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Umsatzsteuerliche Auswertungen anfordern Fach 6

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Academic year: 2022

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6 Umsatzsteuerliche Auswertungen anfordern

1 Umsatzsteuerwerte des Verarbeitungsprotokolls

Für bestimmte Protokolle können Sie in den Mandanten-Programmdaten Rückübertragung erfassen und mit Kanzlei-Rechnungswesen Fach 1, Kap. 4.1.3 bzw. DESY/NESY Fach 1, Kap. 4.1.2 rückübertragen.

Tipp: Welche Auswertungen Ihnen automatisch im Online-Zugriff zur Verfügung stehen, wenn Sie Unternehmen online nutzen, finden Sie in Fach 1, Kap. 5.2.3.

1.1 Getrennt nach Abrechnungsnummern

Reichen Sie Buchführungsdaten zum Beispiel im DATEV-Rechenzentrum ein, erhalten Sie automatisch, als Bestätigung für die Verarbeitung der eingereichten Buchungen, das Verarbei- tungsprotokoll und ggf. Fehlerprotokoll Fach 5, Kap. 1.2. Das Verarbeitungsprotokoll ent- hält Verarbeitungsinformationen und weitere Informationen, wie zum Beispiel Informationen zu den Sammelbuchungen und anschließend die Umsatzsteuerwerte.

Die Umsatzsteuerwerte werden pro Abrechnungsnummer getrennt verarbeitet und ausge- geben.

Für UStVA aufbereitet Die Umsatzsteuerwerte des Verarbeitungsprotokolls sind für die Umsatzsteuer-Voran- meldung (UStVA) aufbereitet. Darin sind alle Kennzahlen der UStVA enthalten. Umsätze zu Steuersätzen, die nicht in der UStVA ausgewiesen werden können, werden unter Kennzahl 999 ausgegeben. Die Ausgabe steuern Sie in den Mandanten-Programmdaten über Kennziffer 102 Fach 2, Kap. 3.2.1.

Bei folgenden Umsatzsteuerartenschlüsseln werden die Umsatzsteuerwerte des Verar- beitungsprotokolls ausgegeben:

- B, C, D, E, F, G, H, K, L oder M.

Hinweis: Bei Umsatzsteuerartenschlüssel A werden die Umsatzsteuerwerte nicht ausge- geben.

Zahlen für das Finanzamt entnehmen

Wenn Sie in den Mandanten-Programmdaten bei Kennziffer 102 UStVA nur auf Abruf erfasst haben Fach 2, Kap. 3.2.1, ist das Verarbeitungsprotokoll die einzige Auswertung, in der Sie die Umsatzsteuerwerte für das Finanzamt aufbereitet finden. Die Ausgabe nur auf Abruf gilt für folgende Umsatzsteuerartenschlüssel:

- Schlüssel C: Soll-Versteuerung ohne UStVA (UStVA nur auf Abruf) - Schlüssel E: Ist-Versteuerung ohne UStVA (UStVA nur auf Abruf) - Schlüssel M: Pauschalierer ohne UStVA (UStVA nur auf Abruf)

Ausgabe steuern Vom Programm ist die Ausgabe der Verarbeitungsprotokolle einfach mit Druck im Rechen- zentrum automatisch geschlüsselt. Sie können die Ausgabe jederzeit individuell ändern.

(2)

So erfassen Sie die Anzahl der Verarbeitungsprotokolle

„ Um die Anzahl der Verarbeitungsprotokolle abweichend von der automatischen Ausgabe von 1fach auf 2fach zu ändern, erfassen Sie bei Kennziffer 326 im Feld Verarbeitungspro- tokoll den gewünschten Schlüssel 1fach bis 9fach, zum Beispiel 2fach: Schlüssel 2.

Hinweis: Weitere Informationen finden Sie in Fach 2, Kap. 3.8.6.

So erfassen Sie die Rückübertragung der Verarbeitungsprotokolle

„ Um die Rückübertragung der Verarbeitungsprotokolle abweichend von der automatischen Ausgabe festzulegen, erfassen Sie bei Kennziffer 304 im entsprechenden Eingabefeld Ver- arbeitungsprotokoll den Schlüssel 1.

Hinweis: Weitere Informationen finden Sie in Fach 2, Kap. 3.8.1.

Sie können Ihre Verarbeitungsprotokolle inkl. Umsatzsteuerwerte mit Kanzlei-Rech- nungswesen Fach 1, Kap. 5.3 bzw. DESY/NESY Fach 1, Kap. 5.2 rückübertragen lassen.

(3)

1.2 Kontrollzeilen beachten

Das Blatt Umsatzsteuerwerte enthält folgende, mit einem Stern (*) gekennzeichnete Kontrollzeilen:

* USt.-Konten mit USt bebucht

Diese Zeile enthält alle Beträge auf Konten mit der Funktion Umsatzsteuer (Zusatzfunktion 8), bei denen ein Umsatzsteuerschlüssel erfasst wurde oder bei denen der steuerbare Umsatz auf Grund einer Automatik (Aktivfunktion) erkannt wurde.

* USt-Kontrolle/Differenz

In dieser Zeile werden die Summe der Kennzahlen 43-86 und die Beträge der Kennzahl 999 mit der Zeile “* USt-Konten ohne USt bebucht” saldiert. Eine Differenz ergibt sich dann, wenn Konten, die nicht mit der Zusatzfunktion Umsatzsteuer belegt sind, mit Umsatzsteuerschlüssel bebucht wurden.

* USt-Konten ohne USt bebucht

Diese Zeile enthält alle Buchungen auf Konten mit der Funktion Umsatzsteuer (Zusatzfunktion 8), bei denen im Buchungssatz kein Umsatzsteuerschlüssel erfasst war.

* Umsatzsteuer laut Konten

In dieser Zeile werden sowohl die direkt (von Ihnen) als auch indirekt (vom Programm) auf Umsatzsteuerkonten gebuchten Beträge ausgewiesen.

* Umsatzsteuer direkt gebucht - kein Ausweis in UStVA

In dieser Zeile weist das Programm die Summen aller Buchungen aus, bei denen die Umsatz- steuersammelkonten direkt bebucht wurden.

Kein Ausweis in der UStVA! Beachten Sie bitte, dass Umsätze, die netto gebucht werden, bei denen also die Umsatzsteuer von Ihnen direkt auf das Umsatzsteuersammelkonto gebucht wird, nicht in der Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigt werden können (anders bei Vorsteuer).

* Nicht steuerbare Lieferung - EU LL xx,xx %

Diese Zeile enthält die in Deutschland nicht steuerbaren Lieferungen, die in einem anderen EU- Land steuerpflichtig sind (Buchungen mit den Funktionen 62xxx und 63xxx). Die Höhe der Steuerschuld ist dem Fiskalvertreter im anderen EU-Land zu melden (LL = EU-Länderkürzel).

Siehe dazu Umsatzsteuerliche Verbindlichkeiten in anderen EU-Mit- gliedstaaten, Abruf mit Abrechnungsnummer 1105.

* Nicht st.bare Werklief./sonst. Leistung LL xx,xx %

Diese Zeile enthält die in Deutschland nicht steuerbaren Werklieferungen und sonstigen Lei- stungen, die in einem anderen EU-Land steuerpflichtig sind (Buchungen mit Brutto-Rech- nungsbetrag und den Funktionen 64xxx und 65xxx). Die Höhe der Steuerschuld ist dem Fiskalvertreter im anderen EU-Land zu melden (LL = EU-Länderkürzel). Siehe dazu Umsatz- steuerliche Verbindlichkeiten in anderen EU-Mitgliedstaaten, Abruf mit Abrechnungsnummer 1105.

(4)

* Nicht st.bare Werklief./sonst. Leistung-Nullregel.

In dieser Zeile werden die in Deutschland nicht steuerbaren Werklieferungen und sonstigen Leistungen an Leistungsempfänger ausgewiesen, die in einem anderen EU-Land voll zum Vor- steuerabzug berechtigt sind.

Verarbeitungsprotokoll Blatt 2

VKZ 28959/ 2000

vom 26.06.20JJ Abrechnungsnummer 7/20JJ

RD /20JJ Mustermandant Franz KG

Buchungsjahr 20JJ Währung Euro

28.959/2.000/RD*25*

Umsatzsteuerwerte Soll Haben Saldo USt

Kz.41 USt-frei mit Vorst. - Abnehmer mit USt-Id 7.500,00 7.500,00-

Kz.51 USt-pflichtig 16,00% 76.447,90 76.447,90- 12.231,66-

Kz.50 USt-pflichtig 15,00% 391,31 391,31 58,70

Summe der steuerfreien und steuerfpl. Umsätze 391,31 83.947,90 83.556,59- 12.172,96-

* USt-Konten mit USt bebucht 391,31 83.947,90 83.556,59-

Kz.97 steuerpfl. innergemeinsch. Erwerb 16,00% 2.000,00 2.000,00- 320,00-

Summe der steuerfreien und steuerpfl. Erwerbe 2.000,00 2.000,00- 320,00-

Zwischensumme Umsatzsteuer zu übertragen 12.492,96-

Kz.66 Vorst. 8.792,80 78,34 8.714,56

Kz.61 Vorst. innergemeinschaftlicher Erwerb 320,00 320,00

Kz.83 USt-Vorauszahlung 3.458,40-

* Umsatzsteuer laut Konten 9.171,50 12.629,90 3.458,40-

* nicht st.bare Werklief./sonst. Leistung-Nullregel. 580,00 580,00-

(5)

2 Umsatzsteuer-Voranmeldung anfordern

Die Voranmeldung ist elek- tronisch zu übermitteln

Im DATEV-Programm Finanzbuchführung erhalten Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) in der Basiswährung Euro. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Sondervorauszahlung Umsatzsteuer 1/11 sind elek- tronisch zu übermitteln (§ 18 Abs. 1 S. 1 UStG).

