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Wortprotokoll. 17. Wahlperiode. Öffentliche Sitzung. Ausschuss für Wissenschaft. 65. Sitzung 18. November 2015

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Plenar- und Ausschussdienst

Redaktion: Regina Broll, Tel. 2325-1462 bzw. quer 99407-1462

Wortprotokoll

Öffentliche Sitzung

Ausschuss für Wissenschaft

65. Sitzung

18. November 2015 Beginn: 09.08 Uhr Schluss: 10.53 Uhr Vorsitz:

Ort:

Robert Schaddach (SPD)

zeitweise: Martin Delius (PIRATEN)

Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften Jägerstraße 22/23, 10117 Berlin

Punkt 1 der Tagesordnung

Einführung Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Grötschel in die Arbeit der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften

Siehe Inhaltsprotokoll.

Punkt 2 der Tagesordnung Aktuelle Viertelstunde Entfällt.

Punkt 3 der Tagesordnung

Bericht des Senats aus wissenschaftspolitischen Gremien

Siehe Inhaltsprotokoll.

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Vorsitzender Robert Schaddach: Wir kommen zu

Punkt 4 der Tagesordnung

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2539

Rahmenvertrag mit dem Studentenwerk Berlin für die Jahre 2016 – 2019

– Vorabüberweisung –

0118 Wiss

Als Gast begrüßen wir heute zu diesem Punkt ganz herzlich in kurzer Folge zum zweiten Mal Frau Mai-Hartung. Herzlich willkommen in unserer Runde! – Wir hatten im Vorfeld bespro- chen, dass keine formale Anhörung stattfindet. Insofern bitte ich Sie, es gleich zu sagen, wenn ein Wortprotokoll gewünscht ist. – [Zuruf] – Es ist gewünscht, dann lassen wir ein Wortpro- tokoll fertigen, aber es ist keine formale Anhörung. – Die Begründung der Vorlage – zur Be- schlussfassung – erfolgt durch den Senat. – Herr Staatssekretär, bitte schön!

Staatssekretär Steffen Krach (SenBildJugWiss): Vielen Dank! – Ich möchte zunächst die Gelegenheit nutzen, um dem Berliner Studentenwerk zum Gewinn des Deutschen Bauherren- preises aufgrund der Modernisierung eines Studentenwohnheims zu gratulieren! Das verdeut- licht, dass die Bauabteilung des Studentenwerks nicht erst in Tritt kommen muss, sondern schon hervorragende Arbeit leistet. Ich bin mir sicher, dass wir in den kommenden Jahren auf diese Expertise zurückgreifen werden. – Herzlichen Glückwunsch an Sie und Ihre Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter!

Nun zum Rahmenvertrag: Ich freue mich, dass wir am 3. November im Senat den Rahmen- vertrag 2016 bis 2019 beschlossen haben. Ich glaube, es ist Konsens, dass das Berliner Stu- dentenwerk hervorragende Arbeit leistet, wichtige Aufgaben im Bereich der Sozial- und Stu- dierendenberatung, aber auch bei der Beratung von internationalen Studierenden übernimmt.

Nicht zuletzt hat der Verwaltungsrat ein Stipendienprogramm für die Flüchtlinge beschlossen.

All das zeigt, dass das Studentenwerk wichtige Aufgaben übernimmt, nicht nur mit diesen Beratungsangeboten, sondern auch, was die Anzahl der Mensaplätze angeht. Zwischen Som- mer und Winter unterscheidet sich das zwar, aber es ist eine hohe Anzahl an Mensaplätzen, die das Studentenwerk bereitstellt – auch in den kommenden Jahren. Darüber hinaus werden auch die rund 9 500 Wohnheimplätze auf diesem Niveau gehalten. Bei der Anzahl der Kita- plätze wird es sogar einen Aufwuchs von, ich glaube, 450 auf rund 630 Plätze geben.

Das alles zeigt die Leistungsfähigkeit des Studentenwerks, und das wollen wir als Land Berlin weiter unterstützen. Deswegen wird der konsumtive Zuschuss des Landes auch in den nächs- ten vier Jahren 11,5 Millionen Euro betragen. Das ist eine Fortschreibung des konsumtiven Zuschusses. Das ist ein Anteil an den Gesamtmitteln, die dem Studentenwerk bereitstehen, von rund 12 Prozent. Hier unterscheiden wir uns zu anderen Ländern sehr deutlich. In Ham- burg sind es beispielsweise nur rund 4 Prozent, in Bayern sind es nur knapp 6 Prozent. Von daher zeigt dies, dass das Land Berlin die Arbeit des Studentenwerks sehr schätzt und dem- entsprechend auch honoriert. Gleichwohl muss man sagen, dass aufgrund von Mehrausgaben, die in den kommenden Jahren notwendig werden – das ist zwar nicht im Rahmenvertrag ge- regelt, aber ich möchte trotzdem darauf hinweisen –, der Sozialbeitrag im Jahr 2016 um rund

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2,40 Euro und 2017 um rund 2,90 Euro steigen wird. Das ist aus unserer Sicht eine moderate Erhöhung, die man verantworten kann. Wir liegen nach diesen beiden Erhöhungen mit rund 54 Euro immer noch weit unter dem Bundesdurchschnitt von über 60 Euro. Von daher glau- ben wir, dass wir mit dieser Finanzierungsverteilung, Lastenverteilung, zwischen dem Land und einer moderaten Erhöhung des Sozialbeitrages eine Lösung gefunden haben, die für alle Seiten gut ist und die es dem Studentenwerk ermöglicht, in den kommenden vier Jahren diese hervorragende Arbeit fortzusetzen. – Vielen Dank!

Vorsitzender Robert Schaddach: Herzlichen Dank! – Jetzt kommen wir zur Stellungnahme von Frau Mai-Hartung. Auch vom Ausschuss einen herzlichen Glückwunsch zu dem Preis!

Vielleicht können Sie sagen, um welches Haus es sich handelt, damit wir gegebenenfalls mal schauen können.

Petra Mai-Hartung (Studentenwerk Berlin; Geschäftsführerin): Sie können sowieso gern mal schauen. Ich lade Sie gern ein, mal bei uns im Studentenhaus am Steinplatz zu tagen. Das ist ein historischer Ort, weil dort Anfang der Sechzigerjahre die erste Abgeordnetenversamm- lung im Westen getagt hat. Sie sind herzlich eingeladen, mal zu uns zu kommen, mit an- schließender Mensaführung. Das ist vielleicht etwas spaciger, aber es gibt dann auch etwas zu essen.

