• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Finanzierungen: Lockruf des billigen Geldes" (23.04.1993)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Finanzierungen: Lockruf des billigen Geldes" (23.04.1993)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Finanzierungen:

Lockruf des billigen Geldes

§ 16 GewAufspG verlangt von der deutschen Mutterge- sellschaft, ihre Tochterban- ken im Ausland zu verpflich- ten, Verdachtsanzeigen auch gegenüber den deutschen Strafverfolgungsbehörden vorzunehmen. Danach müß- ten eigentlich auch verdächti- ge Geschäfte, die zum Bei- spiel von der Tochterbank in Luxemburg vorgenommen werden, an die deutsche Staatsanwaltschaft gemeldet werden. Eine Ausnahme von dieser in völkerrechtlicher Hinsicht sehr bedenklichen Verpflichtung gilt allerdings dann, wenn das jeweils heimi- sche Recht die Weitergabe der Daten untersagt. Eine solche Ausnahme greift in Luxemburg ein. Das Bankge- heimnis steht hier einer An- zeige an deutsche Behörden in jedweder Form entgegen.

Eine Verpflichtung zur Freigabe der Daten besteht teilweise auch in zivilrechtli- chen Gerichtsverfahren. Wird ein Bankangestellter als Zeu- ge in einem Zivilverfahren ge- laden, kann er indes nicht zur Aussage gezwungen werden.

Es steht aber in seinem Er- messen, dem Gericht die ge- wünschten Informationen zu geben. Darüber hinaus sind Banken berechtigt, den Er- ben im Todesfall des Bank- kunden Auskünfte zu geben.

Keine Namensnennung Das Bankgeheimnis ver- hindert auch die Weitergabe von Daten zwischen der deut- schen Hauptniederlassung und einer Zweigniederlas- sung in Luxemburg oder einer deutschen Muttergesellschaft und deren Tochter in Luxem- burg. Nach Maßgabe des Ar- tikel 31 des Bankaufsichtsge- setzes dürfen nur ganz be- stimmte Informationen über Kreditrisiken an die Mutter- gesellschaft weitergegeben werden, und dies auch nur dann, wenn sie mindestens 50 Prozent des Kapitals an der Tochter hält. Daten, die zur Erstellung eines konsolidier- ten Jahresabschlusses erfor- derlich sind, können ebenfalls

weitergegeben werden. Aus- geschlossen ist indes die Be- kanntgabe von Namen derje- nigen Kunden, die Einlagen bei der Tochter in Luxemburg unterhalten. Selbst zum Zwecke einer internen Erfas- sung von Daten über Groß- kunden, die konzernweit be- treut werden sollen, dürfen sie nicht herausgegeben wer- den. Die Daten gelangen des- halb nur dann an die Mutter- gesellschaft, wenn der Kunde sie dort selbst bekanntgibt.

Auskunftsersuchen der Luxemburger Steuerbehör- den können das Bankgeheim- nis nicht durchbrechen. Dem Dekret vom 24. 3. 1989 zufol- ge dürfen die Finanzbehör- den bei der Prüfung von Ban- ken keine Kundendaten sam- meln, um deren Steuern zu ermitteln. Selbst eine Ver- wertung von Zufallserkennt- nissen ist daher ausgeschlos- sen. Kundenbezogene Aus- kunftsersuchen bei der Bank in Luxemburg sind ebenfalls unzulässig. Eine Ausnahme- regelung greift für Erkundi- gungen zur Erbschaftssteuer.

Da schon eine Auskunfts- erteilung gegenüber den Lu- xemburger Steuerbehörden unzulässig ist, sind Auskünfte an deutsche Steuerbehörden auf dem Wege der Amtshilfe oder über die Muttergesell- schaft erst recht ausgeschlos- sen. Dies ergibt sich auch aus dem deutsch-luxemburgi- schen Doppelbesteuerungs- abkommen von 1958. Es hat in der Praxis zur Folge, daß Auskunftsersuchen der deut- schen Steuerbehörden in Lu- xemburg nicht beantwortet werden. Eine Ausnahme kommt nur dann zum Tragen, wenn es zugleich um die Er- mittlung in einem Strafver- fahren geht. Das ist zum Bei- spiel der Fall, wenn wieder- holt durch betrügerische Ak- tivitäten Steuern in großem Umfang hinterzogen wurden, insbesondere wenn diese durch Urkundenfälschungen ermöglicht wurden.

