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Kennzahlen 22, 26 und 29 in der UStVA automatisch ausweisen Kennzahl 22 für die UStVA

erfassen

Wenn Datenübermittlung vorliegt und Sie reichen Belege (Verträge, Rechnungen, Erläuterun-gen auf gesonderten AnlaErläuterun-gen usw.) bei Ihrem Finanzamt ein, traErläuterun-gen Sie ab der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2006 in Kennzahl 22 eine 1 ein.

... in Kanzlei-Rechnungs-wesen erfassen

In Kanzlei-Rechnungswesen erfassen Sie das Belegkennzeichen (UStVA, Kennzahl 22 = 1) über das Dialogfenster Spezielle Druckeinstellungen vornehmen. Dazu öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Auswertungen | Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Im Register Eigenschaften Umsatzsteuer-Voranmeldung wählen Sie die UStVA-Druckvor-einstellung UStVA-Formular und bestätigen mit OK. Öffnen Sie mit der rechten Maustaste in der Auswertung UStVA das Kontextmenü und wählen Sie Spezielle Druckeinstellungen und aktivieren Sie die gewünschten Kontrollkästchen, zum Beispiel Belege werden gesondert ein-gereicht und klicken Sie auf OK.

Hinweis: Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm. Die ausführliche Programmbeschreibung DESY/NESY gilt analog für die entsprechenden Felder im Programm Kanzlei-Rechnungswesen.

... in DESY/NESY erfassen So automatisieren Sie den Ausweis der Kennzahlen 22, 26 bzw. 29 in der UStVA

1. Um den Ausweis der Kennzahlen 22, 26 bzw. 29 in der UStVA bzw. USt 1/11 zu

automati-2. Klicken Sie bei Abrechnungsnummer auf das Pfeilsymbol und wählen Sie aus der Liste die Abrechnungsnummer 121 Aufhebung Einzugsermächtigung/Verrechnung Guthaben.

3. Haben Sie die Vorlaufangaben erfasst, wählen Sie Dateneingabe formularorientiert und bestätigen Sie mit OK.

Es erscheint das Eingabefenster mit den Abruf-Kennziffern:

4. Anschließend erfassen Sie die gewünschten Kennziffern und reichen die Daten zur Verar-beitung in das DATEV-Rechenzentrum ein.

5. Damit Ihre Eingaben bei Abrechnungsnummer 121 wirksam werden können, lösen Sie die entsprechende umsatzsteuerliche Auswertung erneut aus.

Hinweis: Die Einreichung der Abrechnungsnummer 121 mit der Mandantennummer 0 (Kanz-leieingabe) ist nicht zulässig.

So erfassen Sie den Zeitraum UStVA, für den die Zahlungsmodalitäten gelten sollen

„ Um für einen Mandanten die Zahlungsmodalitäten der UStVA für einen bestimmten Monat oder ein Quartal zu ändern, erfassen Sie hier den gewünschten Monatsschlüssel 1 bis 12 oder Quartalsschlüssel 41 bis 44:

Hinweis: Die Kennziffern 100 und 110 sind Musskennziffern, von denen Sie mindestens eine erfassen müssen.

So erfassen Sie die Zahlungsmodalitäten für das USt 1/11

„ Um die Zahlungsmodalitäten beim USt 1/11 zu ändern, erfassen Sie den Schlüssel 1.

So erfassen Sie das Belegkennzeichen für die UStVA

Voraussetzung: Sie haben Kennziffer 100 erfasst.

1. Wenn Datenübermittlung vorliegt und Sie reichen Belege (Verträge, Rechnungen, Erläute-rungen auf gesonderten Anlagen usw.) bei Ihrem Finanzamt ein, erfassen Sie die Abruf-Kennziffer 122 für Belege werden gesondert eingereicht mit dem Wert 1 = ja.

Sie erhalten ein Bestätigungsprotokoll zur Abrechnungsnummer 121 mit der entsprechen-den Meldung zur Kennzahl 22. Sie erhalten es rückübertragen, wenn Sie in entsprechen-den Mandan-ten-Programmdaten, Kennziffer 124 erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.3.2.

-oder-„ Wollen Sie die Mitteilung an das Finanzamt über das Belegkennzeichen (UStVA, Kennzahl 22) wieder löschen, erfassen Sie den Schlüssel 0 = nein.