Hinweis: Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung kann elektronisch übermittelt bzw. gedruckt werden, wenn Sie in den Mandanten-Programmdaten bei Kennziffer 102 Fach 2, Kap. 3.2.1 und in Kennziffer 131 Fach 2, Kap. 3.3.5 den entsprechenden Schlüssel erfasst haben.

Tipp: Als Anwender der DATEV-Rechnungswesenprodukte stehen Ihnen für die Übermittlung der umsatzsteuerlichen Werte an die Finanzverwaltung zwei Wege zur Verfügung: Die Daten- übermittlung über das DATEV-Rechenzentrum, für Anwender mit Zugang zum Rechenzen- trum und die Datenübermittlung über das Internet, für Anwender ohne Zugang zum DATEV- Rechenzentrum Kap. 4 Datenübermittlung für Steueranmeldungen nutzen.

2.1 Regelbesteuerungsverfahren

Grundsätzlich ist das Quartal Voranmeldungszeitraum für die Umsatzsteuer. Erst bei Erreichen einer Steuerschuld von größer als 6 136 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr wird die monatliche Abgabe bzw. Übermittlung zur Pflicht (§ 18 Abs. 2 UStG). Bei Guthaben größer als 6 136 Euro kann der Unternehmer wählen zwischen monatlich oder quartalsweise (§ 18 Abs. 2a UStG).

Die Wahl des Umsatzsteuerartenschlüssels (UStA) für die UStVA hängt vom Voranmeldungs- zeitraum und von der Anzahl der Einreichungen der Daten ab. Außerdem müssen Sie dem Pro- gramm mitteilen, ob Soll- oder Ist-Versteuerung vorliegt.

Bei der Übermittlung bzw. Ausgabe können Sie wählen:

- UStVA-Übermittlung bzw. Ausgabe mit laufenden Buchungen - UStVA-Übermittlung bzw. Ausgabe nur auf Abruf

2.1.1 Was Sie bei laufender Übermittlung bzw. Ausgabe beachten müssen Automatische Datenüber-

mittlung/Ausgabe der UStVA wählen

Bei automatischer Datenübermittlung der UStVA mit laufenden Buchungen wählen Sie:

UStA Ausgabesteuerung bei laufender Übermittlung bzw. Ausgabe B Soll-Versteuerung mit UStVA pro Einreichung

D Ist-Versteuerung mit UStVA pro Einreichung G Soll-Versteuerung mit UStVA monatlich H Ist-Versteuerung mit UStVA monatlich K Soll-Versteuerung mit UStVA vierteljährlich L Ist-Versteuerung mit UStVA vierteljährlich

(6)

Tipp: Wenn Sie die automatische Datenübermittlung mit laufenden Buchungen unterdrücken wollen, um zum Beispiel keine UStVA bei Nachbuchungen automatisch bereitstellen zu lassen, können Sie in den Mandantenstammdaten die Unterdrückung der automatischen Datenüber- mittlung hinterlegen (Kennziffer 135), bevor Sie die Buchungen senden Fach 2, Kap. 3.3.5 Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfassen.

UStVA-Nullmeldung bei UStA-Schlüssel B, D

Bei Einreichungen von Buchungen ohne USt-Werte wird eine UStVA-Null-Meldung übermit- telt bzw. erstellt. Dies gilt für die UStA-Schlüssel B (= Soll-Versteuerung mit UStVA je Einrei- chung) und D (= Ist-Versteuerung mit UStVA je Einreichung).

- USt-relevante Buchungen wurden nachgereicht

Wurde eine Nullmeldung übermittelt bzw. ausgegeben und Sie haben später für den glei- chen Voranmeldungszeitraum USt-relevante Buchungen nachgereicht, gilt auch für die UStVA je Einreichung, dass Sie anschließend eine erneute bzw. berichtigte UStVA erhalten.

- Buchungen ohne USt-Werte wurden nachgereicht

Haben Sie eine Nullmeldung erhalten und reichen mehrfach Buchungen ohne USt-Werte ein, wird keine weitere UStVA-Null-Meldung übermittelt bzw. ausgegeben.

Tipp: Reichen Sie umsatzsteuerlich relevante und nicht relevante Buchungen getrennt im Monat mehrmals ein (zum Beispiel dekadenweise) und Ihre Umsatzsteuer war im vorangegan- genen Jahr größer als 6 136 Euro, empfehlen wir Ihnen, in den Mandanten-Programmdaten die Kennziffer 102 von je Einreichung auf monatlich umzuschlüsseln Fach 2, Kap. 3.2.1:

- bei Soll-Versteuerung: von Schlüssel B auf G - bei Ist-Versteuerung: von Schlüssel D auf H UStVA-Nullmeldung bei

UStA-Schlüssel G/H bzw.

K/L

Sind für einen bestimmten Voranmeldungszeitraum Buchungen angefallen, die nicht USt-rele- vant waren und Sie haben im Vorlauf den effektiven Monats- bzw. Quartalsletzten erfasst, erhalten Sie automatisch eine UStVA-Nullmeldung.

- USt-relevante Buchungen wurden nachgereicht

Haben Sie eine Nullmeldung übermittelt bzw. erhalten und reichen später für den gleichen Voranmeldungszeitraum USt-relevante Buchungen ein, erhalten Sie eine erneute bzw.

berichtigte UStVA.

- Buchungen ohne USt-Werte wurden nachgereicht

Haben Sie eine Nullmeldung übermittelt bzw. erhalten und reichen mehrfach Buchungen ohne USt-Werte ein, wird keine weitere UStVA-Nullmeldung übermittelt bzw. ausgegeben.

Keine berichtigte bzw.

erneute UStVA

In folgenden Fällen wird keine erneute bzw. berichtigte UStVA bereitgestellt/ausgegeben:

- Sie haben die UStVA wiederholt angefordert und die UStVA-Werte bleiben unverändert.

- Sie haben in einer Einreichung mit umsatzsteuerlichen Buchungen die UStVA gleichzeitig auf unterschiedliche Weise angefordert, zum Beispiel per Einreichung von umsatzsteuerli- chen Buchungen und parallel per Abruf. Sie erhalten nur eine UStVA.

Hinweis: Außer UStA-Schlüssel A = keine USt-Rechnung, kann bei allen Werten der Kennzif- fer 102 die UStVA neben der laufenden Ausgabe jederzeit zusätzlich abgerufen werden.

Tipp: Als Anwender von Unternehmen online steht Ihnen die UStVA automatisch im Online- Zugriff zur Verfügung Fach 1, Kap. 5.2.3.

(7)

Berichtigungskennzeichen erfassen

Sie können das Berichtigungskennzeichen zu einer Anmeldung, UStVA bzw. USt 1/11, Kenn- zahl 10, mit der Abrechnungsnummer 124 Kap. 2.3) bzw. 125 (Kap. 7.4, Anwendung 12 erfas- sen, wenn das DATEV-Programm nicht erkennen kann, dass ein Berichtigungskennzeichen zu setzen bzw. zu löschen ist, da Sie zum Beispiel die Anmeldung bereits per ELSTER an die Finanzverwaltung übermittelt haben.

2.1.2 Was Sie bei UStVA nur auf Abruf beachten müssen Keine automatische Daten-

übermittlung/Ausgabe der UStVA wählen

Wenn Sie grundsätzlich keine automatische Datenübermittlung/Ausgabe der UStVA mit lau- fenden Buchungen wünschen, wählen Sie die Ausgabeform nur auf Abruf. Sie erhalten eine UStVA nur noch, wenn sie abgerufen wird.

Bei folgenden UStA-Schlüsseln wird die UStVA nur auf Abruf übermittelt bzw. ausgegeben:

Hinweis: Weitere Informationen finden Sie in Kap. 2.3.

2.1.3 Zur Auswertung UStVA

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) erhalten Sie zur Datenübermittlung bereitgestellt, wenn Sie in den Mandanten-Programmdaten Datenübermittlung erfasst haben (Kennziffer 131), Fach 2, Kap. 3.3.5, andernfalls erfolgt automatisch der Druck im DATEV-Rechenzentrum 3fach in DIN-A4-Format (USt 1A): 1 Original und 2 Duplikate.

Tipp: Unabhängig davon, steht mit Unternehmen online die UStVA automatisch im Online- Zugriff Fach 1, Kap. 5.2.3. Für den Druck am PC sind die Formularmasken für die UStVA in Unternehmen online automatisch hinterlegt.

