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Archiv "Kostenaufwand: Nicht zutreffend" (10.10.1997)

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Venenthrombose

Zu dem Medizinreport „Prophylaxe der tiefen Venenthrombose: Studie deckt Mängel im ambulanten Bereich auf“ von Dr. phil. Corinna Monser und Dipl.-Math. Waldemar Braun in Heft 33/1997:

ASS: Keine Prophylaxe

. . . Mich stört, daß im Ab- schnitt „Maßnahmen im am- bulanten Bereich“ undoku- mentiert dargestellt wird, daß in 52,6 Prozent ASS den zwei- ten Platz einnehmen würde, gefolgt von anderen Metho- den. Die Gabe von ASS, hier ist sich die Wissenschaft sicher einig, ist keine Prophylaxe der venösen Thrombosen, da ASS nur im arteriellen Gefäßsy- stem wirkt. Dies ist in allen Li- teraturhinweisen, zum Bei- spiel auch in den Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, Heft 3/1995, un- ter dem Titel „Aktuelle Aspekte zur stationären und ambulanten Thromboembo- lie-Prophylaxe“, zu lesen.

Die sinnvolle Gabe von Heparin, zum Beispiel ambu- lant auch leicht zu handhaben in Form der nicht ganz billi- gen Einmal-Fertigspritzen, ist kostenaufwendig. Hier dürfte auch der noch limitie- rende Faktor für eine noch umfangreichere ambulante suffiziente Thromboembolie- Prophylaxe liegen. Wenn un- sere Krankenhausökonomen und Krankenkassen-Vertre- ter jetzt durch diesen Artikel fälschlicherweise herausle- sen, daß das billige ASS den gleichen Zweck erfüllt, dürfte in Zukunft wahrscheinlich noch weniger Verständnis für die meist notwendige Hepa- rin-Anwendung geweckt werden können.

Dr. med. Wolfgang Stichel, Median Klinik, Gersdorfer Straße 3, 01819 Berggießhü- bel

Veneninsuffizienz unerwähnt

Auch in dieser Arbeit ist mit keinem Wort die chroni- sche Veneninsuffizienz er- wähnt. Es ist schon sehr auf-

fallend und enttäuschend, daß in solchen und ähnlichen Zusammenhängen, zum Bei- spiel auch in Verbindung mit sexualhormonellen Therapi- en oder oraler Kontrazepti- on, niemals die venöse Insuf- fizienz oder auch nur die Ve- nenfunktion erwähnt ist.

Ich halte diese venöse Stauung als Zeichen der venösen Insuffizienz für eine ganz wesentliche Vorausset- zung für die Pathogenese ei- ner (tiefen) Venenthrombo- se. Abwegigkeiten der Blut- chemie oder Gefäßverletzun- gen bleiben davon unberührt, ebenso psychische Faktoren.

Die Virchow-Trias ist also in ihrem dritten Faktor erfüllt:

Gerinnungsstörung, Gefäß- verletzung und Strömungs- verlangsamung.

Damit ist eine sehr wirk- same und leicht anwendbare Prophylaxe gegeben, nämlich Wiederherstellung der Ve-

nenfunktion, also Strömungs- beschleunigung (durch Kom- pression) und die dadurch er- reichte Entstauung.

Das ist auch eine sehr ef- fektive Therapie venöser Komplikationen überhaupt.

Die Strömungsbeschleuni- gung verhindert eine weitere Gerinnung, verhindert auch weitgehend Embolien, bringt schnelle Schmerzlinderung und Mobilisation. NMH ist eine zusätzliche sehr nützli- che Unterstützung.

Eine weitere prophylakti- sche Maßnahme wäre es, wenn der einfache Griff nach eventuell „gestauten Beinen“

zum gewohnten Programm allgemeiner körperlicher Un- tersuchungen gehörte, beson- ders bei gynäkologischen Routineuntersuchungen der Schwangeren.

