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Archiv "Sachverständigenrat: Einheitliche Vergütung für sektorübergreifenden Wettbewerb" (29.06.2012)

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A 1354 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 26

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29. Juni 2012

SACHVERSTÄNDIGENRAT

Einheitliche Vergütung für

sektorübergreifenden Wettbewerb

Die Krankenkassen brauchen mehr Wettbewerb, vor allem um Qualität.

Dies legt ein aktuelles Gutachten des Sachverständigenrats nahe.

W

enn von Wettbewerb im Ge- sundheitswesen die Rede ist, verweisen Politiker immer gerne auf den Qualitätswettbewerb zwischen den Krankenkassen. Mit den letzten Reformen wurden einheitliche Bei- tragssätze, ein morbiditätsorientier- ter Strukturausgleich und Zusatzbei- träge unter anderem auch mit dem Ziel eingeführt, diesen Qualitäts- wettbewerb zu fördern: Die Versi- cherten sollten sich für die Kasse entscheiden, die die besten Leistun- gen zum günstigsten Preis bietet.

Dass dies nicht funktioniert, zeigt das aktuelle Gutachten des Sachver- ständigenrats zur Begutachtung und Entwicklung im Gesundheitswesen.

Seiner Analyse zufolge entscheidet vor allem die Höhe des Zusatzbei- trags die Wahl des Versicherten.

„Ich würde mir wünschen, dass eine Kasse, die acht Euro mehr ver- langt als eine andere, diesen Nach- teil auf der Leistungsseite kompen- sieren kann und der Zusatzbeitrag nicht nur als Indikator für Inef - fizienz dient“, erklärte Eberhard Wille , Vorsitzender des Sachver- ständigenrates. Den Kassen fehlten jedoch die Möglichkeiten, sich ge- genüber dem Versicherten über das Leistungsangebot voneinander ab- zugrenzen. Vor allem bei Selektiv- verträgen sind nach Meinung der Gutachter die Gestaltungsspielräume vom Gesetzgeber zu stark vorgege- ben: „Wenn innovative Versorgungs- verträge mehr Kosten bedeuten, müssen die Kassen entsprechende Einsparungen an anderer Stelle nachweisen“, erläuterte Wille. Dies verhindere jedoch den Abschluss von Selektivverträgen, da neue Ver- sorgungsformen zunächst zu mehr Ausgaben und erst später zu Ein- sparungen führten.

Der Sachverständigenrat schlägt vor, innovative Versorgungskon- zepte finanziell zu fördern: Die Kassen erhielten demnach eine Anschubfinanzierung als zinsloses oder vergünstigtes Darlehen aus dem Gesundheitsfonds, das erst nach fünf Jahren zurückgezahlt werden müsse. Den Kassen gäbe das die Möglichkeit, zusätzliche Kosten von Versorgungsverträgen aus För- dergeldern zu finanzieren und die - se erst zurückzuzahlen, wenn sich Einspareffekte einstellten.

Ambulante Honorare anpassen Darüber hinaus existiert der Analy- se der Sachverständigen zufolge ein

„noch nicht ausgeschöpftes Poten- zial der Substitution von stationären durch ambulante Leistungen“, be- tonte Wille. In anderen Ländern würde beispielsweise im Vergleich zu Deutschland ein größerer Teil der Operationen ambulant oder teil- stationär erbracht. Gründe dafür seien unterschiedliche Qualitäts - anforderungen zwischen den Sek - toren, eine ungleiche Investiti - ons situation und uneinheitliche Leistungsbeschreibungen . Vor al-

lem die unterschiedliche Vergütung, je nachdem ob eine Leistung ambu- lant oder stationär erbracht wird, behindert nach Einschätzung der Sachverständigen die Überwin- dung sektoraler Grenzen. Sie schla- gen vor, die Honorierung so an - zupassen, dass die erzielbaren Deckungsbeträge einer ambulanten Behandlung denen einer vergleich- baren stationären Behandlung ent- sprechen.

Die Schaffung eines spezialfach- ärztlichen Bereichs durch das Ver- sorgungsstrukturgesetz sei dafür ein richtiger Schritt gewesen, meinen die Gutachter. Er geht ihnen aber nicht weit genug: Sie schlagen vor, auch ambulante Operationen, stati- onsersetzende Eingriffe und statio- näre Kurzzeitfälle, wie sie in Hoch- schulambulanzen oder psychiatri- schen Institutsambulanzen behandelt werden, in den spezialfachärztlichen Bereich aufzunehmen. Um Mengen- ausweitung zu verhindern, sollen Krankenkassen mit Leistungser- bringern – sowohl ambulanten wie auch stationären – Selektivverträge abschließen können.

Dr. rer. nat. Marc Meißner

Übergabe des Gut- achtens: Der Sach- verständigenrat über- reicht Bundesge- sundheitsminister Daniel Bahr (3. v. l.) das mehr als 400 Seiten umfassende Dokument. Mitglieder des Rates (v. l.): Mari- on Haubitz, Gregor Tuesing, Ferdinand Gerlach, Doris Schaef fer, Eberhard Wille, Petra Thuer- mann und Wolfgang Greiner

Foto: dapd

P O L I T I K

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