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5 Antrag auf Dauerfristverlängerung USt 1/11

5.1 Dauerfristverlängerung nutzen

Grundlage § 18 UStG Zur Vermeidung von Härten kann die Frist für die Umsatzsteuer-Voranmeldung und Voraus-zahlung auf Antrag um einen Monat verlängert werden (§ 18 Abs. 6 UStG). Sie können mit der Abrechnungsnummer 124 das amtlich vorgeschriebene Formular USt 1 H zur Datenübermitt-lung an die Finanzverwaltung bereitstellen Kap. 5.2.

Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 6 136 Euro, ist der Kalender-monat Voranmeldungszeitraum. Das Programm errechnet die Sondervorauszahlung und füllt das USt 1/11-Formular entsprechend aus. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalender-jahr kleiner/gleich 6 136 Euro, ist das KalenderviertelKalender-jahr Voranmeldungszeitraum (§ 18 Abs.

2 Satz 1 UStG) und Sie müssen keine Sondervorauszahlung leisten (§ 47 Abs. 1 UStDV). Beim Abruf mit der Abrechnungsnummer 124 erhalten Sie den Antrag auf Dauerfristverlängerung bereitgestellt bzw. gedruckt. Im Teil II des Formulars Berechnung und Anmeldung der Sondervorauszahlung... werden die betreffenden Zeilen mit Sternchen (*) aus-gefüllt. Prüfen Sie, welchen Schlüssel Sie in der MPD-Kennziffer 102 gespeichert haben und stellen Sie, falls notwendig, auf Umsatzsteuer-Voranmeldung vierteljährlich um: MPD-Kenn-ziffer 102 = K bzw. L.

USt 1/11 mit Berechnung für Neugründer

Für Neugründer ist nach § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG im laufenden und im folgenden Kalender-jahr der Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat. Liegt Dauerfristverlängerung vor, muss der Neugründer auch dann eine Sondervorauszahlung leisten, wenn die Summe des Voraus-zahlungs-Solls des Vorjahres kleiner/gleich 6.136 Euro ist.

Sondervorauszahlung hochrechnen

Wenn der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des vor-angegangenen Kalenderjahres ausgeübt hat, wird die Summe der Umsatzsteuervorauszahlun-gen in eine Jahressumme umgerechnet. AngefanUmsatzsteuervorauszahlun-gene Kalendermonate werden als volle Kalendermonate behandelt. Gesetzliche Grundlage ist § 47 Abs. 2 UStDV.

Formel für die USt 1/11-Hochrechnung

Bei der Hochrechnung wird die Vorjahressteuer durch die Monate der unternehmerischen Tätigkeit geteilt und dann mit 12 multipliziert.

Beispiel: Die Jahressteuer für 2006 beträgt 4.000,- Euro. MPD-Kennziffer 110 = 0107 Wirt-schaftsjahresbeginn Fach 2, Kap. 3.2.3. MPD-Kennziffer 109 Ende des Rumpfwirtschaftsjahres ist nicht erfasst Fach 2, Kap. 3.2.4. Die MPD für das Vorjahr (zum Beispiel 2005) sind nicht erfasst:

Die hochgerechnete Vorjahressteuer beträgt 8.000 Euro. Sie ist Basis für die Ermittlung der Sondervorauszahlung USt 1/11 zum Beispiel für 2007.

USt 1/11 bei konsolidierter UStVA hochrechnen

Als Anwender der konsolidierten UStVA Kap. 7 können Sie auch die konsolidierte Sondervor-auszahlung abrufen Kap. 8. Das USt 1/11 bei konsolidierter UStVA kann auch dann

hochge-4.000 Euro (Jahressteuer) x 12 Monate 6 Monate (Juli bis Dezember 2006)

Unterjährige Anrechnung USt 1/11 in UStVA, Kenn-zahl 39

Die geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung wird standardmäßig in der UStVA für Dezember bzw. für das 4. Quartal berücksichtigt. In den Mandantendaten können Sie steuern, in welchem abweichenden Monat oder Quartal die Anrechnung erfolgen soll, MPD-Kennziffer 129, Fach 2, Kap. 3.3.1.

für Unternehmer, die Ihre Voranmeldungen abzugeben haben:

vierteljährlich Der Antrag auf Dauerfristverlängerung ist nicht zu stellen, wenn Dauerfristverlängerung bereits gewährt worden ist. Er ist nicht jährlich zu wiederholen. Eine Sondervorauszahlung ist nicht zu berechnen und anzumelden.

