Redaktion: Thorsten Peger, Tel. 2325-1455 bzw. quer 99407-1455 Plenar- und Ausschussdienst
Inhaltsprotokoll
Öffentliche SitzungAusschuss für Wissenschaft und Forschung
62. Sitzung 22. Februar 2021
Beginn: 08.35 Uhr Schluss: 12.13 Uhr
Vorsitz: Martin Trefzer (AfD)
Vor Eintritt in die Tagesordnung Siehe Beschlussprotokoll.
Punkt 1 der Tagesordnung
Aktuelle Viertelstunde
Stefan Förster (FDP) fragt spontan, ob der Senat noch die Meinung vertrete, dass das geplan- te Robert-Koch-Forum, dessen Finanzierung durch den Hauptausschuss vorerst gestoppt wor- den sei, weiterhin ein bedeutendes Projekt für die Wissenschaft und die Forschung in Berlin sei. Könne das Projekt noch umgesetzt werden?
Staatssekretär Steffen Krach (SKzl) bedauert die Entscheidung des Hauptausschusses, da die Immobilie des Robert-Koch-Forums mit ihren repräsentativen Hörsälen, der Ansiedlung der Berlin University Alliance – BUA –, der renommierten Hertie School sowie des bereits dort bestehenden Einstein-Zentrums Digitale Zukunft das Potenzial habe, ein Schaufenster der Berliner Wissenschaft und Forschung zu werden. Der Senat könne die Hörsäle ebenfalls für größere Veranstaltungen nutzen.
Insbesondere für die Hertie School sei dies ein wichtiges Projekt, um einen Ort zur Weiter- entwicklung in der Mitte Berlins zu haben. Dies sei vor allem der Wunsch der Senatsverwal- tung für Finanzen gewesen. Die Pläne zur Weiterentwicklung der Hochschule seien überzeu- gend, und der Senat hoffe daher, dass durch die Klärung der noch offenen Fragen, z. B. zu
- pg -
den Mietzahlungen der Hertie School, die Mittel zur Sanierung und Umsetzung der Pläne in der laufenden Legislaturperiode bereitgestellt werden könnten.
Stefan Förster (FDP) fragt nach, ob Verzögerungen möglicherweise Auswirkungen auf die BUA sowie die Exzellenzinitiativen, die dort angesiedelt werden sollten, hätten.
Staatssekretär Steffen Krach (SKzl) verneint dies. Die Sanierung der Immobilie des Robert- Koch-Forums sei generell ein längerer Prozess. Die Verwaltung der BUA sei bereits an einem anderen Ort mit Geschäftsführung und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tätig, Stellenaus- schreibungen und der weitere Aufbau seien im Gange.
Tobias Schulze (LINKE) fragt, wie der Senat eine Pressemitteilung der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen – LKRP – bewerte, die im „Tagesspie- gel“ und auf der Website der Humboldt-Universität veröffentlicht worden sei. Darin kritisiere die LKRP den aktuellen Entwurf des Berliner Hochschulgesetzes. Sei die LKRP nicht seit Längerem in den Gesetzgebungsprozess und in Gespräche eingebunden gewesen?
Staatssekretär Steffen Krach (SKzl) bestätigt, dass es bereits seit einigen Monaten umfang- reiche Gespräche mit der LKRP, aber auch mit den Frauenbeauftragten, der Landesastenkon- ferenz, den Gewerkschaften, Mittelbauvertretern und anderen Akteuren gegeben habe. Nie- mand könne vom Entwurf und dessen Inhalt überrascht sein. Die Pressemitteilung der LKRP gebe den Blickwinkel von fünf Berliner Hochschulpräsidien auf einen Halbsatz des § 7a des BerlHG wieder und werde damit weder dem umfassenden Gesetzesentwurf noch den Interes- sen anderer Hochschulakteure gerecht. Der Gesetzesentwurf beinhalte viele Verbesserungen der Beschäftigungsbedingungen, Gleichstellung sowie des Studiums und der Lehre und werde die Hochschullandschaft in Berlin damit positiv verändern.
