M 025/2007 GEF 2. Mai 2007 GEF C
Motion
0758 Meyer, Roggwil (SP-JUSO)
Weitere Unterschriften: 13 Eingereicht am: 22.01.2007
Kantonale Managed Care - Organisation
Der Regierungsrat wird aufgefordert einen Bericht zu verfassen, in welchem die Möglichkeiten der Schaffung einer kantonalen Managed Care Organisation sowie ihre Vorteile und Nachteile dargestellt sind.
Begründung:
Chronisch kranke und alte Menschen beanspruchen das Gesundheitswesen naturgemäss überdurchschnittlich. Sie sind durch die gesetzlichen Regelungen (Franchise, Selbstbehalt) des KVG benachteiligt.
Nach dem Beschluss des Ständerats vom 5.12.2006 ist der Weg für Managed Care Modelle bzw. Organisationen vorgezeichnet.
Es drängt sich damit die Frage nach einer kantonalen Managed Care Strategie auf. Damit könnte ein Beitrag zur Durchsetzung der vernetzten Versorgung sowie zur besseren Versorgung der erwähnten benachteiligten Gruppen geleistet werden.
Antwort des Regierungsrates
Der Motionär fordert den Regierungsrat auf, einen Bericht zu verfassen, in welchem die Möglichkeiten der Schaffung einer kantonalen Managed Care-Organisation sowie ihre Vor- teile und Nachteile dargestellt sind.
Insbesondere verweist der Motionär auf chronisch kranke und alte Menschen, die das Ge- sundheitswesen überdurchschnittlich beanspruchen und durch die gesetzlichen Regelungen des KVG (Franchise, Selbstbehalt) benachteiligt seien. Zudem sei durch den Beschluss des Ständerats vom 5.12.2006 der Weg für Managed Care Modelle bzw.
Organisationen vorgezeichnet.
Es dränge sich die Frage nach einer kantonalen Managed Care Strategie auf – als Beitrag zur Durchsetzung der vernetzten Versorgung und besseren Versorgung der erwähnten be- nachteiligten Gruppen.
Der zitierte Ständeratsbeschluss vom 05.12.06 (Bundesgesetz über die Krankenversiche- rung. Teilrevision. Managed Care) bestärkt einen Bundesratsvorschlag zu „besonderen Versicherungsformen“, nämlich die Erhöhung der Angebote an Versicherungsmodellen im
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Sinn von Managed Care seitens der Versicherer, damit die Versicherten die Wahlmöglichkeit haben, sich in einer Behandlungskette umfassend versorgen zu lassen – beides auf freiwilliger Basis.
Der Kanton kann lt. SpVG (Art. 3 Abs. 3; Art.68) Modellversuche zur Optimierung der Spitalversorgung und des Rettungswesen fördern. Zudem kann er den Abschluss von Leistungsverträgen davon abhängig machen, „dass die Leistungserbringer E die Grundsätze der vernetzten Versorgung beachten“ (Art. 20 b).
Der Regierungsrat hält es für wünschenswert, die aufgrund dieser gesetzlichen Voraussetzungen möglichen kantonalen Interventionsformen zur Schaffung von Managed Care Modellen bzw. Organisationen und ihre Vor- und Nachteile systematisch zu analysie- ren. Er schlägt daher die Einberufung einer Expertengruppe vor, die mit dem Verfassen des geforderten Berichts betraut wird.
Für die vom Motionär besonders hervorgehobene Gruppe chronisch kranker und alter Menschen sind entsprechende Vorarbeiten in der Gesundheits- und Fürsorgedirektion bereits angelaufen: In einem Modellversuch wird – voraussichtlich ab 2008 – geprüft, ob sich mit einem umfassenden Konzept „Vernetzte Versorgung in der Geriatrie“ die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung (hoch)betagter Patienten verbessern lassen.
Hierfür sollen modellhaft die institutionellen Barrieren zwischen den einzelnen altersmedizinischen Versorgungsbereichen reduziert und die ambulante haus- und fachärztliche Versorgung, Spitalversorgung, Rehabilitation sowie ambulante und stationäre Langzeitpflege organisatorisch und finanziell integriert werden.
Aus den dargelegten Gründen beantragt der Regierungsrat die Annahme der Motion.
Antrag: Annahme der Motion
An den Grossen Rat