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Dr. Birgit Ebbert übergibt Staffelstab an Katharina Müller Kurier

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Academic year: 2022

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Bekanntmachungen und

Ausschreibungen Seiten 3 – 11

Nichtamtlicher Teil

Großbaumaßnahmen 2020 Seite 12 Pendlertag in Gotha Seite 13 Gothaer Wochenmarkt Seite 15

Seniorengeburtstage Seite 19

Kinder- und Jugendangebote Seite 20

„Krieg und Frieden“ im Kulturhaus Seite 22

Kurier www.gotha.de

Auf ein Wort:

Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sind ein Gesetz, man könnte auch sagen ei- ne Grundregel unseres Zusammenlebens.

Und nun überlegen Sie einfach mal, wie oft Sie selbst, oder meist sind es Andere, schon dagegen verstoßen haben. Fast täglich. Es ist Zeit daran zu erinnern, dass es vor 200 Jahren einen einfachen Gothaer Bürger gab, der das Prinzip der Gegenseitigkeit zum Er- folgsmodel seines Handelns erhob. Wir eh- ren ihn heute mit Denkmälern, seine wirt- schaftliche Unternehmung blüht, leider, seit 75 Jahren nicht mehr in Gotha, sondern in Köln am Rhein. Ich möchte daran erinnern:

Die Vertreibung der GOTHAER Versiche- rungen vor einem Dreivierteljahrhundert aus der Heimatstadt war einzig und allein die Folge nationalsozialistischer Politik in Thüringen. Mit diesem Verlust flossen Wirt- schaftskraft und Bildung, Arbeitsplätze und Sponsoring, aber auch Internationalität fort aus Gotha. Bis heute ist dieser Verlust zu spüren. Vor 75 Jahren fielen die letzten Bomben des Zweiten Weltkrieges auf Go- tha, hunderte Menschen verloren ihr Leben.

Das Bahnhofsgebäude wurde damals zer- bombt, man sieht die Schäden an diesem privaten Bauwerk noch heute. Und weil pri- vat niemand etwas tut, will die Stadt diesen Zustand verändern. Denn nur dort, wo sich Menschen engagieren, können Schäden re- pariert und gegenseitige Achtung aufge- baut werden. Ernst Wilhelm Arnoldi wollte, dass einer des anderen Last trage, dass je- der nur so viel zum Leben erhält, wie er braucht und das eine starke Gemeinschaft Schutz in jeder Lebenslage bieten möge.

Tausende Menschen in Gotha sind gegen- seitig engagiert, empfinden die Begegnung im Verein als Lust und nicht als Last der Frei- zeit. Wenn Gotha noch attraktiver werden will, dann brauchen wir mehr Gegenseitig- keit und nicht den Ruf nach der Verwaltung.

Gothaer ist, für den Freundschaft auf Gegen- seitigkeit basiert. In diesem Sinne, seien sie vorsichtig.

Ihr

Amtsblatt der Stadt Gotha | Nr. 2 ⁄ 29. Jahrgang | 27. Februar 2020

Katharina Müller (links) nimmt den Staffelstab von Dr. Birgit Ebbert entgegen und beginnt damit symbolisch ihre Zeit als Kurd-Laßwitz-Stipendiatin der Residenzstadt Gotha.

Bereits seit dem Jahr 2008 vergibt die Resi- denzstadt Gotha jährlich mit dem „Kurd-Laß- witz-Stipendium“ einen mit insgesamt 5.000 Euro dotierten Stadtschreiberpreis für Kin- der- und Jugendbuchautoren. Zwölf Auto- rinnen und Autoren haben diese Funktion seither in Gotha wahrgenommen und auf ganz unterschiedliche Art das kulturelle Le- ben in der Stadt mitgeprägt. Der Berliner Reinhard Griebner war zweimal zum Stadt- schreiber gewählt worden.

Die in Hagen lebende Diplom-Pädagogin Dr. Birgit Ebbert war 2019 die zwölfte „Kurd- Laßwitz-Stipendiatin der Residenzstadt Go- tha“. Sie wohnte traditionell in der Stadt- schreiberwohnung im Brühl, arbeitete er- folgreich an einem Buchmanuskript, schrieb zahlreiche Kolumnen und Blogbeiträge und organisierte viele Veranstaltungen. In der Stadtbibliothek Heinrich Heine verabschie-

Dr. Birgit Ebbert übergibt Staffelstab an Katharina Müller

Kurd-Laßwitz-Stipendium zum dreizehnten Mal vergeben

dete sie sich am 6. Februar 2020 mit einer Le- sung von ihrem Gothaer Publikum.

Im Rahmen dieser Veranstaltung übergab Dr. Birgit Ebbert den Stipendiaten-Staffelstab dann an die Berliner Soziologin und Dolmet- scherin Katharina Müller, die das 13. „Kurd- Laßwitz-Stipendium der Residenzstadt Go- tha“ übernimmt und ab April ihre Präsenz- phase starten wird. Müller beschäftigt sich unter anderem mit der Thematik des Umwelt- bewusstseins. Die Arbeit an einem Buch dazu möchte sie während ihrer Zeit in Gotha fort- setzen und dazu auch mit der lokalen „Fri- days for Future“-Gruppe ins Gespräch kom- men.

Schulen, die in ihrer Stadtschreiberzeit gerne mit Katharina Müller gemeinsame Projekte umsetzen möchten, können sich bereits jetzt an die Pressestelle der Stadtverwaltung wenden (presse@gotha.de).

Foto: Lutz Ebhardt

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NEUER MOTOR FÜR DEN AUSBAU DER FERNWÄRMEVERSORGUNG

Am 10. Februar wurde der erste Motor ins neue Heizkraftwerk (HKW) in die Gothaer Breite Gasse gebracht. Mit dem grünen Schwergewicht geht das Großprojekt

„HKW Breite Gasse“ der Stadtwerke Gotha in die nächste Runde. Ein Kran hob den 14 Tonnen schweren „Klotz“ an dem Mon- tagmorgen in die Einbringgrube vor dem HKW. Von dort ging es auf Rollen weiter in die endgültige Position im Keller des Ge- bäudes. Der neue Motor ist der erste von insgesamt dreien, die jeweils im Abstand von rund einem Jahr im HKW verbaut werden. Im Jahr 2022 folgt dann zusätz- lich ein neuer Kessel. Das Projekt HKW in der Breiten Gasse spielt eine wichtige Rolle bei der künftigen, flächendeckenden Versorgung Gothas mit umweltfreund- licher Energie. „Der Fernwärme gehört in Gotha die Zukunft. Mit ihr haben wir

die Möglichkeit, die Stadt perspektivisch zu 100 Prozent mit'grüner' Wärme und umweltfreundlichen Strom zu versorgen“, erklärt Dirk Gabriel, Geschäftsführer der Stadtwerke Gotha GmbH. Mit 17 MW Leistung im Endausbau (Dies entspricht der Leistung von zwei ICE-Triebwagen, die jeweils einen langen Zug ziehen können.) trägt das Kraftwerk maßgeblich zur Fern- wärmeversorgung bei und erhöht zudem die ohnehin schon sehr gute Versorgungs- sicherheit. Das Kraftwerk ist technisch so ausgestattet, dass es über eine Fernwirk- technik über den Standort HKW West (neben dem Straßenbahndepot) gesteuert und überwacht werden kann. Strategisch günstig an einer Haupttrasse im Innen- stadtgebiet liegend ist das HKW einer der entscheidenden Bausteine beim Ausbau des Fernwärmenetzes für die Stadt Gotha.

