GESUNDHEITSMANAGEMENT IV Teil 2-1
Prof. Dr. Steffen Fleßa
Lst. für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Gesundheitsmanagement
Universität Greifswald
Gliederung
1 Informationswirtschaf 2 Jahresabschluss
3 Controlling
4 Betriebsgenetik
Gliederung
1 Informationswirtschaf 2 Jahresabschluss
2.1 Grundlagen
2.1.1 Bilanztheorie
2.1.2 Jahresabschluss nach HGB 2.1.3 Internationale Standards
2.2 Jahresabschluss des Krankenhauses
2.2.1 Krankenhausbuchführungsverordnung 2.2.2 Abgrenzungsverordnung
2.2.3 Sonderposten 2.3 Bilanzanalyse
3 Controlling
Einordnung ins System
• Systemmodell: Relationen
– informationell – materiell – personell – interne und externe Relationen
• Jahresabschluss
– primär externer Informationsfluss
– bedingt interner Informationsfluss
2.1.1 Bilanztheorien
• Allgemein: Bilanz = Gegenüberstellung von zwei Tatbeständen
• Wertmäßige Bilanz: z. B. in Euro
• Umfang der Bilanz
– Gesamtwirtschafliche/volkswirtschafliche Bilanzen, außenwirtschafliche Bilanzen (Handelsbilanz,
Leistungsbilanz, Zahlungsbilanz,...)
– Einzelwirtschafliche/betriebswirtschafliche Bilanzen
• Stichtagsbezogene, wertmäßige Gegenüberstellung der Bestandsgrößen Vermögen und Schulden eines Betriebes
Systeme der Bilanztheorien: Überblick
• Formale Bilanztheorien
– Inhalt: Wesen der Bilanz – Arten:
• statische Bilanztheorie
• dynamische Bilanztheorie
• Materielle Bilanztheorie
– Inhalt: Höhe der Bewertung
Statische Bilanztheorie
• Wesen der Beständebilanz
– Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital
– Passiva: Kapitaldisposition (= Woher bekam ich mein Kapital?)
– Aktiva: Vermögensdisposition (= Was habe ich mit Kapital gemacht?)
• GuV-Konto
– Kapitalertragsbilanz: GuV bilanziert die Veränderung des Kapitals – Verbindung verschiedener Beständebilanzen
– GuV und Bilanz
• GuV als Unterkonto des Eigenkapitalkontos
– Aufwand = Kapitalverzehr – Ertrag = Kapitalersatz – Gewinn = Kapitalzuwachs – Verlust = Kapitalvernichtung
Statische Bilanztheorie
• Zweck der Bilanz nach statischer Vorstellung
– Ausweis von Kapital und Vermögen – Vorsichtsprinzip:
• Nur zu realisierende Werte dürfen aktiviert werden
– es gibt keine „zu erwartenden Erträge“
• Alle möglichen Inanspruchnahmen des Kapitals müssen passiviert werden
– es gibt „zu erwartende Aufwendungen“: Rückstellungen
– Gläubigerschutz
• Nach statischer Bilanztheorie und Vorsichtsprinzip wird Risiko nicht in Zukunf übertragen, sondern jetzt in der GuV sichtbar.
• Primäre Ausrichtung am Gläubigerschutz
Dynamische Bilanztheorien
• Wesen der Beständebilanz:
– Zusammenfassung aller noch nicht erfolgswirksam gewordenen Werte – Herleitung der Beständebilanz aus Bewegungsgrößen
• GuV
– Bilanz als Unterkonto der GuV
• Bilanz gehört eigentlich nicht zur Buchhaltung!