Die Senatskanzlei wünsche seit Jahren eine Beschleunigung der Berufungsverfahren und hätte die Hochschulen auch darin unterstützt, da man sich im Wettbewerb mit anderen Hochschul- standorten befinde. Die Dauer der Verfahren sei durch interne Strukturen der Hochschulen bedingt. Die Aussage der LKRP, dass Gleichstellungsvorgaben die Beschleunigung verhin- derten, sei enttäuschend. Die Gleichstellungsquote bei Berufungen stagniere seit Jahren bei 33 Prozent, und deswegen sei es richtig, eine feste Frauenquote in Berufungskommissionen einzuführen sowie die Frauenbeauftragten zu stärken.
Ziel des § 7a BerlHG sei es, die bisherige Klausel zu entschlacken. Nach 20 Jahren sei dies notwendig. Die zukünftige Innovationsklausel sehe vor, dass die Hochschule bei Anpassun- gen über den § 7a die Zustimmung des Akademischen Senats einholen müsse. Dies sei keine Einschränkung der Hochschulautonomie – im Gegenteil: die Akademischen Senate und nicht die Senatskanzlei würden hierdurch gestärkt. – Bei Berufungen wiederum sei es richtig, dass die SKzl jedes Verfahren kontrolliere. Das führe in der Regel nicht zu Verzögerungen, da die Verfahren schnell bearbeitet würden, es sei denn, dass Fehler im Verfahren passiert seien.
Adrian Grasse (CDU) fragt, wie der Disput zwischen LKRP und SKzl aufgelöst werden könne, wenn sich die Diskussion in einer Schleife gegenseitiger Kritik befinde
Staatssekretär Steffen Krach (SKzl) bestätigt, dass er die Pressemitteilung der LKRP inso- fern kritisiere, dass sie nur die Sicht der Hochschulpräsidien auf einen Halbsatz des § 7a wie-
- pg -
dergebe und andere Aspekte ausblende. Die SKzl sei im Anhörungsprozess für Hinweise aller Akteure offen.
Adrian Grasse (CDU) fragt nach, ob es angesichts der Kritik nicht besser wäre, nur dringend notwendige Anpassungen vorzunehmen und eine große Novellierung des Hochschulgesetzes auf die nächste Legislaturperiode zu verschieben.
Staatssekretär Steffen Krach (SKzl) antwortet, er erwarte, dass das Anhörungsverfahren zu einem guten Ergebnis führen werde, das dann so schnell wie möglich umzusetzen sei, da die geplanten weitreichenden Veränderungen den Wissenschaftsstandort deutlich stärken könn- ten. Die Regelungen zum Teilzeitstudium, der Beschleunigung von Berufungsverfahren, Gleichstellung und Diversität sowie den Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft brächten klare Wettbewerbsvorteile, und sollten daher noch in der laufenden Legislaturperio- de gesetzlich verankert werden.
Martin Trefzer (AfD) fragt, ob der SKzl die Einwände der LKRP, dass es um die Beschnei- dung der Hochschulautonomie, der Leistungsfähigkeit sowie zukünftige Entwicklungsmög- lichkeiten gehe, im Vorfeld des Gesetzesentwurfs nicht bekannt gewesen seien.
Staatssekretär Steffen Krach (SKzl) erläutert, dass die LKRP einen eigenen Vorschlag ei- nes Gesetzesentwurfs eingebracht habe. Die SKzl müsse aber die Interessen verschiedener Hochschulakteure berücksichtigen und in einem Gesetz vereinen. Die SKzl habe einen aus- gewogenen Entwurf vorgelegt, der mit Themen wie Teilzeitstudium und der Department- Struktur mehr beinhalte, als nur den kritisierten Halbsatz des § 7a. Andere Länder hätten bei- spielsweise bereits das Teilzeitstudium, während in Deutschland noch diskutiert werde. Ein Teilzeitstudium müsse möglich gemacht werden. Die Hochschulen könnten aber autonom über die Organisation des Teilzeitstudiums entscheiden, was die Bedeutung der Hochschulau- tonomie unterstreiche. Auch die Forderung einer Frauenquote von 40 Prozent in Berufungs- kommissionen sollten fortschrittliche Hochschulleitungen begrüßen. Die SKzl habe sich auch 50 Prozent vorstellen können.