STADTWERKE GOTHA GMBH

Pfullendorfer Straße 83, 99867 Gotha, Tel. 03621 433-222, Fax 03621 433-110, E-Mail: mail@stadtwerke-gotha.de, www.stadtwerke-gotha.de

UNSER ZIEL:

NACHHALTIG HANDELN

Liebe Gothaer, liebe Stadtwerke-Kunden,

Nachhaltigkeit ist eines der großen Themen unserer Zeit. Wir als Energieversorger sind uns bewusst, dass wir dabei eine besondere Ver- antwortung tragen, der wir uns gern und mit großer Hingabe stellen.

Deshalb macht es mich stolz, dass wir gerade den nächsten Schritt in eine umweltfreundliche Zukunft getan haben.

Mit dem Einbau des ersten Motors ins Heizkraftwerk in der Breiten Gasse setzen wir unseren Weg fort, an dessen Ende eine flächen- deckende Energieversorgung unserer Region mit umweltfreund- lichem Strom und „grüner“ Wärme stehen soll. Die Anstrengungen sind groß, doch am Ende werden sie es wert sein.

Ihr Dirk Gabriel,

Geschäftsführer der Stadtwerke Gotha

RICHTIGER EINSATZ DES WASSERKOCHERS

63$5ˎ7,33 Informationen von Ihrem regionalen Energieversorger

Februar 2020

Plastikherstellung verwendete Weichma- cher ins Trinkwasser gelangen können.

Von Bedeutung ist auch der Füllstand des Kochers. Wer mehr Wasser kocht als er benötigt, erhöht seinen Energiebedarf und den COǂ-Ausstoß. Ein nicht verwen- deter Liter Wasser pro Tag summiert sich so auf satte 25 kg COǂ im Jahr. Wer nur so viel Wasser erhitzt wie er tatsächlich braucht, spart rund 10 Euro im Jahr.

Wasser ist unser Lebensmittel Nr.1 und wir nutzen es im Prinzip rund um die Uhr.

Im Haushalt ist der Wasserkocher eine wichtige Hilfe – auch beim Energiespa- ren! Schon beim Kauf eines Wasserko- chers können Fehler vermieden werden.

Es lohnt die Anschaffung hochwertiger Geräte, die ohne Plastik auskommen. Sie CTDGKVGPGHƒ\KGPVGTCNUFKG$KNNKIXGTUKQPGP und es besteht keine Gefahr, dass bei der Der erste Motor für das neue Heizkraftwerk wird geliefert.

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Öffentliche Bekanntmachung

der Sitzungstermine

der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Gotha

Monat März 2020

Am Dienstag, 17.03.2020, 17.00 Uhr findet eine Sitzung mit öffent- lichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.

Gremium: Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss Ort/Raum: Neues Rathaus, Saal, Ekhofplatz 24, Gotha Tagesordnung

Öffentlicher Teil – Beginn: 17.00 Uhr

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Abstimmung zu Änderungen der öffentlichen Tagesordnung 3. Abstimmung der öffentlichen Niederschrift vom 21.01.2020 4. Beschlussvorlagen – öffentlich

4.1. Fällung von drei Laubbäumen zum Neubau einer Bushalte- stelle in der Lindenauallee

Vorlage: BA 004/20

Am Mittwoch, 18.03.2020, 17.00 Uhr findet eine Sitzung mit nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.

Gremium: Sozial-, Sport- und Kulturausschuss Ort/Raum: Neues Rathaus, Saal, Ekhofplatz 24, Gotha

Am Donnerstag, 19.03.2020, 17.00 Uhr findet eine Sitzung mit öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.

Gremium: Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ort/Raum: Neues Rathaus, Saal, Ekhofplatz 24, Gotha

Die Sitzungstermine werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gotha, den 18.02.2020 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Gotha vom 27.01.2020

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufge- führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt oder unter https://www.gotha.de/ratsinfo eingesehen werden können.

HA 039/19 – Denkmalgerechte Instandsetzung des Hauptmarktes in Gotha, Nachtrag 1, Los 1 – Tiefbau/Oberflächen/Rohrverlegung (VOB- OV-66/19/031)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Auftrag für den 1. Nachtrag der Maßnahme „Denkmalgerechte Instand- setzung des Hauptmarktes in Gotha, Los 1 – Tiefbau/Oberflächen Rohr- verlegung“ an die Firma EUROVIA VBU GmbH, Im Gewerbepark 28 – 30 aus 99441 Umpferstedt mit einer geprüften anteiligen Angebotssumme in Höhe von 62.243,69 € (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

HA 040/19 – III. BA, Sanierung der Außenanlagen im August-Köhler- Kinderhaus, Brunnenstraße 40/42 in Gotha, Los 3 – Neugestaltung Hof Westseite/Innenhof (VOBÖA-60/19/121)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Auftrag an die Firma Landschaftsbau Montag GmbH & Co. KG, Flughafenstraße 63, 99092 Erfurt-Bindersleben mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 179.416,17 € (inkl. 19 % MwSt.) zu er- teilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

HA 043/20 – Südbad – Instandsetzung des Schwimmer- und Nicht- schwimmerbeckens, Los 2 – Beckenauskleidung mit PVC-Schwimm- badfolie (VOB-ÖA-60/19/124)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Auftrag an die Firma Kupsch Schwimmbadtechnik GmbH, Angerstraße 2, 04827 Gerichshain mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 157.379,80 € (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

HA 044/20 – Instandhaltung Öffentliche Straßenbeleuchtung Gotha, Elektro- und Sonderleistungen (VOL-ÖA-66/19/117)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt die Instandhaltung Öffentliche Straßenbeleuchtung Gotha, Elektro- und Sonderleistungen (VOL-ÖA-66/19/117), den Auftrag an die Firma CONPOWER Betrieb GmbH & Co. KG, Semmelweisstraße 8, 82152 Plan- egg zu erteilen. Dabei beträgt die geprüfte Angebotssumme für die War- tungsarbeiten 107.754,32 € (inkl. 19 % MwSt.).