2. Damit Ihre Eingaben bei Abrechnungsnummer 121 wirksam werden können, lösen Sie die entsprechende UStVA erneut aus.

Hinweis: Die Kombination der Abruf-Kennziffer 122 für Belege werden gesondert einge-reicht mit der Abruf-Kennziffer 110 für USt 1/11 ist nicht zulässig.

So erfassen Sie die Zahlungsmodalitäten bei Zahllast

Voraussetzung: Sie haben Kennziffer 100 oder 110 erfasst.

„ Wollen Sie das Lastschriftverfahren zur UStVA bzw. zum USt 1/11 für einen bestimmten Abrechnungszeitraum (Monat, Quartal) widerrufen, erfassen Sie hier den Schlüssel 1:

Sie erhalten ein Bestätigungsprotokoll zur Abrechnungsnummer 121 mit der entsprechen-den Meldung zur Kennzahl 26. Sie erhalten es rückübertragen, wenn Sie in entsprechen-den Mandan-ten-Programmdaten, Kennziffer 124 erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.3.2.

Hinweis: Die Kennziffern 126 und 129 sind Musskennziffern, von denen Sie mindestens eine erfassen müssen.

So erfassen Sie die Zahlungsmodalitäten bei Guthaben

Voraussetzung: Sie haben Kennziffern 100 oder 110 erfasst.

„ Wollen Sie den Überschuss in der UStVA für einen bestimmten Abrechnungszeitraum (Monat, Quartal) verrechnen lassen oder abtreten, erfassen Sie hier den Schlüssel 1:

Sie erhalten ein Bestätigungsprotokoll zur Abrechnungsnummer 121 mit der entsprechen-den Meldung zur Kennzahl 29. Sie erhalten es rückübertragen, wenn Sie in entsprechen-den Mandan-ten-Programmdaten, Kennziffer 124 erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.3.2.

-oder-„ Wollen Sie den Überschuss in der UStVA für einen bestimmten Abrechnungszeitraum (Monat, Quartal) nicht mehr verrechnen lassen oder abtreten, erfassen Sie hier den Schlüs-sel 0.

Hinweis: Haben Sie bei Datenübermittlung parallel in den Mandanten-Programmdaten der Finanzbuchführung, Kennziffer 133 = 1 erfasst (Verrechnungswunsch bei Überschuss UStVA Datenübermittlung Fach 2, Kap. 3.3.5), hebt die vorliegende Kennziffer 129 den Wert der MPD-Kennziffer 133 temporär auf.

So erfassen Sie die Anzahl Protokolle

Voraussetzung: Sie haben Kennziffer 100 oder 110 erfasst.

„ Um die Anzahl Protokolle abweichend von der automatischen Schlüsselung zu bestimmen, erfassen Sie hier den gewünschten Schlüssel: Schlüssel 1 bis 9.

Hinweis: Haben Sie Kennziffer 320 nicht oder mit dem Schlüssel 0 erfasst, wird das Bestäti-gungsprotokoll trotzdem einfach ausgegeben (automatische Schlüsselung) oder Sie erhalten es rückübertragen, wenn Sie in den Mandanten-Programmdaten, Kennziffer 124 erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.3.2.

Zahlungsmodalitäten bei Datenübermittlung ändern

Eine Änderung reichen Sie spätestens zum letzten Termin der Einreichung ein. Die gesetzli-chen Übermittlungstermine der DATEV entnehmen Sie dem Servicebrief Rechnungswesen oder der Informations-Datenbank, Dokumentnummer 1030480.

Hinweis: Damit Ihre Eingaben bei Abrechnungsnummer 121 bei den bereitgestellten Daten wirksam werden können, lösen Sie die entsprechende umsatzsteuerliche Auswertung, zum Bei-spiel durch Abruf der UStVA mit Abrechnungsnummer 124 erneut aus.

Ausweis bei konsolidierter UStVA/USt 1/11 automati-sieren

Der automatische Ausweis der Kennzahl 22 ist auch in der konsolidierten UStVA möglich. Das gilt auch für die Kennzahlen 26 und 29 in der konsolidierten UStVA und USt 1/11. Sie reichen dazu Abrechnungsnummer 121 mit den erforderlichen Abruf-Kennziffern unter der Berater- und Mandantennummer des Empfängers der Konsolidierungsdaten ein.

Hinweis: Damit Ihre Eingaben bei Abrechnungsnummer 121 wirksam werden können, lösen Sie als Empfänger die entsprechende umsatzsteuerliche Auswertung, zum Beispiel durch Abruf der konsolidierten UStVA mit Abrechnungsnummer 125 erneut aus.