– Bilanzieller Ausweis aller Aufwendungen und Erträge, die in der laufenden Periode noch nicht angefallen sind
• Zweck der Beständebilanz:
– Nicht „richtiger“ Ausweis von Beständen
– Sondern richtige Erfolgsermittlung, d.h. zeitgerechte Zuteilung des Erfolgs
Materielle Bilanztheorien: Überblick
• Inhalt: Theorie des Wertes einzelner Bilanzpositionen
• Nominelle Bilanztheorie
– Bilanzierungswert = Anschaffungswert
– Ausgangslage: statische Wirtschaf, stabile Preise, stabile Währungen
– Nominalwertprinzip der Steuergesetzgebung
• Organische Bilanztheorie
– Bilanzierungswert = Wiederbeschaffungswert – „Inflation Accounting“
– Vermeidet Substanzverlust (Kapazitätsverlust) im Zeitablauf
2.1.2 Jahresabschluss nach HGB
• § 266: Gliederung der Bilanz (Kapitalgesellschafen)
(1) Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. Dabei haben große und mittelgroße Kapitalgesellschafen (§ 267 Abs. 3, 2) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. Kleine Kapitalgesellschafen (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und
römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der
vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.
Aktivseite A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen:
III. Finanzanlagen:
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
C. Rechnungsabgrenzungsposten
D. (ggf.) Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag
____________________________
(Bilanzsumme)
Passivseite
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklagen III. Gewinnrücklagen
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag,
VI. (ggf.) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
B. Rückstellungen
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen II. Steuerrückstellungen
III. sonstige Rückstellungen
C. Verbindlichkeiten
D. Rechnungsabgrenzungsposten
____________________________
(
Bilanzsumme
)Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
• Inhalt (nach HGB): Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen des Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum
• Ziel (nach HGB): Ausweis des unternehmerischen Erfolgs als Differenz von Ertrag und Aufwand.
• Darstellung
– GuV ist ein Konto des Kontenrahmens
– GuV muss in Staffelform ausgewiesen werden
Gesamtkostenverfahren
Umsatzerlöse
± Bestandsveränderung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen + andere aktivierte Eigenleistungen
+ sonstige betriebliche Erträge (aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit, soweit anderen Positionen nicht zuzuordnen)
=
Gesamtleistung
- Materialaufwand (Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, bezogene Waren und Leistungen)
=
Rohaufwand / Rohertrag
- Personalaufwand (Löhne und Gehälter, Sozialabgaben, Altervorsorge und Unterstützung)
- Abschreibungen (Anlagevermögen (außer Finanzanlagen), unübliche Abschreibungen auf Umlaufvermögen)
- sonstige betrieblichen Aufwendungen (aus gewöhnlicher
Geschäftstätigkeit, soweit anderen Positionen nicht zuzuordnen)
Gesamtkostenverfahren
Erträge aus Beteiligungen (nur laufende Erträge)
+ Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
+ sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
- Abschreibungen auf Finanzanlagen und übliche Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen
=
Finanzergebnis
Gesamtkostenverfahren
außerordentliche Erträge
- außerordentliche Aufwendungen
=
außerordentliches Ergebnis
Gesamtkostenverfahren
Betriebsergebnis
+ Finanzergebnis
=
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Betriebs- und Finanzergebnis)
+ außerordentliches Ergebnis
- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
- sonstige Steuern (alle anderen erfolgswirksamen Steuern)
=
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (Letzter Posten der
Aktiengesellschaf: zu ergänzen
1. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 2. Entnahmen aus der Kapitalrücklage
3. Entnahmen aus Gewinnrücklagen a) aus der gesetzlichen Rücklage
b) aus der Rücklage für eigene Aktien c) aus satzungsmäßigen Rücklagen d) aus anderen Gewinnrücklagen 4. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) aus der gesetzlichen Rücklage
b) aus der Rücklage für eigene Aktien c) aus satzungsmäßigen Rücklagen d) aus anderen Gewinnrücklagen
Kennzahlen bei börsennotierten Unternehmen
• EBT
– Earnings before taxes
– Jahresüberschuss + gewinnmindernde Steuern
• EBIT:
– Earnings before interest and taxes – EBT + Nettozinszahlungen
• EBITDA:
– Earnings Before Interest, Tax, Depreciation and Amortization
– EBIT + Abschreibungen
2.1.3 Internationale Standards
• Großbritanien:
– International Accounting Standards Committee (IASC): 1973
• International Accounting Standards (IAS)
– International Accounting Standards Board (IASB) (2001)
• International Financial Reporting Standards (IFRS): neue Rechnungslegungsstandards von IASB
• USA
– United States Generally Accepted Accounting
Principles (USGAAP)