Die jeweils benötigten Materialien der Instandsetzungsarbeiten werden im Rahmen der mit dem Angebot beauftragten Materialpreisliste je Maßnahme abgerechnet.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

HA 045/20 – Friedrichstraße in Gotha, 3. BA von Justus-Perthes- Str. bis Schöne Allee, Los 1 – Straßen-, Gleis- und Tiefbau (VOB- ÖA-66/19/126)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für das Los 1 – Straßen-, Gleis- und Tiefbau der Bau- maßnahme „Friedrichstraße, 3. BA von Justus-Perthes-Straße bis Schöne Allee“ an die EUROVIA VBU GmbH, Im Gewerbe - park 28 – 30 aus 99441 Umpferstedt mit einer geprüften anteiligen Angebotssumme in Höhe von 1.153.122,51 € (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

HA 046/20 – Friedrichstraße in Gotha, 3. BA von Justus-Perthes-Str.

bis Schöne Allee, Los 2 – Oberfläche Gehweg (VOB-ÖA-66/19/127) Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für das Los 2 – Oberfläche Gehweg der Baumaßnahme „Fried- richstraße, 3. BA von Justus-Perthes-Straße bis Schöne Allee“ an die Fir- ma GaLaBauer GmbH & Co. KG, Lauchaer Höhe 25 aus 99880 Walters- hausen mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 543.163,68 € (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

HA 047/20 – Friedrichstraße in Gotha, 3. BA von Justus-Perthes-Str. bis Schöne Allee, Los 6 – Straßenbeleuchtung (VOB-ÖA-66/19/131) Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zu- schlag für das Los 6 – Straßenbeleuchtung der Baumaßnahme „Fried- richstraße, 3. BA von Justus-Perthes-Straße bis Schöne Allee“ an die Fir- ma Vieselbacher Elektroservice GmbH, An der Trift 65 aus 99448 Nauen-

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dorf mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 151.835,11 € (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Gotha, den 29.01.2020

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschusses

vom 21.01.2020

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufge- führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt oder unter https://www.gotha.de/ratsinfo eingesehen werden können.

BA 003/19 – Fällung von zwei Bäumen aufgrund der Umgestaltung der Außenanlagen des August-Köhler-Kinderhauses

Der Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Gotha be- schließt:

1. Dem Antrag auf Fällung von einer Blaufichte und einem Lebensbaum mit einem Stammumfang von 88 und 147 cm zur Umgestaltung der Außenanlagen im Innenhof des August-Köhler-Kinderhauses, Brun- nenstraße 40 – 42 in Gotha, wird zugestimmt.

2. Die fachlich erforderliche Ersatzpflanzung in Form von sechs Laubbäumen (4 x v. Hochstamm, 20 – 25 cm Stammumfang) wird im Bereich der neu zu errichtenden Kindertagesstätte an der Werner-Sylten-Straße straßenbegleitend bis zum 31.12.2021 durchgeführt.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen Gotha, den 29.01.2020

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates der Stadt Gotha vom 29.01.2020

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufge- führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt oder unter https://www.gotha.de/ratsinfo eingesehen werden können.

A 070/20 – Abberufung sachkundiger Bürger im Sozial, Sport und Kul- turausschuss (Fraktion AfD)

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt die Abberufung des sachkun- digen Bürgers Herr Wolfgang Ritter aus dem Sozial, Sport und Kultur- ausschuss.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 068/19 – Sachstandsbericht 2019 zur Gestaltung des Lokalen Agen- da 21 Prozesses in Gotha im Zeitraum Dezember 2018 bis Dezember 2019

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der außerplanmäßigen Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Gotha

vom 06.02.2020

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufge- führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt oder unter https://www.gotha.de/ratsinfo eingesehen werden können.

Der Stadtrat der Stadt Gotha nimmt den Sachstandsbericht 2019 (siehe Anlage) über Aktivitäten der Arbeitsgruppen sowie des Agenda-Büros zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 067/19 – Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Gotha (Grünanlagensatzung)

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Benutzung der Grünan- lagen der Stadt Gotha (Grünanlagensatzung)

Abstimmungsergebnis: geändert beschlossen

B 069/19 – Beschluss über den Entwurf und die Auslegung der 7. Än- derung des Flächennutzungsplanes für die Fläche des Bebauungs- planes Nr. 91 Wohngebiet Weinberg – Gotha-Siebleben

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Flä- che des Bebauungsplanes Nr. 91 Wohngebiet Weinberg – Gotha- Siebleben einschließlich Begründung und Umweltbericht wird in der Fassung Dezember 2019 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach

§ 3 Abs. 2 und 3 BauGB beschlossen.

02 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit

§ 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt und von der öffentlichen Aus- legung benachrichtigt.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

B 062/19 – Stellungnahme der Stadt Gotha zum 1. Entwurf zur Ände- rung des Regionalplanes Mittelthüringen

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Die Stellungnahme der Stadt Gotha (Anlage 1) zum 1. Entwurf zur Änderung des Regionalplanes Mittelthüringen wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

B 066/19 – Zustimmung Verkauf des Erbbaurechts am Grundstück Gotha, Unterstraße 8

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Dem Verkauf des Erbbaurechts am Grundstück Gotha, Unterstraße 8, Flur 37, Flurstück 235/1, der derzeitig im Grundbuch eingetragenen Erb- bauberechtigten an den Käufer wird gemäß den Eckpunkten des Daten- blattes zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Gotha, den 31.01.2020

gez. Kreuch Oberbürgermeister

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Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der außerplanmäßigen Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Gotha

vom 17.02.2020

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufge- führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt oder unter https://www.gotha.de/ratsinfo eingesehen werden können.

