Plankostenverlauf einen Anreiz, die Verweildauer zu senken
Untere
Grenzverweildauer
Obere
Grenzverweildauer Mittlere
Verweildauer
Entgelt
Verweil- dauer Plankostenkurve InEK
Entgeltberechnung des InEK
Das durchschnittliche Krankenhaus deckt bei mittlerer Verweildauer seine durchschnittlichen Kosten eines Falles einer DRG
Das durchschnittliche Krankenhaus mit durchschnittlichen
Plankosten hat keinen Anreiz, unterhalb der unteren
Grenzverweildauer zu gehen Es gibt für das
durchschnittliche Krankenhaus mit durchschnittlichem
Plankostenverlauf einen Anreiz, die Verweildauer zu senken
Bei Überschreitung der mittleren Verweildauer macht das
durchschnittliche Krankenhaus einen Fallverlust
Untere
Grenzverweildauer
Obere
Grenzverweildauer Mittlere
Verweildauer
Entgelt
Verweil- dauer Plankostenkurve InEK
Plankostenkurve Krankenhaus
Untere
Grenzverweildauer
Obere
Grenzverweildauer Mittlere
Verweildauer
Entgelt
Verweil- dauer Plankostenkurve InEK
Plankostenkurve des KH
Eine Plankostenkurve Krankenhaus
Krankenhaus muss mit seinen Plankosten unterhalb der InEK- Plankosten liegen, um Gewinne zu erwirtschaften
Untere
Grenzverweildauer
Obere
Grenzverweildauer Mittlere
Verweildauer
Entgelt
Verweil- dauer Plankostenkurve InEK
Plankostenkurve des KH
Eine Plankostenkurve Krankenhaus
Krankenhaus muss mit seinen Plankosten unterhalb der InEK- Plankosten liegen, um Gewinne zu erwirtschaften
Problem: Wie ermittle ich die Plankostenkurve? Was
fließt ein?
Untere
Grenzverweildauer
Obere
Grenzverweildauer Mittlere
Verweildauer
Entgelt
Verweil- dauer Plankostenkurve InEK
Plankostenkurve des KH
Reale Situation: Gesamtkosten und -erlösverläufe
hier: Pankreatitis in Deutschland in Abhängigkeit von Verweildauer
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 0
100000 200000 300000 400000 500000 600000 700000
Verweildauer in Tagen
Gesamtkosten in Euro Gesamterlöse in Euro
oGvD uGvD mVwD
Bestimmung der Plankostenkurve
• Grundproblem:
– Behandlungskosten in Abhängigkeit von Verweildauer
• Grenzkosten:
– OP, Labor, Röntgen, Essen, Medikamente, …
– kein Ansatz für Personal, Reinigung, Wartung, Verwaltung
• Gesamtkosten:
– Gemeinkostenzuschlag für Personal, Reinigung, Verwaltung etc.
– Opportunitätskosten:
• bei voller Auslastung: Entgangene Erlöse durch Abweisung anderer Patienten
• innerhalb Kapazitätsgrenzen: keine Opportunitätskosten
Opportunitätskosten
• Beispiel:
– DRG-Entgelt: 3000 Euro – Erster Tag mit Abschlag: 5
– Verweildauer 6 Tage: DRG-Entgelt = 500 Euro pro Tag • Abschlag: 400 Euro pro Tag
– Variable Kosten: 350 Euro pro Tag
• Fragestellung: rentiert es sich, einen Patienten
bereits am 5. Tag zu entlassen?
Opportunitätskosten
• Variante 1: unbegrenzte Zahl von Patienten verfügbar, Krankenhaus ausgelastet
– Abschlag: 400 Euro
– variable Kosten: 350 Euro
– Opportunitätskosten: 500 Euro
Patient sollte nach 5 Tagen entlassen werden, neuer Patient sollte kommen
• Variante 2: begrenzte Zahl von Patienten verfügbar, Krankenhaus unterausgelastet
– Abschlag: 400 Euro
– variable Kosten: 350 Euro
– Opportunitätskosten: 0, da kein Patient zusätzlich aufgenommen wird
es rentiert sich, den Patienten 6 statt 5 Tage im KH zu behalten
Controlling-Anforderung
• Kostenrechnung muss
– Plankosten ermitteln
– Kostenverläufe überwachen
– Aufnahme- und Entlassungshilfen in Abhängigkeit von der jeweiligen Auslastung geben
– Entscheidungen bzgl. Überweisung an andere
Krankenhäuser bzw. nachgelagerte Einrichtungen unterstützten
• Die ausschließliche Betrachtung der maximalen
Erlöse ist falsch!
