Notiaen wuL Correspondenzen. 677
Genug, für die Textesgesciiiclite bietet die volle Eröffnung
dieser Quelle eine sehr scbätzenswertbe Bereicbernng, und wir sehen
daher der treuen Herausgabe des Codex, wie wir sie mit Zuversicht
von Hrn. Dr. Str. erwarten dürfen, mit Begierde entgegen.
Nachtrag
zu dem Aufsatze S. 125—137 dieses Bandes.
Von Eberhard Sehrader.
S. 134 Anm. 2 ergänzten wir das auf dem Taylor-Cylinder
Sanherib's col. HI, 6 am Ende verderbte a-ra- ... „zuversichtlich
zu a-ra-na oder a-ra-an-na'''' d. i. „Sünde". Es gereicht uns zu
einer besondern Freude, auf einem unedirten Thontäfelchen des
Britischen Museums, das wir während unserer Anwesenheit in Lon¬
don untersuchten (es ist das Bruchstück eines zweiten Cylinders
Sanherib's), die Richtigkeit unserer Conjektur monumental bestätigt gefunden zu haben. Dasselbe bietet a-ra-an-su „seiue Sünde".
Bemerkung
zu S. 161 dieses Bandes.
Von Dr. Engen Prym.
Die von Herrn Dr. Goldziher erwähnte Handschrift des vjUi'
s-\jLji.l\^ von Ibn Kuteiba haben Socin und ich schon im Jahre
^
1869 mit Bewilligung Mustafa Effendi's in Damascus abschreiben
lassen und mit der Abschrift genau collationirt. Ein Ankauf der
Handschrift dürfte daher kaum nothwendig sein, besonders da M.
E., soweit mir erinnerlich ist, überaus hohe Preise zu fordern liebt.
Ein drittes Exemplar des Buches befindet sich bekanntlich zu Paris
im Privatbesitze des Herrn Schefer. Auf Grund dieser Pariser und
der Wiener Hdschr. hatte Herr Rittershausen in Leiden , ein Schülfer
de Goeje's, die Bearbeitung einer Ansgabe unternommen; nachdem
wir demselben vor einiger Zeit, durch Hrn. Prof. de Goeje veranlasst,
auch unsere Abschrift zur Benutzung überlassen haben, ist nun¬
mehr begründete Aussicht vorhanden, bald eine brauchbare Aus¬
gabe des Buches zu erhalten.
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Ö78 Notizen und ('oi respondenzen.
Nachtrag
zu der S. 179 ff. besprochenen nabatäischen Inschrift.
Von Konst. Schlottmann.
Ich bemerkte dort, dass Levy dieselbe in 2 Inschriften theileu
zu müssen glaubte (Z. D. M. G. XXV, 430 f.), hatte aber den
Nachtrag (daselbst S. 508) übersehen, wo er die Einheit richtig
erkennt, dagegen freilich das nay in Z. 1 unrichtiger erklärt als
früher. Erst später kam mir auch die von Renan mit gewohntem
Geschicke versuchte Erklärung (im Journ. Asiat. 1873 p. 373) zu
Gesicht, in welcher aber die missliche Haf el-Form nayn in Z. 3
von Halivy (Melanges d'epigraphie etc. p. 107) mit Recht be¬
anstandet ist. In Beziehung auf die übrigbleibenden graphischen
Differenzen warte ich eine in Aussicht stehende genauere Dar¬
stellung des Textes ab. S. 182 habe ich gesagt: „dass jemand an
2 Orten dem verstorbenen Bruder ein Denkmal errichtet, hat nichts
Auffälliges. Wenn dafür etwa eine Begründung nöthig scheinen
sollte, erinnere ich daran, dass im Alterthum Kenotaphien durch
Verwandte an beliebigen Orten errichtet wurden, wenn der Leich¬
nam des Verstorbenen nicht gefunden oder in der Ferne begraben
worden war. Völlig gleichlautende antik-griechische Grabschriften
für denselben Verstorbenen sind übrigens in einem besonderen
Falle mehrfach bis in unsre Gegenwart erhalten worden (Hermes
IV p. 383).
Verbesserungen zu dem Texte des Yogacästra (S. 192 -216).
Von Ernst Windiseh.
Im Texte von Hemacandra's Yogacästra sind einige offenbare
und leicht zu corrigirende Fehler der Handschrift ohne als solche
bezeichnet oder corrigirt zu sein stehen geblieben. Ich beeile mich
diese Fehler im Verein mit mehreren Druckfehlern nachträglich zu
berichtigen, und behalte mir weitere Nachträge vor, zu denen ich
in Bemerkungen von Böhtlingk schon jetzt ein werthvolles Ma¬
terial besitze.
I 14 zu lesen: aksbara^iläkaya (die Handschr. hat aber auch
IV 51 ^ilakayä) 15 zu lesen: agranir 24 mürchäyäc;.
II 58 zu lesen: prädul.ishanti 102 napuiisakatvani (d. i.
Eunucheuthum , von rair auch in der Uebersetzung verkannt)
107 prädul.ishanti.