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USt 1/11 bei konsolidierter Umsatzsteuer-Voranmeldung nutzen

8 USt 1/11 bei konsolidierter Umsatzsteuer-Voranmeldung

8.1 USt 1/11 bei konsolidierter Umsatzsteuer-Voranmeldung nutzen

Als Anwender der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) Kap. 7 können Sie als Empfänger eine konsolidierte Sondervorauszahlung anfordern.

Voraussetzungen beachten Für den Antrag auf Dauerfristverlängerung gelten die gleichen Bedingungen, wie sie im Kap.

5.1 beschrieben sind:

- Gesetzliche Grundlage ist § 18 UStG - Sondervorauszahlung hochrechnen Kap. 5.1 - Formel für die USt 1/11-Hochrechnung

Datenübermittlung nutzen Als Anwender (Empfänger) der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. der kon-solidierten Sondervorauszahlung USt 1/11 nehmen Sie an der Datenübermittlung teil. Wei-tere Informationen dazu finden Sie in Kap. 4.

Abruf bis 30.11.JJ zulässig Sie können bis Ende November eines Kalenderjahres mit der Abrechnungsnummer 125 das jeweils aktuelle USt 1/11 abrufen. Abrufvorläufe danach lehnt das Programm ab.

USt 1/11 bei abweichen-dem Wirtschaftsjahr

Als Anwender der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung Kap. 7 können Sie die konso-lidierte Sondervorauszahlung auch abrufen, wenn in der Konsolidierung Mandanten mit unterschiedlichem Wirtschaftsjahresbeginn enthalten sind (MPD-Kennziffer 110, Fach 2, Kap.

3.2.3).

USt 1/11 mit Berechnung für Neugründer

Für Neugründer ist nach § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG, gültig ab 1. Januar 2002, im laufenden und im folgenden Kalenderjahr der Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat. Liegt Dauerfrist-verlängerung vor, muss der Neugründer auch dann eine Sondervorauszahlung leisten, wenn die Summe des Vorauszahlungs-Solls des Vorjahres kleiner/gleich 6.136 Euro ist.

Hinweis: Bei Umwandlungen durch Verschmelzung (§ 2 Umwandlungsgesetz - UmwG), Spal-tung (§ 123 UmwG) oder Vermögensübertragung (§ 174 UmwG) liegt eine Neugründung nach

§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG vor, wenn dadurch ein Rechtsträger neu entsteht oder seine unterneh-merische Tätigkeit aufnimmt. Liegt ein entsprechender Neugründungsfall vor, rufen Sie die Sondervorauszahlung USt 1/11 bei konsolidierter UStVA für Neugründer ab.

Manuelles USt 1/11 bereit-stellen

Um die Datenübermittlung eines konsolidierten USt 1/11 bei fehlenden Buchungsdaten im Vorjahr, zum Beispiel bei Neugründern oder in anderen Ausnahmefällen abweichend von den zu Grunde liegenden Buchungsdaten zu ermöglichen, können Sie als Empfänger ein manuell ermitteltes USt 1/11 für die Datenübermittlung im Rechenzentrum bereitstellen. Da es für ein geschätztes USt 1/11 irrelevant ist, ob es sich um ein Einzel-USt 1/11 oder um ein konsolidier-tes USt 1/11 handelt, erfolgt bei Datenübermittlung keine Prüfung auf das Konsolidierungs-kennzeichen in Kennziffer 120 der Mandanten-Programmdaten, soweit Kennziffer 131 beim Empfänger gesetzt ist.

Wie Sie das manuelle USt 1/11 erfassen, entnehmen Sie Kap. 5.3.

Unterjährige Anrechnung USt 1/11 in UStVA,

Kenn-Die geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung wird standardmäßig in der UStVA für Dezember bzw. für das 4. Quartal berücksichtigt. In den Mandantendaten können Sie steuern,

8.2 USt 1/11 bei konsolidierter UStVA bereitstellen bzw. abrufen - Abr.-Nr. 125

Es gelten die Voraussetzungen, die auch beim Abruf der konsolidierten Umsatzsteuer-Voran-meldung zu beachten sind Kap. 7.4:

- Geschlossener Konsolidierungskreis - Abruf durch Empfänger usw.