Martin Trefzer (AfD) fragt nach, ob es nicht besser sei, den Gesetzesentwurf auf die nächste Legislaturperiode zu verschieben, da es wirke, als sei er noch nicht ausgereift.
Staatssekretär Steffen Krach (SKzl) weist darauf hin, dass der Senat Gesetzesentwürfe ein- bringe, aber letztlich das Parlament diese beschließe oder Änderungen vorschlage. Die Se- natskanzlei sei daran interessiert, dass die positiven Änderungen beschlossen würden.
Der Ausschuss schließt Tagesordnungspunkt 1 ab.
Punkt 2 der Tagesordnung Bericht des Senats
Staatssekretär Steffen Krach (SKzl) berichtet, dass sich die Hochschulen und die SKzl in der wöchentlichen Taskforce darüber verständigt hätten, wie das Sommersemester 2021 unter Pandemiebedingungen ablaufen solle. Der Vorlesungszeitraum beginne für die Fachhoch-
- pg -
schulen am 1. April 2021, für die Universitäten und Kunsthochschulen am 12. April und teil- weise Mitte März für die privaten Hochschulen. Das Sommersemester starte als Digitalsemes- ter, je nach Pandemielage könne es aber Präsenzangebote in Studium und Lehre geben. Ver- anstaltungen, für die dringender Bedarf im Studienverlauf bestehe, könnten ebenfalls in Prä- senz abgehalten werden. Für Studierende, die etwa aufgrund von Vorerkrankungen Men- schenansammlungen meiden wollten, solle es auch bei sinkenden Infektionszahlen weiter digitale Angebote geben. Wissenschaftliche Bibliotheken sollten das Onlineangebot weiter ausbauen und je nach Pandemielage Präsenzarbeitsplätze anbieten. Das Studierendenwerk biete wieder bedarfsorientierte Click-and-Collect-Angebote in den Mensen an.
Das Thema Prüfungen beschäftige die Taskforce seit vielen Wochen. Das Ziel sei, möglichst viele Prüfungen im laufenden Semester vor allem digital abzuhalten, was aber nicht in allen Bereichen möglich sei. Das Land Berlin ermögliche digitale Prüfungen und Wiederholungs- prüfungen im § 126b BerlHG und könne zusätzliche Räume bereitstellen, beispielsweise in Hotels. Es werde aber zu einer Verschleppung von Prüfungen, zu Verzögerungen im Studien- ablauf und einem erhöhten Prüfungsaufkommen in den nächsten Semestern kommen.
Das Bundesbildungsministerium habe angekündigt, die Überbrückungshilfe für Studierende bis zum 30. September 2021 auszuweiten. Die SKzl vertrete die Meinung, dass eine Öffnung des BAföG zweckmäßiger sei. – Das Land Berlin habe 5 Millionen Euro für das Hilfspro- gramm „Teilhabe am Online-Campus Berlin“ bereitgestellt und ein Unterstützungsprogramm über das Studierendenwerk Berlin aufgelegt. Bis zum 3. Februar 2021 seien 3 000 Anträge eingegangen und 724 000 Euro ausgezahlt worden. Die SKzl bespreche mit dem Studieren- denwerk die Organisation der kommenden Monate sowie die Frage, ob man die Finanzierung aufstocken müsse.
Eva Marie Plonske (GRÜNE) fragt nach, ob die Hochschulen zusätzliche Gelder, beispiels- weise für die Verlängerung von Lehraufträgen benötigten. Könnten zusätzliche Tutorien und der Einsatz von Corona-Schnell- und Selbsttests helfen, die Prüfungssituation zu entspannen?
Staatssekretär Steffen Krach (SKzl) antwortet, dass die Hochschulen im Rahmen der Taskforce bislang keine zusätzlichen Gelder erbeten hätten. Inwiefern Schnelltests helfen könnten, habe die Taskforce mit Experten der Charité besprochen. Bei Prüfungen etwa im künstlerischen Bereich, die nicht digital stattfinden könnten, seien Schnelltests hilfreich, man wolle aber an der bisherigen Linie möglichst vieler digitaler Prüfungen und Präsenzprüfungen mit maximal 25 Teilnehmenden festhalten. Sollte es gute Ideen und konkrete Hinweise aus anderen Bundesländern geben, sei die Politik bereit, diese umzusetzen.
