A 488 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 109|
Heft 10|
9. März 2012Das Leser-Forum
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PKV
Trotz hoher Prä - miensteigerungen belegen die Zahlen keine Abwanderung in die GKV (DÄ 3/2012: „Private Krankenversiche- rung: Freiberufler und Rentner wollen wechseln“ und DÄ 4/2012: „Der Weg zurück in die Kasse“ von Wolfgang Büser).
T m b k i 3 K rung: Freiberuflerun
bei allen schlecht aufgehoben. Al- lenfalls kann vorher die Prämie, nicht aber das Erstattungsverhal- ten vorausgesehen werden. Kran- kenkassen sollten so, wie sie selbst die Ärzte überwachen, auch von uns Ärzten sowohl überwacht, als auch angezeigt werden. (Im Grisham-Roman „Der Regenma- cher“ wird spannend erzählt, wie die amerikanische Justiz eine sich unethisch verhaltende Versiche- rung zu 50 Millionen Dollar Strafe verurteilt). Dies sollte auch bei uns möglich sein, um die Rechte der Patienten und Ärzte vor den Versicherern zu stärken, egal, ob GKV oder PKV (oder BG).
Dr. med. Andreas Schoeneich, 25524 Itzehoe
Gier
Der vermehrt angestrebte, aber oftmals praktisch verunmöglichte Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse reflektiert doch nur ein Phänomen des Durchreichens . . . Die privaten Krankenkassen, die ja auch noch neben ihren Kos- ten einen Profit herausholen sol- len, geben dabei nur das weiter, was ihnen die Beitragszahler an Arztrechnungen einreichen. Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, dass diese Kassen sich relativ we- nig um das kümmern, was der pri- vat abrechnende Arzt letztlich in Rechnung stellt, trotz eigener me- dizinischer „Experten“. Bei Strei- tigkeiten wegen Unsinnrechnun- gen hält man sich dort vornehm zurück und verweist auf die Ge- schäftsbeziehung zwischen Pa- tient und Arzt. Und da liegt der Hase doch begraben. Ich will und darf nicht ganz simpel und popu- listisch alle Kolleginnen und Kol-
legen über einen Kamm scheren, aber man kommt letztlich nicht umhin zu konstatieren, dass am Anfang der Misere lediglich ein Wort mit vier Buchstaben steht – Gier . . .
Eindeutig im Mittelpunkt der Bei- tragserhöhungen steht neben den Klassikern wie erhöhter Anteil an multimorbiden Patienten und der Alterszunahme die Ausweitung des medizinischen Angebots, um mehr Einkunft zu generieren. Die Verdienstmöglichkeiten in der ge- setzlichen Krankenversicherung sind nun einmal limitiert, da ist das letzte Ventil eben der Privat- patient. Der ist natürlich medizini- scher Laie, wie ich es auch außer- halb meines Fachgebiets bin, und erst einmal dankbar für das an ihm verrichtete Werk. Dabei ist die pri- vatärztlich erbrachte Leistung me- dizinisch nicht besser, was es ja auch sachlich und ethisch gar nicht geben darf, sondern besten- falls . . . bei elektiver Behandlung früher verfügbar. Dass wir hier ein marktwirtschaftlich völlig irriges System vor uns haben, wird ver- drängt. Die Einmaligkeit in die- sem System besteht darin, dass diejenigen, die Leistung erbrin- gen, selbst einen Markt kreieren können, und damit, zumindest bei Privatklientel, auch schon mal nach ökonomischen Zwängen Krankheit und Therapieumfang potenziell definieren . . . Warum ich als gesunder, hoffentlich auch die nächsten Jahre kaum Kosten verursachender Mensch nicht in die GKV darf – wie viele andere auch –, ist mir ein Rätsel. Wäre es nicht herrlich, wenn die GKV mil- lionenfach junge gesunde Gutver- diener hinzubekäme?
Prof. Dr. med. Ulrich Hake, 55130 Mainz
Absurd
PKV und GKV streiten darüber, von oder zu wem Versicherte wechseln wollen. Wie absurd . . . Patienten und Leistungserbringer ziehen dabei den Kürzeren . . . Ein Beispiel: Die AOK NordWest lässt über die KV das Honorar für eine drei Jahre zuvor durchgeführte Anästhesie „wegen Falschabrech- nung zurückbelasten“. Protokolle und Patientenerinnerung belegen aber, dass OP und Narkose stattge- funden haben. Sehr aufwendig muss der Anästhesist sich wehren, um sein verdientes Honorar zu be- halten. Es stellt sich dann heraus, dass der Operateur vergessen hat, seine Leistung einzureichen, was jener nun nachholen will. Lapidar erklärt die AOK, dafür sei die Frist verstrichen (der Operateur habe eben kürzere Fristen zu wahren als die Regressabteilung der AOK).
Solange in Deutschland traditio- nell nur die leistungserbringenden Ärzte strengstens auf Korrektheit der Behandlung und Plausibilität der Abrechnung überwacht und bei Fehlern sogar zusätzlich zivil- und strafrechtlich verurteilt wer- den, nicht jedoch die Versicherun- gen (private, BGs und gesetzli- che), sind Patient und Behandler