Zusatzentgelte
• Zusatzentgelte werden für besonders teure Leistungen vergütet, die nicht bei jedem Fall auftreten und damit schwer oder gar nicht pauschalierbar sind.
• Verhandlung mit Krankenkasse:
– individuell
– auf Grundlage eines Kostennachweises
– Controlling stellt Kostennachweis zur Verfügung
Entgeltverhandlung
• Vorbereitung der „Aufstellung der Entgelte und Budgetberechnung (AEB)“
– Leistungsnachweis (Fallzahl, Schweregrad)
• Nachweis wirtschaftlichen Handelns
– Kostenanalysen
• Budgetberechnung
Mindererlösausgleich (§ 4 Abs. 3 KHEntgG)
• Mindererlöse werden ab dem Jahr 2007 grundsätzlich zu 20 vom Hundert ausgeglichen
– „20% für nicht erbrachte Leistungen“
• Mindererlöse aus Zusatzentgelten für Arzneimittel und Medikalprodukte werden nicht ausgeglichen.
– „kein Erlös für nicht erbrachte Leistungen“
• Mindererlöse aus Zusatzentgelten für die Behandlung von Blutern (…) werden nicht ausgeglichen.
– „kein Erlös für nicht erbrachte Leistungen“
Mehrerlösausgleich (§ 4 Abs. 3 KHEntgG)
• Mehrerlöse aus Zusatzentgelten für Arzneimittel und Medikalprodukte und aus Fallpauschalen für
schwerverletzte, insbesondere polytraumatisierte oder schwer brandverletzte Patienten werden zu 25 vom
Hundert (…) ausgeglichen
– „25% der Pauschale müssen zurückgezahlt werden, 75% darf das Krankenhaus behalten“
• sonstige Mehrerlöse (werden) zu 65 vom Hundert ausgeglichen
– „65% der Pauschale müssen zurückgezahlt werden, 35% darf
das Krankenhaus behalten“
Mehrerlösausgleich (§ 4 Abs. 3 KHEntgG)
• Mehrerlöse aus Zusatzentgelten für die Behandlung von Blutern (…) werden nicht ausgeglichen.
– „keine Rückzahlung, 100% verbleiben beim Krankenhaus“
• Für Fallpauschalen mit einem sehr hohen
Sachkostenanteil sowie für teure Fallpauschalen mit einer schwer planbaren Leistungsmenge,
insbesondere bei Transplantationen oder
Langzeitbeatmung, sollen die Vertragsparteien im
Voraus einen (…) abweichenden Ausgleich vereinbaren
Ausgleichsregelungenmechanismus
Aus- gleic h
20 %
Abschlagszahlung
100 %
Aus- gleic h
Verlust
Case-Mix Budget
70%
65%
Gewinn
Plankostenkurve Budget
Geplanter Case-Mix
Ausgleichsregelungenmechanismus
Aus- gleic h
20 % 70%
65%
Geplanter Case-Mix
Abschlagszahlung
100 %
Aus- gleic h
Case-Mix Budget
Wenn das Krankenhaus gar keinen Patienten behandelt, erhält es
(theoretisch) 20 % des ausgehandelten Budgets, d.h. 20 % Ausgleich für
Unterschreitung des Leistungsvolumens
Gewinn
Plankostenkurve Budget
Verlust
Ausgleichsregelungenmechanismus
Aus- gleic h
20 %
Abschlagszahlung
100 % Plankostenkurve
Aus- gleic h
Budget
Case-Mix Budget Wenn das Krankenhaus mehr Leistung
als den geplanten Case Mix erbringt, muss es 65 % zurückzahlen, d.h. es
erhält noch 35 % des Entgeltes für einen zusätzlichen Patienten
70%
65%
Gewinn Verlust
Geplanter Case-Mix
Erlös pro Case-Mix-Punkt: 20.000.000/5.000= 4.000 Ausgleich: 35 % für 500 Punkte
0,35*500*4.000 = 700.000 Neue Erträge:
5.000*400 + Ausgleich =
20.000.000 + 700.000 = 20.700.000
Erlös pro Case-Mix-Punkt: 20.000.000/5.000= 4000 Ausgleich: 20 % für 500 Punkte
0,20*500*4.000 = 400.000 Neue Erträge:
4.500 * 4.000 + Ausgleich =
18.000.000 + 400.000 = 18.400.000
400.000,00 €
Plankosten(beispiel):
bei geplantem Case-Mix:
fix: 14.000.000 Euro (70 %);
variabel: 6.000.000 / 5.000 = 1.200
Plankosten(beispiel):
bei 10 % Mehrleistung
fix: 14.000.000 Euro (70 %);
variabel: 1.200 * 5.500 = 6.600.000
Plankosten(beispiel):
bei 10 % Minderleistung fix: 14.000.000 Euro (70 %);
variabel: 1.200 * 4.500 = 5.400.000
400.000,00 €
20.700.000 – 20.600.000 = + 100.000
18.400.000 – 19.400.000 = -1.000.000
400.000,00 € 18.400.000 €
-1.000.000,00 €
Controlling
• Informationen für die Entgeltverhandlungen
• Berechnung der Plankostenkurve
• Überwachung der Erlös- bzw. Kostenkurven
• Information für die leitenden Ärzte, welche
Fallgruppen verstärkt zu behandeln sind, damit der geplante Case Mix erreicht wird.