Finanzamt

Unternehmen - Art und Anschrift - Telefon - E-Mail-Adresse

I. Antrag auf Dauerfristverlängerung

II. Berechnung und Anmeldung der Sondervorauszahlung auf die Steuer für das Kalenderjahr 20JJ von Unternehmern, die ihre Voranmeldungen monatlich abzugeben haben

(Dieser Abschnitt ist gegenstandslos, wenn Dauerfristverlängerung bereits gewährt worden ist.)

Ich beantrage, die Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und für die Entrichtung der Umsatzsteuer-Voraus-zahlungen um einen Monat zu verlängern.

Berichtigte Anmeldung(falls ja, bitte eine "1" eintragen) 10

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1. Summe der verbleibenden Umsatzsteuer-Vorauszahlungen der angerechneten Sondervorauszahlung für das Kalenderjahr 20JJ . . . .

USt 1 H Antrag auf Dauerfristverlängerung/Anmeldung der Sondervorauszahlung 20JJ -DATEV eG OFD Nbg. 11.10.1974 AZ:S 7344 - 46/St 43

Datum, Namenszeichen Kontrollzahl und/oder Datenerfassungsvermerk

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2. Die weitere Bearbeitung richtet sich nach den Ergebnissen der maschinellen Verarbeitung.

Die wird ausnahmsweise (z. B. wegen

Sondervorauszahlung dieses Jahres (falls ja, bitte eine „1“ eintragen) . . . . Einzugsermächtigung

widerrufen

Verrechnungswünschen) für die

— nur vom Finanzamt auszufüllen — (falls ja, bitte eine „1“ eintragen) . . . .

Geben Sie bitte die Verrechnungswünsche auf einem besonderen Blatt an oder auf dem beim Finanzamt erhältlichen Vordruck „Verrechnungsantrag“.

Verrechnung des Erstattungsbetrages erwünscht / Erstattungsbetrag ist abgetreten.

Bearbeitungshinweis Die mit der Steueranmeldung angeforderten Daten werden auf Grund

der §§ 149 ff. der Abgabenordnung und des § 18 des Umsatzsteuergesetzes erhoben

Die Angabe der Telefonnummern und der E-Mail-Adressen ist freiwillig.

.

Hinweis nach den Vorschriften der Datenschutzgesetze:

1. Die aufgeführten Daten sind mit Hilfe des geprüften und genehmigten Programms sowie ggf. unter Berücksichtigung d e r g e s p e i c h e r t e n D a t e n m a s c h i n e l l z u v e r a r b e i t e n .

29 29

19 11

Bei der Anfertigung dieser Steueranmeldung hat mitgewirkt:

Ein ggf. verbleibender Restbetrag ist gesondert zu entrichten.

Datum, Unterschrift (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse)

5.2 USt 1/11 bereitstellen bzw. abrufen - Abr.-Nr. 124 Gemeldete

Umsatzsteuer-werte für Berechnung gül-tig

Für das Vorauszahlungssoll können nur die Umsatzsteuerwerte berücksichtigt werden, für die Sie eine UStVA über Datenübermittlung Kap. 4 bzw. über das amtliche Formular Umsatz-steuer-Voranmeldung Kap. 2 erstellt haben. Bei berichtigten Voranmeldungen werden die berichtigten Umsatzsteuerwerte für die Berechnung der Sondervorauszahlung herangezogen.