HA 041/19 – 3. Nachtrag zu Neubau eines Kindergartens in Gotha- West, Los 002 – Tiefbau/ Bodenplatte (VOB-ÖA- 60/19/043)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Auftrag für den 3. Nachtrag zu Neubau eines Kindergartens in Gotha- West, Los 002 – Tiefbau / Bodenplatte an die Firma Bauunternehmen Henning GmbH, Rosenweg 1a, 99765 Urbach/ Thüringen mit einer ge- prüften Nachtragssumme in Höhe von 24.640,04 Euro (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

HA 042/19 – Neubau eines Kindergartens in Gotha-West, Los 402 – Elektrotechnik (VOB-ÖA-60/20/007)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Auftrag für die Ausschreibung „Neubau eines Kindergartens in Gotha- West, Los 402 – Elektrotechnik“ an die Firma ELBA Elektrobau Frank GbR, Jahnstraße 11 aus 99947 Bad Langensalza mit einer geprüften An- gebotssumme in Höhe von 304.886,81 € (inkl. 19 % MwSt. und 1,00 % Preisnachlass ohne Bedingungen) zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Gotha, den 18.02.2020

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Sondergebiet erneuerbare Energien

Gleichenstraße“

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 20.09.2017 gem.

§ 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Planverfahrens zur 9. Änderung des HA 048/20 – Aufhebung Beschluss HA 045/20 und Auftragsvergabe Friedrichstraße in Gotha, 3. BA von Justus-Perthes-Str. bis Schöne Allee, Los 1 – Straßen-, Gleis- und Tiefbau (VOB-ÖA-66/19/126) Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt:

1. die Beschlussvorlage HA 045/20 hiermit aufzuheben.

2. den Zuschlag für das Los 1 – Straßen-, Gleis- und Tiefbau der Baumaß- nahme „Friedrichstraße, 3. BA von Justus-Perthes-Straße bis Schöne Allee“ an die EUROVIA VBU GmbH, Im Gewerbepark 28 – 30 aus 99441 Umpferstedt mit einer korrigierten anteiligen Angebotssum- me in Höhe von 1.192.116,47 € (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Gotha, den 17.02.2020

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Flächennutzungsplanes für den Bereich „Sondergebiet erneuerbare Energien Gleichenstraße“ beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich ca. 1,7 km östlich des Stadtzentrums zwi- schen der Bahntrasse Gotha-Leinefelde und den Gärten westlich der Glei- chenstraße sowie südlich der Weimarer Straße und nördlich der Salzgit- terstraße. Es umfasst mit einer Fläche von ca. 3 ha folgende Flurstücke in der Gemarkung Gotha, Flur 39: Flst. 498/5, 498/13, 498/14, 508/57, 508/58, 508/59, 549/4, 549/5, 549/6, 549/7, 549/8. Der räumliche Gel- tungsbereich ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan ersichtlich.

Der Änderungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht dem Geltungsbereich des Nr. 33 „Sondergebiet erneuerbare Energien Gleichenstraße“. Dieser Bebauungsplan kann aus den recht- kräftigen Flächennutzungsplan nicht entwickelt werden. Aus diesem Grund erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die Ände- rung der Darstellung des Flächennutzungsplanes mit der Zielausrich- tung der Darstellung einer Sonderbaufläche erneuerbare Energien.

Ziel der Planung ist es, im Bereich der Sonderbaufläche Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien zu errichten, um den Grundsatz einer umweltverträglichen Energieversorgung, der Luftreinhaltung sowie dem Klimaschutz besser zu entsprechen.

Der Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde er- arbeitet. Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zurzeit verfügbar: Regionalplan Mittelthüringen (RP-MT 2011), Flächen- nutzungsplan der Stadt Gotha, Umweltbericht zum Vorentwurf zur 9. Än- derung des Flächennutzungsplanes.

Der Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung werden zur Einsicht

vom 09.03.2020 bis einschließlich 14.04.2020

im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zi. 307, während der Dienstzeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr

bereit gehalten.

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Alle ausliegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Gotha unter: www.gotha.de → Leben in Gotha → Planen, Bauen, Wohnen → Bauleitplanung → öffentliche Auslegungen einzusehen.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können von jeder- mann – schriftlich oder zur Niederschrift – Stellungnahmen im Stadt- planungsamt vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Äußerungen können während o. g. Frist vorgebracht werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Die Entscheidung darüber wird durch den Stadtrat im Billigungsbeschluss getroffen.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan Nr. 33 „Sondergebiet erneuerbare

Energien Gleichenstraße“

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 29.11.2017 gem.

§ 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Son- dergebiet erneuerbare Energien Gleichenstraße“ beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB i.d.d.g.F. damit eingeleitet.

Das Plangebiet befindet sich ca. 1,7 km östlich des Stadtzentrums zwi- schen der Bahntrasse Gotha-Leinefelde und den Gärten westlich der Glei- chenstraße sowie südlich der Weimarer Straße und nördlich der Salzgit- terstraße. Es umfasst mit einer Fläche von ca. 3 ha folgende Flurstücke in der Gemarkung Gotha, Flur 39: Flst. 498/5, 498/13, 498/14, 508/57, 508/58, 508/59, 549/4, 549/5, 549/6, 549/7, 549/8. Der räumliche Gel- tungsbereich ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan ersichtlich.

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 33 „Sondergebiet erneuerbare Energien Gleichenstraße“ der Stadt Gotha ist die planungsrechtliche Vorbereitung eines Sondergebietes zur Errichtung von baulichen Anlagen für die Erzeu- gung und Gewinnung von erneuerbaren Energien für die Stadtwerke Go- tha GmbH im Zusammenhang mit dem Ausbau der Fernwärmeversorgung.

Der Vorentwurf wurde erarbeitet. Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zurzeit verfügbar: Regionalplan Mittelthürin- gen (RP-MT 2011), Flächennutzungsplan der Stadt Gotha, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und Artenschutzbeitrag zum Vor- entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 „Sondergebiet erneuer- bare Energien Gleichenstraße“ und die Begründung werden zur Einsicht

vom 09.03.2020 bis einschließlich 14.04.2020

im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zi. 307, während der Dienstzeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr

bereit gehalten.

Alle ausliegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Gotha unter: www.gotha.de → Leben in Gotha → Planen, Bauen, Wohnen → Bauleitplanung → öffentliche Auslegungen einzusehen.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können von jeder- mann – schriftlich oder zur Niederschrift – Stellungnahmen im Stadtpla- nungsamt vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfas- sers erforderlich.

Äußerungen können während o. g. Frist vorgebracht werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Die Entscheidung darüber wird durch den Stadtrat im Billigungsbeschluss getroffen.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung

des Entwurfs der 7. Änderung des Flächen- nutzungsplanes der Stadt Gotha für die Fläche

des Bebauungsplanes Nr. 91 Wohngebiet Weinberg – Gotha-Siebleben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 27.04.2016 den Einleitungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Fläche des Bebauungsplanes Nr. 91 Wohngebiet Weinberg – Gotha- Siebleben gem. § 2 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB gefasst.

Die frühzeitigen Beteiligungen gem. §§ 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs.1 BauGB wurden durchgeführt.

Mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes als vorbereitende Bau- leitplanung der städtebaulichen Entwicklung wird die Art der Bodennut- zung für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 91 in Wohnbaufläche geändert.

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 29. Januar 2020 in öffentlicher Sit- zung den Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gotha für die Fläche des Bebauungsplanes Nr. 91 Wohngebiet „Am Weinberg“ sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Der betroffene Änderungsbereich ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gotha liegt zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Stadt- planungsamt (Zimmer 307), Neues Rathaus, Ekhofplatz 24,

vom 09. März 2020 bis 17. April 2020 zu folgenden Zeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

(7)

Alle ausliegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Gotha unter: www.gotha.de → Leben in Gotha → Planen, Bauen, Woh- nen → Bauleitplanung → öffentliche Auslegungen einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann – schriftlich oder zur Niederschrift – Stellungnahmen vorgebracht werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Gem. § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellung- nahmen bei der Beschlussfassung über die 7. Flächennutzungsplanän- derung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Gotha deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Ein späterer Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ge- gen den Flächennutzungsplan ist unzulässig, soweit mit ihm nur Ein- wendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und da- her in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offen- sichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur ano- nym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informati- onen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, gehören neben dem Umweltbericht

1. das Gutachten Nr. LG 96/15 des Ingenieurbüros Frank & Apfel GbR über die auf den geplanten Wohnpark „Gotha-Siebleben“ einwir- kenden Lärmimmissionen vom 15.10.2015;

2. das Gutachten des Ingenieurbüros für Baugrund Siegfried Jacobi zur Altlasten-Detailuntersuchung, Objekt: Flur 36, Flurstück 802/0, süd- lich ehemalige Tongrube Weinbergweg in 99867 Gotha.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

I. Aus dem Umweltbericht

1. Angaben zu den Schutzgütern Boden und Fläche

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung sowie der Auswirkungen durch das Vorhaben, u. a. mit Ausführungen zur Überformung des Bodens und zur Versiegelung.

2. Angaben zum Schutzgut Wasser

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung sowie der Auswirkungen durch das Vorhaben, u. a. mit Ausführungen zum Grundwasser und zu Stand- und Fließgewässern.

3. Angaben zum Schutzgut Klima und Luft

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung sowie der Auswirkungen durch das Vorhaben, u.a. mit Ausführungen zum Lokalklima, zum Mikroklima und in diesem Zusammenhang zur Bedeutung der nördlich angrenzenden Landwirtschaftsflä- chen.

4. Angaben zum Schutzgut Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt

Bestandsbeschreibung und Bewertung der im Plangebiet vorhan- denen Vegetationsstrukturen und Biotope sowie der im Plange- biet potenziell vorkommenden Avifauna und Kleinsäuger (insb.

Feldhamster) einschl. Angaben zum Schutzstatus von im Plange- biet vorkommenden Tierarten mit Ausführungen zu den Auswir- kungen der Planung.

5. Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholungseig- nung

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung sowie der Auswirkungen durch das Vorhaben, Bestandsbeschreibung und Bewertung der an das Plangebiet angrenzenden Landschafts- räume für die Erholung und Ausführungen zu den Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild.

(8)

– Hinweis auf eine im Rahmen der Aufstellung des Bebauungs- planes zu erstellende Prognose zu den zu erwartenden Immis- sionen zum Zwecke der Festsetzung erforderlicher Lärm- schutzmaßnahmen.

– Hinweis auf eine ehemalige Tongrube im Bereich des Plange- bietes, welche im Thüringer Altlasteninformtaionssystem THALIS als Altablagerung „Weinberg“ erfasst ist und Hinweis auf ein vorliegendes Gutachten, welches bei Ausweisung des Standorts als Wohngebiet einen Abtrag des Oberbodens und dessen Entsorgung empfiehlt.

4. Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes Bad Salzungen vom 16.06.2016

– Hinweis zur Nutzung außerlandwirtschaftlicher Flächen bei der Festsetzung von naturschutzfachlichen Kompensationsmaß- nahmen.

– Hinweis auf eine Einbeziehung der nördlich und südlich gele- genen Landwirtschaftsflächen, des vorhandenen und künfti- gen Wegenetzes und eventuell vorhandener Entwässerungs- anlagen in den Untersuchungsumfang der Umweltprüfung.

5. Stellungnahme der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie vom 28.06.2016

– Hinweis auf ein für das Plangebiet hinsichtlich Subrosion be- stehendes geringes, jedoch latent vorhandenes Gefährdungs- potenzial und Empfehlung zur Durchführung von Baugrunder- kundungen unter besonderer Beachtung der Subrosionspro- blematik.

6. Stellungnahme des Thüringer Landesbergamtes vom 20.06.2016 – Hinweis, dass der Behörde für den Planbereich keine Hinwei- se auf Gefährdungen durch Altbergbau, Halden, Restlöcher und unterirdische Hohlräume im Sinne des Thüringer Altberg- bau- und Hohlräumegesetzes (ThürABbUHG) vorliegen und Hinweise, dass das Plangebiet im Bewilligungsfeld „Gotha/

Walterhausen“ für Erdwärme sowie im Bergwerkseigentum

„Gotha-Ost“ liege.

7. Stellungnahme des Straßenbauamtes Mittelthüringen vom 13.07.2016

– Hinweis auf den Trassenkorridor der Ortsumfahrung Sieble- ben im Zuge der B 7 sowie Hinweis auf den Abstand zwischen der nördlichen Grenze des Plangebietes und der geplanten Ortsumfahrung und zur Beachtung ausreichender Lärm- schutzmaßnahmen im Hinblick auf den zu erwartenden Verkehr.

8. Stellungnahme der Tauber Delaborierung GmbH vom 16.06.2016 – Hinweis auf die Lage des Plangebietes in einem kampfmittel- gefährdeten Bereich; Empfehlung einer Luftbildauswertung zur Eingrenzung belasteter Flächen und/oder einer geophysi- kalischen Untersuchung der Fläche des Plangebietes.

9. Stellungnahme des Naturschutzbunds Deutschland e.V. vom 03.07.2016

– Forderung nach einer exakten Bestandsanalyse der Avi-, Her- peto- und Insektenfauna und des Feldhamsters und Hinweis auf eine Einbeziehung der benachbarten TEAG-Flächen für Ausgleichsmaßnahmen.

10. Stellungnahme der Arbeitsgruppe ARTENSCHUTZ Thüringen e.V. vom 07.07.2016

– Hinweis zur Kartierung bzgl. Vorkommen von Feldhamsterbau- en vor Baubeginn.