Steuernummer und Finanzamt

Die Steuernummer, die Sie bei MPD-Kennziffer 113 erfasst haben, wird um die maschinelle Ordnungsangabe nach Bundesland ergänzt und in die UStVA eingesetzt. Die zutreffende Ord- nungsangabe wird über die Finanzamtsnummer Fach 2, Kap. 3.3.1 ermittelt. Fehlt die Steuer- nummer bei MPD-Kennziffer 113, ist aber die Finanzamtsnummer bei Kennziffer 112 gespeichert, wird in der UStVA nur die Ordnungsangabe des entsprechenden Bundeslandes aus- gegeben.

Der Name des Finanzamts und der jeweilige Länderschlüssel wird in der UStVA so ausgege- ben, wie er sich aus Ihrer Eingabe bei MPD-Kennziffer 112 ergibt.

Kennzahl 10 UStVA Bei Nachbuchungen unter einem Vorlauf für frühere Monate des laufenden Kalenderjahres wird ebenfalls eine UStVA ausgegeben. Sie enthält die korrigierten Gesamtwerte des entsprechenden Voranmeldungszeitraums. Das Programm kennzeichnet diese berichtigte UStVA bei Kennzahl 10 mit einer 1. Haben Sie bisher noch keine UStVA an Ihr Finanzamt übermittelt (abgegeben),

UStA Ausgabesteuerung nur auf Abruf

C Soll-Versteuerung ohne UStVA (UStVA nur auf Abruf) E Ist-Versteuerung ohne UStVA (UStVA nur auf Abruf) M Pauschalierer ohne UStVA (UStVA nur auf Abruf)

(8)

Kennzahl 22 UStVA Reichen Sie Belege (Verträge, Rechnungen, Erläuterungen auf gesonderten Anlagen usw.) bei Ihrem Finanzamt ein, tragen Sie ab Umsatzsteuer-Voranmeldung 2006 in Kennzahl 22 eine 1 ein. Wird die UStVA in Papierform eingereicht, können Sie den Ausweis händisch in das For- mular eintragen. Wenn Datenübermittlung vorliegt, ist es erforderlich, zusätzlich einen Abruf mit Schlüsselung des Belegkennzeichens zu senden - Abruf mit Abrechnungsnummer 121 und der Abruf-Kennziffer 122, Kap. 2.4.

Kennzahl 26 UStVA Das generell erteilte Lastschriftverfahren kann in allen Bundesländern über UStVA- bzw. USt 1/11, Kennzahl 26 ausgesetzt werden. Sie können den Ausweis der Kennzahl 26 in der UStVA bzw. USt 1/11 händisch in das Formular eintragen oder über Abrechnungsnummer 121 und der Abruf-Kennziffer 126 automatisieren Kap. 2.4.

Kennzahl 29 UStVA Wollen Sie Überschüsse in der UStVA nicht sofort geltend machen, sondern verrechnen lassen oder an eine andere Steuerschuld abtreten, teilen Sie es Ihrem zuständigen Finanzamt auf einem gesonderten Blatt mit, zum Beispiel mit welcher Steuerschuld des Mandanten verrechnet oder an welche Steuerschuld abgetreten werden soll. Sie können den Ausweis der Kennzahl 29 in der UStVA bzw. USt 1/11 händisch in das Formular eintragen oder über die Abrechnungsnum- mer 121 und der Abruf-Kennziffer 129 automatisieren Kap. 2.4.

(9)

Zeile 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43

Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 28 UStG . . . .

I. Anmeldung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung

Steuer

.U0V071

Innergemeinschaftliche Erwerbe

Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer

volle EUR Ct

Steuerpflichtige Umsätze

(Lieferungen und sonstige Leistungen )

einschl. unentgeltlicher Wertabgaben

Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe

Lieferungen des ersten Abnehmers bei

. . . . innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften(§ 25b Abs. 2 UStG)

Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug

ohne

neuer Fahrzeuge an Abnehmer USt-IdNr. . . .

Umsätze, die anderen Steuersätzen unterliegen . . . .

Übertrag. . . zu übertragen in Zeile 45 neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) . . . .

(z. B. Umsätze nach § 4 Nr. 2 bis 7 UStG) . .

Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug Ausfuhrlieferungen,

Lieferungen und sonstige Leistungen

(einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)

Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug

Innergemeinschaftliche Lieferungen mit

(§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG) an Abnehmer USt-IdNr. . . .

Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe

Erwerbe nach § 4b UStG . . . .

neuer Fahrzeuge ohne

von Lieferern USt-IdNr. zum allgemeinen Steuersatz . . . . Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet

an Abnehmer USt-IdNr. . . . Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Säge- werkserzeugnisse, Getränke und alkohol. Flüssigkeiten, z. B. Wein) . . Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach § 24 UStG

mit

7.500

76.447 14.524 93

zum Steuersatz von 19 % . . . .

zum Steuersatz von 19 % . . . . zum Steuersatz von 7 %. . . .

zum Steuersatz von 7 % . . . .

Berichtigte Anmeldung

(falls ja, bitte eine „1“ eintragen) 10

EUR Ct

41 44 49

48

81 86

77 76

95 43

91 35

42

380 00

zu anderen Steuersätzen . . . .

94 89 93

2.000

Ergänzende Angaben zu Umsätzen

Steuerpflichtige Umsätze im Sinne des § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 UStG, für die derLeistungsempfängerdie Steuerschuldet . . . . 60

Im Inland nicht steuerbare Umsätze. . . . 45

36

80

98 96

14.904 93 Belege(Verträge, Rechnungen,

Erläuterungen usw.) sind beigefügt bzw. werden gesondert eingereicht (falls ja, bitte eine 1” eintragen) 22

Land VKZ Steuernummer

2007

Eingangsstempel oder -datum

Umsatzsteuer-Voranmeldung 2007

Finanzamt

Voranmeldungszeitraum Unternehmen – Art und Anschrift – Telefon – E-Mail-Adresse

30

März

(10)

2.2 UStVA-Zeilen berechnen

UStVA-Zeilen 2007 Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) werden alle Buchungen mit Umsatzsteuer- schlüssel sowie automatischen Konten bzw. Konten mit bestimmten Funktionen berücksichtigt.

Nachstehend sind die Zeilenwerte der UStVA beschrieben:

Zeilen 20-24 „Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug“

Kennzahlen 41, 44 und 43 UStVA

Hier berücksichtigt das Programm die Beträge aus Buchungen mit USt-Schlüssel 1 und 11.

Bedingung ist, dass das betreffende Konto mit der Zusatzfunktion Mehrwertsteuer belegt ist.

Außerdem werden die Buchungen auf Konten mit der Aktivfunktion AM 76000, AM 77000, AM 82xxx, AM 88000 bzw. AM 74000, AM 75000 ausgewiesen. SKR 03: zum Beispiel 8120, 8125, 8135.

Zeile 25 „Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug“

Kennzahl 48 UStVA

Unter dieser Position werden die Buchungen auf Konten mit der Aktivfunktion AM 83xxx oder AM 89000 ausgewiesen: Erlöse umsatzsteuerfrei ohne VorSt-Abzug, § 4 Nr. 8 ff. UStG. SKR 03: zum Beispiel Konto AM 8100. Das Buchen über Standard-Umsatzsteuerschlüssel ist nicht möglich. Bei Ist-Versteuerung können die umsatzsteuerfreien Umsätze ohne Vorsteuerabzug bei Zahlungseingangsbuchung unter Verwendung eines individuellen Steuerschlüssels gebucht werden.

Zeilen 26-28 „Steuerpflichtige Umsätze“ (einschließlich unentgeltliche Wertabgaben) Kennzahlen 81 und 86 UStVA

Unter den Kennzahlen, die die steuerpflichtigen Umsätze ausweisen, werden die Umsätze nach Prozentsätzen getrennt. Bei diesen Kennzahlen können nur Buchungen mit Umsatzsteuer- schlüssel oder auf Konten mit den entsprechenden Aktivfunktionen berücksichtigt werden. Wir weisen Sie darauf hin, dass Umsätze, die netto gebucht werden, bei denen also die Umsatz- steuer direkt auf das Umsatzsteuersammelkonto gebucht wird, nicht in der UStVA berücksichtigt werden (anders bei Vorsteuer).

Zeile 29 „Umsätze, die anderen Steuersätzen unterliegen“

Kennzahlen 35 und 36 UStVA

Hier werden die Umsätze zu 5,5 %, 6 %, 6,5 %, 11 %, 12 %, 13 %, 14 %, 15 % und 16 % aus- gewiesen, die über individuelle Steuerschlüssel oder automatische Konten gebucht sind.

Zeile 31 „Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet an Abnehmer mit USt-IdNr.“

bei Besteuerung nach § 24 UStG - Kennzahl 77 UStVA

Hier werden Buchungen mit der Aktivfunktion AM 78xxx berücksichtigt. Die Bemessungs- grundlage wird in Kennzahl 77 ausgewiesen. Wie Sie die Aktivfunktion AM 78xxx individuell einrichten, finden Sie in Fach 3, Kap. 3.3, wie Sie die Passivfunktion S 68xxx individuell ein- richten, finden Sie in Fach 3, Kap. 5.4 beschrieben.