Für welches Haus haben wir den Preis bekommen? – Wir haben die große Wohnanlage Sieg- munds Hof; das ist in Tiergarten, nahe der TU, aber es wohnen Studierende aller Hochschulen darin. Es sind ungefähr 600 Plätze. Die Gebäude stehen unter Denkmalschutz. 2004, 2005 haben wir angefangen, übrigens mit Initiative der Architekturstudierenden der Technischen Universität, ein Verfahren zu entwickeln, wie man diese Häuser behutsam sanieren kann, den Denkmalschutz gewährleisten kann, aber sie trotzdem so modernisieren kann, dass es Spaß macht, dort zu wohnen. Wir haben mit den TU-Baupiloten Ideen entwickelt und nach und nach umgesetzt. Das erste Haus – das ist das Haus für Gartenfreunde, dort gibt es Urban Gar- dening und andere Dinge – ist jetzt prämiert worden.

Jetzt zu meiner Stellungnahme: Ich freue mich, dass wir eine Sicherheit über unseren kon- sumtiven Zuschuss bekommen, der 12 Prozent unseres Haushalts ausmacht. Den größten Teil unseres Haushalts erwirtschaften wir bzw. über Sozialbeiträge selbst. Offen bleibt die Frage, wie es mit dem investiven und dem BAföG-Zuschuss und auch mit den anderen Zuschüssen weitergeht. Gut, das ist jetzt nicht möglich. Wir müssen abwarten, wenn sich das Studenten- werksgesetz ändert, dass wir im nächsten Rahmenvertrag wieder eine andere, die frühere Re- gelung bekommen. Jetzt ist es für uns etwas unsicherer. Wir haben in den vergangenen Jahren viel investiert, insbesondere in die Speisebetriebe. Das haben übrigens Studentenwerke ande- rer Bundesländer nicht getan, wahrscheinlich weil sie so einen geringen Zuschuss und auch ein anderes Zuschusssystem haben. Insofern haben wir nicht so einen Nachholbedarf. Aber es ist schon so, dass jeder Studierende, der zu uns essen kommt, Geld kostet, weil das bezu- schusstes Essen ist.

Man kann nicht immer nur auf den absoluten Zuschuss oder auf den Haushalt gucken, son- dern wenn man mal guckt, wie hoch der Zuschuss pro Studierendem ist: Der ist während mei- ner Diensttätigkeit von 121 Euro auf unter 70 Euro pro Studierendem gesunken. Er ist also extrem rückläufig. Wie gesagt, wir haben in diesem Bereich nicht mehr so viele Investitionen zu tätigen, deswegen, denke ich, werden wir es hinkriegen. Aber natürlich werden die Perso-

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nalkosten weiter steigen. Wir haben uns bis 2018 dem Bundestarifvertrag anzunähern, das haben wir tariflich so verabredet. Jetzt kommen erst mal die Jahre 2016 und 2017. Die Sozi- albeitragserhöhung ist erforderlich, denn sonst könnten wir das gar nicht bezahlen. 2018 zah- len wir 100 Prozent. Bis dahin gibt es zwei Tariferhöhungen, die wir natürlich auch mitma- chen müssen. Das spielt natürlich auch eine Rolle.

Im Vergleich zu den anderen Ländern muss ich sagen: Das Studentenwerk Berlin trägt in den Mensen und Cafeterien so gut wie alle Bewirtschaftungskosten: Wasser, Strom, Wärme, Lüf- tung, Wartung. Im Augenblick haben wir ein paar Streitfälle, aber wir kümmern uns im nächsten Monat darum, dass wir mit den Hochschulen besser zusammenkommen. Man muss einfach sagen, dass der Zuschuss allein für die Speisebetriebe schon bei über 14 Millionen Euro liegt. Davon gehen knapp 2,5 Millionen Euro allein für Energiekosten drauf, die wir an die Hochschulen weiterreichen. Das Gleiche gilt für die Instandsetzung, denn wir erneuern die Einrichtungen. Für all das kommen unsere Berliner Hochschulen nicht auf, und das ist übri- gens in anderen Studentenwerken anders. Bayern wird immer gern zitiert, aber bei uns gibt es dieses geflügelte Wort: In Bayern wird jede Kelle einzeln beantragt und vom Land finanziert.

– Das muss man einfach mit bedenken.

Der Verwaltungsrat hat in einem schriftlichen Umlaufverfahren gerade gestern diesem Rah- menvertrag zugestimmt, aber ich kann nicht sagen, dass es leicht gewesen ist. Es werden dort viele kritische Fragen gestellt. Insgesamt kann man aber sagen, dass wir jetzt für die nächsten zwei Jahre eine Sicherheit haben, aber man muss gucken, wie man in Zukunft diesen Rah- menvertrag verhandelt. Ich denke, dieses Verfahren kann man sicherlich optimieren. Die Ver- gleiche mit Studentenwerken anderer Bundesländer muss man wirklich ein bisschen dezidier- ter führen; das kann man nicht nur an den nackten Statistikzahlen machen. Das ist nicht so einfach. Das würde ich mir wünschen. – Das war es erst mal. Ich beantworte gern Ihre Fra- gen.

Vorsitzender Robert Schaddach: Herzlichen Dank! – Mir ist nur aufgefallen: Jede Kelle einzeln zu beantragen, erhöht natürlich den bürokratischen Aufwand immens. – Kommen wir zu Fragestellungen. Gibt es Wortmeldungen? – Herr Oberg!

Lars Oberg (SPD): Vielen Dank! – Ich habe erst mal drei Fragen, und dann komme ich zu den nackten Zahlen. Die erste Frage bezieht sich auf die Kinderbetreuung. Es ist erfreulich, dass die Zahl der Kitaplätze von 483 auf 641 steigen soll. Mich würde interessieren, wie die aktuell belegt sind. Wie hoch ist der Anteil von Kindern der Studierenden und von Kindern der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Das kann ich der Vorlage nicht entnehmen, das würde ich gern wissen.

Dann gibt es einen Satz, den ich nicht ganz verstehe, und ich bitte um Aufklärung, was das konkret bedeutet. In der Vorlage steht unter der Überschrift „Anpassung der Angebote des Studentenwerks an die räumliche Verdichtung des Hochschulbetriebs“ – es ist klar, die Zahl der Studierenden steigt, das finden wir sehr gut; klar ist auch, dass es dadurch enger wird, das finden wir nicht so gut, aber das ist wohl nicht anders zu machen – dieser schöne Satz:

Das Studentenwerk stimmt sich eng mit den Hochschulen über die Platzierung und Ausgestaltung seiner jeweiligen Angebote ab.

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Dieser Satz klingt ganz harmlos, aber unter der Überschrift stellt sich die Frage, was das kon- kret bedeutet. Die Überschrift lautet, es wird alles enger, und darunter steht, man stimme sich ab. Ich würde gern mal beschrieben bekommen, wie die konkrete Vorgehensweise ist und welche Herausforderungen es gibt.