11. Stellungnahme der Gemeinde Remstädt vom 28.06.2016 – Ablehnung einer weiteren Versiegelung landwirtschaftlicher

Nutzfläche und Hinweis auf die Nutzung innerstädtischer Baulücken.

gez. K. Kreuch Oberbürgermeister 6. Angaben zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Bestandsbeschreibung und Bewertung mit Hinweis auf das Nicht- vorhandensein von Kultur- und Sachgütern im Plangebiet.

7. Angaben zum Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung sowie der Auswirkungen durch das Vorhaben, mit Hinweisen auf die be- stehenden Vorbelastungen durch Altlasten, Verkehrs- und Gewer- belärm.

8. Angaben zu den Wechselwirkungen zwischen biotischen und abiotischen Faktoren sowie Schutzgütern Boden-Grundwasser Zusammenfassende Bewertung der Überbauung im Plangebiet.

9. Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen Ausführungen zur Eingriffsminimierung und zu Ausgleichsmaß- nahmen.

II. Aus dem Gutachten Nr. LG 96/15 des Ingenieurbüros Frank & Apfel GbR über die auf den geplanten Wohnpark „Gotha-Siebleben“ ein- wirkenden Lärmimmissionen

Angaben zu den im Plangebiet zu erwartenden Lärmeinwirkungen durch Verkehrslärm.

III. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzei- tigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

1. Stellungnahmen der Öffentlichkeit

– Äußerung von Bedenken bzgl. der Zunahme des Kfz-Verkehrs im Bereich des Weinbergweges und der Beeinträchtigung der Wohnqualität durch die zu erwartende Bautätigkeit.

– Hinweis auf die Lage des Plangebietes innerhalb des Berg- werkseigentums „Gotha-Ost“.

2. Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 05.07.2016

– Hinweis auf die Lage des Plangebietes im regionalplanerisch ausgewiesenen Vorranggebiet Rohstoffe T-1 – Gotha-Ost.

– Hinweis, dass die regionalplanerisch ausgewiesene Trassen- freihaltung für den Neubau der Ortsumfahrung Siebleben durch die Planung berührt wird.

– Hinweis der Oberen Immissionsschutzbehörde auf das in der Abwägung zu berücksichtigende Optimierungsgebot des § 50 des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchG) bzgl. auf das Plangebiet einwirkender Immissionen durch das westlich gelegene Gewerbegebiet sowie das nordwestlich geplante In- dustriegebiet sowie die geplante Trassenführung der Ortsum- fahrung Siebleben.

3. Stellungnahmen des Landratsamtes Gotha vom 12.07.2016 und 18.11.2016

– Hinweis auf die Lage des Plangebietes im regionalplanerisch ausgewiesenen Vorranggebiet Rohstoffe T-1 – Gotha-Ost mit Empfehlung zur Durchführung einer aktuellen Bewertung des Standortes hinsichtlich Vorhandensein und Qualität vorhan- dener Abbaumaterialien.

– Hinweis auf zu erwartende Konflikte bzgl. der Trassenfrei- haltung der Ortsumfahrung B 7 / B 247 durch die Planung des Wohngebietes.

– Hinweis, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhält- nisse sicherzustellen sind und ein Nebeneinander von Gewer- be / Industrie und Wohnen zu vermeiden ist.

– Hinweis auf die im Umweltbericht zu ergänzende Betrachtung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Artengruppen Feld- hamster und Avifauna und Hinweis auf die Beachtung der Vor- gaben des Landschaftsplans der Stadt Gotha im Umweltbe- richt.

(9)

Haushaltssatzung der Stadt Gotha für das Jahr 2020

Bekanntmachung der Haushalts- satzung der Stadt Gotha

für das Haushaltsjahr 2020 – Beschluss und Genehmigungsvermerk

1. Mit Beschluss B 058/19 vom 4. Dezember 2019 hat der Stadtrat der Stadt Gotha die Haushaltssatzung 2020 mit ihren Anlagen beschlos- sen. Mit Beschluss B 059/19 vom 4. Dezember 2019 wurde dem Fi- nanz- und Investitionsplan 2019 bis 2023 zugestimmt.

2. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde am 16. Dezember 2019 bei der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 21 Absatz 3 ThürKO vorgelegt.

3. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 10. Februar 2020 die Haushaltssatzung der Stadt Gotha samt Anlagen mit einem fest- gesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Ver- mögenshaushalt i. H. v. 30.815.900,00 € genehmigt (§ 59 Absatz 4 ThürKO).

4. Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde wurde dem Stadtrat am 12. Februar 2020 postalisch zur Kenntnis gegeben (§ 22 Absatz 3 ThürKO).

5. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt am 27. Februar 2020 im Rat- haus-Kurier.

6. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird gemäß § 57 Absatz 3 ThürKO in der Zeit vom 28.02. bis 13.03.2020 während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Bürgerbüro, ausgelegt. Darüber hinaus steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2020 der Haus- haltsplan zur Einsichtnahme während der üblichen Dienststunden im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Kämmerei, Zimmer 224 zur Ver- fügung (§ 57 Absatz 3 Satz 3 und 4 ThürKO i. V. m. § 80 Absatz 3 Satz 1ThürKO).

Gotha, den 12.02.2020 gez. Kreuch

Oberbürgermeister Auf der Grundlage der §§ 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (Thür-

KO) in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Stadt Gotha folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben

mit 78.353.900 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben

mit 29.402.500 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens- haushalt wird auf 30.815.900 € festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer Hebe- satzsatzung festgesetzt (B 040/14 vom 29. Oktober 2014)*.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Aus- gaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.600.000 € festgesetzt.

§ 6

1. Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

2. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung nach § 10 Thür- GemHV beginnen ab 250.000 €.

3. Der Ausgabenansatz der Haushaltsstelle Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze – 63000.51000 – wird für übertragbar erklärt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

Gotha, den 12.02.2020 Stadt Gotha

(Siegel) gez. Kreuch

Oberbürgermeister

* nachrichtlich

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:

– Grundsteuer A 300 v. H., Grundsteuer B 470 v. H., Gewerbesteuer 400 v. H.

Öffentliche Mahnung

Für alle Abgabepflichtigen (Steuer- und Gebührenschuldner), die noch keine schriftlichen Mahnungen erhalten haben, mahnt die Stadtkasse der Stadt Gotha gemäß § 33 Abs. 2 Nr. 3 Thüringer Ver- waltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) die zum 15.02.2020 fällig gewesenen, regelmäßig wiederkehrenden öffentlich-rechtlichen Abgaben (Steuern und Gebühren) an.