Zeile 32 „Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist“

Kennzahlen 76 und 80 UStVA

Bei Besteuerung nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 2 UStG kann die in Rech- nung gestellte Umsatzsteuer von 16 % bis 31.12.06 und 19 % ab 01.01.07 mit einem pauscha- len Vorsteuerabzug verrechnet werden.

(11)

Zeile

44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83

84 Datum, Namenszeichen

26

Steuer Ct EUR

Form-Nr.P1U0V052

2. Die weitere Bearbeitung richtet sich nach den Ergebnissen der maschinellen Verarbeitung.

Verbleibender Betrag . . . . – 2 –

Übertrag. . . .

Die wird ausnahmsweise (z. B. wegen

Voranmeldungszeitraum (falls ja, bitte eine „1“ eintragen) . . . . Einzugsermächtigung

widerrufen

Verrechnungswünschen) für diesen

— nur vom Finanzamt auszufüllen — Abziehbare Vorsteuerbeträge

Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG), aus Leistungen im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UStG) und aus inner- gemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Abs. 5 UStG) . . . .

Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) . . . .

. . . .

Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung (Bitte in jedem Fall ausfüllen) Entrichtete Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG) . . . .

Vorsteuerbeträge, die nach allgemeinen Durchschnittssätzen berechnet sind (§§ 23 und 23a UStG) . .

(Abzug) der festgesetzten für Dauerfristverlängerung

(nur auszufüllen in der letzten Voranmeldung des Besteuerungszeitraums, i. d. Regel Dezember) . .

Anrechnung Sondervorauszahlung

64 63

59 61 66

62

in Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge (§ 14c UStG) sowie Steuer- beträge, die nach § 4 Nr. 4a Satz 1 Buchst. a Satz 2, § 6a Abs. 4 Satz 2, § 17 Abs. 1 Satz 6 oder § 25b Abs. 2 UStG geschuldet werden . . . .

– bitte dem Betrag ein Minuszeichen voranstellen – Verbleibender Überschuss

. . . . Umsatzsteuer-Vorauszahlung/Überschuss

II. Sonstige Angaben und Unterschrift

12

Ein Erstattungsbetrag wird auf das dem Finanzamt benannte Konto überwiesen, soweit der Betrag nicht mit Steuerschulden verrechnet wird.

(falls ja, bitte eine „1“ eintragen) . . . . Geben Sie bitte die Verrechnungswünsche auf einem besonderen Blatt an oder auf dem beim

Finanzamt erhältlichen Vordruck „Verrechnungsantrag”.

Verrechnung des Erstattungsbetrags erwünscht / Erstattungsbetrag ist abgetreten

Bearbeitungshinweis Die mit der Steueranmeldung angeforderten Daten werden

auf Grund der §§ 149 ff. der Abgabenordnung und der

§§ 18, 18b des Umsatzsteuergesetzes erhoben.

Hinweis nach den Vorschriften der Datenschutzgesetze:

1. Die aufgeführten Daten sind mit Hilfe des geprüften und genehmigten Programms sowie ggf. unter Berücksichtigung der gespeicherten Daten maschinell zu verarbeiten.

29 29

19 11

Bei der Anfertigung dieser Steueranmeldung hat mitgewirkt:

(Name, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse)

14.904 93

Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b Abs. 1 UStG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG) .

39 69

83 67

Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unterneh- mens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG

(§ 15 Abs. 4a UStG) . . . . Umsatzsteuer. . . .

65 85 Umsätze, für die als Leistungsempfänger die Steuer

nach § 13b Abs. 2 UStG geschuldet wird

Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers

(§ 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 5 UStG) . . . . Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände und Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 UStG) . . Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers

(§ 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG) . . . .

Steuer infolge Wechsels der Besteuerungform

sowie Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen wegen Steuersatzerhöhung . . . . Ct volle EUR Bemessungsgrundlage

ohne Umsatzsteuer

52 73 84

8.714 56 380 00

5.81037

5.81037

5.81037 Steuernummer:

Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen

(§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG) . . . .

Ein ggf. verbleibender Restbetrag ist gesondert zu entrichten.

53 74

Andere Steuerbeträge

Die Angabe der Telefonnummern der E-Mail-Adressen freiwillig.

ist

(12)

Der Vorsteuerabzug beträgt ab 01.07.98 10 %, ab 01.04.99 9 % und ab 01.01.07 10,7 % der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage wird in Kennzahl 76 ausgewiesen. Die Steuer wird um die pauschalierte Vorsteuer von 9 %/10 %/10,7 % gemindert und in Kennzahl 80 eingestellt. Für die Umsätze im Sinne dieser Vorschrift ergibt sich somit eine Steuer von 6 % /7 %/8,3 % der Bemessungsgrundlage. Beachten Sie, dass für Unternehmen, die die Besteue- rung nach Durchschnittssätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe durchführen, ein wei- terer Vorsteuerabzug entfällt.

Hinweis: Den Ausweis in der UStVA, in Kennzahl 76 und 80, richten Sie über individuelle Funktionen ein. Für dieses Verfahren benötigen Sie eine Aktivfunktion AM 69xxx, sowie zwei Passivfunktionen S 69xxx und S 49xxx bzw. S 69000 und S 49000, Fach 3. Die Aktivfunktion errechnet aus dem Brutto-Betrag die 16 %/19 % Umsatzsteuer und bildet einen Buchungssatz für die pauschale Vorsteuer ab 01.04.99 in Höhe von 9 % und ab 01.01.07 in Höhe von 10,7 %.

Konto und Gegenkonto dieser vom Programm erzeugten Buchung bestimmen Sie über die Pas- sivfunktionen. Sie finden die komplette Anwendung mit einem Schlüsselungsbeispiel in Fach 4 Kap. 5.5 Fragen zum landwirtschaftlichen Rechnungswesen beschrieben.

Land- und Forstwirte, die ihre Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG versteu- ern, können die gesamte Vorsteuer geltend machen (Zeile 55 UStVA) und weisen ihre Umsätze zum Beispiel in den UStVA-Zeilen 30 bis 31 aus.

Zeilen 33-34 „Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe“

Kennzahl 91 UStVA

Hier werden alle Buchungen auf Konten mit der Aktivfunktion AV 52000 ausgewiesen (Erwerbe nach § 4b UStG).

Zeilen 35-37 „Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe“

Kennzahlen 89, 93-98 UStVA

Hier werden Beträge aus Buchungen mit USt-Schlüssel 17, 18 und 19 berücksichtigt, außerdem Buchungen auf Konten mit den Aktivfunktionen AV 53001, AV 54xxx, AV 55xxx und AV 58xxx. Die Beträge werden netto gebucht (neue Buchungslogik beachten, Fach 7).

Zeilen 40 „Lieferungen des ersten Abnehmers bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25 b Abs. 2 UStG)“

Kennzahl 42 UStVA

Buchungen auf Konten mit der Aktivfunktion AM 68000 werden hier ausgewiesen.

Zeilen 41 „Steuerpflichtige Umsätze im Sinne des § 13 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 UStG, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet“

Kennzahl 60 UStVA

Buchungen mit USt-Schlüssel 46 bzw. auf Konten mit der Aktivfunktion AM 72000 werden hier ausgewiesen.

Zeilen 42 „Im Inland nicht steuerbare Umsätze“

Kennzahl 45 UStVA

Buchungen mit USt-Schlüssel 10 bzw. auf Konten mit der Aktivfunktion AM 62xxx bzw. AM 63xxx, AM 64xxx bzw. AM 65xxx und AM 62000 bis AM 65000 werden netto gebucht und hier ausgewiesen. Konten für Drittländer SKR 03: Konto 8338, SKR 04: Konto 4338; Konten für EU-Länder SKR 03: Konto 8339, SKR 04: Konto 4339.

(13)

Zeilen 47-50 „Umsätze, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 2 UStG geschuldet wird“

Kennzahlen 52, 53, 73, 74, 84 und 85 UStVA

Es können für alle fünf Sachverhalte des § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-5 UStG Buchungen mit den Standard-Umsatzsteuerschlüsseln 91, 92, 94 und 95 oder auf Konten mit den entsprechenden Aktivfunktionen berücksichtigt werden. Die Fallunterscheidung erfolgt mit der Eingabe der Zusatzinformationen 1-5 im Buchungssatz, Fach 4, Kap. 5.7 Fragen zur Steuerschuldner- schaft nach §§ 13a und 13b UStG. Es werden Buchungen mit den Aktivfunktionen AV 36xxx/

37xxx, AV 42xxx/43xxx, AV 44xxx/45xxx, AV 46xxx/48xxx und AV 38xxx/39xxx und der all- gemeinen Funktion F 88xxx berücksichtigt, Fach 3, Kap. 3.3.

Direktbuchungen der Umsatzsteuer auf Umsatzsteuer-Sammelkonten werden in der UStVA nicht berücksichtigt.