Bilanz nach IAS 1.68
Aktiva Passiva
A. Langfristige Vermögenswerte 1. Immaterielle
Vermögensgegenstände 2. Sachanlagen
3. Investment Properties 4. At-equity-Beteiligungen 5. Übrige Finanzanlagen 6. Latente Steuern
B. Kurzfristige Vermögenswerte 1. Vorräte
2. Forderungen
3. Sonstige finanzielle Vermögenswerte 4. Steuerforderungen 5. Liquide Mittel
A. Eigenkapital
1. Eingezahltes Kapital und Rücklagen
2. Minderheitsanteile B. Langfristige Schulden
1. Langfristige Finanzschulden 2. Langfristige Rückstellungen 3. Latente Steuern
C. Kurzfristige Schulden
1. Kurzfristige Finanzschulden 2. Verbindlichkeiten sonst. Lief. u.
Leist.
3. Kurzfristige Rückstellungen 4. Steuerverbindlichkeiten
Bilanz nach IAS 1.68
Aktiva Passiva
A. Langfristige Vermögenswerte 1. Immaterielle
Vermögensgegenstände 2. Sachanlagen
3. Investment Properties 4. At-equity-Beteiligungen 5. Übrige Finanzanlagen 6. Latente Steuern
B. Kurzfristige Vermögenswerte 1. Vorräte
2. Forderungen
3. Sonstige finanzielle Vermögenswerte 4. Steuerforderungen 5. Liquide Mittel
A. Eigenkapital
1. Eingezahltes Kapital und Rücklagen
2. Minderheitsanteile B. Langfristige Schulden
1. Langfristige Finanzschulden 2. Langfristige Rückstellungen 3. Latente Steuern
C. Kurzfristige Schulden
1. Kurzfristige Finanzschulden 2. Verbindlichkeiten sonst. Lief. u.
Leist.
3. Kurzfristige Rückstellungen 4. Steuerverbindlichkeiten
als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
Eigenkapitalbeteiligungen mit längerfristiger Perspektive
Steuerdifferenz zwischen Handels- und Steuerbilanz
Unterschiede zum HGB
• Grundsatz:
– HGB: Vorsichtsprinzip (Kapitalerhaltung, Schutz der Gläubiger)
– IFRS: Informationsfunktion für Investor (insb. anonymer Teilnehmer des Kapitalmarktes)
• „Fair presentation“, nicht eingeschränkt durch Vorsicht und Risikovorsorge
• Folge:
– Tendenz eines höheren Eigenkapitalausweises durch
Verhinderung der Bildung von stillen Reserven und durch – gegenüber dem deutschen Handelsrecht – frühere
Gewinnrealisierung.
Beispiele
• Firmenwert aus Unternehmenserwerb
– IFRS: Aktivierungspflichtig, Abschreibung nur bei Wertminderung – HGB: planmäßige Abschreibung zwingend
• Anlagevermögen:
– IFRS: Zeitwert als Fair Value, u.U. auch über Anschaffungs- und Herstellkosten
– HGB: Anschaffungs- und Herstellkosten als Obergrenze des Vermögensansatzes (gemildertes Niederstwertprinzip)
• Nicht realisierter Gewinne
– IFRS: Ausweis u.U. Pflicht
– HGB: Ausweis streng verboten
• Aufwandsrückstellungen
– IFRS: verboten – HGB: Erlaubt
Anwendungsbereich
• Tochtergesellschafen internationaler Unternehmen
• Konzernabschlüsse:
– kapitalmarktorientierte Unternehmen:
• ab 2005: verpflichtend nach IFRS (Bilanzrechtsreformgesetz 2004)
• Übergangsfrist bis 2007
– nichtkapitalmarktorientierte Unternehmen:
• Wahlrecht
• insb. für Unternehmen relevant, die sich auf die Börse vorbereiten
• Einzelabschlüsse:
– für große Kapitalgesellschafen möglich
– Einzelabschluss auf HGB-Ebene für Besteuerung