DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
vorhandenen toxikologisch wich- tigen funktionellen Gruppen. Dies dürfte in der Mehrzahl der zu be- handelnden Fälle ausreichen. In speziellen Fällen muß allerdings die Möglichkeit bestehen, mit Hilfe der auf dem Etikett angegebenen Bezeichnung eine notwendige Se- kundärinformation einzuholen.
Hierunter ist zu verstehen, daß in erster Linie beim Hersteller, gege- benenfalls aber auch bei anderen Institutionen, zum Beispiel Gift- notrufzentralen, unter Angabe des Produktnamens oder einer Kurz- bezeichnung weitere spezifische Daten eingeholt werden können.
Bei Stoffen, die gemäß den EG- Einstufungskriterien kanzeroge- ne, mutagene oder teratogene Ei- genschaften haben, oder die als
„sehr giftig" beziehungsweise als
„giftig" klassifiziert sind, ist das Einholen von Sekundärinforma- tion in jedem Fall erforderlich. Um den Abruf der genannten Informa- tionen sicherstellen zu können, muß die auf dem Etikett erschei- nende Produktbeschreibung zwei- felsfrei und unverwechselbar sein.
Im Falle der Farbstoffe und organi- schen Pigmente könnte insbeson- dere der international eingeführte
„Colour Index Generic Name" ei- ne Bezeichnungsmöglichkeit dar- stellen, die Primär- und Sekundär- informationen gleichzeitig ermög- licht. So geht etwa aus der Be- zeichnung „Basic green 1" hervor, daß es sich um einen basischen Farbstoff handelt. In der interna- tionalen Literatur können unter diesem Namen (und nicht etwa un- ter der exakten chemischen Be- zeichnung) arbeitsmedizinische und toxikologische Hinweise ge- funden werden. Die Colour-Index- Nomenklatur ist außerdem eindeu- tig und erlaubt, weitere Informatio- nen, wenn gewünscht auch die che- mische Konstitution, abzurufen.
Für andere Produktgruppen, für die eine dem Colour Index ver- gleichbare Nomenklatur bisher nicht besteht, sollten die Herstel- ler die notwendigen Vorausset- zungen schaffen, um eine arbeits-
medizinisch-toxikologischen und praktisch-klinischen Belangen dienliche Nomenklatur zu gewähr- leisten. Hieraus ließe sich gegebe- nenfalls zukünftig ein Code-Sy- stem entwickeln, das auch EDV- mäßig erfaßt werden könnte und dann einen noch schnelleren und präziseren Abruf relevanter Daten ermöglicht.
Im Falle akuter Intoxikationen könnte — soweit bekannt — die Be- nennung von sogenannten Anti- dots zusätzliche Hinweise für the- rapeutische Sofortmaßnahmen geben. Dieses Vorgehen hat sich auch für die Behandlung von Ne- benwirkungen bei Medikamenten bewährt. Entsprechende Hinweise werden seitens der pharmazeuti- schen Industrie seit Jahren auf den Beipackzetteln sowie in der
„Roten Liste" zur Verfügung ge- stellt. Inwieweit vergleichbare In- formationen auch für komplexe chemische Zubereitungen in ande- ren industriellen Bereichen gege- ben werden können, ist zu prüfen.
Abschließend ist festzuhalten, daß unter Außerachtlassung von Ko- sten-Nutzen-Analysen die Voraus- setzungen zu schaffen sind, eine sachgerechte Lösung aller medizi- nischen und arbeitshygienischen Aufgaben zu gewährleisten. Hier- zu gehört eine leicht handhabbare Produktkennzeichnung, die ärzt- lichen, klinischen und toxikologi- schen Gesichtspunkten Rechnung trägt. Nur so kann auch im Falle von gutachterlichen Stellungnah- men, die nach den gültigen sozial- rechtlichen Kriterien zu erfolgen haben, eine zuverlässige Beurtei- lung des Kausalzusammenhanges vorgenommen werden. In jedem Fall ist bei begründetem Verdacht auf einen berufsbedingten Ge- sundheitsschaden durch komple- xe chemische Verbindungen die Ärztliche Berufskrankheiten-An- zeige zu erstatten. Die jeweils an- geschuldigten Stoffe und Produk- te sind zu melden. Durch eine sta- tistische Aufarbeitung aller ange- zeigten und entschädigten Fälle auf diesem speziellen Gebiet könnten wesentliche neuere Er-
kenntnisse und Informationen über Schädigungsmuster und Krankheitsbilder beim Menschen gewonnen und gleichzeitig weite- re Fortschritte auf den Gebieten der Therapie und Prävention von Gesundheitsschäden durch Che- mikalien im beruflichen wie priva- ten Bereich erzielt werden.
Prof. Dr. P. S. Elias, Karlsruhe Prof. Dr. W. Forth, München Prof. Dr. F. Kemper, Münster Prof. Dr. G. Lehnert, Hamburg Prof. Dr. D. Schmähl, Heidelberg Prof. Dr. H. Valentin, Erlangen Dr. med. Dr. rer. nat.
H. J. Raithel, Erlangen Korrespondenzadresse:
Prof. Dr. med. H. Valentin Institut für Arbeits- und Sozialmedizin und Poliklinik für Berufskrankheiten der Universität Erlangen-Nürnberg Schillerstraße 25, 8520 Erlangen
NOTIZ
Konversionsenzym- Hemmer
Zu dem Beitrag von Privatdozent Dr. med. Thomas Unger
und Mitarbeitern in Heft 38/1986, Seiten 2531 bis 2536
Aus der Internistischen Gemein- schaftspraxis, Dialyse-Institut Friedrichshafen, erreichte uns der folgende Hinweis zu den Dosie- rungsempfehlungen für Captopril:
„Meines Wissens hat der Herstel- ler die Galenik dieser Substanz so verändert, daß es heute im Hin- blick auf das Resorptionsverhal- ten von Captopril problemlos möglich ist, diese Substanz zu den Mahlzeiten oder auch nach den Mahlzeiten einzunehmen."
Dr. med. Hans Groth Internistische
Gemeinschaftspraxis
Dialyse-Institut Friedrichshafen Werastraße 33
7990 Friedrichshafen
Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 45 vom 5. November 1986 (59) 3117