Konsolidierung mit ande-ren Beraternummern

Nehmen Mandanten mit unterschiedlichen Beraternummern an der Konsolidierung teil, emp-fehlen wir Ihnen, den Abruf Ihrer konsolidierten Auswertungen einen Verarbeitungstermin nach der letzten Einreichung von Daten durchzuführen.

So rufen Sie als Empfänger das USt 1/11 bei konsolidierter UStVA ab (Einfachabruf)

Voraussetzung: Konsolidierungskreis 10 (UStVA) ist geschlossen. Bei jedem abgebenden Mandanten sind die Umsatzsteuerwerte bereitgestellt. Die Bereitstellung ist abhängig vom Umsatzsteuerarten-Schlüssel, wie er beim abgebenden Mandanten in seiner MPD-Kennziffer 102 gespeichert ist.

Voraussetzung: Nehmen Sie an der Datenübermittlung teil, muss beim Empfänger MPD-Kennziffer 131 und das Konsolidierungs-Kennzeichen MPD-Kennziffer 120 erfasst sein, auch wenn der Empfänger nicht gleichzeitig Abgebender ist.

1. Um das USt 1/11 bei konsolidierter Umsatzsteuer-Voranmeldung bereitzustellen bzw.

abzurufen, erfassen Sie einen Abrufvorlauf mit Anwendung 12 mit der Berater- und Man-dantennummer des Empfängers. Im Feld Jahr erfassen Sie das Kalenderjahr der Errech-nung des USt 1/11 mit dem vorangegangenen Jahr. Das gilt auch dann, wenn beim Empfänger ein abweichendes Wirtschaftsjahr erfasst ist.

2. Klicken Sie bei der Abrechnungsnummer auf das Pfeilsymbol und wählen Sie aus der Liste die Abrechnungsnummer 125 Abruf Konsolidierung: UStVA, USt 1/11 und Zah-lungsträger.

Es erscheint das Abruffenster Abruf Konsolidierung: UStVA, USt 1/11 und Zahlungs-träger.

3. Klicken Sie im Abruffenster auf den Schaltknopf Konsolidierte USt 1/11.

Sie erhalten das Abruffenster zum konsolidierten USt 1/11

4. Für den Einfachabruf erfassen Sie im Abruffenster (Datum von) im Feld Ausgabe die gewünschte Ausgabe: Schlüssel 1 konsolidiertes USt 1/11 mit Berechnung für Neugründer oder Schlüssel 2, Schlüssel 3, Schlüssel 4 oder Schlüssel 5 konsolidierte USt 1/11-Nullmel-dung, Schlüssel 6 Rückübertragung DÜ-Protokoll mit Nullmeldung oder Schlüssel 8, 9:

Sie erhalten die erfasste Auswertung in der Basiswährung des Empfängers, entsprechend seiner Erfassung in MPD-Kennziffer 400.

Hat der Empfänger bei Datenübermittlung an die Finanzverwaltung die MPD-Kennziffer 130, 131 und Kennziffer 120 erfasst Kap. 4 und Sie haben das konsolidierte USt 1/11 mit Schlüssel 100 für Neugründer, Schlüssel 200 oder Schlüssel 500 konsolidierte USt 1/11-Nullmeldung bzw. Schlüssel 600 Rückübertragung DÜ-Protokoll mit 1/11-Nullmeldung abgeru-fen, werden die Umsatzsteuerwerte des konsolidierten USt 1/11 zur Datenübermittlung bereitgestellt und Sie erhalten als Bestätigung ein Datenübermittlungsprotokoll der kon-solidierten Fristverlängerung. Es informiert Sie über die bereitgestellten Umsatzsteuerwerte des konsolidierten USt 1/11, die annehmende DV-Stelle und den gültigen Übermittlungster-min.

Beim Einfachabruf mit Schlüssel 100 mit Berechnung für Neugründer erhalten Sie das konsolidierte USt 1/11 zur Datenübermittlung bereitgestellt bzw. im Rechenzentrum ent-sprechend der automatischen Schlüsselung 3fach gedruckt, ein Original und zwei Duplikate auch dann mit einem Verrechnungsscheck zum USt 1/11, wenn die Summe der Umsatz-steuer-Vorauszahlungswerte des Vorjahres kleiner/gleich 6 136 Euro betragen hat.