• Ständige Überwachung und Prognose des Case Mix
– Verhandlung und Steuerung erfolgt allein über Case Mix
bzw. Case Mix Index
3.2.5.3 Medizincontrolling
• Aufgaben
– Ständige Analyse des Diagnose- und Leistungsspektrums
• Zeitnahe Information über CM bzw. CMI-Entwicklung,
„Punktlandung“sempfehlungen
– Ständige Analyse der Belegung bzw. Fehlbelegung
– Überwachung der Diagnose- und Prozedurenkodierung
• stichprobenweise Überprüfung der Codierung
• Zusammenarbeit mit QM
– Mitwirkung bei Budgetverhandlung
• Nachweis der Fall- bzw. Schwereentwicklung
– Fort- und Weiterbildung
• insb. zur Codierung
Organistorische Einbindung
• Medizincontrolling als Teil des Finanzcontrolling
– Vorteil: enge Zusammenarbeit sinnvoll – Nachteil: Eigenständigkeit geht verloren
• Medizincontrolling dezentral in den Abteilungen
– Vorteile:
• Spezifikum der Abteilung wird gewahrt
• Med. Kompentenz (meist Ärzte)
– Nachteile:
• nur in großen Kliniken möglich
• keine Gesamtsteuerung möglich
• Medizincontrolling als Stabsstelle des Medizinischen Direktors
– Vorteile:
• Medizin. Kompetenz (meist Ärzte)
• Schnelle Durchsetzbarkeit von Empfehlungen
– Nachteil: Dominanz der Mediziner verstärkt
• Medizincontrolling als Stabsstelle des kaufmännischen Direktors
– Vorteile:
• Schnelle Durchsetzbarkeit von Empfehlungen
• gute Zusammenarbeit mit kaufmännischer Betriebssteuerung
– Nachteil: Med. Kompetenz kann fehlen
Funktionen
• Koordination zwischen Medizin und Verwaltung
– Controlling als Koordinationsfunktion
– Faktenbasierte statt berufsgruppenspezifische Koordination
• Koordination zwischen Fachabteilungen
– z. B. Interne Leistungsverrechnung, Kapazitätsplanung
• Koordination zwischen Finanzcontrolling, Abrechnungs- und Finanzabteilung
– Mediz. Leistungsdaten als Grundlage
• Koordination zwischen Pflege und Medizin
– z. B. Pflege-Codierung bei DRGs
• Ansprechpartner für leitende Ärzte
– eigene Berufsgruppe (meistens)
Gliederung
3 Controlling 3.1 Überblick
3.2 Kosten- und Leistungsrechnung 3.2.1 Überblick
3.2.2 Traditionelle Vollkostenrechnung 3.2.3 Systeme der Teilkostenrechnung 3.2.4 Prozesskostenrechnung
3.2.5 Herausforderungen im Krankenhaus 3.2.5.1 DRG-Kalkulationshandbuch
3.2.5.2 Budgetverhandlungen 3.2.5.3 Medizincontrolling 3.3 Interne Budgetierung 3.4 Betriebsstatistik