Zeile 52 „Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform sowie Nachsteuer auf versteuerte Anzah- lungen wegen Steuersatzerhöhung“

Kennzahl 65 UStVA

Hier werden alle Buchungen auf Konten mit der allgemeinen Funktion F 85000 ausgewiesen (Nachsteuer).

Zeilen 54-60 „Abziehbare Vorsteuerbeträge“

Kennzahlen 61, 62, 63, 64, 66 und 67 UStVA

In diesen Zeilen werden alle Buchungen auf Konten ausgewiesen, die mit der Passivfunktion S 30xxx bzw. S 48xxx (Kennzahl 66), den Passivfunktionen S 53xxx bzw. S 54xxx (Kennzahl 61), der allgemeinen Funktion F 35000 (Kennzahl 62), die Vorsteuer auf Konten mit der Pas- sivfunktion S 46xxx (Kennzahl 67) gebucht wurden, ferner mit der allgemeinen Funktion F 41000 (Kennzahl 63) bzw. F 42xxx (Kennzahl 64).

Zeilen 63-64 „Andere Steuerbeträge - in Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steu- erbeträge (§ 14c UStG) sowie Steuerbeträge, die nach § 4 Nr. 4a Satz 1 Buchst. a Satz 2, § 6a Abs. 4 Satz 2, § 17 Abs. 1 Satz 6 oder § 25b Abs. 2 UStG geschuldet werden“

Kennzahl 69 UStVA

Hier werden alle Buchungen auf Konten mit der Passivfunktion S 84xxx bzw. der allgemeinen Funktion F 87000 ausgewiesen.

Zeile 66 „Anrechnung (Abzug) der festgesetzten Sondervorauszahlung für Dauerfristverlänge- rung“ (ausfüllen in der letzten Voranmeldung des Besteuerungszeitraums, i.d.R. Dezember) Kennzahl 39 UStVA

Wenn die Sondervorauszahlung 1/11 bei der Dezember-UStVA in Kennzahl 39 abgezogen werden soll, ist der entsprechende Betrag auf ein Konto mit der allgemeinen Funktion F 26000 (SKR 03: Konto 1781) zu buchen. Achten Sie darauf, dass das Konto mit dieser Funktion auf keinen Fall anderweitig verwendet wird, sonst wird die UStVA im Dezember falsch, Kap. 5.

(14)

2.3 Umsatzsteuer-Voranmeldung im Rechenzentrum bereitstellen bzw. abrufen - Abr.-Nr. 124 Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) auf Abruf ermöglicht Ihnen die jederzeitige Bereitstellung zur Datenübermittlung bzw. den jederzeitigen Druck einer UStVA auch zusätz- lich zur laufenden Übermittlung bzw. Ausgabe Kap. 2.1.

Wenn Sie keine automatische Übermittlung bzw. Ausgabe der UStVA mit laufenden Buchun- gen wünschen, wählen Sie die Ausgabeform nur auf Abruf und erfassen bei Kennziffer 102 den Schüssel C, E oder M Fach 2, Kap. 3.2.1.

Hinweis: Sie können die UStVA bei allen Umsatzsteuerarten-Schlüsseln bereitstellen bzw.

abrufen, außer bei UStA-Schlüssel A = keine Umsatzsteuerrechnung.

So rufen Sie eine Umsatzsteuer-Voranmeldung im DATEV-Rechenzentrum ab

Voraussetzung: In Kennziffer 102 ist ein UStA-Schlüssel mit Umsatzsteuerrechnung erfasst.

1. Um eine Umsatzsteuer-Voranmeldung bereitzustellen/abzurufen, erfassen Sie einen Abrufvorlauf mit Anwendung 12 und der Berater- und Mandantennummer. Im Feld Jahr erfassen Sie das Kalenderjahr des Voranmeldungszeitraums. Das gilt auch dann, wenn Sie ein abweichendes Wirtschaftsjahr erfasst haben.

2. Klicken Sie bei Abrechnungsnummer auf das Pfeilsymbol und wählen Sie aus der Liste die Abrechnungsnummer 124 Abruf UStVA, USt 1/11 und Zahlungsträger.

3. Für den Einfachabruf erfassen Sie im Abruffenster (Datum von) im Feld Zeitraum den gewünschten Monat mit Schlüssel 01 bis 12, zum Beispiel für März Schlüssel 03:

oder das gewünschte Quartal an, Schlüssel 41 bis 44:

(15)

Beim Einfachabruf erhalten Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung zur Datenübermittlung bereitgestellt bzw. in Papierform 3fach im Rechenzentrum gedruckt. Liegt eine Umsatzsteu- erzahllast vor, erhalten Sie einen Verrechnungsscheck zur UStVA mit der Gesamtzahllast.

-oder-

„ Soll die Umsatzsteuer-Voranmeldung abweichend vom Einfachabruf bereitgestellt bzw.

ausgegeben werden, erfassen Sie im Abruffenster (Datum von) entsprechend:

Hinweis: Innerhalb einer Einreichung ist der Abruf der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der UStVA-Zahlungsträger mehrmals möglich, wenn im Abruffenster im Feld Zeitraum unter- schiedliche Zeiträume bzw. im Feld Ausgabe unterschiedliche Ausgaben erfasst sind. Sie kön- nen auch rückwirkend für alle zurückliegenden Monate bzw. Quartale des aktuellen Jahres und des Vorjahres angefordert werden.

UStVA-Null-Meldung bereitstellen

Rufen Sie für einen Voranmeldungszeitraum (Monat, Quartal) eine UStVA ab, für den keine umsatzsteuerlichen Werte vorhanden sind, wird eine UStVA-Null-Meldung zur Datenüber- mittlung bereitgestellt bzw. ausgegeben.

Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10) erfassen

Die Eingabe des Berichtigungskennzeichens (Kennzahl 10) ist erforderlich, wenn das Pro- gramm nicht erkennen kann, dass ein Berichtigungskennzeichen zu setzen bzw. zu löschen ist, wenn Sie zum Beispiel eine Anmeldung bereits per ELSTER übermittelt haben.

Wird die Bereitstellung zur Datenübermittlung der UStVA durch die Einreichung umsatzsteu- erlicher Buchungen ausgelöst und Sie haben zuvor, zum Beispiel per ELSTER Kap. 4 eine Anmeldung bereits übermittelt, wird für den betreffenden Zeitraum im Rechenzentrum automa- tisch keine berichtigte UStVA bereitgestellt/ausgegeben und Sie müssen in der gleichen Verar- beitung das Berichtigungskennzeichen setzen.

(16)

„ Um für die Umsatzsteuer-Voranmeldung das Berichtigungskennzeichen bei Kennzahl 10 zu setzen, erfassen Sie im Abruffenster den Schlüssel 1 (Berichtigte Anmeldung, Kz. 10).

Sie erhalten die UStVA für März mit Berichtigungskennzeichen bei Kennzahl 10 zur Datenübermittlung bereitgestellt, wenn Sie Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfasst haben, Kennziffer 131, Fach 2, Kap. 3.3.5.

Sie erhalten die UStVA für März mit Berichtigungskennzeichen bei Kennzahl 10 in Papier- form 3fach im Rechenzentrum gedruckt, ein Original und zwei Duplikate, wenn Sie keine Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfasst haben, Kennziffer 131, Fach 2, Kap.

3.3.5.

Liegt eine Umsatzsteuerzahllast vor, erhalten Sie einen Verrechnungsscheck zur UStVA mit der Gesamtzahllast.

-oder-

„ Wird die Bereitstellung zur Datenübermittlung der UStVA durch umsatzsteuerliche Buchungen ausgelöst und die Werte der UStVA verändert und Sie rufen für diesen Voran- meldungszeitraum (Monat, Quartal) die UStVA zum wiederholten Male ab, wird automa- tisch für den betreffenden Zeitraum eine berichtigte UStVA bereitgestellt/ausgegeben mit Eintrag bei Kennzahl 10. Haben Sie bisher noch keine UStVA an Ihr Finanzamt übermittelt (abgegeben), müssen Sie in der berichtigten UStVA bei Kennzahl 10 die 1 händisch durch- streichen bzw. bei Datenübermittlung in der gleichen Verarbeitung mit dem Buchungs- vorlauf das Berichtigungskennzeichen wieder aufheben.

Um für eine Umsatzsteuer-Voranmeldung, das vorhandene Berichtigungskennzeichen bei Kennzahl 10 zu löschen, erfassen Sie zum Beispiel den Schlüssel 0 (Nein).

Sie erhalten die UStVA für März ohne Berichtigungskennzeichen bei Kennzahl 10 zur Datenübermittlung bereitgestellt, wenn Sie Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfasst haben, Kennziffer 131, Fach 2, Kap. 3.3.5.

Sie erhalten die UStVA für März ohne Berichtigungskennzeichen bei Kennzahl 10 in Papierform 3fach im Rechenzentrum gedruckt, ein Original und zwei Duplikate, wenn Sie keine Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfasst haben, Kennziffer 131, Fach 2, Kap. 3.3.5.

Liegt eine Umsatzsteuerzahllast vor, erhalten Sie einen Verrechnungsscheck zur UStVA mit der Gesamtzahllast.