Dann kommen wir in Richtung Geld, zur Frage der finanziellen Planungssicherheit: In § 5 Abs. 6 sind die Beträge genannt, die Sie als Rücklagen bzw. Sonderposten bilden dürfen. Drei Sonderposten werden Ihnen eingeräumt: Zukunftsbedarf studentischer Wohnraum, für Inves- titionen und Instandhaltung der übrigen Aufgabenbereiche und für soziale Zwecke von Stu- dierenden. – Dafür sind Maximalhöhen genannt: 4 Millionen Euro, 3,5 Millionen Euro und 2,5 Millionen Euro. Mich würden die Istzahlen brennend interessieren. Wie voll sind denn diese Sonderposten? Sind die ganz leer, sind die ganz voll, ist das irgendwo in der Mitte, und welche Finanzplanung gibt es dazu?

Jetzt zu den nackten Zahlen: Ich brauche diesen Zahlenvergleich nicht, aber da immer wieder darauf hingewiesen wird, dass das Land Berlin sehr knäpplich mit seinem Studentenwerk umgehen würde – das machen übrigens nicht wir, sondern das machen andere –, muss man den Zahlenvergleich eben heranziehen. Wenn wir uns darauf verständigen, dass wir nicht immer dieser Geschichte erzählen, dass das alles so knäpplich sei, dann müssten wir es nicht machen, aber tun wir es, muss man sich die Zahlen genau anschauen. Der Staatssekretär hat die prozentualen Anteile kurz genannt, die in anderen Bundesländern am Finanzierungsanteil des konsumtiven Zuschusses durch die Länder geleistet werden. Vielleicht sollte man sich noch mal die Ausgaben pro Student anschauen.

Frau Mai-Hartung! Sie haben darauf hingewiesen, dass man von 120 Euro pro Studierendem kam und jetzt bei 70 Euro sei. Man ist genau bei 77,92 Euro. Das ist weniger als früher, wenn man es aber mit anderen Bundesländern vergleicht – das sollte man dann schon tun, und viel- leicht nehmen wir nicht das böse Bayern, das schon ewig schwarz regiert ist, sondern mal ein Bundesland, in dem Parteien mitregieren, die hier in der Opposition sitzen: Hamburg, NRW oder Bremen –, dann sieht man, dass Bremen mit 99 Euro pro Studierendem tatsächlich mehr bezahlt, alle anderen aber viel weniger. In Hamburg sind es 28 Euro pro Studierendem, in NRW sind es 67 Euro, und in Baden-Württemberg – dort gibt es einen grünen Ministerpräsi- denten – sind es 58 Euro. Das heißt, das sind ganz erhebliche Beträge, die sehr viel niedriger sind. Wenn man es aus der Perspektive der Landespolitik sieht und vielleicht nicht nur die Zahl der Studierenden nimmt, sondern den konsumtiven Zuschuss pro Einwohner, sind wir in Berlin auch sehr weit vorn.

Insgesamt ist klar: Mehr ist immer denkbar, und wir schreiben das jetzt fort, aber wir schrei- ben es auf einem sehr hohen Niveau fort. Deswegen glaube ich, dass ein generelles Klagelied, das sei zu wenig, nicht besonders tragfähig ist, sondern man sollte ganz konkret diskutieren, an welchen Stellen welche Aufgaben in anderer Weise finanziert werden sollten, als es heute der Fall ist, weil wir die Finanzausstattung im Gesamtblick akzeptabel finden, die Belastung der Studierenden auch und das Angebot des Studentenwerks darüber hinaus sehr gut.

Vorsitzender Robert Schaddach: Vielen Dank! – Herr Dr. Hausmann!

Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU): Danke, Herr Vorsitzender! – Mir geht es um die Mittelzuwendung. Im § 3 Abs. 1 haben wir die konkreten Zahlen, jährlich 11,5 Millionen

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Euro, aber dann haben wir in § 3 Abs. 2 die weitere Mittelverwendung, die mit Spiegelstri- chen aufgeführt ist. Mich interessieren die konkreten Zahlen, insbesondere mit Blick darauf, warum in dem aktuell noch geltenden Vertrag die konkreten Beträge genannt werden, aber in der Vorlage nicht. Mich würde interessieren, warum man die ausführliche Aufführung dieser Beträge herausgestrichen hat.

Des Weiteren würde mich interessieren: In § 9 gibt es eine Klausel; es geht um einen beihilfe- rechtlichen Vorbehalt. Gibt es einen konkreten Anlass für diese Klausel? Gibt es ein anste- hendes EuGH-Urteil oder möglicherweise ein Gutachten darüber? Das würde mich vonseiten der Senatsverwaltung interessieren. – Danke sehr!

Vorsitzender Robert Schaddach: Vielen Dank! – Frau Schillhaneck, bitte!

Anja Schillhaneck (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! – Herr Kollege Oberg! Ich habe mit Ihren Ausführungen gerade ein kleines Problem, weil ich glaube, dass Sie zum jetzi- gen Zeitpunkt wahrscheinlich gar kein großes Interesse daran haben, dass wir die Zahlen tat- sächlich mal nebeneinander legen und vielleicht einen Konsens darüber bilden, was reinge- zählt wird und was nicht. Frau Mai-Hartung hat in ihren Ausführungen aus gutem Grund da- rauf hingewiesen, dass wir bundesweit ganz unterschiedliche Finanzierungsmechanismen haben. Es ist immer sehr wohlfeil, sich mit Hamburg zu vergleichen, aber Sie wissen auch, dass es gute Gründe gibt, warum das sinnvollerweise nicht macht, übrigens auch wegen einer anderen Struktur von nicht staatlichen Akteuren gerade im Bereich von sozialer Unterstüt- zung, Stiftungen u. Ä., aber das nur ganz am Rande genannt. Wenn man sich das anguckt, müssen wir aufpassen, dass wir nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Wir haben vor vielen Jahren mal das Studentenwerksgesetz geändert, gerade auf der Verwal- tungsratsebene, und die Logik damals war zu sagen: Das ist in etwa pari pari mit dem Lan- deszuschuss und dem, was die Studierenden zahlen. Wenn die Erhöhung der Sozialbeiträge kommt, sind wir bei 54 Euro pro Semester gegen 78 Euro – ich runde jetzt mal auf, ich habe mir leider die Centbeträge, die Sie gerade genannt haben, nicht gemerkt – pro Jahr. Das ist nicht mehr pari pari, das müssen wir einfach feststellen.

Ein weiterer Punkt, den man zur Kenntnis nehmen muss: Sie haben das jetzt so ausgehandelt.