Der Abruf der Sondervorauszahlung ist bei abweichendem Wirtschaftsjahr möglich.

Achtung: Ausgabe USt 1 H bis Ende November möglich!

Sie können von DATEV bis Ende November eines Kalenderjahres das aktuelle USt 1/11 abru-fen. Abrufvorläufe nach diesem Termin lehnt das Programm ab!

Tipp: Als Anwender von Unternehmen online steht Ihnen das USt 1/11, unabhängig vom Abruf mit Abrechnungsnummer 124 automatisch im Online-Zugriff zur Verfügung Fach 1, Kap. 5.2.3. Die Bereitstellung der Daten für die Datenübermittlung an die Finanzverwaltung ist über Unternehmen online nicht möglich.

USt 1/11 bei Datenüber-mittlung abrufen

Falls Sie Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfasst haben, MPD-Kennziffer 130, 131 Kap. 4, werden die Daten für das USt 1/11 an das zuständige Finanzamt übermittelt. Sie erhalten zur Bestätigung ein Bereitstellungsprotokoll (DÜ-Protokoll). Sie erhalten es rück-übertragen, wenn Sie in den Mandanten-Programmdaten, Kennziffer 124 erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.3.2.

DÜ-Protokoll rückübertra-gen

Rufen Sie das USt 1/11 ab und haben bei MPD-Kennziffer 124 den Schlüssel 1 (Rückübertra-gung Umsatzsteuer-Protokolle) gespeichert Fach 2, Kap. 3.3.2, erhalten Sie bei Datenüber-mittlung das Bereitstellungsprotokoll (DÜ-Protokoll) rückübertragen.

Hinweis: Rufen Sie die zur Rückübertragung für Sie bereitgestellten Protokolle innerhalb von 30 Tagen auf Ihren PC nicht ab, werden sie im Rechenzentrum gelöscht, soweit die Speicher-frist überschritten ist Fach 1, Kap. 4.1.2.

USt 1/11 bereitstellen bzw.

abrufen

So rufen Sie das USt 1/11 für 2007 ab

1. Um ein USt 1/11 bereitzustellen bzw. abzurufen, erfassen Sie einen Abrufvorlauf mit

Beispiel: Für die Sondervorauszahlung 2007 erfassen Sie im Vorlauf das Jahr 2006 (=

Abrechnungsnummer 124/06).

Sind die Schlüsselungen im nachfolgenden Abruffenster für die Berechnung eines USt 1/

11 gültig verarbeitet, errechnet Ihnen das Programm automatisch den Betrag der Sonder-vorauszahlung aus dem Vorauszahlungssoll des Kalenderjahres 2006 - Kennzahl 83 UStVA - einschließlich der im Dezember 2006 angerechneten Sondervorauszahlung 1/11 (des Vorjahres) - Kennzahl 39 UStVA.

2. Klicken Sie bei Abrechnungsnummer auf das Pfeilsymbol und wählen Sie aus der Liste die Abrechnungsnummer 124 Abruf UStVA, USt 1/11 und Zahlungsträger.

Es erscheint das Abruffenster Abruf UStVA, USt 1/11 und Zahlungsträger.

3. Klicken Sie im Abruffenster auf den Schaltknopf USt 1/11.

Sie erhalten das Abruffenster mit den Eingabefeldern zum USt 1/11:

4. Für den Einfachabruf erfassen Sie im Abruffenster (Datum von) im Feld Ausgabe die gewünschte Ausgabe: Schlüssel 1 USt 1/11 mit Berechnung für Neugründer oder Schlüssel 2, Schlüssel 5 USt 1/11-Nullmeldung, Schlüssel 8 oder 9 und bestätigen Sie anschließend mit OK:

Haben Sie keine weiteren Felder erfasst, wird der entsprechende einstellige Schlüssel 1, 2, 5, 8 oder 9 automatisch vom Programm auf drei Stellen mit Füllnullen erweitert und im Datum von des Abrufvorlaufs mit 100, 200, 500 oder 800, 900 angezeigt.