Stefan Förster (FDP) weist auf schriftlich eingegangene Forderungen von Studierendeniniti- ativen nach mehr Präsenzunterricht hin. Welchen Anteil hätten die Präsenzveranstaltungen?
Man könne auch zwischen eher praktischen Fächern wie den Naturwissenschaften und eher theoretischen Fächern unterscheiden, aber es sei angeraten, im Sommersemester 2021 mehr Präsenzveranstaltungen zuzulassen.
Staatssekretär Steffen Krach (SKzl) antwortet, dass die SKzl diese Forderungen ebenfalls erhalte und er Verständnis dafür habe. Man habe zurückhaltend geplant, aber sobald es mög- lich sei, würden Sprechstunden, Mensaöffnungen und Campusleben ermöglicht. Es sei aber ausgeschlossen, dass im April Hunderte Menschen in Hörsälen säßen. Deutschland befinde
- pg -
sich in einer schwierigen Phase der Pandemie. Sollte es Lockerungen geben, könnten die Hochschulen in den Fokus des Infektionsgeschehens rücken, da Studierende am Ende der Impfreihenfolge stünden.
Der Ausschuss schließt Tagesordnungspunkt 2 ab.
Punkt 3 der Tagesordnung
Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs
Gleichstellung an den Berliner Hochschulen – Stand zum Ende der vierten Förderperiode des Berliner Chancengleichheitsprogramms und Blick auf die besonderen Herausforderungen für
Wissenschaftlerinnen in der Pandemie
(auf Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Hierzu: Anhörung
0129 WissForsch
Siehe Wortprotokoll.
Punkt 4 der Tagesordnung
Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs
Knappe Raumkapazitäten, mehr Studierende, neue Schwerpunkte – Die Entwicklung der HWR an alten und neuen Standorten
(auf Antrag der Fraktion der FDP) Hierzu: Anhörung
0125 WissForsch
Siehe Wortprotokoll.
Punkt 5 der Tagesordnung
Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/3332
Zweites Gesetz zur Änderung des Berliner Universitätsmedizingesetzes
Hierzu: Auswertung der Anhörung vom 08.02.2021
0128
WissForsch(f) GesPflegGleich
Tobias Schulze (LINKE) erläutert, der Änderungsantrag sei notwendig, da vor der Eingliede- rung des Deutschen Herzzentrums in die Charité habe geklärt werden müssen, wie man die Personalvertretung des Herzzentrums in der Übergangszeit sicherstellen könne. In Verhand-
- pg -
lungen mit den Personal- und Betriebsräten sowie den Vorständen von Charité und Herzzent- rum habe man sich darauf geeinigt, dass die Mitarbeiter des Herzzentrums mit einem Anteil im Personalrat vertreten seien und eine eigene Vertretung für die Übergangszeit erhielten.
Stefan Förster (FDP) kritisiert, dass die Frage der Personalvertretung erst jetzt geklärt wor- den sei, obwohl die Verhandlung zur Eingliederung des Herzzentrums seit Jahren laufe.
Dr. Ina Maria Czyborra (SPD) bedankt sich bei allen Beteiligten dafür, dass eine gute Lö- sung gefunden worden sei.
Catherina Pieroth-Manelli (GRÜNE) [zugeschaltet] schließt sich dem Dank ihrer Vorredne- rin an.
Der Ausschuss beschließt, den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen anzunehmen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Antrag – Drucksache 18/3332 – anzunehmen. Die Dringlichkeit wird beschlossen.
Punkt 6 der Tagesordnung
Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs Aktuelle Herausforderungen für die
Lehrkräftebildung in Berlin: Qualität und Quantität – Theorie und Praxis sowie Innovation im
Lehramtsstudium
(auf Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Hierzu: Auswertung der Anhörung vom 25.01.2021
0119 WissForsch
Der Ausschuss beschließt, Tagesordnungspunkt 6 zu vertagen.
Punkt 7 der Tagesordnung Verschiedenes Siehe Beschlussprotokoll.