Wir haben bereits in der Haushaltsberatung angemerkt, dass die reine Fortschreibung des konsumtiven Zuschusses einerseits und andererseits zu erklären, dass damit aber die Tarifan- passungen usw. abgegolten sind, nicht funktionieren kann. Im Bereich Soziales hat man nach zehn Jahren harter Debatte für die Zuwendungsempfänger endlich akzeptiert, dass es eine Erhöhung geben muss, dass es so nicht funktionieren kann, weil wir irgendwann das Problem haben, dass entweder der Tarifvertrag verletzt wird, was ich mir, ehrlich gesagt, für eine Lan- deseinrichtung wie dem Studentenwerk nicht vorstellen kann, oder aber wir über skurrile Va- rianten mit Stellenbeschreibungen, die man komisch entlohnen kann, gehen, was ich mir für das Studentenwerk auch nicht wünsche – ich bin froh, dass wir von solchen Praxen wegge- kommen sind; das ist zum Glück schon länger her –, oder wir akzeptieren generell eine Ein- schränkung des Angebots. Dem haben Sie versucht vorzubauen, indem Zahlen reingeschrie- ben werden, z. B. für Kitaplätze, Mensaplätze usw. Ich frage mich ernsthaft, welche Folgen diese Geradeausfortschreibung bei absehbaren Tarifsteigerungen, Tarifanpassungen, für das Angebot des Studentenwerks haben wird. Über die Erhöhung der Sozialbeiträge wird das teilweise ausgeglichen, aber die Frage ist, ob zum Beispiel die Essenspreise erhöht werden

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müssen. Das ist eine ganz banale Frage. Essen ist eigentlich in allen Studentenwerken ein Zuschussgeschäft. Auch da kann man über bundesweit ganz unterschiedliche Finanzierungs- modelle reden; die sind meiner Kenntnis nach in jedem Bundesland ein bisschen anders. Ich nehme jedenfalls nicht wahr, dass an dieser Stelle die große Bereitschaft zur Modelldebatte da ist.

Wenn ich mir die Leistungsberichte des Studentenwerks der letzten Jahre angucke, kann ich nur feststellen, dass das Angebot in allen Bereichen zu durchschnittlich 98 Prozent ausgenutzt wird. Das ist eigentlich ein klassischer Indikator dafür, dass man das Angebot ausbauen könn- te, gerade im Bereich der Kitaplätze und der Mensa. Wir haben steigende Studierendenzahlen – Sie haben das auch so gesehen, Herr Oberg, auch wir finden das gut –, aber wenn wir damit faktisch immer weniger Studierende versorgen, ist das doch eigentlich nicht Sinn der Sache, sage ich mal so ganz platt. Mich würde deswegen interessieren, wie Sie denn im Rahmen der Verhandlungen über diesen Vertrag zum Festschreiben genau dieser Zahlen gekommen sind.

Woraus leiten die sich ab? Ist das eine Setzung im Sinne von: Das haben wir jetzt schon –, oder ist das eine Setzung im Sinne von: Das ist ein Mindestgebot, das zu halten ist? Das lässt sich eigentlich zu allen Zahlen, die Sie hier reingeschrieben haben, fragen, auch zu den Son- derposten, die schon angesprochen worden sind. Warum werden die Sonderposten in dieser Höhe und nicht in einer anderen Höhe gebildet? Wie viel Geld ist derzeit da? Warum müssen die so gebildet werden?

Ein letzter Punkt – ich glaube, das haben wir beim letzten Mal auch schon angemeldet – ist dieser § 6 Abs. 3:

Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass das Studentenwerk unter Berück- sichtigung des grundgesetzlichen Verschuldensverbots ab 2020 im Vertragszeitraum seine Geschäftstätigkeit so optimiert, dass der zukünftige Zuschussbedarf an den fi- nanziellen Möglichkeiten des Landes Berlin ausgerichtet wird.

Was genau soll das bedeuten?

Vorsitzender Robert Schaddach: Vielen Dank! – Herr Dr. Albers!

Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Vielen Dank! – Zu dem Bauherrenpreis: Ich kann nur hof- fen, dass die DEGEWO und die GESOBAU demnächst auch einen Bauherrenpreis für die Errichtung der Studentenwohnheimplätze bekommen. Umso unverständlicher ist es, dass das Studentenwerk gerade bei den Planungen offensichtlich weitgehend herausgehalten werden soll. – [Zuruf] – Weil sie keine Ahnung haben, genau! Aber ich will nicht weiter auf der Fra- ge der Wohnheimplätze herumhaken, das wird langsam redundant, aber an manchen Stellen betteln Sie wirklich – ich will nicht sagen, um Schläge – um Kritik. Wenn ich mir das durch- lese, steht hier:

Die Zahl der Wohnplätze hat sich im Vertragszeitraum geringfügig reduziert…

In vier Jahren sind es 57 Plätze weniger geworden. In vier Jahren sind es weniger geworden, obwohl klar ist, dass auch in den vier Jahren der Bedarf nach mehr Plätzen schon da war.

Dann schreiben Sie:

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Eine weitere Steigerung

– aus der Reduzierung um 57 machen Sie eine weitere Steigerung –

der Zahl der Wohnplätze durch das Studentenwerk ist entsprechend dem Senatsbe- schluss …. nur in geringem Umfang geplant…

58 Plätze sollen an der Mollwitzstraße errichtet werden. Das macht die Schaffung eines Plat- zes für Wohnraum innerhalb von vier Jahren! Das hätte ich dann auch so geschrieben. – [Zu- rufe] – Ja, das ist besser als nichts! Das scheint das Leitmotiv dieser Regierung geworden zu sein: besser als nichts.

Dann steht hier, es gebe eine längere Warteliste. – Können Sie uns konkret Auskunft geben, wie lang die Warteliste tatsächlich aktuell ist?

Die nächste Frage: Unter dem Punkt f) – Internationalisierung –, steht:

Insbesondere das letztere Angebot ist angesichts der zunehmenden studentischen Nachfrage nach Wohnplätzen des Studentenwerks schwierig geworden.

Ist es tatsächlich Aufgabe des Studentenwerks, Wohnungen für Gastwissenschaftler und Gastwissenschaftlerinnen zur Verfügung zu stellen? Wäre das nicht eine Aufgabe, die eher bei den Hochschulen anzusiedeln ist und eben nicht auf das Studentenwerk abgewälzt werden kann?

Dann habe ich eine Frage zu § 3 Abs. 4 – Tarifanpassungen –, das ist schon gesagt worden:

Gegebenenfalls hierfür zusätzlich erforderliche Mittel sind durch das Studentenwerk selbst zu erwirtschaften.

Ich wüsste gern, wie das denn konkret aussehen sollte. Das kann ja nur über den Mechanis- mus laufen, den Frau Schillhaneck gerade geschildert hat.

Das Gleiche gilt für § 5 Abs. 3:

Innerhalb dieses Rahmens sichert das Studentenwerk Berlin zu, zum Beispiel in der Kooperation mit privaten Hochschulen und Wissenschaftsförderorganisationen ver- stärkt Anstrengungen bei der Erwirtschaftung von Einnahmen zu unternehmen.

Wie habe ich mir das konkret vorzustellen? Das wäre die nächste Frage.