Nach Ablauf der gesetzlichen Mahnfrist von einer Woche wird bei Nichtzahlung die Zwangsvollstreckung nach den landesrecht- lichen Vollstreckungsbestimmungen angeordnet.

Beginn der Frist ist das Erscheinungsdatum des Rathaus-Kuriers.

Es wird darauf hingewiesen, dass für bereits fällig gewordene Ab- gaben Säumniszuschläge zu erheben sind. (nach § 240 Abgaben- ordnung (AO) bzw. § 15 Abs. Nr. 5 b) bb)Thüringer Kommunalabga- bengesetz (ThürKAG) i. V. m. § 240 AO.

Die Rückstände sind umgehend an die Stadtverwaltung Gotha un- ter Angabe von Kassenzeichen/Abgabennummer/Steuernummer/

Gebührennummer zu zahlen (ohne Angabe ist eine richtige Zuord- nung nicht möglich und es kann zu Vollstreckungsmaßnahmen kommen.)

Bankverbindung:

IBAN: DE94 8205 2020 0750 0450 00 BIC: HELADEF1GTH

gez. Jung

Abteilungsleiterin Stadtkasse

(10)

Die Stadt Gotha

– Residenzstadt mit großer Perspektive –

Die Residenzstadt Gotha, Kreisstadt des Landkreises Gotha und Mit- telzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums im Freistaat Thürin- gen (46.500 Einwohner), ist eine reizvolle Stadt mit lebendiger Hi- storie, starker Wirtschaftskraft, prosperierendem sozialem Umfeld, ideenreichem bürgerschaftlichem Engagement und anspruchs- vollem Kulturleben mitten in Deutschland. Bei uns sind sämtliche Kinderbetreuungseinrichtungen, Schularten und moderne Freizeit- einrichtungen in weit überdurchschnittlicher Qualität am Ort.

Zur Verstärkung des Teams suchen wir ab 1.1.2021 einen

Amtsleiter

Finanzverwaltung (m/w/d)

Die Stelle ist als Beamtenstelle eingerichtet, kann aber bei Vorlie- gen der Voraussetzungen auch mit einem Beschäftigten besetzt werden und ist grundsätzlich unbefristet. Je nach Vorliegen des Grades der einschlägigen Berufs- und Führungserfahrung behalten wir uns jedoch vor, für die Stelle gemäß § 31 TVöD für bis zu 2 Jah- re „Führung auf Probe“ zu vereinbaren. Bei erfolgreicher Erprobung ist im Anschluss die Übernahme in ein unbefristetes Beschäfti- gungsverhältnis vorgesehen.

Die gesamte Ausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite:

www.gotha.de (Ausschreibungen/Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 26. März 2020 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personal- amt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Personalabteilung Tel. 03621/222-238 u. 03621/222-316) wenden

Wir freuen uns auf Sie!

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Anmeldetermine

für die künftigen 5. Klassen

der staatlichen Regelschulen der Stadt Gotha

Die verbindliche Anmeldung der Schüler der Klassenstufe 4 der Grundschule für die 5. Klassen der staatlichen Regelschulen der Stadt Gotha für das Schuljahr 2020/2021 erfolgt in der Zeit vom 9.

März bis 14. März 2020, Montag bis Freitag, 14:00 bis 17:00 Uhr und Samstag nach vorheriger telefonischer Anmeldung an fol- genden Regelschulen

Staatliche Regelschule „Andreas Reyher“

99867 Gotha, Mozartstr. 17, Tel. 03621 / 852361, E-Mail: rs.andreas-reyher@gotha.de

Staatliche Regelschule „Conrad Ekhof“

99867 Gotha, Eschleber Str. 39, Tel. 03621 / 75 85 24 E-Mail: rs.conrad-ekhof@gotha.de

Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Hinweis: Die Stadt Gotha wird im Schuljahr 2020/2021 umfang- reiche Sanierungsarbeiten an der Regelschule „Conrad Ekhof“ vor- nehmen. In dieser Zeit befindet sich die Schule in der WilhelmBock- Str. 17 in Gotha.

Anmeldetermine

für die künftigen 5. Klassen

der Staatlichen Gemeinschaftsschule Gotha

Die verbindliche Anmeldung der Schüler der Klassenstufe 4 der Grundschule für die 5. Klasse der Staatlichen Gemeinschaftsschu- le Gotha für das Schuljahr 2020/2021 erfolgt in der Zeit vom 2. März bis 7. März 2020, Montag bis Freitag, 14:00 bis 17:00 Uhr und Samstag nach vorheriger telefonischer Anmeldung

Staatliche Thüringer Gemeinschaftsschule Gotha 99867 Gotha, Bufleber Str. 13, Tel. 03621 / 219111 E-Mail: gemeinschaftsschule@gotha.de

Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Die Stadt Gotha

– Residenzstadt mit großer Perspektive –

Zur Verstärkung des Teams suchen wir zum frühestmöglichen Termin einen

Sachbearbeiter

Wirtschaftsförderung (m/w/d)

Die gesamte Ausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite:

www.gotha.de (Ausschreibungen/Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit Ihren vollständigen Unterlagen bis zum 20. März 2020 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personal- amt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Personalabteilung Tel. 03621/222-238 u. 03621/222-316 wenden.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Die Stadt Gotha

– Residenzstadt mit großer Perspektive – sucht zur Verstärkung des Teams zum 01.09.2020 einen

Kraftfahrer/Innerbetrieblicher Service (m/w/d)

Die gesamte Ausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite:

www.gotha.de (Ausschreibungen/Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit Ihren vollständigen Unterlagen bis zum 20. März 2020 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personal- amt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Personalabteilung Tel. 03621/222-238 u. 03621/222-316 wenden.

Wir freuen uns auf Sie!

gez. Kreuch Oberbürgermeister

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Nichtamtlicher Teil

Bekanntmachung

Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Gotha

Die Jagdgenossenschaft Gotha lädt alle Eigentümer von Grundstücksflä- chen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes der Gemarkungen Gotha und Sundhausen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (§§ 8, 9 Bundes- jagdgesetz), zur Jahreshauptversammlung für das Jagdjahr 2020/2021 der Jagdgenossen ein.