Beim Einfachabruf mit Schlüssel 100 mit Berechnung für Neugründer erhalten Sie das USt 1/11 zur Datenübermittlung bereitgestellt bzw. im Rechenzentrum automatisch 3fach gedruckt, ein Original und zwei Duplikate mit einem Verrechnungsscheck zum USt 1/11, wenn die Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungswerte des Vorjahres kleiner/gleich 6 136 Euro betragen hat.

In allen anderen Fällen erfassen Sie den Einfachabruf mit Schlüssel 200 und erhalten das USt 1/11 zur Datenübermittlung bereitgestellt bzw. im Rechenzentrum 3fach gedruckt, ein Original und zwei Duplikate mit einem Verrechnungsscheck zum USt 1/11, wenn die Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungswerte des Vorjahres über 6 136 Euro betragen hat.

Haben Sie das USt 1/11 mit Schlüssel 200 angefordert und Ihre Vorauszahlungswerte betra-gen 6 136 Euro oder liebetra-gen darunter, erhalten Sie den Antrag auf Dauerfristverlängerung stets ohne Berechnung der Sondervorauszahlung. Für diese Mandanten, die gleichzeitig an der Datenübermittlung teilnehmen und im Vorjahr bei MPD-Kennziffer 130 den Schlüssel 1 (Fristverlängerung) gespeichert haben, werden keine Daten für die Datenübermittlung bereitgestellt. Sie erhalten nur ein Protokoll.

Haben Sie Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfasst, MPD-Kennziffer 130, 131 Kap. 4 und Sie haben das USt 1/11 mit Schlüssel 100 für Neugründer oder Schlüssel 200 abgerufen, werden die Daten an das zuständige Finanzamt übermittelt und Sie erhalten zur Bestätigung ein Bereitstellungsprotokoll (DÜ-Protokoll).

Beim Einfachabruf ohne Ausgabe USt 1/11, Schlüssel 900 (Keine Ausgabe USt 1/11) bzw.

Schlüssel 800 (Keine Ausgabe USt 1/11 für Neugründer) erhalten Sie, entsprechend der automatischen Schlüsselung einen Verrechnungsscheck zum USt 1/11, wenn die Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungswerte des Vorjahres über 6 136 Euro und für Neugründer auch kleiner/gleich 6 136 Euro betragen hat.

-oder-„ Um eine USt 1/11-Nullmeldung zur Datenübermittlung bereitzustellen bzw. im Rechenzen-trum zu drucken, wählen Sie aus der Liste den Schlüssel 500 (Papier/Datenübermittlung (DÜ) mit Nullmeldung bei Fristverlängerung).

Ist die Schlüsselung für die Berechnung eines USt 1/11 im Rechenzentrum gültig verarbei-tet, errechnet und übermittelt Ihnen das Programm die Sondervorauszahlung mit dem Betrag 0 Euro (USt 1/11-Nullmeldung).

Errechnet das Programm einen davon abweichenden Betrag - das Programm errechnet auto-matisch den Betrag der Sondervorauszahlung aus dem Vorauszahlungssoll des Kalender-jahres 2006 (Kennzahl 83 UStVA) einschließlich der im Dezember 2006 angerechneten Sondervorauszahlung 1/11 (des Vorjahres) (Kennzahl 39 UStVA) - wird der Antrag auf Dauerfristverlängerung (USt 1/11-Null-Meldung) auch mit diesem Betrag zur Datenüber-mittlung bereitgestellt bzw. im Rechenzentrum gedruckt.

-oder-„ Soll ein USt 1/11 abweichend vom Einfachabruf ausgegeben werden, erfassen Sie im Abruffenster (Datum von) im entsprechenden Eingabefeld die gewünschte Anzahl bzw.

den gewünschten Zahlungsträger.