Wir haben einen wachsenden Bedarf durch mehr Aufgaben, und wir statten das Studenten- werk mit Mitteln aus, die dafür nicht ausreichen. Wir wollen gar nicht meckern, aber wenn man weiß, dass man zukünftig Mehraufgaben hat, dann muss auch eine Klausel eingeführt sein, um diese Mehraufgaben gegebenenfalls durch weitere Zuschüsse zu leisten, denn sonst reduziert man im Grunde genommen das Angebot für die Studierenden wissentlich.

Vorsitzender Robert Schaddach: Vielen Dank! – Herr Delius!

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Martin Delius (PIRATEN): Das sind alles sinnvolle Fragen. Ich stelle mir vor, dass so etwas dabei herauskommt wie: Diese Spaghetti bolognese werden Ihnen präsentiert von Jollys Reit- shop – oder so. Das wollen wir eigentlich verhindern, deswegen sind die Fragen von Herrn Albers umso wichtiger.

Herr Oberg! Man soll das eigene Fehlverhalten nicht mit dem Fehlverhalten anderer erklären.

Das haben Sie aber gerade versucht. Ich möchte Ihnen widersprechen. Wenn wir meckern wollen – und das wollen wir natürlich als Opposition, weil es notwendig ist –, dann müssen wir uns doch nicht die Frage stellen, was die anderen bezahlen oder nicht bezahlen, sondern ob das, was wir bezahlen, genug ist. Das ist die eigentliche Frage. Mein erster Impuls ist im- mer, vor der eigenen Haustür zu kehren, und die Kollegen Schillhaneck und Albers haben schon ausgeführt, dass es offensichtlich nicht genug ist, und die Diskussion führen wir ja auch immer wieder.

Ich habe zu dem Vertrag noch ein paar konkrete Fragen. Zum einen geht es um die geflüchte- ten Studierenden. Die Frage geht an beide, aber Frau Mai-Hartung ist näher dran und kennt die Bedarfe. 2013 haben Sie einen Anteil von Studierenden aus dem Ausland allgemein von 16,3 Prozent gehabt. Wie hat sich die Zahl entwickelt, und was erwarten Sie? Was haben Sie aufgrund der zusätzlichen Leistungen für geflüchtete Studierende für Mehrbedarfe, was bräuchten Sie für die möglicherweise positive Entwicklung von vielen neuen ausländischen Studierenden insgesamt? Was ist da zu erwarten? Auf die Kitaplätze ist schon abgehoben worden. Das sind jetzt 500, das ist eine schöne, klare Zahl, aber es ist die Frage, warum es 500 sind und nicht 501. Mich würde vom Studentenwerk auch interessieren zu erfahren, wie Sie diese Plätze verteilen. Ich kenne ein paar Kitas an den Unis, die Sie betreiben. Woher kommen die neuen Plätze? Brauchen Sie mehr Platz, haben Sie genügend Platz? An der TU ist es relativ voll. Ich weiß nicht, ob rein von der Liegenschaft her mehr Plätze errichtet wer- den können. Dazu können Sie vielleicht etwas sagen.

In § 1 der vergangenen Verträge haben wir lesen dürfen, dass das Studentenwerk Wohnange- bote unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderung anbieten soll.

Das steht da jetzt nicht mehr. Ich kann mir vorstellen, warum Sie es rausgestrichen haben.

Das Studentenwerk soll qua Beschluss keine Wohnungen mehr bauen, aber es betreibt und saniert welche und das offensichtlich sehr erfolgreich. Warum ist das Kriterium der Bedürf- nisse von Studierenden mit Behinderung nicht mehr drin? Das erschließt sich mir nicht. Viel- leicht kann der Senat dazu etwas sagen. Ich gehe nicht davon aus, dass das Studentenwerk die eigenen Richtlinien zur Barrierefreiheit über Bord wirft. Aber, wie gesagt, der Hinweis in solch einem Vertrag ist sinnvoll; das ist auch eine Selbstverpflichtung des Senats, sich darum zu kümmern. Dass es nicht mehr drinsteht, spricht Bände. Wir haben, um noch mal darauf hinzuweisen, im Bildungsausschuss regelmäßig darüber sprechen dürfen, was der Senat unter Barrierefreiheit versteht. In den meisten Fällen ist das Rollstuhlgerechtigkeit, und wir wissen alle, wenn wir uns mal fünf Minuten damit beschäftigt haben, dass das nicht das Nonplusultra an Barrierefreiheit ist. Es wäre schön, wenn in Zukunft auf so etwas geachtet wird.

Beratung für Studierende mit psychischen Erkrankungen und Störungen: In der Version von 2010 stand die Kooperation mit freien Psychologinnen und Psychologen drin. In der Version 2013 stand die Kooperation mit der Psychotherapeutenkammer drin. Weder das eine noch das andere steht jetzt drin. Aus der persönlichen Erfahrung und den Gesprächen mit vielen Studie- renden weiß ich, wie wichtig das Beratungsangebot des Studentenwerks an dieser Stelle ist

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und wie maßgeblich für den Studienerfolg, auch in der Breite. Mich würde interessieren, wa- rum es jetzt nicht mehr drinsteht. War die Kooperation mit der Psychotherapeutenkammer so schlecht, oder haben Sie jetzt eine Alternative? Das führt mich zu den Tutorinnen, ich gendere das mal, zu dem Tutorinnenprogramm. Was ist das? Ich kann mir viel vorstellen, ich war auch mal Tutor. Aber das ist vielleicht etwas anderes. Das würde mich interessieren. Ist das eine Art Ersatz, aber das kann ich mir nicht vorstellen, für die psychologische Beratung?

An den Senat: Wann kommt denn die Studentenwerksgesetzänderung? Es geht darum, wie viele neue Studierende in den Berliner Mensen essen sollen/können/dürfen. Das finden wir alle gut. Wir weisen an allen möglichen Stellen darauf hin, dass im Wissenschafts- und Bil- dungsbereich mehr Kooperation mit Brandenburg nottut, und an der Stelle den Zugang zu erleichtern, ist eine schöne Sache. Allerdings würde mich interessieren, wann das Gesetz wird.

Das Letzte, auch wieder etwas, was in § 1 plötzlich wegfällt, und zwar die Studienfinanzie- rungsberatung als Aufgabe. Darauf kann Frau Mai-Hartung vielleicht noch mal eingehen. Die Studierenden haben jetzt vielleicht alle Geld, vielleicht braucht man das nicht mehr, oder viel- leicht macht das nun auch der Bund. Das weiß ich nicht, und mich würde interessieren, wie das organisiert wird. Was ist der Grund, warum insgesamt – um nur beim ersten Paragrafen zu bleiben – diese Aufgaben, die ich für notwendig halte, nicht mehr drinstehen? Ich finde das, ehrlich gesagt, unnötig, denn es geht am Ende um die Zahlen, und die Aufgaben heraus- zustreichen, hilft weder in die eine noch in die andere Richtung.