Tipp: Sie können das Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10 der UStVA und USt 1/11) jederzeit mit der Komponente Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung aufheben oder setzen Kap. 4.5.

(17)

Keine berichtigte bzw.

erneute UStVA

In folgenden Fällen wird keine erneute bzw. berichtigte UStVA bereitgestellt/ausgegeben:

- Sie haben die UStVA wiederholt angefordert und die UStVA-Werte bleiben unverändert.

- Sie haben in einer Einreichung mit umsatzsteuerlichen Buchungen die UStVA gleichzeitig auf unterschiedliche Weise angefordert, zum Beispiel per Einreichung von umsatzsteuerli- chen Buchungen und parallel per Abruf. Sie erhalten nur eine UStVA.

Tipp: Als Anwender von Unternehmen online steht Ihnen die UStVA automatisch im Online- Zugriff zur Verfügung Fach 1, Kap. 5.2.3.

Ausgabe UStVA erfassen Beim Abruf zum Beispiel von Zahlungsträgern können Sie die UStVA auch abschlüsseln:

Anzahl Exemplare erfassen Die Steuerung der Anzahl UStVA von 1fach = Schlüssel 1 bis 9fach = Schlüssel 9 im Feld Anzahl Exemplare gilt nur für die Ausgabe der UStVA in Papierform. Sie gilt nicht für die Ausgabe der UStVA-Zahlungsträger, die stets mit Original und Duplikat ausgegeben werden:

Hinweis: Erfassen Sie hier keinen Schlüssel, setzt das Programm automatisch Schlüssel 0 und Sie erhalten die UStVA in Papierform dreifach, wenn Sie keine Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfasst haben, Kennziffer 131, Fach 2, Kap. 3.3.5.

Zahlungsträger abrufen So rufen Sie mit DESY einen Zahlungsträger im Rechenzentrum ab

Voraussetzung: Grundvoraussetzung für den Abruf eines UStVA-Zahlungsträgers ist die MPD-Kennziffer 115, die mit Schlüssel 1 (Verrechnungsscheck) oder 2 (Überweisung) gespei- chert sein muss, unabhängig davon, für welchen Zahlungsträger Sie sich beim Abruf tatsächlich entscheiden Fach 2, Kap. 3.3.4.

Voraussetzung: Die weiteren Voraussetzungen für den Abruf eines UStVA-Verrechnungs- schecks bzw. einer -Überweisung, zum Beispiel MAD- und MPD-Schlüsselungen, bleiben unverändert gültig Kap. 3.

(18)

Sie erhalten einen UStVA-Verrechnungsscheck entsprechend Ihren Abrufangaben.

-oder-

„ Um eine UStVA-Überweisung abzurufen, erfassen Sie im Abruffenster (Datum von) im Feld Art des Zahlungsträgers den Schlüssel 1.

Sie erhalten eine UStVA-Überweisung entsprechend Ihren Abrufangaben.

-oder-

„ Um eine UStVA ohne UStVA-Zahlungsträger abzurufen, erfassen Sie im Abruffenster (Datum von) im Feld Art des Zahlungsträgers den Schlüssel 9.

Der Abruf der UStVA erfolgt ohne Ausgabe eines UStVA-Zahlungsträgers.

Achtung: Ausgabe von Zahlungsträgern nicht möglich!

Ist Kennziffer 115 mit Schlüssel 0 erfasst, ist der Abruf eines Zahlungsträgers nicht möglich!

Zahllast erfassen Beim Abruf von UStVA-Zahlungsträgern können Sie wählen zwischen einem Differenzzah- lungsträger und einem Zahlungsträger mit ausgewiesener Gesamtzahllast.

So rufen Sie einen Zahlungsträger mit Differenzbetrag ab

Voraussetzung: Sie haben einen UStVA-Zahlungsträger erfasst.

„ Um die UStVA-Zahlungsträger mit Differenzbetrag abzurufen, erfassen Sie im Abruffen- ster (Datum von) im Feld Zahllast den Schlüssel 1:

Sie erhalten den angeforderten Verrechnungsscheck bzw. die Überweisung mit dem ent- sprechenden Differenzbetrag gedruckt.

Hinweis: Sie können einen UStVA-Zahlungsträger jederzeit auch nachträglich abrufen auch dann, wenn Sie keine UStVA im Abruffenster anfordern.

Beispiel: Sie rufen für den Voranmeldungszeitraum Januar 2007 zu einer berichtigten UStVA nachträglich einen Differenzscheck ab. Die UStVA soll nicht mehr übermittelt/angefordert werden.

(19)

So rufen Sie den Differenzscheck für Januar 2007 ab

Der Schlüsselaufbau im Abruffenster

Bei abweichendem Wirt- schaftsjahr abrufen

Abrechnungsnummer 124 ist stets mit dem Kalenderjahr des Voranmeldungszeitraums zu kombinieren. Das gilt auch zum Beispiel für Abrufmonate bei abweichendem Wirtschaftsjahr 2006/2007, die in 2007 liegen.

Beispiel: Beginnt das abweichende Wirtschaftsjahr am 01.05.2006 und endet am 30.04.2007, lautet die Abrechnungsnummer für die UStVA und den Voranmeldungsmonat April 2007:

12407 (obwohl Ihre MPD in 2006 gespeichert sind!).

So rufen Sie die UStVA für April 2007 ab

(20)

2.4 Zahlungsmodalitäten und Belege zur UStVA temporär erfassen - Abr.-Nr. 121 Einzugsermächtigung

widerrufen

Das generell erteilte Lastschriftverfahren kann in allen Bundesländern in der UStVA bzw. im USt 1/11 über Kennzahl 26 ausgesetzt werden.

Verrechnung/Abtretung bei Guthaben beantragen

Wollen Sie Überschüsse in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) nicht sofort geltend machen, sondern verrechnen oder abtreten lassen, teilen Sie es Ihrem zuständigen Finanzamt über die UStVA, Kennzahl 29 mit und auf einem gesonderten Blatt geben Sie an, mit welcher Steuerschuld des Mandanten verrechnet oder an welche Steuerschuld abgetreten werden soll.

Belege beifügen Mit Kennzahl 22 der UStVA können Sie Ihrem zuständigen Finanzamt mitteilen, dass Belege (Verträge, Rechnungen, Erläuterungen usw.) beigefügt sind bzw. gesondert eingereicht werden.

Übersicht Datenübermitt- lung Finanzverwaltung nutzen

Haben Sie Datenübermittlung erfasst, können Sie alternativ zur Abrechnungsnummer 121 die Zahlungsmodalitäten und die gesonderte Einreichung von Belegen bei bereitgestellten Daten über den DATEV-Programmbaustein Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung ändern. Den Programmbaustein rufen Sie über einen zusätzlichen Menüpunkt in den Program- men Kanzlei-Rechnungswesen, Rechnungswesen bzw. DESY auf. Weitere Informationen finden Sie in Kap. 4.5 Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung nutzen.

2.4.1 Eingabemöglichkeiten auf einen Blick

Wenn Datenübermittlung vorliegt, erfassen Sie Abrechnungsnummer 121 für den Ausweis der Kennzahlen 22, 26 und 29 in der UStVA bzw. USt 1/11. Wird die UStVA bzw. USt 1/11 in Papierform eingereicht, können Sie den Ausweis händisch in das Formular eintragen.

Bei Steuer-Schecks muss die Scheckabgabe 3 Tage früher erfolgen

Beachten Sie, dass für Scheckzahlungen, die nach dem 31.12.2006 zugegangen sind, die Zah- lung erst ab dem dritten Tag nach dem Eingang beim Finanzamt (Finanzkasse) als geleistet gilt (§ 224 Abs. 2 Nr. 1 AO). In diesem Fall wird keine Zahlungs-Schonfrist gewährt. Säumniszu- schläge entstehen bereits dann, wenn der Steuer-Scheck nicht drei Tage vor dem Fälligkeitstag bei der zuständigen Finanzkasse eingegangen ist Kap. 4.3 An Datenübermittlung teilnehmen.

Ausgabeform Kennzahl 22 erfassen 1) Kennzahl 26 erfassen 2) Kennzahl 29 erfassen 3) hän-

disch

MPD Abr.-Nr.

121

hän- disch

MPD Abr.-Nr.

121

hän- disch

MPD Abr.-Nr.

121

Formulardruck ja -- Kz. 122 ja -- Kz. 126 ja -- Kz. 129

Datenübermittlung -- -- Kz. 122 -- -- Kz. 126 -- Kz. 133 Kz. 1294)

1) Kennzahl 22 = Belege zur UStVA sind beigefügt bzw. werden gesondert eingereicht

2) Kennzahl 26 = Die Einzugsermächtigung zur UStVA bzw. USt 1/11 wird widerrufen

3) Kennzahl 29 = Verrechnung/Abtretung zur UStVA bzw. USt 1/11 erwünscht

4) Die Eingabe bei Abruf-Kennziffer 129 überschreibt temporär MPD-Kennziffer 133

(21)

2.4.2 Kennzahlen 22, 26 und 29 in der UStVA automatisch ausweisen Kennzahl 22 für die UStVA

erfassen

Wenn Datenübermittlung vorliegt und Sie reichen Belege (Verträge, Rechnungen, Erläuterun- gen auf gesonderten Anlagen usw.) bei Ihrem Finanzamt ein, tragen Sie ab der Umsatzsteuer- Voranmeldung 2006 in Kennzahl 22 eine 1 ein.