Die Versammlung der Jagdgenossen findet am Mittwoch, den 08.04.2020, um 19.00 Uhr in der Gaststätte „Thüringer Waldblick“

Boxberg 86, 99887 Georgenthal OT Leina statt.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Bericht des Jagdvorstandes 3. Bericht des Kassenführers 4. Bericht des Kassenprüfers

5. Beschluss über die Verwendung Reinertrag, Jagdnutzung 6. Beschluss über die Bekanntgabe des Verteilungsplanes 7. Entlastung des Vorstandes

8. Beschluss über den Haushaltsplan

9. Vorschläge und Beratung über Projekte zur Förderung der Wildhege 10. Sonstiges

– Ende des Amtlichen Teils –

100. Geburtstag von Hanns Cibulka –

Stadtbibliothek plant zahlreiche Veranstaltungen

Am 20. September 2020 wäre Hanns Cibulka, der große Literat der Stadt Gotha, 100 Jahre alt geworden. Ihm zu Ehren finden in der Stadtbi- bliothek in den kommenden Monaten vielfäl- tige Veranstaltungen statt.

Hanns Cibulka wurde 1920 in Jägerndorf/Mäh- ren geboren und ist dort aufgewachsen. Nach dem Krieg konnte er nicht mehr in seine Hei- mat zurück. Der Autor zog nach Gotha und war dort mehr als drei Jahrzehnte als Bibliotheks- leiter der Stadtbibliothek tätig. In Gotha ent- standen auch seine literarischen Werke. Er zählte zu den unabhängigen Geistern unter den DDR-Autoren.

27.02.2020 um 18 Uhr Literaturtreff zur blau- en Stunde: Hanns Cibulka und „Die blaue Far- be des Windes“. Zu Gast sind Christa Cibulka

und Heinz Puknus. Eintritt frei; 03.03.2020 bis 26.09.2020 Ausstellung zu Leben und Werk von Hanns Cibulka; 26.03.2020 um 19 Uhr Ka- thrin Schmidt liest aus den Tagebucherzäh- lungen Hanns Cibulkas „Die Heimkehr der ver- ratenen Söhne“ sowie Gedichte. Eintritt 5 €; 06.05.2020 um 19 Uhr Poetenabend zu Hanns Cibulka. Durch das Programm führt Bernd Rit- ter. Musik: Tatjana Fellmer. Eintritt 5 €; 10.06.2020 um 19 Uhr „Geheimsache Buch“

des Freundeskreises der Stadtbibliothek: Go- thaer Schriftsteller lesen zu Ehren von Hanns Cibulka. Mit Wissensquiz zum Leben und Werk des Schriftstellers. Eintritt 5 €; 20.09.2020 um 11 Uhr Matinee zum 100. Geburtstag von Hanns Cibulka mit Dr. Sigrid Damm. Die preis- gekrönte Schriftstellerin und Ehrenbürgerin der Stadt Gotha erzählt von Hanns Cibulka

und liest aus den Ostsee-Tagebüchern. Eintritt 5 €; 25.09.2020 um 19 Uhr Weinlese des Freundeskreises der Stadtbibliothek – Mitglie- der des Freundeskreises lesen aus „Der Reb- stock“ von Hanns Cibulka (mit Weinverko- stung). Eintritt für Mitglieder Freundeskreis 12 €, für Nichtmitglieder 16 €; 28.10.2020 um 19 Uhr Hanns Cibulka: „Sanddornzeit“, „Sizili- anisches Tagebuch“. Martin Jankowski liest und spricht mit dem Herausgeber Sebastian Kleinschmidt von Matthes & Seitz über die ak- tuellen Neuaus gaben aus den Werken von Hanns Cibulka. Eintritt 5 €; 25.11.2020 um 19 Uhr Vortrag & Musikalische Lesung mit Mar- tin Falkenstein: „Hanns Cibulka – Heimat und Fernweh“. Der Vortrag wird begleitet durch das expressionistische Musik-Duo „Issmich“ aus Münster. Eintritt 5 €

Hinweis: Zur Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte haben die Teilneh- mer an der Versammlung der Jagdgenossenschaft ihr Eigentum an Grundflächen durch Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften, etc.

nachzuweisen. Personen, die den Eigentümer in der Versammlung ver- treten, haben ihre Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht nach- zuweisen. Miteigentümer oder Gesamteigentümer haben zusammen nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben.

Ralph Voß

Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Gotha

Vollzug des Thüringer Gesetzes

über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG);

Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse des Standesamtes der Gemeinde Nessetal und

der Gemeinde Sonneborn auf die Stadt Gotha Mit Beschluss B 023/19 des Stadtrates der Stadt Gotha vom 21.08.2019 wurde die Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben und Be- fugnisse des Standesamtes der Gemeinde Nessetal und der Gemeinde Sonneborn auf die Stadt Gotha beschlossen. Der Beschluss wurde im Rathaus-Kurier vom 19.09.2019 veröffentlicht.

Hiermit weist die Stadt Gotha gem. § 12 Abs. 1 S. 4 ThürKGG darauf hin, dass die o.g. Zweckvereinbarung im Amtsblatt des Landkreises Gotha vom 13.02.2020 vollständig nachzulesen ist.

Dritter Bauabschnitt zur Sanierung der Friedrichstraße beginnt

Nächste Informationsveranstaltung am 5. März 2020 im Historischen Rathaus

Am Donnerstag, dem 5. März 2020, findet um 18.30 Uhr die zweite Informationsveranstal- tung zur Fortsetzung der Baumaßnahme

„Friedrichstraße“ im Bürgersaal des Histo- rischen Rathauses statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.

Der dritte Bauabschnitt der Sanierung wird ab 16. März dieses Jahres begonnen und dauert voraussichtlich bis August 2021. Von der Ju- stus-Perthes-Straße bis Schöne Allee/Park-

allee werden in diesem Zeitraum umfangreiche Arbeiten durchgeführt.

Die Stadtverwaltung Gotha investiert rund 2 Millionen Euro in Straßenbauarbeiten, Geh- wegbau, Straßenbeleuchtung und Straßenbe- gleitgrün. Für circa 2,2 Millionen Euro baut die Thüringerwald- und Straßenbahn Gotha GmbH Gleise und Fahrleitungen. Mit etwa 500.000 Euro ist der Wasser- und Abwasserzweckver- band Gotha und Landkreisgemeinden durch

Kanal- und Trinkwasserleitungsbauarbeiten an dem Bauprojekt beteiligt. Durch die Stadtwer- ke Gotha GmbH werden Fernwärmeleitungen (Kosten circa 0,65 Millionen Euro) und durch die Stadtwerke Gotha Netz GmbH Gas- und Elektroleitungen verlegt (Kosten circa 0,23 Mil- lionen Euro).

Inbegriffen in den Baumaßnahmen ist auch der Geh- und Radwegausbau von der Gott- hardstraße bis zur Justus- Perthes-Straße.

Referenzen

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Ge- burtstag (jährlich) veröffentlicht. Senioren, die diese öffentliche Gratulation im „Rat- haus-Kurier“ und in den Gothaer Tageszei- tungen nicht wünschen, werden gebeten,