Vorsitzender Robert Schaddach: Herr Olalowo, bitte!

Ajibola Olalowo (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! – Ich habe nur noch eine klei- ne Frage zu der Aufgabenbeschreibung des Studentenwerks. Die ist relativ ausführlich, sogar bis dahin, wie das Studentenwerk seine Arbeitgeberfunktion wahrzunehmen hat. Frau Mai- Hartung weiß sicherlich selbst ganz gut, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pfleglich zu behandeln sind, aber das ist hier geregelt. Mir fehlt der Hinweis auf das Berliner Ausschrei- bungs- und Vergabegesetz, das durchaus Dinge regeln könnte, die auf dieser Ebene liegen.

Frau Schillhaneck hat es eben schon angesprochen: Wie ist es mit der Einhaltung des Min- destlohnes usw.? Das gilt auch, wenn man Vergaben macht. Das Studentenwerk könnte zu- mindest eine Rolle bei der ökologischen Beschaffung spielen, und die Berichte sollten oder müssten auch die an die Senatsverwaltung für Wirtschaft weitergeleitet werden, damit wir sie auch an anderer Stelle bekommen. – Das ist nur eine Kleinigkeit.

Ein weiterer Punkt, der mich etwas staunen lässt: Herr Staatssekretär Krach! In Ihrer Zusam- menfassung haben Sie den § 3 in fünf Teile aufgeschlüsselt, also irgendetwas ist weggefallen.

Ich glaube, das ist der ehemalige Abs. 2. Es wäre spannend zu wissen, was dort ursprünglich drinstand. Mich interessiert aber besonders: Der im Vertrag genannte Abs. 4 und der in der Zusammenfassung genannte Abs. 5 weichen ein bisschen voneinander ab. Während der Ver- trag sagt, das Studentenwerk rechne den begründeten Bedarf ab, spätestens jedoch zum Ende eines jedes Kalenderjahres, interpretieren Sie das so, dass der konsumtive Zuschuss immer erst zum Ende eines jeweiligen Jahres abgerufen wird. Damit ist entweder hier ein Zinsge- winn oder da ein Zinsverlust verbunden. Mich würde interessieren, ob es eine Vorstellung davon gibt, worum es sich dabei handelt und ob das beabsichtigt ist. Oder versucht man, den

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Finanzsenator zu täuschen, und hofft, er liest nur die Vorlage und den Vertrag nicht? Viel- leicht können Sie das aufklären.

Vorsitzender Robert Schaddach: Vielen Dank! – Herr Dr. Albers!

Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Ich habe eine Frage vergessen. Da fehlte mir fast der Glau- be, als ich das gelesen habe:

… ferner sind einzelne Plätze durch die erforderliche Neuschaffung von Räumlich- keiten für studentische Selbstverwaltungen weggefallen.

Ist es tatsächlich so, dass Wohnheimplätze deswegen wegfallen, weil das Studentenwerk Räumlichkeiten für die studentische Selbstverwaltung zur Verfügung stellen muss? Das wäre auch originäre Aufgabe der Hochschulen und nicht des Studentenwerks. – [Lars Oberg (SPD): Selbstverwaltung der Wohnheime!] – Aha! Das steht hier nicht. Das sind die Wohn- heime, okay, wobei das auch nicht so richtig klug ist, oder?

Vorsitzender Robert Schaddach: Herr Staatssekretär!

Staatssekretär Steffen Krach (SenBildJugWiss): Vielen Dank! – Ich versuche, die Fragen zu beantworten; leicht ist es bei der zum Studentenwerksgesetz. Wir werden das Studenten- werksgesetz nach derzeitigem Stand vor Weihnachten im Senat beschließen, und dann wird es dem Ausschuss zugeleitet.

Alle Fragen zum studentischen Wohnen haben wir vor zwei Wochen hier beraten, und sie waren auch in den vergangenen Jahren nicht Bestandteil des Rahmenvertrages. Es gibt den investiven Zuschuss an das Studentenwerk – der wird auch fortgeschrieben – in Höhe von 667 000 Euro, und es ist nun mal so, dass die Entscheidung getroffen wurde, dass in den nächsten Jahren zumindest der Ausbau der studentischen Wohnheimplätze nicht über das Studentenwerk erfolgt, sondern, wie Sie wissen, über die städtischen Wohnungsbaugesell- schaften und berlinovo. Von daher ist dies nicht im Rahmenvertrag geregelt worden, sondern durch Senatsentscheidungen weit vor diesem Rahmenvertrag.

Zur Aufteilung der Mittel: Dass wir im Rahmenvertrag nur noch den konsumtiven Zuschuss abbilden, ist durch das Studentenwerksgesetz vorgegeben. Es ist richtig, dass es in der Ver- gangenheit das eine oder andere Mal anders gemacht wurde. Das hat der Rechnungshof mo- niert. Deswegen sind die Investitionsgelder, wie ich gerade sagte, aber auch die Gelder für die Durchführung des BAföG zwar im Haushalt geregelt, aber eben nicht im Rahmenvertrag. Zur Information: Die Gelder zur Durchführung des BAföG wurden erhöht, weil aufgrund der BAföG-Reform usw. mehr Personal im Studentenwerk notwendig ist. Dafür werden in Zu- kunft zusätzliche Stellen entstehen. Die Integrationshilfen für Studierende mit Behinderung waren im Senatsbeschluss in Höhe von 600 000 Euro fortgeschrieben. Die haben Sie hier im Ausschuss um 150 000 Euro erhöht.

Bezüglich des EU-Beihilferechts: Es gibt auf EU-Ebene Diskussionen, und wenn die Bera- tungen abgeschlossen sind, werden wir natürlich prüfen, ob und inwiefern wir Änderungen am Vertrag vornehmen müssen. Es ist nur zwischen uns und dem Studentenwerk unter § 9

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festgehalten, dass wir – wenn wir Bescheid wissen, in welche Richtung es geht – gegebenen- falls daraus die Konsequenzen ziehen.

Es gab ein paar Themen, die bisher im § 1 – Aufgaben des Studentenwerks – enthalten waren – jetzt aber nicht mehr –, unter anderem, was Sie, Herr Abgeordneter Delius, wahrscheinlich bezüglich der Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende mit Behinderung meinten.

Das steht hier nicht mehr. Es gibt aber gleichwohl die Beratung, weil wir in diesem Vertrag eben nicht die Fragen von Wohnheimplätzen lösen, sondern andere Aufgaben des Studenten- werks definieren, u. A. die Beratungsangebote für Studierende. Das ist weiterhin enthalten.