... in Kanzlei-Rechnungs- wesen erfassen

In Kanzlei-Rechnungswesen erfassen Sie das Belegkennzeichen (UStVA, Kennzahl 22 = 1) über das Dialogfenster Spezielle Druckeinstellungen vornehmen. Dazu öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Auswertungen | Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Im Register Eigenschaften Umsatzsteuer-Voranmeldung wählen Sie die UStVA-Druckvor- einstellung UStVA-Formular und bestätigen mit OK. Öffnen Sie mit der rechten Maustaste in der Auswertung UStVA das Kontextmenü und wählen Sie Spezielle Druckeinstellungen und aktivieren Sie die gewünschten Kontrollkästchen, zum Beispiel Belege werden gesondert ein- gereicht und klicken Sie auf OK.

Hinweis: Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm. Die ausführliche Programmbeschreibung DESY/NESY gilt analog für die entsprechenden Felder im Programm Kanzlei-Rechnungswesen.

... in DESY/NESY erfassen So automatisieren Sie den Ausweis der Kennzahlen 22, 26 bzw. 29 in der UStVA

1. Um den Ausweis der Kennzahlen 22, 26 bzw. 29 in der UStVA bzw. USt 1/11 zu automati-

(22)

2. Klicken Sie bei Abrechnungsnummer auf das Pfeilsymbol und wählen Sie aus der Liste die Abrechnungsnummer 121 Aufhebung Einzugsermächtigung/Verrechnung Guthaben.

3. Haben Sie die Vorlaufangaben erfasst, wählen Sie Dateneingabe formularorientiert und bestätigen Sie mit OK.

Es erscheint das Eingabefenster mit den Abruf-Kennziffern:

4. Anschließend erfassen Sie die gewünschten Kennziffern und reichen die Daten zur Verar- beitung in das DATEV-Rechenzentrum ein.

5. Damit Ihre Eingaben bei Abrechnungsnummer 121 wirksam werden können, lösen Sie die entsprechende umsatzsteuerliche Auswertung erneut aus.

Hinweis: Die Einreichung der Abrechnungsnummer 121 mit der Mandantennummer 0 (Kanz- leieingabe) ist nicht zulässig.

So erfassen Sie den Zeitraum UStVA, für den die Zahlungsmodalitäten gelten sollen

„ Um für einen Mandanten die Zahlungsmodalitäten der UStVA für einen bestimmten Monat oder ein Quartal zu ändern, erfassen Sie hier den gewünschten Monatsschlüssel 1 bis 12 oder Quartalsschlüssel 41 bis 44:

Hinweis: Die Kennziffern 100 und 110 sind Musskennziffern, von denen Sie mindestens eine erfassen müssen.

(23)

So erfassen Sie die Zahlungsmodalitäten für das USt 1/11

„ Um die Zahlungsmodalitäten beim USt 1/11 zu ändern, erfassen Sie den Schlüssel 1.

So erfassen Sie das Belegkennzeichen für die UStVA

Voraussetzung: Sie haben Kennziffer 100 erfasst.

1. Wenn Datenübermittlung vorliegt und Sie reichen Belege (Verträge, Rechnungen, Erläute- rungen auf gesonderten Anlagen usw.) bei Ihrem Finanzamt ein, erfassen Sie die Abruf- Kennziffer 122 für Belege werden gesondert eingereicht mit dem Wert 1 = ja.

Sie erhalten ein Bestätigungsprotokoll zur Abrechnungsnummer 121 mit der entsprechen- den Meldung zur Kennzahl 22. Sie erhalten es rückübertragen, wenn Sie in den Mandan- ten-Programmdaten, Kennziffer 124 erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.3.2.

-oder-

„ Wollen Sie die Mitteilung an das Finanzamt über das Belegkennzeichen (UStVA, Kennzahl 22) wieder löschen, erfassen Sie den Schlüssel 0 = nein.

2. Damit Ihre Eingaben bei Abrechnungsnummer 121 wirksam werden können, lösen Sie die entsprechende UStVA erneut aus.

Hinweis: Die Kombination der Abruf-Kennziffer 122 für Belege werden gesondert einge- reicht mit der Abruf-Kennziffer 110 für USt 1/11 ist nicht zulässig.

So erfassen Sie die Zahlungsmodalitäten bei Zahllast

Voraussetzung: Sie haben Kennziffer 100 oder 110 erfasst.

„ Wollen Sie das Lastschriftverfahren zur UStVA bzw. zum USt 1/11 für einen bestimmten Abrechnungszeitraum (Monat, Quartal) widerrufen, erfassen Sie hier den Schlüssel 1:

Sie erhalten ein Bestätigungsprotokoll zur Abrechnungsnummer 121 mit der entsprechen- den Meldung zur Kennzahl 26. Sie erhalten es rückübertragen, wenn Sie in den Mandan- ten-Programmdaten, Kennziffer 124 erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.3.2.

(24)

Hinweis: Die Kennziffern 126 und 129 sind Musskennziffern, von denen Sie mindestens eine erfassen müssen.

So erfassen Sie die Zahlungsmodalitäten bei Guthaben

Voraussetzung: Sie haben Kennziffern 100 oder 110 erfasst.

„ Wollen Sie den Überschuss in der UStVA für einen bestimmten Abrechnungszeitraum (Monat, Quartal) verrechnen lassen oder abtreten, erfassen Sie hier den Schlüssel 1:

Sie erhalten ein Bestätigungsprotokoll zur Abrechnungsnummer 121 mit der entsprechen- den Meldung zur Kennzahl 29. Sie erhalten es rückübertragen, wenn Sie in den Mandan- ten-Programmdaten, Kennziffer 124 erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.3.2.

-oder-

„ Wollen Sie den Überschuss in der UStVA für einen bestimmten Abrechnungszeitraum (Monat, Quartal) nicht mehr verrechnen lassen oder abtreten, erfassen Sie hier den Schlüs- sel 0.

Hinweis: Haben Sie bei Datenübermittlung parallel in den Mandanten-Programmdaten der Finanzbuchführung, Kennziffer 133 = 1 erfasst (Verrechnungswunsch bei Überschuss UStVA Datenübermittlung Fach 2, Kap. 3.3.5), hebt die vorliegende Kennziffer 129 den Wert der MPD-Kennziffer 133 temporär auf.

So erfassen Sie die Anzahl Protokolle

Voraussetzung: Sie haben Kennziffer 100 oder 110 erfasst.

„ Um die Anzahl Protokolle abweichend von der automatischen Schlüsselung zu bestimmen, erfassen Sie hier den gewünschten Schlüssel: Schlüssel 1 bis 9.

Hinweis: Haben Sie Kennziffer 320 nicht oder mit dem Schlüssel 0 erfasst, wird das Bestäti- gungsprotokoll trotzdem einfach ausgegeben (automatische Schlüsselung) oder Sie erhalten es rückübertragen, wenn Sie in den Mandanten-Programmdaten, Kennziffer 124 erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.3.2.

Zahlungsmodalitäten bei Datenübermittlung ändern

Eine Änderung reichen Sie spätestens zum letzten Termin der Einreichung ein. Die gesetzli- chen Übermittlungstermine der DATEV entnehmen Sie dem Servicebrief Rechnungswesen oder der Informations-Datenbank, Dokumentnummer 1030480.

Hinweis: Damit Ihre Eingaben bei Abrechnungsnummer 121 bei den bereitgestellten Daten wirksam werden können, lösen Sie die entsprechende umsatzsteuerliche Auswertung, zum Bei- spiel durch Abruf der UStVA mit Abrechnungsnummer 124 erneut aus.

(25)

Ausweis bei konsolidierter UStVA/USt 1/11 automati- sieren

Der automatische Ausweis der Kennzahl 22 ist auch in der konsolidierten UStVA möglich. Das gilt auch für die Kennzahlen 26 und 29 in der konsolidierten UStVA und USt 1/11. Sie reichen dazu Abrechnungsnummer 121 mit den erforderlichen Abruf-Kennziffern unter der Berater- und Mandantennummer des Empfängers der Konsolidierungsdaten ein.

Hinweis: Damit Ihre Eingaben bei Abrechnungsnummer 121 wirksam werden können, lösen Sie als Empfänger die entsprechende umsatzsteuerliche Auswertung, zum Beispiel durch Abruf der konsolidierten UStVA mit Abrechnungsnummer 125 erneut aus.

(26)

3 Zahlungsträger zur UStVA und USt 1/11 nutzen

Im Programm Finanzbuchführung können folgende Zahlungsträger für die Umsatzsteuer- Voranmeldung UStVA bzw. zum Antrag auf Dauerfristverlängerung USt 1/11 ausgegeben werden:

- Verrechnungsscheck Kap. 3.1 - Überweisung Kap. 3.2

Die Ausgabe der Zahlungsträger erfolgt stets im Zusammenhang mit der zugehörigen Umsatz- steuerauswertung.

