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Nachtrag zu dem Aufsatze S

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Notiaen wuL Correspondenzen. 677

Genug, für die Textesgesciiiclite bietet die volle Eröffnung

dieser Quelle eine sehr scbätzenswertbe Bereicbernng, und wir sehen

daher der treuen Herausgabe des Codex, wie wir sie mit Zuversicht

von Hrn. Dr. Str. erwarten dürfen, mit Begierde entgegen.

Nachtrag

zu dem Aufsatze S. 125—137 dieses Bandes.

Von Eberhard Sehrader.

S. 134 Anm. 2 ergänzten wir das auf dem Taylor-Cylinder

Sanherib's col. HI, 6 am Ende verderbte a-ra- ... „zuversichtlich

zu a-ra-na oder a-ra-an-na'''' d. i. „Sünde". Es gereicht uns zu

einer besondern Freude, auf einem unedirten Thontäfelchen des

Britischen Museums, das wir während unserer Anwesenheit in Lon¬

don untersuchten (es ist das Bruchstück eines zweiten Cylinders

Sanherib's), die Richtigkeit unserer Conjektur monumental bestätigt gefunden zu haben. Dasselbe bietet a-ra-an-su „seiue Sünde".

Bemerkung

zu S. 161 dieses Bandes.

Von Dr. Engen Prym.

Die von Herrn Dr. Goldziher erwähnte Handschrift des vjUi'

s-\jLji.l\^ von Ibn Kuteiba haben Socin und ich schon im Jahre

^

1869 mit Bewilligung Mustafa Effendi's in Damascus abschreiben

lassen und mit der Abschrift genau collationirt. Ein Ankauf der

Handschrift dürfte daher kaum nothwendig sein, besonders da M.

E., soweit mir erinnerlich ist, überaus hohe Preise zu fordern liebt.

Ein drittes Exemplar des Buches befindet sich bekanntlich zu Paris

im Privatbesitze des Herrn Schefer. Auf Grund dieser Pariser und

der Wiener Hdschr. hatte Herr Rittershausen in Leiden , ein Schülfer

de Goeje's, die Bearbeitung einer Ansgabe unternommen; nachdem

wir demselben vor einiger Zeit, durch Hrn. Prof. de Goeje veranlasst,

auch unsere Abschrift zur Benutzung überlassen haben, ist nun¬

mehr begründete Aussicht vorhanden, bald eine brauchbare Aus¬

gabe des Buches zu erhalten.

44*

(2)

Ö78 Notizen und ('oi respondenzen.

Nachtrag

zu der S. 179 ff. besprochenen nabatäischen Inschrift.

Von Konst. Schlottmann.

Ich bemerkte dort, dass Levy dieselbe in 2 Inschriften theileu

zu müssen glaubte (Z. D. M. G. XXV, 430 f.), hatte aber den

Nachtrag (daselbst S. 508) übersehen, wo er die Einheit richtig

erkennt, dagegen freilich das nay in Z. 1 unrichtiger erklärt als

früher. Erst später kam mir auch die von Renan mit gewohntem

Geschicke versuchte Erklärung (im Journ. Asiat. 1873 p. 373) zu

Gesicht, in welcher aber die missliche Haf el-Form nayn in Z. 3

von Halivy (Melanges d'epigraphie etc. p. 107) mit Recht be¬

anstandet ist. In Beziehung auf die übrigbleibenden graphischen

Differenzen warte ich eine in Aussicht stehende genauere Dar¬

stellung des Textes ab. S. 182 habe ich gesagt: „dass jemand an

2 Orten dem verstorbenen Bruder ein Denkmal errichtet, hat nichts

Auffälliges. Wenn dafür etwa eine Begründung nöthig scheinen

sollte, erinnere ich daran, dass im Alterthum Kenotaphien durch

Verwandte an beliebigen Orten errichtet wurden, wenn der Leich¬

nam des Verstorbenen nicht gefunden oder in der Ferne begraben

worden war. Völlig gleichlautende antik-griechische Grabschriften

für denselben Verstorbenen sind übrigens in einem besonderen

Falle mehrfach bis in unsre Gegenwart erhalten worden (Hermes

IV p. 383).

Verbesserungen zu dem Texte des Yogacästra (S. 192 -216).

Von Ernst Windiseh.

Im Texte von Hemacandra's Yogacästra sind einige offenbare

und leicht zu corrigirende Fehler der Handschrift ohne als solche

bezeichnet oder corrigirt zu sein stehen geblieben. Ich beeile mich

diese Fehler im Verein mit mehreren Druckfehlern nachträglich zu

berichtigen, und behalte mir weitere Nachträge vor, zu denen ich

in Bemerkungen von Böhtlingk schon jetzt ein werthvolles Ma¬

terial besitze.

I 14 zu lesen: aksbara^iläkaya (die Handschr. hat aber auch

IV 51 ^ilakayä) 15 zu lesen: agranir 24 mürchäyäc;.

II 58 zu lesen: prädul.ishanti 102 napuiisakatvani (d. i.

Eunucheuthum , von rair auch in der Uebersetzung verkannt)

107 prädul.ishanti.

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