Zur Frage bezüglich der Gebäude: Natürlich sind wir ständig im Austausch mit dem Studen- tenwerk, inwiefern es im Land Berlin noch Flächen gibt, wo man Wohnheimplätze entstehen lassen kann. Wir haben beim letzten Mal darüber gesprochen, dass es auch ein Bundespro- gramm gibt. Natürlich werden wir darüber mit dem Studentenwerk im Verwaltungsrat reden, ob es sogenannte Modellprojekte geben kann, aber dazu können wir Ihnen zum gegenwärti- gen Zeitpunkt noch keine weiteren Informationen geben.

Zur Frage bezüglich der Flüchtlinge: Das Programm diesbezüglich ist im Verwaltungsrat be- schlossen worden. Es gibt eine Veränderung der Richtlinien hinsichtlich der Gelder, die für Darlehen zur Verfügung gestellt werden. Dazu kann vielleicht Frau Mai-Hartung gleich noch etwas sagen. Ansonsten hoffe ich, dass ich einige der Fragen beantwortet habe. – Herzlichen Dank!

Vorsitzender Robert Schaddach: Frau Mai-Hartung, bitte!

Petra Mai-Hartung (Studentenwerk Berlin; Geschäftsführerin): Ich arbeite das einfach mal von oben nach unten ab. Zur Kinderbetreuung: Wir haben in diesem Jahr zwei neue Kinderta- gesstätten eröffnet. Das machen wir immer in Kooperation mit den Hochschulen. Eine ist an der Humboldt-Universität in der Ziegelstraße und die andere an der HTW in Oberschönewei- de. Zu uns kommen die Kinder ziemlich früh, teilweise mit acht Wochen, und wenn ich eine Kindertagesstätte mit 80 oder 40 Plätzen belege, muss ich gucken, dass ich eine Mischung hinbekomme. Die Krabbelgruppe habe ich ganz schnell voll, und die Gruppe drei Drei-, Vier- und Fünfjährigen dümpelt ein bisschen dahin. Daraus resultiert, dass wir die Kitas erst im nächsten Jahr ganz voll haben werden. Es sind überwiegend Kinder von Studierenden in den Kindertagesstätten. Wir haben auch einen Anteil von Kindern der Mitarbeiter. An der FU sind es mehr Mitarbeiterkinder als an der Beuth Hochschule, dort sind es weniger Mitarbeiterkin- der, aber insgesamt sind es zu 80 Prozent, 90 Prozent Kinder von Studierenden.

Anpassung der Räumlichkeiten: Herr Oberg sprach an, was dazu im Vertrag steht. Das zielt darauf ab, dass die Hochschulen vor allen Dingen in den letzten Jahren sich konzentriert ha- ben, Liegenschaften aufgegeben haben, sich zusammengelegt haben usw. In dem Kontext ist das Studentenwerk natürlich immer mitgezogen. Wenn drei kleine Mensen aufzugeben waren und dafür eine große in Oberschöneweide entstand, war das für uns prima. Das ist auch für uns von Vorteil. Das sind Geschichten, bei denen wir uns mit der Hochschule abstimmen, und das hat sich in den letzten Jahren ganz gut entwickelt. Wir werden jetzt rechtzeitig gefragt und auch um unsere Überlegungen geben, wie wir dort eine Mensa o. Ä. planen würden.

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Das andere Thema ist: Die Hochschulen möchten ihren Betrieb im Grunde rund um die Uhr haben, gerade dort, wo Bibliotheken in der Nähe sind, und das ist für uns so eine Sache. Wir können nicht eine Mensa rund um die Uhr aufhaben. Das wäre einfach nicht zu bezahlen. Wir haben in den letzten Jahren reagiert, indem wir überall kleinere Stationen eingerichtet haben, die wir Coffeeshops oder -bars nenne. 2002 hatten wir davon zwei und heute 17, um darzu- stellen, dass man frühmorgens schon einen Kaffee und ein Brötchen bekommen kann oder auch abends.

Zur Frage nach der Höhe der Rücklagen, insbesondere was den Sonderposten „Investitionen und Instandhaltung der übrigen Aufgabenbereiche“ anbelangt: In erster Linie ist das im Be- reich EDV, Kitas und Speisebetriebe für Küchentechnik. Dieser Posten wurde in Höhe von 3,5Millionen Euro vereinbart, und das entspricht unserer mittelfristigen Instandhaltungspla- nung. Also, es ist mit uns abgestimmt. Im Augenblick sind da 1,4 Millionen Euro drin. – Zum Sonderposten für „soziale Zwecke von Studierenden“: Das ist eine Mischung teilweise aus Zuschussgeldern, aber zum großen Teil aus Fonds, die man uns zur Verfügung gestellt hat, von Krankenkassen, ein DKS-Fonds, ein Frauenförderfonds, also wo dem Studentenwerk mal Geld vererbt oder gestiftet wurde. Diese Sonderposten betragen insgesamt 2,5 Millionen Eu- ro, und wir gehen davon aus, dass wir das Geld ausgeben, also, dass wir da nicht mehr brau- chen. Im Sonderposten „Zukunftsbedarf Studentischer Wohnraum“ sind im Moment 3,5 Millionen Euro drin. Der ist auf 4 Millionen Euro vereinbart worden, und das ist auch das Geld, das wir brauchen, um die Wohnplätze in der Mollwitzstraße zu errichten. Darüber hin- aus ist nichts möglich.

Zu den Essenspreisen: Die Essenspreise erhöhen wir unterjährig. Wir beobachten, wie unsere Ausschreibungsergebnisse sind. Natürlich schreiben wir aus, wir sind öffentlicher Auftragge- ber und schreiben alles aus, sogar Lebensmittel. Man sagt uns immer, das ginge doch gar nicht, aber wir kriegen das ganz gut auf die Reihe. Wenn unsere Ausschreibungsergebnisse zeigen, dass bestimmte Lebensmittel teurer werden, dann reagieren wir mit den Preisen. Das tun wir schon seit Jahren.

Auf der Warteliste Wohnen sind zu Beginn des Semesters immer ungefähr 2 000, 2 400 Stu- dierende. Das wird jedes Jahr ein bisschen mehr, aber es baut sich bis zum Frühjahrssemester wieder etwas ab, vielleicht um 500.

Die Aufgabe, Gastwissenschaftler unterzubringen, resultiert daraus, dass wir, als unsere Wohnheime nicht so gut ausgelastet waren, in Zusammenarbeit mit der Technischen Univer- sität eine Immobilie, das Wohnheim Mollwitzstraße, saniert haben. Die TU hat sich finanziell daran beteiligt und hat im Gegenzug die Zusage bekommen, für einen bestimmten Zeitraum dort Gastwissenschaftler unterzubringen. Die Zusammenarbeit funktioniert sehr gut. Das würden wir heute aus unserem Bestand nicht mehr so machen, aber wenn Hochschulen selbst entsprechende Gastwohnheime haben, können wir uns gut vorstellen, sie für die Hochschulen zu verwalten.