Sie können einen Zahlungsträger anfordern bei:

- UStVA-Ausgabe mit laufenden Buchungen Fach 2, Kap. 3.3.4 - UStVA-Ausgabe per Abruf Kap. 2.3

- konsolidierter UStVA-Ausgabe per Abruf Kap. 7 - USt 1/11-Ausgabe per Abruf Kap. 5

- konsolidierter USt 1/11-Ausgabe per Abruf Kap. 8

Voraussetzung: Grundvoraussetzung für die Ausgabe eines Verrechnungsschecks bzw. einer Überweisung zur UStVA bzw. zum USt 1/11 ist, Sie haben in den Mandanten-Programmda- ten der Finanzbuchführung Kennziffer 115 mit Schlüssel 1 (Verrechnungsscheck) oder 2 (Überweisung) gespeichert und es liegt eine Umsatzsteuerzahllast vor.

Die weiteren Voraussetzungen entnehmen Sie den folgenden Kapiteln.

(27)

3.1 Zur Auswertung Verrechnungsscheck

Einen netzneutralen Verrechnungsscheck, wie er von DATEV erstellt wird, akzeptieren die Kreditinstitute im Regelfall nur dann, wenn der Kontoinhaber vorher einmalig eine haftungs- ausschließende Verpflichtungserklärung unterzeichnet hat. Diese liegt bei den Kreditinstituten als Vordruck auf.

Hinweis: Für die korrekte Erstellung eines Verrechnungsschecks sind weitere Voraussetzun- gen in den Mandanten-Adressdaten (MAD) und Mandanten-Programmdaten (MPD) zu beachten.

Folgende Voraussetzungen müssen in den Mandanten-Adressdaten (MAD) erfüllt sein:

Folgende Voraussetzungen müssen in den Mandanten-Programmdaten (MPD) erfüllt sein:

Hinweis: Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, wird Ihnen der Scheck (ohne Berech- nung) trotzdem ausgedruckt, allerdings als Fehlerprotokoll. Der Scheck selbst wird dabei ungültig gemacht.

Allonge In der Allonge ist der Aussteller (= Mandant) entsprechend den Eingaben in den Mandanten- Adressdaten und seiner Steuernummer bezeichnet. Der zugehörige Voranmeldungszeitraum ist angegeben und die Zusammensetzung der Schecksumme erläutert.

Verrechnungsscheck berichtigen

Es gelten die Regeln der berichtigten UStVA, Kennzahl 10 Kap. 2. Die Schecksumme zu einer berichtigten UStVA beinhaltet standardmäßig die Gesamtzahllast. Es wird also nicht der Diffe-

Mandanten-Adressdaten (MAD) Kennziffer Scheck

Name MAD-Kz. 104 oder 103 X

Postleitzahl MAD-Kz. 105 (X)

Ort MAD-Kz. 106 X

Straße MAD-Kz. 107 X

Mandanten-Programmdaten (MPD) Kennziffer Scheck

Finanzamtsnummer MPD-Kz. 112 X

Steuernummer MPD-Kz. 113 X

FIBU-Zahlungsträger zur UStVA MPD-Kz. 115 X

Bankleitzahl des USt-Pflichtigen MPD-Kz. 116 X

Kontonummer des USt-Pflichtigen MPD-Kz. 117 X

Ausstellungsort und Name MPD-Kz. 118 X

(28)

Summe Scheck entspricht Summe berichtigte UStVA

Tipp: Sollten Sie bereits den Verrechnungsscheck für die ursprüngliche niedrigere UStVA- Zahllast beim Finanzamt eingereicht haben, müssen Sie über den Differenzbetrag selbst einen Verrechnungsscheck ausstellen.

Verrechnungsscheck mit Differenzbetrag berichti- gen

Sie können für einen Verrechnungsscheck den Differenzbetrag zwischen der berichtigten und der zuletzt erstellten UStVA erfassen:

- bei Ausgabe mit laufenden Buchungen über MPD-Kennziffer 122 Fach 2, Kap. 3.3.4 - bei Ausgabe per Abruf im entsprechenden Feld Zahllast im Datum von

Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Zusammensetzung des Differenzbetrages bei der Aus- gabe eines Verrechnungsschecks zur berichtigten UStVA ist der USt-Betrag laut aktueller Ein- reichung neben dem USt-Betrag laut letzter Einreichung und schließlich der daraus errechnete Differenzbetrag ausgewiesen.

Beispiel:

Ist die Zahllast der berichtigten UStVA kleiner als die der zuletzt erstellten UStVA, wird kein Differenzbetrag ausgegeben, sondern ein Differenzscheck mit dem Hinweistext:

Zahllast hat sich verringert, Scheckbetrag entspricht aktueller Zahllast

Termine beachten Nehmen Sie an der Datenübermittlung durch DATEV teil, achten Sie darauf, dass der Ver- rechnungsscheck zur Zahlung der Umsatzsteuerschuld bei Teilnahme an der Datenübermitt- lung rechtzeitig bei Ihrem Finanzamt vorliegt Kap. 4. Die für die Datenübermittlung gültigen gesetzlichen Termine teilen wir Ihnen durch einen Servicebrief Rechnungswesen jeweils vor Beginn des Kalenderjahres mit.

Bei Steuer-Schecks muss die Scheckabgabe 3 Tage früher erfolgen

Beachten Sie, dass für Scheckzahlungen, die nach dem 31.12.2006 zugegangen sind, die Zah- lung erst ab dem dritten Tag nach dem Eingang beim Finanzamt (Finanzkasse) als geleistet gilt (§ 224 Abs. 2 Nr. 1 AO). In diesem Fall wird keine Zahlungs-Schonfrist gewährt. Säumniszu- schläge entstehen bereits dann, wenn der Steuer-Scheck nicht drei Tage vor dem Fälligkeitstag bei der zuständigen Finanzkasse eingegangen ist Kap. 4.3 An Datenübermittlung teilnehmen.

USt.-Betrag gem. Kennzahl 83 und 75

lt. aktueller Einreichung 1 100,00 Euro

USt.-Betrag gem. Kennzahl 83 und 75

lt. letzter Einreichung 900,00 Euro

Differenz-Betrag 200,00 Euro

(29)

Absender: Absender:

Ich/Wir überreiche(n) Ihnen anhängenden Scheck zu nachstehender Verwendung: Ich/Wir überreiche(n) Ihnen anhängenden Scheck zu nachstehender Verwendung:

Summe Summe

an Betrag in Buchstaben

an Betrag in Buchstaben

Ausstellungsort Ausstellungsort

Datum Datum

Unterschrift des Ausstellers

(Bezogenes Kreditinstitut) (Bezogenes Kreditinstitut)

NurzurVerrechnung Zahlen Sie gegen diesen Scheck

oder Überbringer Betrag: Euro, Cent

DATEVArt.Nr.30872/545190337

DATEVArt.Nr.30872/545190337

Der vorgedruckte Schecktext darf nicht geändert oder gestrichen werden. Die Angabe einer Zahlungs- frist auf dem Scheck gilt als nicht geschrieben.

.

. .

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Scheck-Nr.

Scheck-Nr. X Konto-Nr. X Betrag X Bankleitzahl XText

Bitte dieses Feld nich beschriften und bestempeln

D UP LI KA T

0000303940319S 0084132478h 00001030469Y 76050101S 01h 0000303940319S SSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSS

28959/2000/FB/RD Mustermandant Franz KG Finanzstraße 6-14 90329 Nürnberg

28959/2000/FB/RD Mustermandant Franz KG Finanzstraße 6-14 90329 Nürnberg

Deutsche Bank Nürnberg 76070012 Deutsche Bank Nürnberg 76070012

N ü r n b e r g

M u s t e r m a n d a n t M u s t e r m a n d a n t

f ü n f t a u s e n d a c h t h u n d e r t z e h n 3 7/10 0

2 8 9 5 9/20 0 0 /F B/R D 2 8 9 5 9/20 0 0 /F B/R D

5.8 10, 3 7

5.8 10, 3 7 E U R

F i n a n z a m t N ü r n b e r g-Z e n t r a l Voi g t län d e r s t r.7/9

904 8 9 N ü r n b e r g

E U R St-Nr.24112345678

USt-Vorauszahlung Voranmeldungszeitraum März 20JJ

USt-Betrag gemäßKennzahl83 5.810,37

5.810,37

St-Nr.24112345678

USt-Vorauszahlung Voranmeldungszeitraum März 20JJ

USt-Betrag gemäßKennzahl 83 5.810,37

5.810,37

f ü n f t a u s e n d a c h t h u n d e r t z e h n 3 7/10 0

F i n a n z a m t N ü r n b e r g-Z e n t r a l Voi g t län d e r s t r.7/9

904 8 9 N ü r n b e r g

0000179262627S 0001234567h 00000581037Y 76070012S 01h 0000179262627S************** **************

N ü r n b e r g

D u p l i k a t

E U R E U R

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