Beim Einfachabruf mit Schlüssel 200 erhalten Sie das konsolidierte USt 1/11 zur Daten-übermittlung bereitgestellt bzw. im Rechenzentrum entsprechend der automatischen Schlüsselung 3fach im Rechenzentrum gedruckt, ein Original und zwei Duplikate und mit einem Verrechnungsscheck zum konsolidierten USt 1/11, wenn die Summe der konsoli-dierten Umsatzsteuer-Vorauszahlungswerte des Vorjahres über 6 136 Euro betragen hat.

Haben Sie das konsolidierte USt 1/11 mit Schlüssel 200 angefordert und Ihre Vorauszah-lungswerte betragen 6 136 Euro oder liegen darunter, erhalten Sie den konsolidierten Antrag auf Dauerfristverlängerung stets ohne Berechnung der Sondervorauszahlung.

Für diese Empfänger, die gleichzeitig an der Datenübermittlung teilnehmen und im Vor-jahr bei MPD-Kennziffer 130 den Schlüssel 1 (Fristverlängerung) gespeichert haben, wer-den keine Daten für die Datenübermittlung bereitgestellt. Sie erhalten nur ein Protokoll.

Haben Sie für die Vorauszahlung für Januar 2007 im Vorlauf das Jahr 2006 (= Abrechnungs-nummer 125/06) erfasst, errechnet das Programm daraufhin automatisch den Betrag der Sondervorauszahlung aus dem konsolidierten Vorauszahlungssoll des Kalenderjahres 2006, Kennzahl 83 der konsolidierten UStVA, einschließlich der im Dezember 2006 ange-rechneten Sondervorauszahlung 1/11, Kennzahl 39 der konsolidierten UStVA.

Beim Einfachabruf ohne Ausgabe des konsolidierten USt 1/11 mit Schlüssel 900 (Keine Ausgabe konsolidiertes USt 1/11) bzw. mit Schlüssel 800 (Keine Ausgabe konsolidiertes USt 1/11 für Neugründer) erhalten Sie, entsprechend der automatischen Schlüsselung, einen Verrechnungsscheck zum konsolidierten USt 1/11, wenn die Summe der Umsatz-steuer-Vorauszahlungswerte des Vorjahres über 6 136 Euro und für Neugründer auch klei-ner/gleich 6 136 Euro betragen hat:

-oder-„ Um eine konsolidierte USt 1/11-Nullmeldung bei Fristverlängerung zur Datenübermittlung bereitzustellen bzw. im Rechenzentrum zu drucken, wählen Sie aus der Liste den Schlüssel 500 (Papier/Datenübermittlung (DÜ) mit Nullmeldung bei Fristverlängerung) bzw. Schlüs-sel 600 (Rückübertragung DÜ-Protokoll mit Nullmeldung bei Fristverlängerung).

Ist die Schlüsselung für die Berechnung eines konsolidierten USt 1/11-Nullmeldung im Rechenzentrum gültig verarbeitet, errechnet und übermittelt Ihnen das Programm die Son-dervorauszahlung mit dem Betrag 0 Euro (konsolidierte USt 1/11-Nullmeldung).

Errechnet das Programm einen davon abweichenden Betrag - das Programm errechnet auto-matisch den Betrag der Sondervorauszahlung aus dem konsolidierten Vorauszahlungssoll des Kalenderjahres 2006 (Kennzahl 83 der konsolidierten UStVA) einschließlich der im Dezember 2006 angerechneten Sondervorauszahlung 1/11 (des Vorjahres) (Kennzahl 39 der konsolidierten UStVA) - wird der Antrag auf Dauerfristverlängerung (konsolidierte USt 1/11-Nullmeldung) auch mit diesem Betrag zur Datenübermittlung bereitgestellt, wenn Sie als Empfänger Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfasst haben, Kennziffer 131, Fach 2, Kap. 3.3.5.

Ist keine Datenübermittlung beim Empfänger erfasst, erhalten Sie die konsolidierte USt 1/11-Nullmeldung in Papierform 3fach im Rechenzentrum gedruckt, ein Original und zwei Duplikate.