Das Thema, weiter Einnahmen zu erzielen: Das Studentenwerk hat mittlerweile mit sechs privaten Hochschulen einen Vertrag. Das heißt, die privaten Hochschulen zahlen im Jahr ei- nen bestimmten Betrag an das Studentenwerk, der sich am Sozialbeitrag orientiert und an dem, was das Land Berlin pro Studierendem an das Studentenwerk zahlt, und dann kommen diese Studierenden der privaten Hochschulen auch in den Genuss der Leistungen des Studen-

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tenwerks. Weiteres würde mir jetzt auch nicht einfallen. Wir haben auf keinen Fall die Ab- sicht, die Sauce Bolognese von Knorr oder weiß der Kuckuck von wem, sponsern zu lassen, oder eine Art Maggi-Kochstudio zu betreiben. Es gibt ja die verrücktesten Ideen. So etwas wollen wir nicht machen.

Mehrbedarf durch geflüchtete Studierende: Da sind wir auch in enger Zusammenarbeit mit den Hochschulen. Das Studentenwerk kümmert sich um die Studierenden, die bei den Hoch- schulen immatrikuliert sind. Wir folgen eins zu eins den Hochschulen. Wir sind für 160 000 Studierende zuständig. Vielleicht kommen 2 500 geflüchtete Studierende. Das ist nichts, was uns aus der Ruhe bringt. Es ist vor allen Dingen Aufgabe unserer Abteilung So- ziales, sich um besondere Problemlagen zu kümmern. Wir haben uns schon darauf eingestellt, dass wir eventuell spezielle psychologische Beratung, Gruppenberatung oder einfach Unter- stützung anbieten. Wir haben sowieso in den letzten Jahren unser gesamtes soziales Unter- stützungssystem ein bisschen mehr hin zur Hilfe zur Selbsthilfe, Prävention umgebaut, des- halb steht wahrscheinlich die Studienfinanzierungsberatung nicht mehr drin, weil das ganz selbstverständlich ist. Unsere soziale Beratung ist mittlerweile überwiegend Studienfinanzie- rungsberatung, und in dem Kontext haben wir das ganze System unserer Kleinkredite und Zuschüsse überarbeitet. Ab Beginn des nächsten Jahres legen wir zwei Programme auf –

„Start ins Studium“ und „Erfolgreich zum Studienabschluss“ nennen wir sie –, und dann kön- nen sich Studierende einmalig um eine Summe bewerben, wie ein kleines Stipendienpro- gramm, und für Flüchtlinge haben wir ein extra Budget aufgelegt.

Herr Krach hat es schon gesagt: Natürlich halten wir weiter Plätze für behinderte Studierende vor, und auch die Kooperation unserer psychologischen Beratung geht weiter. Es ging darum, den Vertrag ein bisschen zu entschlacken, zu strafen und vielleicht nicht alles reinzuschrei- ben, was wir sowieso machen. Mein Part ist immer, dass ich sage: Wer bestellt, der bezahlt –, und man kann nicht immer mehr verlangen und der Zuschuss bleibt gleich. Da bin ich etwas sperrig und sage, dass das nicht auch noch rein muss. Wir machen es zwar, aber – –

Was ist das Tutorenprogramm? –Es gibt auch andere, aber in vielen Wohnheimen sind mehr als die Hälfte der Bewohner ausländische Studierende mit ihren entsprechenden Problemlagen und Ankommensschwierigkeiten. Da haben wir in den letzten Jahren sehr erfolgreich ein Tu- torenprogramm entwickelt. Das sind Studierende, meistens sind sie auch ausländischer Her- kunft, die im Wohnheim wohnen und Anlaufstelle für diese Studierenden sind und Willkom- mensfrühstücke veranstalten, eine Party etc. machen. In den letzten Jahren haben wir das in- sofern ausgebaut, dass wir Ländertutoren installiert haben. Das sind Tutoren, die nicht in den Wohnheimen wohnen, die aber bei den Beratungsdienstleistungen angegliedert sind, und zwar haben wir Tutoren für den arabischen und für den asiatischen Raum, weil wir die Erfahrung gemacht haben, dass das Kulturgruppen sind, die nicht ohne Weiteres in die psychologische Beratung gehen oder überhaupt Beratung aufsuchen. Damit unterstützen wir das.

Natürlich schreiben wir aus. Wir zahlen den Mindestlohn. Wir kümmern uns sehr viel um Ökologie. Alles andere würden unsere Studierenden auch gar nicht zulassen. Fünf Mensen sind seit diesem Jahr EMAS-zertifiziert. Das machen wir alles weiter.

Abruf konsumtiver Zuschuss: Wir sind gehalten – das ist schon im Vorrahmenvertragszeit- raum so gewesen –, erst unsere eigene Liquidität während des Jahres zu nutzen und zum

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Schluss erst den Zuschuss abzurufen, damit beim Studentenwerk keine Zinsgewinne entste- hen. – Das war es, glaube ich.

Vorsitzender Robert Schaddach: Herzlichen Dank! – Herr Delius!

Martin Delius (PIRATEN): Das war so umfangreich, umfassend und gut beantwortet von Frau Mai-Hartung und natürlich auch von Ihnen, Herr Staatssekretär, dass ich vergessen habe, was ich nachfragen wollte. Vielleicht noch mal zur Klärung: Es ging tatsächlich um den Hin- weis darauf, dass explizit solche Bedarfe bei der Schaffung und beim Unterhalt von Wohn- raum zu berücksichtigen sind. Die Beratung steht natürlich drin, das habe ich gelesen. Da- rüber haben wir lange diskutiert. Aber Studierende mit Behinderung explizit bei der Wohn- raumversorgung zu berücksichtigen, war ein richtiger Passus in diesem Vertrag. Jetzt spre- chen Sie von Entschlackung. Das Argument, was Sie hier bringen, kann man aber auch um- drehen. Wenn es nicht mehr drinsteht, wird es auch nicht finanziert, und dann machen Sie das freiwillig. Das ist schön, und ich kann vom Studentenwerk offensichtlich erwarten, dass es diese selbstverständlichen Aufgaben übernimmt, aber dann heißt es nicht, dass Sie das als Verhandlungsmasse mit einbringen können. Wie gesagt, das Argument geht so herum oder so herum.

Vorsitzender Robert Schaddach: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussvorlage des Senats: Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2539, Rahmenvertrag mit dem Studentenwerk Berlin für die Jahre 2016 bis 2019. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Danke schön! Wer ist dage- gen? Wer enthält sich? – Es enthalten sich die Fraktionen Die Grünen, die Piratenfraktion und Die Linke, die anderen Fraktionen sind dafür. Ich gehe davon aus, dass wir die Dringlichkeit beschließen. Ergebnis: Beschlussempfehlung über den Hauptausschuss an das Plenum.

Punkt 5 der Tagesordnung Verschiedenes Siehe Beschlussprotokoll.

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