USt 1/11-Nullmeldung bereitstellen, Schlüssel 500

Fordert Ihr zuständiges Finanzamt trotz bereits genehmigter Dauerfristverlängerung vom Vor-jahr einen erneuten Antrag auf Dauerfristverlängerung an (Nullmeldung) oder ist in einer ersten RZ-Verarbeitung ein USt 1/11 mit Zahllast errechnet und an die Finanzverwaltung über-mittelt worden und im Anschluss an Nachbuchungen stellen Sie fest, dass das erneute USt 1/11

Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10) erfassen

Wird die Bereitstellung zur Datenübermittlung eines USt 1/11 zum Beispiel nach Einreichung umsatzsteuerlicher Buchungen für das Vorjahr abgerufen und Sie haben zuvor, zum Beispiel per ELSTER Kap. 4 ein USt 1/11 bereits übermittelt, wird für den betreffenden Zeitraum im Rechenzentrum kein berichtigtes USt 1/11 bereitgestellt/ausgegeben und Sie müssen in der gleichen Verarbeitung das Berichtigungskennzeichen setzen.

Tipp: Sie können das Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10 der UStVA und USt 1/11) jederzeit mit der Komponente Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung aufheben oder setzen Kap. 4.5.

Beispiel: Für die oben beschriebene USt 1/11-Nullmeldung ist zusätzlich das Berichtigungs-kennzeichen (Kennzahl 10 USt 1/11) zu setzen.

So erfassen Sie das Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10) in DESY/NESY

Voraussetzung: Das Programm kann nicht erkennen, dass ein Berichtigungskennzeichen zu setzen bzw. zu löschen ist.

1. Um eine berichtigte USt 1/11-Nullmeldung zur Datenübermittlung bereitzustellen bzw.

im Rechenzentrum zu drucken, erfassen Sie die Berater- und Mandantennummer. Im Feld Jahr erfassen Sie das Kalenderjahr der Errechnung des USt 1/11: Im Kalenderjahr 2007 ist es das Jahr 2006. Das gilt auch dann, wenn Sie ein abweichendes Wirtschaftsjahr erfasst haben. Im Feld Abrechnungsnummer erfassen Sie den Wert 124.

2. Klicken Sie auf das Pfeilsymbol Berichtigungskennzeichen und wählen Sie aus der Liste den Schlüssel 1 (Berichtigte Anmeldung Kz. 10).

Ist die Schlüsselung für die Berechnung des berichtigten USt 1/11 im Rechenzentrum gültig verarbeitet, errechnet Ihnen das Programm automatisch den Betrag der Sondervorauszah-lung aus dem VorauszahSondervorauszah-lungssoll des Kalenderjahres 2006 - Kennzahl 83 UStVA - ein-schließlich der im Dezember 2006 angerechneten Sondervorauszahlung 1/11 (des Vorjahres) - Kennzahl 39 UStVA und stellt zum Beispiel eine berichtigte USt 1/11-Null-meldung zur Datenübermittlung bereit, wenn Sie Datenübermittlung an die Finanzver-waltung erfasst haben, Kennziffer 131, Fach 2, Kap. 3.3.5.

Ist keine Datenübermittlung erfasst, erhalten Sie zum Beispiel die berichtigte USt 1/11-Nullmeldung in Papierform 3fach im Rechenzentrum gedruckt.

Anzahl Exemplare wählen So erfassen Sie die Anzahl der USt 1/11 auf Papier abweichend vom Einfachabruf - wenn keine Datenübermittlung erfasst ist

„ Hier Klicken Sie auf das Pfeilsymbol Anzahl Exemplare und wählen aus der Liste die gewünschte Anzahl der USt 1/11-Formulare von 1fach Schlüssel 1 bis 9fach Schlüssel 9:

-oder-„ Erfassen Sie hier keinen Schlüssel, setzt das Programm automatisch Schlüssel 0 = Dreifach, siehe Einfachabruf.

Hinweis: Die Steuerung der Anzahl der USt 1/11 im Feld Anzahl Exemplare gilt nur für die Ausgabe der Formulare. Sie gilt nicht für die Ausgabe der USt 1/11-Zahlungsträger, die stets mit Original und Duplikat ausgegeben werden.