Dr. Rudolf Marx, Ob. Ber- gerheide 29, 42113 Wupper- tal

A-2600 (8) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 41, 10. Oktober 1997

S P E K T R U M LESERBRIEFE

PKV

Zu dem „Seite eins“-Beitrag in Heft 33/1997 „Standardkontrollen“ von Dr. Harald Clade:

Bei Vorständen sparen

Die privaten Versicherer geben inzwischen mehr Geld für die Verwaltung als für die Honorarforderungen der nie- dergelassenen Ärzteschaft aus; das beinhaltet eben auch üppigste Gelder und Alters- versorgung für Vorstände, höhere Chargen etc.

Hier muß zuallererst nach Einsparmöglichkeiten ge- sucht werden, denn wir könn- ten versucht sein, insbesonde- re unseren „besser verdienen- den“ ambulanten privaten Patienten mit hohen Versi- cherungsprämien zu raten, ganz auf die Absicherung der ambulanten Behandlungsko- sten zu verzichten; so könnte es für Privatpatienten sinn- voll sein, nur noch stationäre Behandlungskosten abzusi- chern.

Direktverhandlungen über Preise mit dem einzel- nen Arzt können überhaupt nicht akzeptiert werden, da

somit keinerlei Waffengleich- heit besteht! Selbstverständ- lich muß es im Interesse der Ärzteschaft sein, unseriö- sen Abrechnungsinstitutio- nen das Vertrauen zu entzie- hen . . .

Dr. med. Wolfhard Schmei- ßer, Metzgerstraße 13/1, 72764 Reutlingen

Legitim

Solange Ärzte nicht er- brachte Einzelleistungen oder Einzelleistungen dop- pelt bei der PKV abzurech- nen versuchen, halte ich die Polemik Ihres Beitrags für unnütz und verfehlt. Es ist le- gitim, daß die PKVen diesem Unwesen aus eigener Initiati- ve zu begegnen suchen –, einerlei welcher „Krösus der Branche“ die entsprechenden Konzepte entwickelt – da doch auf redliche Einsicht und Selbstkontrolle der be- treffenden Ärzte zu hoffen ei- ne Illusion sein dürfte.

Allerdings habe ich auch vornehme Honorarnachlässe – im Grunde zugunsten der PKV – erlebt. Dieser Fall dürfte aber seltener vorkom- men.

Ich darf Sie der völligen Unabhängigkeit meiner Stel- lungnahme versichern.

Prof. Dr. med. Rainer Heene, Basler Straße 19 A, 79189 Bad Krozingen

Kostenaufwand

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „In die vollen“ von Dr. Harald Clade in Heft 30/1997:

Nicht zutreffend

Es ist nicht zutreffend, daß die Verwaltungskosten 1996 in der PKV um 15 Prozent ge- stiegen sind. Dieses Ergebnis erhält man nur dann, wenn man die nicht abgegrenzten Werte für 1996 in Beziehung setzt zu den abgegrenzten Werten 1995.

Diese Zahlen sind aber kaum miteinander vergleich- bar. Abgegrenzt ist eine Zahl dann, wenn sie als Aufwand präzise periodengerecht zu- geordnet ist. Verwaltungsauf- wand, der 1996 entsteht, aber zum Beispiel eine Vertrags- umstellung ab 1997 betrifft, gehört abgegrenzt in das Jahr 1997 hinein. Unabgegrenzt betrifft er das Jahr 1996. Er- fahrungsgemäß liegt der ab- gegrenzte Wert der Verwal- tungskosten immer deutlich niedriger als der unabge- grenzte Wert. Dies wird auch für die Verwaltungkosten 1996 gelten, die abschließend erst mit dem Zahlenbericht im Oktober dieses Jahres ver- öffentlicht werden.

Mittelfristig ist der Ver- waltungskostenanteil an den Beitragseinnahmen an der PKV sogar leicht rückläufig.

Er betrug 1992 noch vier Pro- zent und ist seitdem unter die Vier-Prozent-Marge gesun- ken. 1995 betrug er 3,76 Pro- zent. Auch für 1996 wird der endgültige Wert voraussicht- lich unter vier Prozent liegen.

Dabei ist zu bedenken, daß 1996 höhere Aufwendungen für die zweite Stufe der Pfle- geversicherung angefallen sind.

Christian Weber, Verband der privaten Krankenversi- cherung e.V., Bayenthalgür- tel 26, 50968 Köln

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