-oder-„ Soll ein konsolidiertes USt 1/11 abweichend vom Einfachabruf abgerufen werden, erfassen Sie im Abruffenster (Datum von) im entsprechenden Eingabefeld die gewünschte Anzahl bzw. den gewünschten Zahlungsträger.

Konsolidierte USt 1/11-Nullmeldung bereitstellen, Schlüssel 500 bzw. 600

Fordert Ihr zuständiges Finanzamt trotz bereits genehmigter Dauerfristverlängerung vom Vor-jahr einen erneuten Antrag auf Dauerfristverlängerung an (konsolidierte USt 1/11-Nullmel-dung) oder ist in einer ersten RZ-Verarbeitung ein konsolidiertes USt 1/11 mit Zahllast errechnet und an die Finanzverwaltung übermittelt worden und im Anschluss an Nachbuchun-gen stellen Sie fest, dass das erneute konsolidierte USt 1/11 eine Nullmeldung ist, werden Sie die konsolidierte USt 1/11-Nullmeldung (Schlüssel 5) bzw. Rückübertragung DÜ-Protokoll mit Nullmeldung (Schlüssel 6) zur Datenübermittlung bereitstellen, um zum Beispiel die geleistete Zahlung vom Finanzamt wieder zurückzuerhalten.

Prüfprotokoll des Empfän-gers beachten

Zur Kontrolle werden die Umsatzsteuerwerte der einzelnen Unternehmen auf dem Prüfproto-koll des Empfängers bestätigt.

Rückübertragung DÜ-Pro-tokoll, Schlüssel 300, 400 bzw. 600

So können Sie das DÜ-Protokoll zum konsolidierten USt 1/11 rückübertragen

„ Um das DÜ-Protokoll zum konsolidierten USt 1/11 rückzuübertragen, erfassen Sie als Empfänger im Abruffenster (Datum von) im Feld Ausgabe den Schlüssel 4:

Beim Einfachabruf mit Schlüssel 400 entspricht die Ausgabe des konsolidierten USt 1/11 der Ausgabe mit Schlüssel 200.

Wenn Sie Datenübermittlung erfasst haben Kap. 4 und fordern das

Datenübermittlungs-

-oder-„ Um das Datenübermittlungsprotokoll zum konsolidierten USt 1/11 mit Berechnung für Neugründer rückzuübertragen, erfassen Sie als Empfänger im Abruffenster (Datum von) im Feld Ausgabe den Schlüssel 3.

Beim Einfachabruf mit Schlüssel 300 entspricht die Ausgabe des konsolidierten USt 1/11 der Ausgabe mit dem Schlüssel 100.

Wenn Sie Datenübermittlung erfasst haben Kap. 4 und fordern das Datenübermittlungs-protokoll zum konsolidierten USt 1/11 mit Berechnung für Neugründer mit Schlüssel 300 per Rückübertragung an, werden die Umsatzsteuerwerte des konsolidierten USt 1/11 zur Datenübermittlung bereitgestellt und gleichzeitig das Datenübermittlungsprotokoll des konsolidierten USt 1/11 für Neugründer rückübertragen.

-oder-„ Um das Datenübermittlungsprotokoll zur konsolidierten USt 1/11-Nullmeldung rückzu-übertragen, erfassen Sie als Empfänger im Abruffenster (Datum von) im Feld Ausgabe den Schlüssel 6.

Beim Einfachabruf mit Schlüssel 600 entspricht die Ausgabe der konsolidierten USt 1/11-Nullmeldung der Ausgabe mit dem Schlüssel 500.

Wenn Sie Datenübermittlung erfasst haben Kap. 4 und fordern das Datenübermittlungs-protokoll zur konsolidierten USt 1/11-Nullmeldung mit Schlüssel 600 per Rückübertra-gung an, werden die Umsatzsteuerwerte der konsolidierten USt 1/11-Nullmeldung zur Datenübermittlung bereitgestellt und gleichzeitig das Datenübermittlungsprotokoll der konsolidierten USt 1/11-Nullmeldung rückübertragen.