Zahlungsträger abrufen Haben Sie die Grundvoraussetzungen für die Ausgabe von Zahlungsträgern zum USt 1/11 und UStVA erfasst, können Sie mit Abrechnungsnummer 124 einen Zahlungsträger abrufen.

So rufen Sie mit DESY einen USt 1/11-Zahlungsträger ab

Voraussetzung: Die weiteren Voraussetzungen für den Abruf eines USt 1/11-Verrechnungs-schecks bzw. einer USt 1/11-Überweisung bleiben unverändert gültig, zum Beispiel MAD- und MPD-Erfassungen Kap. 3 bzw. die Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungswerte des Vorjah-res betragen über bzw. beim Neugründer auch kleiner/gleich 6 136 Euro.

„ Um einen USt 1/11-Verrechnungsscheck abzurufen, erfassen Sie im Abruffenster (Datum von) im Feld Art des Zahlungsträgers den Schlüssel 0:

Sie erhalten einen USt 1/11-Verrechnungsscheck entsprechend Ihren Abrufangaben.

-oder-„ Um eine USt 1/11-Überweisung abzurufen, erfassen Sie im Abruffenster (Datum von) im Feld Art des Zahlungsträgers den Schlüssel 1.

Sie erhalten eine USt 1/11-Überweisung entsprechend Ihren Abrufangaben.

-oder-„ Um ein USt 1/11 ohne USt 1/11-Zahlungsträger abzurufen, erfassen Sie im Abruffenster (Datum von) im Feld Art des Zahlungsträgers den Schlüssel 9.

Der Abruf des USt 1/11 erfolgt ohne Ausgabe eines Zahlungsträgers.

Hinweis: Der Abruf eines Differenzbetrages ist in Verbindung mit dem Abruf einer USt 1/11-Sondervorauszahlung nicht möglich.

Achtung: Keine Ausgabe von Zahlungsträgern möglich!

Ist MPD-Kennziffer 115 mit Schlüssel 0 erfasst, ist der Abruf eines Zahlungsträgers nicht mög-lich!

Achtung: Bei Steuer-Schecks muss die Scheckabgabe 3 Tage früher erfolgen!

Achten Sie darauf, dass für Scheckzahlungen, die nach dem 31.12.2006 zugegangen sind, die Zahlung erst ab dem dritten Tag nach dem Eingang beim Finanzamt (Finanzkasse) als geleistet gilt (§ 224 Abs. 2 Nr. 1 AO). In diesem Fall wird keine Zahlungs-Schonfrist gewährt. Säumnis-zuschläge entstehen bereits dann, wenn der Steuer-Scheck nicht drei Tage vor dem Fälligkeits-tag bei der zuständigen Finanzkasse eingegangen ist Kap. 4.3 An Datenübermittlung teilnehmen.!

Nachträglicher Abruf eines USt 1/11-Zahlungsträgers

Sie können einen Zahlungsträger jederzeit nachträglich abrufen auch dann, wenn kein USt 1/11 im Abruffenster (Datum von) erfasst ist (Schlüssel 900).

Beispiel: Sie rufen für das USt 1/11 für das Jahr 2007 (errechnet aus den Werten des Jahres 2006) nachträglich einen Verrechnungsscheck ab, da Sie vorher irrtümlich eine Überweisung angefordert hatten. Das USt 1/11 wird nicht mehr angefordert.

So rufen Sie einen Verrechnungsscheck für 2007 ohne USt 1/11 ab

Beim Einfachabruf ohne Ausgabe USt 1/11, Schlüssel 900, erhalten Sie, entsprechend der auto-matischen Schlüsselung, einen Verrechnungsscheck zum USt 1/11, wenn die Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungswerte des Vorjahres über 6 136 Euro und für Neugründer auch kleiner/gleich 6 136 Euro betragen hat.