(Gekürzter Abdruck aus „Tendenz aus Wirtschaft und Finanz", De- zember 1992, mit freundlicher Ge- nehmigung der Westdeutsche Ge- nossenschafts-Zentralbank eG)

Der deutliche Zinsrück- gang am deutschen Geld- und Kapitalmarkt zeigt auch seine Auswirkungen auf die Kondi- tionen von Banken und Spar- kassen im Kreditgeschäft. Ko- steten Baudarlehen vor Jah- resfrist noch mindestens 9,0 Prozent, so werben heute be- reits die ersten Institute mit der Sieben vor dem Komma.

Das Bauen ist mithin wieder billiger geworden, aber auch Immobilienbesitzer — deren Darlehen zur Umschuldung anstehen — können aufatmen.

Darlehen ist jedoch längst nicht gleich Darlehen. So sollten Bauherren peinlich genau darauf achten, daß die Auszahlung eines beantrag- ten Darlehens mit der glei- chen Wertstellung erfolgt wie die Überweisung an das Bau- unternehmen. Klafft zwi- schen beiden Terminen eine Lücke, berechnen Banken und Sparkassen den für die Kontoüberziehung maßgebli- chen Zins. Und dieser liegt — als hätte es in Deutschland nie eine Zinssenkung gege- ben — bei den meisten Institu- ten immer noch bei 13 bis 15 Prozent. Wurde überdies der Kreditrahmen nicht im Com- puter gespeichert, wird oft- mals noch eine Überzie- hungsprovision von bis zu 5,0 Prozent berechnet, so daß die kurzzeitige Überbrückung mit satten 20 Prozent Jahres- zins zu Buche schlägt.

Auch Immobilienbesitzer, bei deren Darlehen die Zins- bindungsfrist ausläuft, sollten nicht blind auf ihr Kreditinsti- tut vertrauen. Manche Geld- häuser nützen die aktuellen Unsicherheiten über den wei- teren Zinsverlauf dazu aus, bei Darlehensverlängerungen schlechtere Konditionen an- zubieten als im Neugeschäft.

Vor einer stillschweigenden Fortschreibung sollten daher in jedem Fall Konkurrenzof- ferten eingeholt werden. Im Zweifelsfall ist ein Wechsel der finanzierenden Bank im- mer dann sinnvoll, wenn die

entstehenden Kosten — etwa für die Umschreibung der Grundschuld — den erreich- ten Zinsvorteil übersteigen.

Zinsvergleich

Maßgeblich für jeden Ver- gleich darf freilich keinesfalls der genannte Nominalzins sein. Entscheidend ist der Ef- fektivzins, wird darin doch auch — unter anderem — ein eventuelles Disagio berück- sichtigt. Ebenso müssen die Institute in den Ausweis des Effektivzinses die Zins- und Tilgungsverrechnungstermine mit einfließen lassen, spielt es doch eine erhebliche Rolle, ob die monatlichen Tilgungs- raten auch tatsächlich monat- lich oder aber nur vierteljähr- lich oder gar jährlich auf die Restschuld angerechnet wer- den. Schließlich sollte jeder Darlehenskunde auch auf die verlangten Nebengebühren achten: Nach Inkrafttreten der neuen Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen (AGB) zum 1. Januar 1993 können die Geldhäuser verschiedene Kosten „nach billigem Ermes- sen" festlegen. Die ersten fin- digen Bausteine sind bereits am Markt: Kontoführungsge- bühren von bis zu 30 DM für Darlehenskonten, aber auch

„Sicherheitenprüfungsgebüh- ren" werden verlangt. Jeder Darlehenskunde sollte solche Gebühren zurückweisen, zu- mindest aber eine Einrech- nung in den effektiven Jah- reszins verlangen.

Vorsicht vor

„Koppelgeschäften"

Generell Vorsicht ist ge- boten bei allen Arten von Koppelungsgeschäften. Ger- ne angeboten wird die — aller- dings nur noch eingeschränkt mögliche — Finanzierung über eine Kapital-Lebensversiche- rung und über Policendarle- hen. Dieses Geschäft rechnet A1-1230 (94) Dt. Ärztebl. 90, Heft 16, 23. April 1993

(2)

sich — sofern der Fiskus mit- spielt — jedoch nur unter zwei Voraussetzungen: Einmal muß es sich um die Finanzie- rung eines beruflich genutz- ten oder vermieteten Objek- tes handeln, so daß die ent- stehenden Schuldzinsen überhaupt steuerlich geltend gemacht werden können.