Hinweis: Rufen Sie die zur Rückübertragung für Sie bereitgestellten Protokolle innerhalb von 30 Tagen auf Ihren PC nicht ab, werden sie im RZ gelöscht, soweit die Speicherfrist überschrit-ten ist Fach 1, Kap. 4.1.2.

Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10) erfassen

Wird die Bereitstellung zur Datenübermittlung eines konsolidierten USt 1/11 zum Beispiel nach Einreichung umsatzsteuerlicher Buchungen für das Vorjahr abgerufen und Sie haben zuvor, zum Beispiel per ELSTER Kap. 4 ein konsolidiertes USt 1/11 bereits übermittelt, wird für den betreffenden Zeitraum im Rechenzentrum kein berichtigtes konsolidiertes USt 1/11 bereitgestellt/ausgegeben und Sie müssen in der gleichen Verarbeitung das Berichtigungskenn-zeichen setzen.

Tipp: Sie können das Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10 der konsolidierten UStVA und des konsolidierten USt 1/11) jederzeit mit der Komponente Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung aufheben oder setzen Kap. 4.5.

So erfassen Sie das Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10) in DESY/NESY

Voraussetzung: Das Programm kann nicht erkennen, dass ein Berichtigungskennzeichen zu setzen bzw. zu löschen ist.

1. Um ein berichtigtes konsolidiertes USt 1/11 zur Datenübermittlung bereitzustellen, erfassen Sie die Berater- und Mandantennummer des Empfängers. Im Feld Jahr erfassen Sie das Kalenderjahr der Errechnung des USt 1/11: Im Kalenderjahr 2007 ist es das Jahr 2006. Das gilt auch dann, wenn Sie ein abweichendes Wirtschaftsjahr erfasst haben. Im Feld Abrechnungsnummer erfassen Sie den Wert 125.

2. Klicken Sie auf das Pfeilsymbol Berichtigungskennzeichen und wählen Sie aus der Liste den Schlüssel 1 (Berichtigte Anmeldung Kz. 10).

Ist die Schlüsselung für die Berechnung des berichtigten konsolidierten USt 1/11 im Rechenzentrum gültig verarbeitet, errechnet Ihnen das Programm automatisch den Betrag der Sondervorauszahlung aus dem Vorauszahlungssoll des Kalenderjahres 2006 - Kenn-zahl 83 konsolidierte UStVA - einschließlich der im Dezember 2006 angerechneten Son-dervorauszahlung 1/11 (des Vorjahres) - Kennzahl 39 konsolidierte UStVA und stellt zum Beispiel ein berichtigtes konsolidiertes USt 1/11 zur Datenübermittlung bereit, wenn Sie als Empfänger Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfasst haben, Kennziffer 131, Fach 2, Kap. 3.3.5.

Ist beim Empfänger keine Datenübermittlung erfasst, erhalten Sie zum Beispiel das berichtigte konsolidierte USt 1/11 in Papierform 3fach im Rechenzentrum gedruckt.

Anzahl USt 1/11-Formulare steuern

Die Steuerung der Anzahl im Feld Anzahl Exemplare von 1fach bis 9fach gilt nur für die Aus-gabe des konsolidierten USt 1/11 auf Papier. Sie gilt nicht für die AusAus-gabe der USt 1/11-Zah-lungsträger, die stets mit Original und Duplikat ausgegeben werden:

Hinweis: Erfassen Sie hier keinen Schlüssel, setzt das Programm automatisch Schlüssel 0 = Dreifach.

Zahlungsträger abrufen So fordern Sie einen konsolidierten USt 1/11-Zahlungsträger an

Voraussetzung: Grundvoraussetzung für den Abruf eines konsolidierten USt 1/11-Zahlungs-trägers ist die MPD-Kennziffer 115, die beim Empfänger mit dem Schlüssel 1 oder 2 gespei-chert sein muss, unabhängig davon, für welchen Zahlungsträger Sie sich beim Abruf tatsächlich entscheiden Fach 2, Kap. 3.3.4.