Bei abweichendem Wirt-schaftsjahr abrufen

Abrechnungsnummer 124 ist stets mit dem Kalenderjahr der Errechnung des USt 1/11 zu kombinieren. Für die Errechnung der Vorauszahlung, zum Beispiel für 2007, sind die USt-Werte 2006 entscheidend.

Beispiel: Beginnt das abweichende Wirtschaftsjahr am 01.05.2006 und endet am 30.04.2007, ist die Abrechnungsnummer für den Abruf des USt 1/11 mit dem Jahr 2006 zu kombinieren.

So rufen Sie das USt 1/11 bei abweichendem Wirtschaftsjahr 2006/2007 ab

1. Für die Vorauszahlung für Januar 2007 erfassen Sie im Vorlauf das Jahr 2006.

2. Haben Sie alle Vorlaufangaben erfasst, klicken Sie bei Abrechnungsnummer auf das Pfeil-symbol und wählen Sie aus der Liste die Abrechnungsnummer 124 Abruf UStVA, USt 1/11 und Zahlungsträger und erfassen Sie im Datum von zum Beispiel den Schlüssel 200.

Automatischer Ausweis in der Dezember-UStVA, Kennzahl 39

Tipp: Wenn der Betrag der Sondervorauszahlung bei der Dezember-UStVA automatisch bei Kennzahl 39 ausgewiesen werden soll, buchen Sie den per Abruf errechneten Betrag auf das folgende Konto, zum Beispiel SKR 03:

- F 1781 Umsatzsteuer-Vorauszahlung 1/11

Auch bei den übrigen DATEV-Kontenrahmen sind es jeweils eigene Konten mit der allgemei-nen Funktion 26000.

Achtung: Dezember UStVA wird falsch!

Achten Sie darauf, dass Sie das Konto Umsatzsteuer-Vorauszahlung auf keinen Fall anderweitig verwenden, sonst wird Ihre UStVA für Dezember bei Kennzahl 39 falsch!

Für den Ausweis in der UStVA werden nur die Jahresverkehrszahlen berücksichtigt. Eröff-nungsbilanzwerte und über Konto 9090 vorgetragene Summen werden für die Kennzahl 39 UStVA nicht herangezogen. Wird auf dem Konto mit der allgemeinen Funktion F 26000 (zum Beispiel Konto 1781 bei SKR 03) ein Haben-Saldo der Jahresverkehrszahlen (JVZ) festgestellt, wird die Kennzahl 39 mit dem Wert 0,00 ausgewiesen. Im Verarbeitungsprotokoll Umsatz-steuerwerte erhalten Sie den Hinweis:

Konto für Sondervorauszahlung enthält negativen Wert. Bitte Konto berichtigen.

Haben Sie Euro-Beträge mit Cent gebucht, werden die Cent abgeschnitten, denn die Sondervor-auszahlung müssen Sie als vollen Euro-Betrag abführen. Sie erhalten dann die Meldung:

Für Kz. 39 wurde nur voller Betrag herangezogen. Bitte Wert prüfen.

Korrektur Ist der Wert falsch, korrigieren Sie das Konto für die Sondervorauszahlung und rufen eine berichtigte UStVA ab Kap. 2.3.

Hinweis: Bei Datenübermittlung der UStVA an die Finanzverwaltung wird die Kennzahl 39 auf dem Datenübermittlungsprotokoll erläutert.

Unterjährige Anrechnung USt 1/11 in UStVA, Kenn-zahl 39

Die geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung wird standardmäßig in der UStVA für Dezember bzw. für das 4. Quartal berücksichtigt. In den Mandantendaten können Sie steuern, in welchem abweichenden Monat oder Quartal die Anrechnung erfolgen soll, MPD-Kennziffer 129, Fach 2, Kap. 3.3.1.

Kennzahlen 22, 26 und 29 ausweisen

Das generell erteilte Lastschriftverfahren kann in allen Bundesländern über UStVA- bzw. USt 1/11, Kennzahl 26 ausgesetzt werden. Sie können den Ausweis der Kennzahl 26 in der UStVA bzw. USt 1/11 händisch in das Formular eintragen oder über Abrechnungsnummer 121 auto-matisieren Kap. 2.4.