Zum anderen muß der Zins- aufwand abzüglich der Steu- erersparnis größer sein als der Ertrag, der aus der Kapi- tal-Lebensversicherung zu er- warten ist. Wird die Police nach realistischen Schätzun- gen beispielsweise 5,0 Pro- zent Ertrag abwerfen, darf das Darlehen nicht mehr als 7,14 Prozent kosten. Über- steigen die Kosten diesen Satz jedoch, ist in der Regel die klassische Bankfinanzie- rung die bessere Alternative.

In verstärktem Maß gilt dies

Lebensversicherungen werden nach den Marktbeob- achtungen des Wirtschafts- magazins „Capital" vor allem seit der Einführung der Zins- abschlagsteuer auch gerne zum Steuersparen genutzt.

Das Stichwort dazu heißt ,„Prämiendepot". Wer seine Sparerfreibeträge ausge- schöpft hat, findet im Prämi- endepot eine steuerentlasten- de Anlage. Die Werbung der Unternehmen richtet sich derzeit ganz gezielt an Bun- desbürger, die größere Geld- beträge möglichst steuerfrei anlegen wollen.

Trick mit dem Depot

Diese Interessenten hat- ten früher bei der Kapitalle- bensversicherung keine Chance. Zwar heißt es im Einkommensteuerrecht, daß alle Überschüsse aus Verträ- gen mit mindestens zwölfjäh- riger Laufzeit (in den neuen Ländern besteht eine Sonder- regelung) steuerfrei ausge-

bei Koppelungsgeschäften mit anderen Anlageformen, etwa in Investmentanteilen oder britischen Lebensversi- cherungen.

Gefahr einer Finanzierungslücke

Hier argumentieren die Vermittler damit, daß die Geldanlage auch nach Steu- ern einen höheren Ertrag ab- wirft, als die Finanzierung letztlich kostet. Herunterge- spielt werden dabei jedoch die Risiken: Trifft die pro- gnostizierte Wertentwicklung nicht ein oder entwickeln sich die Währungsparitäten — sie- he Britisches Pfund — entge- gen den ursprünglichen Er- wartungen, klafft schnell eine erhebliche Finanzierungs-

lücke. pj

kräftige Steuerersparnis aus- zahlen. Ein 40jähriger Mann, dessen Einkünfte vom Fiskus mit bis zu 53 Prozent belangt werden und dessen Zinsfrei- beträge bereits anderweitig ausgeschöpft sind, legt bei seiner Bank beispielsweise 200 000 DM zu einem Zins- satz von 6,7 Prozent an. Sein Konto weist — abzüglich der fälligen Einkommensteuer — nach zwölf Jahren ein Gutha- ben von 290 142 DM aus.

Über ein Prämiendepot könnte er im Beispielfall hin- gegen 421 114 DM einstrei- chen, also immerhin 45 Pro- zentpunkte mehr.

Ublicherweise bietet die Assekuranz Komplettlösun- gen an: Depots mit in der Regel halbwegs garantiertem Zins und einer normalen Kapitallebensversicherung.

Doch der Anleger kann sich seinen Plan nach persönlicher Risikobereitschaft auch selbst zusammenstellen. Das Depot läßt sich in eigener Regie auch mit Investmentfonds oder niedrigverzinslichen Wertpapieren und Aktien be- stücken. Bei schlechter Kurs- entwicklung ist jedoch nicht sichergestellt, daß am Ende auch alle Beiträge zur Le- bensversicherung bezahlt werden können.

Doch auch beim Gestalten der Lebensversicherung auf der anderen Seite ist der Spielraum groß. Ein Beispiel ist die von manchen Vertre- tern offensiv angebotene fondsgebundene Police. Der Sparanteil der Prämie wan- dert dabei in einen Invest- mentfonds. Im Todesfall zahlt der Versicherer die ver- einbarte Versicherungssum- me und dazu noch das even- tuell vorhandene Fondsver- mögen aus. Im Erlebensfall kann der Kunde frei über sein Fondsvermögen verfügen. In der Vergangenheit standen unter dem Strich allerdings selbst bei Zwölfjahresverträ- gen renommierter Anbieter nicht selten Renditen von le- diglich vier oder fünf Prozent.

Der Grund: die hohen Ver- waltungskosten und die extre- men Vertreterprovisionen.

Oskar H. Metzger

Prämiendepot: Steuerentlastung durch die Lebensversicherung

zahlt würden. Doch wenn ei- ne solche Versicherung durch eine einmalige Beitragszah- lung zustande kommt, entfällt dieses Steuerprivileg.

