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TOP 40 - Bald mehr Kurzzeitpflegeplätze für Bremerhaven und Bremen?

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In der Senatssitzung am 23. März 2021 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

19.03.2021 L 19

Tischvorlage für die Sitzung des Senats am 23.03.2021

„Bald mehr Kurzzeitpflegeplätze für Bremerhaven und Bremen?“

(Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag)) A. Problem

Die Fraktion der CDU hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

„Wir fragen den Senat:

1. Inwiefern hat der Senat in der geplanten mittelfristigen Erhöhung von 44 Plätzen in der Kurzzeitpflege (23 Prozent), die ab der zweiten Jahreshälfte 2022 zur Verfügung stehen sollen, eingerechnet, dass die Zahl der Kurzzeitpflegeplätze seit dem Jahr 2012 regelhaft jährlich sinkt?

2. Wie beabsichtigt der Senat den Wegfall weiterer Plätze für die Jahre 2020 und 2021 zu stoppen, um im Jahr 2022 tatsächlich auf eine Erhöhung von 23 Prozent (von heute 291 auf dann 235 Plätze) zu kommen und wie verteilen sich diese Plätze auf die beiden Stadtgemeinden?

3. Wann wird der Beirat des Bremer Landespflegeausschusses diesem seine Handlungsempfehlungen, wie Kurzzeitpflegeplätze im SGB V- aber auch im SGB XI- Bereich attraktiver zu gestalten sind, vorlegen?“

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Die Erhöhung der Anzahl der Plätze von Kurzzeitpflege um 23 Prozent bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Anfrage der SPD-Fraktion am 8.12.2020 vorliegenden realen Plätze in Einrichtungen der Kurzzeitpflege.

Die Entscheidung zum Abbau von Kurzzeitpflegeplätzen bzw. deren Umwandlung in Langzeitpflegeplätze liegt allein in der Verantwortung der Träger; eine mögliche weitere Reduzierung der Anzahl ist daher unbekannt und kann somit nicht in die Berechnungen einfließen.

Zu Frage 2:

Zum jetzigen Zeitpunkt ist von Seiten der Träger keine weitere Reduzierung von Kurzzeitpflegeplätzen bekannt, so dass die zusätzlichen Plätze der prognostizierten Erhöhung entsprechen. Da sich die vom Klinikverbund Gesundheit Nord geplanten Plätze in den Kliniken Bremen-Nord und Bremen-Ost befinden, wird sich die Anzahl der Plätze nur in der Stadtgemeinde Bremen erhöhen; die Anzahl der Plätze in Bremerhaven bleibt bei neun.

Um Kurzzeitpflegeplätze für die Träger attraktiver zu machen, setzt sich der Senat auf Bundesebene und in den entsprechenden Gremien für die Verbesserung der Rahmenbedingungen ein.

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Zu Frage 3:

Der Beirat hat seine Arbeit wieder aufgenommen und wird seine Empfehlungen zur Erhöhung der Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze dem Landespflegeausschuss in dessen Septembersitzung vorstellen.

C. Alternativen

Werden nicht empfohlen.

D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gender-Prüfung

Keine finanziellen oder personalwirtschaftlichen Auswirkungen durch die Beantwortung dieser Anfrage.

Gemäß der Studie der Hochschule Bremen Versorgungssituation in der Kurzzeitpflege im Land Bremen (2018) waren 62,5% der Patient*innen weiblich, die nach dem Krankenhaus in die Kurzzeitpflege verlegt wurden. Frauen sind danach weit öfter auf Kurzzeitpflegeplätze angewiesen und von einem Mangel besonders betroffen. Da Frauen auch im Bereich der familiären Pflege einen höheren Anteil tragen, sind sich auch als Angehörige hiervor stärker betroffen.

E. Beteiligung / Abstimmung

Der Antwortentwurf ist mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz und dem Magistrat Bremerhaven abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport vom 19.03.2021 einer schriftlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der CDU in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) zu.

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