Voraussetzung: Die weiteren Voraussetzungen für den Abruf eines konsolidierten USt 1/11-Verrechnungsschecks bzw. einer USt 1/11-Überweisung, zum Beispiel MAD- und MPD-Erfas-sungen beim Empfänger Kap. 3 bzw. die Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungswerte des Vorjahres betragen über bzw. beim Neugründer auch kleiner/gleich 6 136 Euro, bleiben unver-ändert gültig.

„ Um einen konsolidierten USt 1/11-Verrechnungsscheck abzurufen, erfassen Sie als Emp-fänger im Abruffenster (Datum von) im Feld Art des Zahlungsträgers den Schlüssel 0.

Sie erhalten einen konsolidierten USt 1/11-Verrechnungsscheck entsprechend Ihren Abrufangaben, zum Beispiel mit oder ohne konsolidiertem USt 1/11.

-oder-„ Um eine Überweisung zum konsolidierten USt 1/11 abzurufen, erfassen Sie als Empfänger im Abruffenster (Datum von) im Feld Art des Zahlungsträgers den Schlüssel 1.

Sie erhalten eine Überweisung zum konsolidierten USt 1/11 entsprechend Ihren Abrufan-gaben, zum Beispiel mit oder ohne konsolidiertem USt 1/11.

-oder-„ Um ein konsolidiertes USt 1/11 ohne USt 1/11-Zahlungsträger abzurufen, erfassen Sie als Empfänger im Abruffenster (Datum von) im Feld Art des Zahlungsträgers den Schlüs-sel 9.

Der Abruf des konsolidierten USt 1/11 erfolgt ohne Ausgabe eines Zahlungsträgers.

Hinweis: Der Abruf eines Differenzbetrages ist in Verbindung mit dem Abruf einer konsoli-dierten USt 1/11-Sondervorauszahlung nicht möglich.

Achtung: Keine Ausgabe von Zahlungsträgern!

Ist MPD-Kennziffer 115, Fach 2, Kap. 3.3.4, beim Empfänger mit Schlüssel 0 erfasst, ist der Abruf eines konsolidierten Zahlungsträgers nicht möglich!

Nachträglicher Abruf eines USt 1/11-Zahlungsträgers

Sie können einen Zahlungsträger jederzeit nachträglich abrufen auch dann, wenn kein konsoli-diertes USt 1/11 im Abruffenster (Datum von) erfasst ist: Schlüssel 900 bzw. Schlüssel 800 mit Berechnung für Neugründer.

Beispiel: Sie rufen für das konsolidierte USt 1/11 für das Jahr 2007 (errechnet aus den Werten des Jahres 2006) nachträglich einen Verrechnungsscheck ab, da Sie vorher irrtümlich eine Überweisung angefordert hatten. Das konsolidierte USt 1/11 wird nicht mehr angefordert.

So rufen Sie einen Verrechnungsscheck ohne konsolidiertes USt 1/11 ab

„ Um einen Verrechnungsscheck ohne konsolidiertes USt 1/11 abzurufen, erfassen Sie als Empfänger im Datum von den Schlüssel 900 (Einfachabruf).

Beim Einfachabruf ohne Ausgabe konsolidiertes USt 1/11 mit Schlüssel 900 erhalten Sie, entsprechend der automatischen Schlüsselung, einen Verrechnungsscheck zum konsoli-dierten USt 1/11, wenn die Summe der konsolikonsoli-dierten Umsatzsteuer-Vorauszahlungswerte des Vorjahres über 6 136 Euro betragen hat.

-oder-„ Um einen Verrechnungsscheck ohne konsolidiertes USt 1/11 für Neugründer abzurufen, erfassen Sie als Empfänger im Datum von den Schlüssel 800 (Einfachabruf).

Beim Einfachabruf ohne Ausgabe konsolidiertes USt 1/11 mit dem Schlüssel 800 erhalten Sie, entsprechend der automatischen Schlüsselung, einen Verrechnungsscheck zum lidierten USt 1/11 mit Berechnung für Neugründer auch dann, wenn die Summe der konso-lidierten Umsatzsteuer-Vorauszahlungswerte des Vorjahres kleiner/gleich 6 136 Euro betragen hat.