Deshalb findet folgender Trick Anwendung: Das ver- fügbare Kapital wird zunächst auf einem Depot der Versi- cherung oder einer befreun- deten Bank zinsbringend an- gelegt. Aus diesem Depot heraus fließt das Geld raten- weise in eine gleichzeitig ab- geschlossene Kapitallebens- versicherung. Vom Kunden zu versteuern sind lediglich die auf dem Depot erwirt- schafteten und parallel zum Restguthaben stetig sinken- den Zinserträge. Die mit Hil- fe der Versicherung erwirt- schafteten Überschüsse kön- nen dagegen nach dem Ende der mindestens zwölfjährigen Vertragslaufzeit brutto für netto kassiert werden.

Dieser Umweg kann sich je nach Anlagebetrag und in- dividuellem Spitzensteuersatz nach einer Modellrechnung von „Capital" durch eine

Dort investieren wo der Urlaub zu Hause ist

BENALMADENA - COSTA DEL SOL

Residencial - Carlota - Im Zentrum von Benalmadena- Costa - in bester, bevorzugter Lage der Costa del Sol - befin- det sich die neue Urbanisation

„Residencial Carlota", beste- hend aus zwei Gebäuden mit le- diglich je 10 Luxus-Apparte- ments. Natürlich mit Aufzügen, ruhiger Gartenzone, großem Schwimmbad und bester Sicht zu Meer und Sandstrand (300 m).

Entfernung zum Flughafen Ma- laga ca. 10 km. In unmittelbarer Nähe befinden sich außerdem einer der größten Yachthäfen der Küste, eine große Zahl von Tennisplätzen und andere sport- liche Einrichtungen, verschiede- ne intern. bekannte Golfplätze (mehr als 20 in der Prov. Mala- ga) und ein großes, exclusives Spielkasino.

Sichern Sie noch heute Ihr Feri- enwohnrecht.

Sieben Vorteile, die für Residen- cial Carlota sprechen!

1) Erstellung der Anlage durch eine der erfahrensten Baufir- men.

2) Gesellschafter der Anlage sind ein span. Bankdirektor und ein dtsch. Promoter.

3) Garantierte Grundbuchein- tragung, Abwicklung durch dtsch. Notaranderkonto.

4) Beachtliche Steuervorteile.

5) Vor Ort deutsche Betreuung.

6) Autom. Anschluß an einen größten Tauschpool der Welt.

7) Günstige Finanzierungsmög- lichkeiten.

Überzeugen Sie sich am besten persönlich davon! Unser Ange- bot: Flug nach Malaga mit Transfer Flugh. - Hotel - Flugha- fen. 7 Übernachtungen m. HP, 1 Tag Andalusien-Safari m. Jeeps einschl. Paella-Essen und Fla- menco-Show.

Zum sagenhaften Kennenlern- preis von 650,- DM p. P.

Interesse???

VACATION MARKETING INTERNATIONAL INC.

AGENTUR: WWTC — DEUTSCHLAND JOH. WINNERL - Auf Rinelen 5

- 7730 VS-Schwenningen Tel. u. Fax (0 77 20) 74 10 Dt. Ärztebl. 90, Heft 16, 23. April 1993 (95) A1 -1231

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Weber BHF, Charbel Issa P, Pauly D, Herrmann P, Grassmann F, Holz FG:The role of the complement system in age-related macular degeneration.. Blasiak J, Glowacki S, Kauppinen

1B Was bedeutet dieses Zusammenspiel von Covid-19-Bewälti- gung und Großveranstaltungen der internationalen Umwelt- und Klimapolitik in 2021 für Forschung und Beratung für

Die Länder stehen zudem vor der Herausforderung, die zentrale Rolle der Wasserressource für die Umsetzung der von den Vereinten Nationen verabschie- deten

Ein entgegen- gesetzter Verlauf ergab sich hinsicht- lich der Bildung tollwutspezifischer Antikörper, die sich in den Tagen 5 bis 8 nach Symptombeginn nur bei 50 Pro- zent

So muß durch die vermehrte Belastung des kontralateralen Beines zwei Jahre nach einer Unterschenkelamputation in 50 Prozent mit ernsten Läsionen am anderen Bein gerechnet werden,

Dies liegt zum Teil daran, dass nicht alle Darmabschnitte biopsiert werden können, gleichermaßen viel spezifi- sches IgE enthalten ist, und dass ein Teil der

Handelt es sich hingegen um eine mögliche Umschuldung, sollte man genau nachrech- nen: Sind die Zinsen des be- stehenden Darlehens nur noch über einen kurzen Zeit- raum

Departementsbereich Bevölkerungsschutz sind das Leitbild Bevölkerungsschutz und das Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz massgebend.. Nach dem klaren Entscheid