Tipp: Sie können alternativ zur Abrechnungsnummer 121 die Zahlungsmodalitäten bei bereit-gestellten Daten über den neuen Programmbaustein Übersicht Datenübermittlung Finanz-verwaltung ändern. Den Programmbaustein rufen Sie über einen zusätzlichen Menüpunkt in den Programmen Kanzlei-Rechnungswesen, Rechnungswesen und DESY auf.

Weitere Informationen finden Sie in Kap. 4.5 Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung nutzen.

5.3 Manuelles USt 1/11 bereitstellen - Abr.-Nr. 111

Manuelles USt 1/11 nutzen Um die Datenübermittlung des USt 1/11 bei fehlenden Buchungsdaten im Vorjahr, zum Bei-spiel bei Neugründern oder in anderen Ausnahmefällen abweichend von den zu Grunde lie-genden Buchungsdaten zu ermöglichen, können Sie ein manuell ermitteltes USt 1/11 für die Datenübermittlung im Rechenzentrum bereitstellen. Die Sondervorauszahlung muss anhand der zu erwartenden Vorauszahlungen des laufenden Kalenderjahres geschätzt werden.

Voraussetzung: Für das Abrufjahr der Sondervorauszahlung muss ein MPD-Bestand im Rechenzentrum gespeichert sein, zum Beispiel die Kennziffer 131 = 1 (Einverständnis zur Datenübermittlung), die Kennziffer 112 (Finanzamtsnummer) und die Kennziffer 113 (Steuer-nummer), ein Buchungs-Bestand ist nicht notwendig.

Hinweis: Das Abrufjahr, zum Beispiel 2007, ist gleichzeitig das USt 1/11-Jahr, zum Beispiel 2007. Bei einem konsolidierten USt 1/11 findet die Datenübermittlung statt, wenn das manu-elle USt 1/11 vom Empfänger erfasst und bereitgestellt wird.

Sondervorauszahlung schätzen

Die Sondervorauszahlung muss anhand der zu erwartenden Vorauszahlungen des laufenden Kalenderjahres geschätzt werden.

Tipp: Haben Sie die zur Datenübermittlung bereitgestellten Werte des USt 1/11 gelöscht, ist eine erneute Bereitstellung jederzeit, zum Beispiel in der gleichen Einreichung, möglich.

... mit Kanzlei-Rechnungs-wesen erfassen

Die hier erfassten Abrufdaten haben keine Wirkung auf den Datenbestand am PC.

So erfassen Sie das manuelle USt 1/11 in Kanzlei-Rechnungswesen

Voraussetzung: Für das entsprechende Abrufjahr der Sondervorauszahlung sind in den Man-danten-Stammdaten die Kennziffer 131 = 1 (Einverständnis zur Datenübermittlung), Kenn-ziffer 112 (Finanzamtsnummer) und Kennziffer 113 (Steuernummer) erfasst und im Rechenzentrum gespeichert.

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.

Sie erhalten das Register Rechnungswesen-Abrufe.

3. Klicken Sie auf die Registerkarte Einzelabrufe und anschließend auf die Schaltfläche Neu.

Das Dialogfenster Einmaliger Abruf anlegen wird geöffnet.

4. Öffnen Sie in der Strukturansicht eine Auswertung, für die Sie einen Abruf definieren möchten, zum Beispiel Umsatzsteuer und öffnen Sie den Ordner, zum Beispiel durch Dop-pelklicken auf den Ordner.

5. Doppelklicken Sie auf die gewünschte Auswertung, zum Beispiel Manuelles USt 1/11 und geben Sie in der Erfassungsmaske, zum Beispiel im Feld Sondervorauszahlung (Kz. 38), den ganzzahligen Betrag, zum Beispiel 1700 Euro, für die Sondervorauszahlung ein.