Bei abweichendem Wirt-schaftsjahr bereitstellen bzw. abrufen

Abrechnungsnummer 125 ist stets mit dem Kalenderjahr der Errechnung des konsolidierten USt 1/11 zu kombinieren. Für die Errechnung der Vorauszahlung, zum Beispiel für Januar 2007, sind die konsolidierten USt-Werte 2006 entscheidend.

Beispiel: Beginnt das abweichende Wirtschaftsjahr des Empfängers am 01.05.2006 und endet am 30.04.2007, ist die Abrechnungsnummer für den Abruf des konsolidierten USt 1/11 mit dem Jahr 2006 zu kombinieren.

So ruft der Empfänger das konsolidierte USt 1/11 bei abweichendem Wirtschaftsjahr ab

Zur Errechnung des konsolidierten USt 1/11 werden alle Monate des Kalenderjahres 2006 her-angezogen, unabhängig vom Monat, in dem das abweichende Wirtschaftsjahr in 2006 beginnt.

Tipp: Wenn der Betrag der konsolidierten Sondervorauszahlung bei der Dezember-UStVA automatisch bei Kennzahl 39 ausgewiesen werden soll, buchen Sie den per Abruf errechneten Betrag auf das folgende Konto zum Beispiel bei SKR 03:

- F 1781 Umsatzsteuer-Vorauszahlung 1/11 Weitere Informationen finden Sie in Kap. 5.2.

Unterjährige Anrechnung USt 1/11 in UStVA, Kenn-zahl 39

Die geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung wird standardmäßig in der UStVA für Dezember bzw. für das 4. Quartal berücksichtigt. In den Mandantendaten können Sie steuern, in welchem abweichenden Monat oder Quartal die Anrechnung erfolgen soll, MPD-Kennziffer 129, Fach 2, Kap. 3.3.1.

Bereitgestellte Werte der konsolidierten Sondervor-auszahlung löschen

So löschen Sie als Empfänger die zur Datenübermittlung bereitgestellten Werte

1. Um die zur Datenübermittlung bereitgestellten Werte der konsolidierten Sondervoraus-zahlung zu löschen, erfassen Sie Abrechnungsnummer 123 mit der Berater- und Mandan-tennummer des Empfängers, kombiniert mit dem Jahr, aus dem die Daten für die Berechnung der Sondervorauszahlung stammen, zum Beispiel 2006.

2. Anschließend erfassen Sie die gewünschten Kennziffern:

Weitere Informationen finden Sie in Kap. 4.4.

41911/ 5100 Prüfprotokoll zur konsolidierten Fristverlängerung 2006 Blatt 1

Mustermann Basiswährung Euro

41.911/5.100/D8FBSU<11>

Folgende Werte wurden zu einer konsolidierten Fristverlängerung zusammengefasst: Finanzamt: Germersheim

Steuernr.: 11 16 026 12805 57 0100

Abgebende Berater/Mandanten 41911/ 5110 41911/ 5120 41911/ 5130 1) Werte Konso

höchstes Datum bis:/VKZ 31.12.2005/DZ 31.12.2005/DZ USt-VA

Januar

Februar 323.557,10 323.557,10

März 185.626,00 323.557,10 509.183,10

April 371.252,10 647.114,20 1.018.366,30

Mai 970.671,30 970.671,30

Juni -556.878,30 970.671,30 413.793,00

Juli -742.504,40 1.294.228,40 551.724,00

August 371.252,10 1.617.785,50 1.989.037,60

September 742.504,30 742.504,30

Oktober 928.130,40 928.130,40

November 1.113.756,40 1.113.756,40

Dezember 1.293.593,50 3.234.782,10 4.528.375,60

Sondervorauszahlung 5.789,00 789,00 6.578,00

Summe 3.712.521,10 9.383.156,00 13.095.677,10

Berechnung der Sondervorauszahlung für das Kalenderjahr 2006:

Summe der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldungen 13.095.677,10 einschließlich der Sondervorauszahlung für das

Kalenderjahr 2005

davon 1/11 Sondervorauszahlung 2006 1.190.516

Widerruf der Einzugsermächtigung (Kz. 26, Wert 1) Betragsangaben in EURO (Kz. 32, Wert 1)

1) Mandant hat keine Werte

8.3 USt 1/11 bei konsolidierter UStVA hochrechnen